Laserpointer und drohendes Verbot

Es gibt 118 Antworten in diesem Thema, welches 8.861 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. März 2011 um 15:40) ist von Lt. Columbo.

  • murray, wenn du 183mw gemessen hast, hast du einen starken erwischt und hast den ir anteil mitgemessen?, die billig pointer scheinen ungeheure schwankungen zu haben.
    ich selbst habe nicht nachgemessen, doch wenn ich den 200mw pointer mit meinem 100mw lasos laser vergleiche der das 5fache kostet erscheint mir mein 100mw stärker, aber wie gesagt, gemessen habe ich nicht! auf jeden fall werde ich gleich mal welche vorsorglich bestellen.
    seit wann ist es verboten starke laser gegen den himmel zu richten, mir ist kein verbot für privatleute bekannt. lediglich gelten laser stärker als 2mw nicht mehr als pointer sondern sind experimentallaser.

    Ich hab den Leistungsmesser auf die Wellenlänge vom Laser eingestellt (macht aber nicht viel aus), allerdings ist der Sensor mehr für den IR Bereich gedacht, von daher hab ich IR schon mitgemessen...

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • uxor, der § greift wenn man absichtlich flugzeuge usw blendet, er greift nicht wenn man einen laser einfach in den himmel richtet ohne jede gefärdung und böse absicht!
    es gibt auch kein gesetz das das licht das befriedete besitztum nicht verlassen darf jedenfalls ist mir nichts bekannt. lediglich für komerzielle laseranwender gibt es diverse bestimmungen unteranderem von den berufsgenossenschaften, die aber bei einer privatpersohn nicht angewendet werden.
    murray, im grunde ist es ja auch egal ob der laser einen hohen ir anteil hat wenn es um die gefährlichkeit geht. im gegenteil ein laser mit einem hohen ir anteil ist eigentlich sogar gefährlicher weil man seine leistung unterschätzt. bei meinen showanwendungen allerdings ist halt der reine farbanteil für mich wichtiger.
    mein erster großer laser war eine china he ne röhre mit ca 50mw, das ding war fast 180cm lang und aus glass und hat vor 20 jahren ein vermögen gekostet. ich staune wie billig und leistungsstark die jetzt sind!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

    Einmal editiert, zuletzt von baumstamm (26. Oktober 2010 um 11:07)

  • @ baumstamm

    das kannst du dann ja mit der Polizei ausdiskutieren :)

    Ich habe dir lediglich auf deine Frage den Paragrafen genannt, der angewendet wird.

    Aus jeglichen " kreativen" Diskussionen über Gesetzestexte mit dir halte ich mich raus. :D


    PS. Selbstverständlich gibt es in Deutschland auch Regelungen darüber inwieweit Licht das befriedete Besitztum verlassen darf, oder auch nicht. Stichwort "Lichtimmissionen " ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von uxor (26. Oktober 2010 um 11:57) aus folgendem Grund: PS .eingefügt

  • Auf so eine Idee muß man erst mal kommen: Einen Laser auf das Cockpit einer Maschine richten und dadurch Menschen gefährden. Es gibt einfach zu viele Idioten, die es immer wieder schaffen, anderen eins auszuwischen. Aber mit dem Verbot wird man das kaum verhindern. Der Laser, den man dafür braucht, ist vermutlich so stark, daß er in Deutschland nicht erhältlich ist und so oder so illegal beschafft wird.

  • Zumindest ein Fall ist zudem bekannt, dass ein Zivilpilot wegen Augenschaden seine Flugtauglichkeit verloren hat.


    Mag sein, aber dieser Augenschaden kann dann nicht von einem Laser stammen, jedenfalls nicht von einem während man geflogen ist, es sei denn er hatte ihn im Cockpit dabei ;)

    Die Leistung pro Fläche ist selbst bei kräftigen Pointern nach einigen Metern deutlich gemindert. Hinzu kommen auch Verluste in der Luft, welche im sichtbaren Bereich nach einigen hundert Metern bereits beträchtlich sind. Wenn 100mW auf einer Fläche von 2x2mm eintreffen, dann ist das durchaus bedrohlich, treffen die selben 100mW auf einer Fläche von 100x100mm ein, und diese Fläche ist bereits nach 50m Distanz durchaus realistisch, dann ist es zwar hell, aber ein Witz und nicht gefährlich für das Auge - einfach zu wenig Leistung pro Fläche.

    Man darf sich das mit dem Anleuchten auch nicht als scharf begrenzten Punkt vorstellen, bereits nach 100m ist es mehr eine durchaus große farblich schimmernde Fläche, ohne scharfe Begrenzung, da erinnert nichts auch nur im entferntesten an einen Punkt. Es hat mehr was von einer farbigen Taschenlampe, oder einem Suchscheinwerfer.

