Wie tragt ihr eure SSW in der Öffentlichkeit und mit welchem Holster?

Es gibt 241 Antworten in diesem Thema, welches 20.426 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2010 um 18:05) ist von Medjay.

  • Zitat

    Und komischerweise habe ich bisher noch nichts in den Nachrichten gehört das jemand mit KWS Bullshit gebaut hat und nach feinster Open-Carry Manier durch die Stadt gelaufen ist.


    Keks leider werden die meisten Überfälle und Raube mit SSWs begangen und nicht mit echten Waffen:S Ob die KWS haben sei mal dahingestellt, ich denke eher nicht.
    Und wegen solchen Idioten gibts die große "Verbotswelle" hier in Deutschland...

    :n11::n11::n11:

  • Noch ist das Tragen von SSW ja erlaubt.
    War das damals schon so, dass man die immer verdeckt tragen musste? Oder hat sich das irgendwann mal geändert?

    Zur Info:
    Hab die P99 vorhin zur Post gebracht.
    Sollte dann im Laufe der Woche mein Geld zurück bekommen und danach schau ich mich nach ner Vector um.

    bei egun ist ja leider keine gute vorhanden.
    Sagt mal ist die vernickelte Version besser als die brünierte?

    Oder gibs da keinen Unterschied?


    Und Holster find ich zur "Vector" auch keine, wird die unter anderem Namen verkauft?

  • Eine Vernickelte ist Abriebsfester!Heißt sie sieht länger schön aus,die Brünierte greift sich schneller ab,ein Holster tut da noch sein übriges und scheuert zusätzlich!Holster Passen alle in die auch die Scharfen Cp1 passen,Google einfach mal "Holster Vector CP 1".

  • Also ich glaub Ihr habt sie nicht mehr alle...ein Stück Metall, welches in der Öffentlichkeit den Anschein einer Waffe erweckt gehört nicht in unser Straßenbild...weder verdeckt noch öffentlich !!!

    Interessante Wortwahl.

    Aber ich bin deiner Meinung. Metallklumpen, die nur den Anschein einer Waffe haben, sollten nicht geführt werden. Lieber das Führen von scharfen Waffen für Privatpersonen legalisieren (natürlich nur wenn selbige auch durch Tests nachweisen können dass sie keinen Sprung inner Birne haben), denn eine Kugel hält böswillige Angreifer immernoch besser ab als eine Ladung CS, die oftmals bei betrunkenen gar nicht wirkt.

    Da das aber sicherlich noch seeehr lange hin sein wird muss man sich bis dahin noch mit anderen Mitteln behelfen. Die Frage ist eher ob eine SSW die richtige Waffe zur effektiven Gefahrabwehr ist als ob man eine "Waffe" führen soll oder nicht.

  • Vielleicht steh ich mit meiner Meinung alleine da, aber schon das Tragen einer Schusswaffe (sei es nun Schreckschuss oder sonstiges) zeugt doch schon von einer gewissen Gewaltbereitschaft bzw. deren Durchführungsmöglichkeit.

    Was man zur vermeindlichen Selbstverteidigung braucht bietet auch ein gewisses Potential an Angriffsmittel und schafft unter Umständen fehlplaziertes, trügerisches Selbstvertreuen.

    Sven

    Ach ja, btt: die Holster von Bianchi scheinen wohl zu teuer zu sein, sind aber aus echtem Rindsleder und jede Nahtstelle ist separat verknotet...also Qualität pur...das Beste was man kaufen kann, vor allem für tägliche Träger ;)

    Zisch...und wech...mehrere Luftpusten, CZ Shadow 2 Orange, Tikka T3X Tac A1 in .308

  • Vielleicht steh ich mit meiner Meinung alleine da, aber schon das Tragen einer Schusswaffe (sei es nun Schreckschuss oder sonstiges) zeugt doch schon von einer gewissen Gewaltbereitschaft bzw. deren Durchführungsmöglichkeit.

    Wenn Du spazieren gehst und plötzlich von einem Hund attackiert wirst, dann wirst Du das wahrscheinlich mit dem Wauwau ausdiskutieren, richtig?

