Wer ist gut in Mathe und Materialkunde?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.217 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Dezember 2010 um 19:02) ist von Trail_finder.

  • Hallo Zusammen,

    ich würde mich grade am liebsten in den Hintern treten (leider sind meine Beine zu kurz). Ich bin vor einem Jahr bei spiegelglatter Straße mit meinem Wagen bei sehr geringer Geschwindigkeit gegen ein Brückengeländer gerutscht. Meinem Wagen ist nichts passiert. Das Nummernschild war etwas verbogen. An der Stoßstange war nicht der allerkleinste Kratzer bzw. Delle. Leider hängt das besagte recht massive Geländer schon seit längerer Zeit einige Grad schief. Ich Vollidiot bin dann, anstatt friedlich meines Weges zu fahren zur Polizei gefahren (nach dem Motto: Das könnte ja sonst jemand als Fahrerflucht auffassen). Ganz blöde Idee. Natürlich will die Stadt jetzt Kohle von meiner Versicherung, die sich diese natürlich von mir wieder holen wird,

    Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit mit den Variablen "nötige Energie zur Verformung einer Kunstoffstoffstoßstange" und der "Festigigkeit der Verankerung des Geländers" meine Unschuld nachzuweisen? Es kann doch nicht angehen, dass ich den Schaden ersetzen muss, ohne ihn verursacht zu haben.

    beste Grüße: Klaus

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • Ehrlichkeit währt am längsten... von wegen!
    Jetzt wirst Du von der Stadt auch noch angekack.t, bloß weil Du eine ehrliche Haut bist. Aus Erfahrung wird man klüger...sagt man.
    Statt die Ehrlichkeit zu würdigen kommt jetzt eine Forderung auf Dich zu, für einen Schaden, den Du womöglich (in der Form) nicht verursacht hast. Das ist schon eine schwierige Kiste...

    Leider kann ich i.S. Mathematik und Materialkunde nichts beitragen, aber ich drücke Dir die Daumen und hoffe Du kannst noch einen Experten ausfindig machen.

    Alles Gute!

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Hallo Klaus, :)

    da brauchst Dir nicht in Hintern zu treten. Bei Verkehrsunfällen, selbst beim leichtestem touchieren, sind immer Lackantragungen, bzw. deutliche Schrammen zu sehen. Wieso schickt die Versicherung nicht einen ihrer Gutachter? Ist doch in ihrem Sinne. Wenn ein Unfall nur zur Verformung eines Kennzeichens führt, dann reicht die Energie normalerweise ohne weitere sichtbare Schäden nicht aus, ein Brückengeländer zu deformieren.

    Wenn Du Dir sicher bist, dass der Schaden nicht von Dir sein kann, dann fordere die Versicherung auf, einen Gutachter zu schicken. Wenn an Deinem Fahrzeug keinerlei Spuren sind, dann ist der Schaden auch nicht von Dir.

    Ich vermute mal, der Sachverhalt wurde von der Polizei nicht als Verkehrsunfall aufgenommen? Auf jeden Fall wird es schwer werden, nach einem Jahr noch eine verlässliche Aussage zu treffen. Bilder wurden keine gemacht? Das ist jetzt echt ne blöde Sache. Wie gesagt, der zeitliche Faktor macht die Sache jetzt auch nicht einfacher.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Vorsicht beim Einschätzen von irgendwelchen Schäden bei modernen Kunststoff-Stoßfängern. Die haben häufig eine dünne Kunststoff-Aussenschicht, die sich elasitsch wieder in die Ausgangsform zurückbiegt. Das heißt aber noch lange nicht, dass da nicht doch erheblich größerer Schaden drunter entstanden ist, den Du beim Fahren nicht merkst. Warst Du danach mal in einer Werkstatt und hast die das ansehen lassen, ob die Pralldämpfer und das ganze Zeug noch völlig in Ordnung sind?

    Mir wurde mal der Hintermann im Stauende ordentlich in mein Heck geschoben. Die Karre vom Unfallverursacher war vorne völlig platt und den Wagen, den er mir reinschob, der sah vorne und hinten wie ein völliges Wrack aus. Beide konnten keinen Meter mehr fahren. Bei mir war nur die Stoßstange zerkratzt und hing minimal schief (meiner war damals ein E39 BMW). Nach Unfallaufnahme also die restlichen 200km nach Hause weitergebraten und am nächsten Morgen die Kiste in die Werkstatt. Am Ende durfte die gegnerische Versicherung knapp 8000,- DM abdrücken, weil bei meinem Auto unter dem Plastik der Stoßstange quasi alles platt war...

