Meiner Rechtsauffassung nach bedeutet das genau das. An Platzpatronen sind ja nur die frei verkäuflich, für die es auch ein frei erwerbbares Abschußgerät gibt. Du kannst nicht einfach zum BüMa gehen und Dir .308er-Platzer kaufen, wohl aber 8mmK-Platzer. Wenn es also die kurzen 12er-Platzer sind, die in die Selbstschußgeräte passen, wären die frei. Dort passen aber keine 12/70 rein, weil die viel zu lang sind.
Stimmt nicht!
Es gibt ja auch Leuchtmuni für Schrotflinten frei zu kaufen.
Vendetta!!!