Hallo zusammen,
ich habe mir erst vor kurzem eine vernickelte RG3 zugelegt.
Jetzt wollte ich fragen ob man sich den Namen eingravieren kann, ohne dass die SSW verhunzt wird?
Ich meine dass dann das Material unterm Nickel zum Vorschein kommt.
LG
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Hallo zusammen,
ich habe mir erst vor kurzem eine vernickelte RG3 zugelegt.
Jetzt wollte ich fragen ob man sich den Namen eingravieren kann, ohne dass die SSW verhunzt wird?
Ich meine dass dann das Material unterm Nickel zum Vorschein kommt.
LG
Wird wohl schwierig, da die Nickelschicht mehr oder weniger hauchdünn ist. Außerdem weiß ich leider nicht, wie solche Gravuren funktionieren, wie viel Material abgetragen wird etc.
Hallo Dani,
willkommen im Forum !
Die "Nickelschicht" wird zerstört !
Ich habe schon zahlreiche Dinge gravieren lassen, auch beschichtete Dinge. Gut und günstig bei Mister Minit. Die mußte mal fragen. Sind in jeder größerer Stadt.
ob man sich den Namen eingravieren kann, ohne dass die SSW verhunzt wird?
Ich meine dass dann das Material unterm Nickel zum Vorschein kommt.
Die Frage ist, ob man das nun selbst machen darf oder nur der BüMa.
Die Nickelschicht wird dabei auf jeden Fall zerstört.
Diskussionen findest du dazu hier:
Darf man einen Schlitten Gravieren?
Recht Darf man das? (Schlitten gravieren/ bearbeiten)
Selber Gravieren
Okey,
vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Dann werde ich wohl die Finger davon lassen
Ich habe in meiner Ausbildung selbst an einer Graviermaschine gearbeitet. Von daher kann ich dir sagen dass die Nickelschicht auf jeden fall abgetragen wird, aber wenn die Gravur dann mit Lack aufgefüllt wird sieht es optisch gut aus und sticht dadurch noch hervor. Eine andere Möglichkeit währe evtl. die Griffschalen zu Gravieren. Richtig gemacht sieht so eine Gravur nur Hammer aus!
So könnte es aussehen:
http://www.stefan-henzel.privat.t-online.de/pics/sswpics/32-69l3.jpg
http://www.stefan-henzel.privat.t-online.de/pics/sswpics/32-69r3.jpg
In diesem Zustand erworben, der Vorbesitzer meinte, ein Graveur im Bekanntenkreis hätte sich daran mal versucht.
Angesichts dessen, wie merkwürdig sich Zinkdruckguss unter Werkzeug verhält, ganz ok, wenn auch nicht vollständig beidseitig.
Stefan
Wie schon geschrieben wurde ist die Beschichtung an der Stelle dann futsch, aber das macht nicht wirklich viel aus. Ich hab mir damals meine Co2-Pistole mit einer Namensgravur versehen lassen, sieht auch heute noch gut aus. Was das mit der Rechtlichen angelegenheit angeht so sehe ich persönlich darin kein Problem da es ja keine Bearbeitung ist, ansonsten dürfte man auch keine Schlitten Polieren. Die Oberfläche wird dabei nur angekratzt und dürfte somit nicht als "bearbeitung" gelten (keine Garantie auf richtigkeit)
Gruß
Thomas
Hallo zusammen,
ich habe mir erst vor kurzem eine vernickelte RG3 zugelegt.
Jetzt wollte ich fragen ob man sich den Namen eingravieren kann, ohne dass die SSW verhunzt wird?
Ich meine dass dann das Material unterm Nickel zum Vorschein kommt.LG
Dani
bezüglich rechtliches kannst du mal meine post aus den ersten zwei link von lanam lesen.
ZitatAlles anzeigenAbschnitt 2
Waffenrechtliche Begriffe8.2 wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt,
wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird,
dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen
werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine
Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird
weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige
Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung,
vorgenommen werden,
Meine persönliche Meinung dazu:
Jeder kann gravieren wie er lustig ist. Durch eine Gravur wird die stabilität des Bauteils nicht beeinfluss, ausser jemand versucht Alufolie zu gravieren
Selbst wenn der Graveur ein Berserker war und 0,5mm tief eingraviert hat dürfte sich bei einem normal konstruierten Schlitten kein Problem ergeben. Man denke da an Waffen die mit einem Rollstempel oä beschriftet werden. Die müssten ja auch reißen ...
Ich glaube im Waffengesetz irgendwo den Begriff "spanabhebende Bearbeitung" gelesen zu haben. Gravieren, Feilen und Sägen von "wesentlichen Waffenteilen" wäre dann verboten, Polieren erlaubt.
Der einzige Span der im Waffengesetz vorkommt ist im Wort "gespannt". Im Waffengesetz wird nicht genauer definiert was Bearbeitung für den Gesetzgeber bedeutet.
Also ist eine Grauzone und der Gesetzgeber kann nach gut dünken walten und schalten......
Na,der Gesetzgeber(also unsere allseits beliebten Herrn Politiker)verfassen die Gesetze absichtlich so schwammig,damit sie den boesen Waffennarren den garaus machen koennen.Irgendein Gummigesetz laesst sich doch fast immer gegen den legalen Waffenbesitzer auslegen,wenn der Stasi,ups,Fehler,Staatsanwalt es so will...Andere Frage-wer hat schon selbst galvanisiert und wie sehen die Erfahrungen aus?