    Laser sind keine Waffen, genauso wenig wie Dartpfeile, nur gehören sie eben beide nicht in's Auge - was bei normal vernunftbegabtem Umgang allerdings auszuschließen ist.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • um wirklich einen Schaden am Auge (Hornhaut) anrichten zu können,müsstest du einige Sekunden(Minuten) konstant aus kurzer Entfernung auf das Auge richten....bereits ab 50m Entfernung fächert sich der gebündelte Strahl dermaßen auseinander das die Energiedichte nicht mehr für das Auge gefährlich ist (der Blendeffekt bleibt natürlich trotzdem erhalten)

  • Die Leuts, die um Halle /Sa. wohnen , werdens mir hier bestätigen: Im Sommer ist fast an jedem Wochenende eine Diskosause auf der Peißnitzinsel.
    Da werden fröhlich mit stärksten Apparaturen Lichter in den Himmel projiziert, das du denkst die haben paar alte Flakscheinwerfer vorgekramt.
    Als ich das zum erstem male sah, dacht ich ,ey, Alter, biste besoffen, issen ne UFO oder was is los?
    Kenne die Apparaturen nicht die diese Kerle benutzen, aber die siehst du bis Jerusalem, die könnten blenden,zumal sie noch die Einflug- und Warteschneise des Schkeuditzer Flughafen bestreichen.
    Was soll der Quatsch, da händeln Leut mit Dingern, da ist ein Laserpointer, als wenn a kleiner Junge pinkelt !

    Gibet es für die Sonderrechte?

    Gruß
    iwan

  • Welche Gesetzesverschärfung soll da denn was bringen ?

    Der Verkauf von Lasern > Klasse 2 an Privatpersonen ist laut Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verboten.

    Beim Eingriff in den Luft- usw. -verkehr ist auch der Versuch strafbar. Was noch fehlt ist ein medienwirksamer Präzedenzfall inkl. saftiger Zivilklage (Kosten für alle entstehenden Verzögerungen im Flugbetrieb durch abgebrochenen Landeanflug). Da kommt schnell ein 5-stelliger Betrag zusammen.

    Wenn man Laser in´s Waffengesetz aufnimmt, geht der Verwaltungszirkus mit Berechtigten usw. los. In der Industrie, Medizin, Forschung usw. kann man auf "gefährliche" =wirksame Laser nicht verzichten.

    Bei jedem Anzugträger, der mit Präsentationspointer einreist, klicken die Stahlarmbänder ?

    Andreas

  • Die Discobesitzer brauchen für ihre Flakscheinwerfer eine Erlaubnis von der Flugüberwachung (o.ä.) und müssen sich an strenge Regeln des Naturschutztes halten, damit nicht irgendwelche Reiher denken das wäre die Sonne und immer im Kreis drumrum fliegen bis sie erschöpft abstürzen.

    Soweit ich weiß sind handbetreibene Laser mit mehr als 1mW Strahlleistung verboten, werden aber dennoch von z. B. Fussballfans zur Ablenkung des Gegners eingesetzt. Wenn man selbst getroffen wird, sieht man grüne Blitze im kompletten Sichtbereich und kann daher fast nicht orten, woher der Strahl kommt - sehr unschön.

    Kennt noch jemand diese Taschenlampe, die so stark ist, daß man Spiegeleier damit braten kann?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Über laser kann ich da nix finden - allerdings wird sich das über ander Zusammenhänge (CE?) ergeben.

    Allerdings macht sich dann der Verkäufer strafbar...

    Zum "Befriedeten Besitztum": das ist quasi jetzt schon so - da ab einer bestimmten Leistung ein Laserbeauftragter benannt werden muss - mal angenommen dass ein Privathaushalt als "Betrieb" betrachtet wird und ein solcher Beauftragter benannt wird (jaja ist utopisch) wäre der Betrieb außerhalb trotzdem verboten, da dort ja kein Beauftragter vorhanden ist.

    Die Taschenlampe mit der man braten kann war ne ganz normale Maglite - allerdings mit ner übelsten Halogenbirne drin - die sind auch in so kleinen Bauformen locker mit 500W aufwärts zu bekommen.

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  • Kennt noch jemand diese Taschenlampe, die so stark ist, daß man Spiegeleier damit braten kann?


    Ja, aber laß uns das korrigieren: Die Taschenlampe deren Leuchtmittel so heiß ist, daß man damit Spiegeleier braten... - naja, kochen kann, für braten langt es nicht.
    Ein "Trick" den man mit jeder leistungsstarken Lampe welche genug Hitze enwickelt vorführen kann. Geht sogar mit der 50W Halogen Schreibtischlampe, bei 500W Baustellenstrahler oder dem 300W Deckenfluter sollte dann sogar zartes Braten möglich sein ;) Oder wer hat schon mal einen Stabilo Stift in den Fokus von einem Tageslichtprojektor gehalten? :D Die Projektoren haben oft Halogenleuchtmittel 24V ca 10 Ampere, also ca 240 - 250W und rocken im Gegensatz zu der überteuerten Taschenlampe aus China übel im Fokus :thumbsup:

    BTW: Laserpointer, also Laser ohne Sicherheitseinrichtungen zu Präsentationszwecken müssen eine Leistung kleiner 1mW Haben. Laser über 1mW müssen offiziell über dieverse Schutzeinrichtungen gegen unbeabsichtigtes Einschalten verfügen, damit eben nichts passiert - verboten ist da nichts.