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • @ Sparky,
    Die Versicherung kann sich auch ohne dein Einverständnis mit dem " geschädigtem" einigen , natürlich zu deinen Lasten auch wenn deine Schuldfrage nicht geklärt ist.-
    Es sei denn, du verbietest es deiner Versicherung was dann im Falle eines verlorenen Strafverfahren heißt , das du ALLE anfallenden kosten selber trägst...

    Leave No Man Behind

  • Nein, Du kannst da nichts berechnen. Ein Beispiel wie eine solche Berechnung aussehen würde siehst Du hier. Also "zu Fuß" absolut nicht machbar, und mit tauglichen Methoden nicht bezahlbar.

    Das Geländer ist genau so wie Dein Stoßfänger (der übrigens unsichtbar HINTER der Stoßstange sitzt) darauf ausgelegt, möglichst viel Energie abzubauen. Das funktioniert nur durch Verformung.

    Dementsprechend sind BEIDE Teile vermutlich bleibend verformt. Andernfalls wäre auch im Geländer nur ein Kratzer im Lack.

    Das heißt, daß auch Deine Stoßfänger ausgetauscht werden müßten. Das sind Metall-Elemente die so dimensioniert sind daß sie die Energie durch Verformung aufnehmen und abbauen anstatt wie ein harter Klotz abzuprallen. Daher können die (metallenen) Stoßfänger tatsächlich angesprochen haben, ohne daß die Kraft ausreicht um die Kunststoff-Stoßstange zu beschädigen! Denn diese federt in geringem Maß zurück.

    Das einzige was Dir helfen kann sind Zeugen die bestätigen daß das Geländer schon vor Deinem Unfall schief stand. Alles andere ist nicht aussagekräftig.


    Sei auch Du ein Verdammter!

  • Aus Fyodors Aussage kann man aber ableiten, daß Du nicht am Schaden schuld bist, da Dein Stoßfänger nicht verbogen ist, was er ja sein müßte, wenn er das Geländer verbogen hätte.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Hallo Dispatcher, :)

    ja, klar kann sie das. Das wird auch sehr häufig so gemacht. Um die Frage des Themenstarters befriedigend beantworten zu können, fehlen halt wesentliche Details und direkt nach dem Unfall scheinen einige Fehler gemacht worden zu sein, die sich jetzt im Nachhinein nachteilig auswirken.

    flens69 hat ja schon darauf hin gewiesen, wie es mit den Schäden bei einem Verkehrsunfall aussehen kann. Auch wenn die Stoßstange keine Schäden hat, kann es dahinter ganz anders aussehen. Deswegen schrieb ich auch, "...wenn Du dir ganz sicher bist..."

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hallo Andreas,
    damit meinte ich ja auch , das die Versicherung kein Gutachten macht sondern bezahlt und sich das Geld vom Versicherungsnehmer wiederholt....-
    Ist für die doch der einfachste Weg und wenn es dem Versicherten nicht gefällt, kann er dann ja auf eigene Kosten dagegen angehen.

    Und ja, da ist zu wenig Hintergrundinformation vorhanden...- es könnte ja auch so gewesen sein das der Fahrer den Witterungsverhältnissen angepasst gefahren ist aber die Stadt ihrer Räum und Streupflicht nicht im vollen Umfang nachgekommen ist...-
    aber wie dem auch sei, Ich hoffe das Macbeth nicht zu tief in die Tasche greifen muß und die Versicherung ihn nicht hochstuft.

    Leave No Man Behind

  • Hallo,meine Madam ist vor 2 Jahren bei Eis in den Acker gerutscht und hat dabei so einen Weis-schwarzen Streckenpfahl umgefahren.
    Wir haben das auch gemeldet und bekamen 2 Wochen danach eine Rechnung von 80 Euro für den Schaden,die kam aber direkt zu uns nach Hause und nicht erst über die Versicherung.