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  • gilmore: Der Verkauf von Lasern > Klasse 2 an Privatpersonen ist laut Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verboten.
    das stimmt nicht, du darfst in deutschland als privatpersohn laser jeglicher stärke besitzen, betriben, herstellen und verkaufen! es gibt keine beschränkung!

    das einzige was du nicht darfst, ist ein laser der stärker als ein klasse 2 laser ist, als klasse 2 laserpointer verkaufen, weil laserpointer laut definition klasse 2 laser sind!
    solange du den laser privat verwendest braucht es auch keinen notschalter oder laserschutzbeauftragten, das braucht es erst bei kommerzieller verwendung!

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  • Hat der Baumstamm (leider) recht!
    Sagt jemandem der Begriff NOHD [nominal ocular hazard distance] etwas?
    Bei durchaus erhältlichen Chinahandheldlasern mit 1Watt(!!!) Leistung ist dieser Sicherheitsabstand 150m. Innerhalb dieses Radius reicht eine Exposition des Auges von nur 0.25 Sekunden aus, um Retinaverbrennungen und damit bleibende Schäden am Auge zu hinterlassen. Da reicht nicht mal ansatzweise der Blinzelreflex, um sich zu schützen!
    Meine Meinung: Brandgefährlicher Sch**ß, braucht kein Mensch! Mir fallen ad hoc nicht sehr viel sinnvolle Anwendungen für sowas ein (Luftballons platzen lassen oder Löcher in schwarze Plastiktüten brennen ist meiner bescheidenen Meinung nicht gerade sinnvoll). Und wer es zur Arbeit oder fürs Hobby braucht, sollte wenigstens eine Sachkunde ablegen müssen.

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

  • Und wer es zur Arbeit oder fürs Hobby braucht, sollte wenigstens eine Sachkunde ablegen müssen.

    Laser gehört nicht zu meinen Hobbies (obwohl ich das Thema interessant finde), aber... genau so könnten auch Laser-Fans argumentieren, dass doch gefälligst alle Luftdruck-, Armbrust- und Bogenschützen eine Sachkunde ablegen müssten - deren "Hobbygeräte" können ja auch gehörig ins Auge gehen, im wahrsten Sinne.
    Ich denke, dass jemand, der Laser als Hobby hat, mit den Teilen so verantwortungsvoll umgeht wie "unsereins" mit Luftdruckwaffen etc.
    Das es Pappnasen gibt, die sowohl mit Luftdruckwaffen als auch mit Lasern Unfug anrichten, steht ja auf einem anderen Blatt.

  • Meine Meinung: Brandgefährlicher Sch**ß, braucht kein Mensch!


    Vorsicht! Brandgefährliche, dogmatische Argumentation!

    Ein beliebtes Totschlagargument, läßt sich auch problemlos auf noch freie Waffe übertragen: Da liegt selbst bei 7,5J der gefährliche Bereich auch sicher bei 100-150m Und wenn da was in's Auge geht reicht der Liedschlußreflex ebenfalls nicht ansatzweise. Löcher in Dosen oder Papierscheiben zu stanzen ist nicht besonders sinnvoll, das geht mit einem handelsüblichen Locher aus dem Schreibwarenladen sehr viel ungefährlicher.

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  • Lt. Columbo:
    OK..hast du recht...sehr subjektive Ansicht!
    Schätze das Gefahrenpotential einer so kompakten "Waffe" mit quasi Dauerfeuer halt deutlich höher ein als das einer einschüssigen, klobigen Schußvorrichtung mit welcher ein Auge auf 100m (ob mit Vorsatz oder nicht) doch etwas schwieriger zu verletzen ist.

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    Einmal editiert, zuletzt von Flitzebogen (26. Oktober 2010 um 14:32)

  • das einzige was hier hilft ist ein eigenverantwortlicher umgang mit den lasern und das setzt das wissen um die gefährlichkeit vorraus.
    es gibt viele sinnvolle einsatzgebiete leistungsstarker bateriebetriebener laser. zb als ziellaser für eine steinschleuder, mit 200mw siehst du den punkt auch am tage. an der schleuder zeigt dir ein laser sehr genau an wenn die bänder zu stark sind und du anfängst zu wackeln, das ist sehr beeindruckend!
    die chinesen verkaufen einen 200mw laser in einer taschenlampe, eine andere firma verkauft einen blauen laser als waffe zur selbstverteidigung um den gegner zu blenden.
    ich denke wenn man um die gefahren solch starker laser weiß wird man sowas nicht auf reflektierende flächen oder augen oder auch nur in die nähe eines lebewesens halten, selbst das streulicht kann hier gefährlich sein!

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