    Wird in jeder Stadt wahrscheinlich auch anders geregelt. ?(

    Denke aber auch das du da kaum was ausrichten kannst,obwohl man meiner Meinung nach einen grösseren Schaden am Fahrzeug haben müsste beim Verformen eines Brückengeländers.
    Die Geländer bei uns sind mit mind. M10 eher noch grösser in die Brücke gedübelt,da muss schon einiges an Gewicht einwirken um sowas auszureisen.

    Sowas aber nachzuweisen nach solanger Zeit ist fast unmöglich,du könntest ja den Schaden an deinem Auto in der Zwischenzeit besetigt haben,so wird die gegenseite Argumentieren.


    Wenn das Geländer schon längere Zeit krumm war würde ich evt nach Bildern /Zeugen evt Anwohner suchen die belegen das da schon ein Schaden vor deinem Crash war.
    Das scheint mir die einzige Option zu sein da noch was zu machen.

    Gruss

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Hallo Macbeth,

    genanntes Problem würde sich nur näherungsweise mit der Finite Elemente Methode berechnen lassen.
    Dies ist nur mit entsprechender Software und erheblichen rechenaufwand möglich, da die Verformungen hauftsächlich im plastischen Bereich (irreversibles Biegen, Wölben, Knicken) liegen.
    Mit zugänglicher bezahlbarer Software (Ansys, Abaqus) lassen sich hauptsächlich nur Belastungen und Spannungen berechnen, die im Bereich der elastischen Verformung liegen.

    Vor einiger Zeit hatte ich mit meinem PKW rückwärts ein Verkehrsschild um ca. 20° verbogen. Am Stoßfänger hat man nur eine matte Stelle gesehen. Ich halte es durchaus für möglich, dass man ein Geländer ohne gravierende
    Schäden am Stoßfänger verbiegen kann.

  • @ El Barto:

    Verwechsle bitte NICHT Stoßstange und Stoßfänger.

    Der Stoßfänger ist das Teil, an dem die Stoßstange befestigt ist. Die Stoßstange hat nur die Aufgabe, den Stoß kontrolliert auf die Stoßfänger zu übertragen. Sie dient nur als Koppelglied! Daher ist die Stoßstange auch vergleichsweise harte und steif gebaut. Die Energie wird vom unsichtbar dahinter montierten Stoßfänger absorbiert. Dieser wird dabei zerstört, das ist aber für einen Laien nur schwer zu prüfen!


    Sei auch Du ein Verdammter!

  • Ich wurde auch schonmal für einen Schaden an einer Leitplanke verantwortlich gemacht, obwohl an der Stelle des Unfalls nichtmal eine stand.
    Bist du dir auch ganz sicher, das es schon vorher schief stand?
    Man glaubt manchmal nicht, was die Plasteschürzen alles aushalten... Ich hab mal mit nem B-Corsa n 3er BMW Touring mit angezogener Handbremse 0,5Meter geschoben und außer der Nummernschildhalterung war nix kaputt.
    MfG Nick

    :n11::n11::n11:

  • Mit zugänglicher bezahlbarer Software (Ansys, Abaqus) lassen sich hauptsächlich nur Belastungen und Spannungen berechnen, die im Bereich der elastischen Verformung liegen.


    Es geht auch klassisch:

    Nötig:

    -Material und Geometrie des Geländers -> Axiales Widerstandsmoment
    -Masse, Geschwindigkeit und Höhe des Angriffspunktes des FZG
    -Außentemperatur zum Unfallzeitpunkt -> TÜ des Werkstoffes
    -
    -
    -
    -tatsächlicher Verformungsgrad des Geländers

    ....und zum Schluss bekommt man eine gute Näherung


    Mein Rat: Wenn die Polizei das ganze nicht sauber aufgenommen hat, und noch intakte Bereiche des Geländers vorhanden sind, dann fahr da nochmal dagegen, so das KAUM Schaden entsteht. Der "neue" Schaden muss von der Geländerfarbe zu deinem FZG passen wie die Faust aufs Auge. Dann gibst deiner Statt noch ne Dose Hammerit aus, und stellst ihnen das was sich nicht verpinseln in Rechnung.

    Gab übrigens nen Clown zum Abnedbrot, also nicht in Todesernst verfallen! ;)

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]