  • Trägst Du immer einen Schutzhelm? Könnte ja auch nen Dachziegel von einem Gebäude runterfallen :D

    Zisch...und wech...mehrere Luftpusten, CZ Shadow 2 Orange, Tikka T3X Tac A1 in .308

  • Trägst Du immer einen Schutzhelm? Könnte ja auch nen Dachziegel von einem Gebäude runterfallen :D


    nö könnte nicht immer, nur bei Sturm, da bleib ich gerne daheim oder bei Dacharbeiten und da trage ich regelmäßig Helm, wenn ich da zu wirtschaften habe. ;)

    SSW trage ich gar keine mit mir in der Gegend rum, allerdings gelegentlich die "scharfen Vorbilder" - guck dir da die Fobus Paddle Holster an, ebenso die Blackhawk, finde ich sehr praktisch die auch mal zügig abmachen zu können, ohne erst mit runter gelassener Hose dazustehen. ;)

    Hier noch was nettes.

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Trägst Du immer einen Schutzhelm? Könnte ja auch nen Dachziegel von einem Gebäude runterfallen :D

    Immer einen Schutzhelm? Nö.... ich habe keine weiche Rübe. ;)

    Es wäre übrigens schön, wenn Du etwas zum Thema schreibst...

    Und irgendwie riecht es hier nach Troll (und das bin nicht ich :D ).

  • Ich weiß nicht,

    mir wärs viel zu umständlich ständig nen Ballermann mitzuschleifen um mich vielleicht irgendwann mal vor nem wauzi oder anderen Mongos zu behaupten?!

    Gruß sascha

  • Sorry wegen OT, aber es NERVT!!!

    ist es wirklich so schwer sich an die Frage des Thread-Erstellers zu halten?

  • Auch der weg zu einer öffentlichen Veranstalltung ist bereits eine Straftat!
    Habe bzw durfte ich am eigenen Leib erfahren.
    Also solltest du dir diese Idee damit lieber aus dem Kopf schlagen wenn du nicht 400 euro Geldstrafe bezahlen willst.

    Gruß Andy

    Kannst du das näher ausführen, Begründung/Strafbefehl scannen etc.?
    Kann ich mir nämlich eigentlich nicht so gut vorstellen, zumal es spätestens an Beweisproblemen scheitern würde.

  • Hallo, :)

    die Rechtsgrundlage bildet hier das Versammlungsgesetz.

    § 27 

    (1) Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne des Satzes 1 auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich führt, zu derartigen Veranstaltungen hinschafft oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereithält oder verteilt.


    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • In meinem Fall ist es so gewesen das das Polizei aufgebot sehr hoch gewesen ist an diesem Tag,
    da die Veranstallung bzw Demonstration sich um die rechte szene handelte.
    Daher wurden verschärft fahrzeugkonntrollen durchgeführt.
    So kam eines zum anderen.

  • Guten Morgen,

    natürlich wolte ich dort nicht hin!
    Schön Blöd wäre ich gewesen das auch noch mit absicht zu machen.
    Ich wollte die strecke eigentlich nehmen um eine abkürzung zu nehmen,
    ich hab nicht mal gewusst das dort eine Demo mit derartigem polizei aufgebot Stattfindet.
    Ich hätte da durch eine Ortschaft durchfahren müssen aber da war schon einige Kilometer
    davor alles mit Bereitschaftspolizei abgesperrt,
    und diese haben Fahrzeugkontrollen am laufendem Band getätigt.
    Tja mich habs erwischt.
    Da half auch kein erklären.

  • Und da haben sie dir den Straftatbestand nachgewiesen? Ich nehme an, du hast dich in dem Fall nicht von einem Anwalt vertreten lassen.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Es war damals etwas verwunderlich,
    ich musste mit auf die Wache und meine Perso angeben,
    der Kripo beamte war von der ganzen sache etwas gelangweilt und meinte das sei der Ergeiz der "jungen Bereitschaftspolizei"
    Er hätte wahrscheinlich ein Auge zugedrückt.
    Die Staatsanwaltschaft hat sich damals mit eingeschalten war ja logisch,
    der mich "behandelnde" Staatsanwalt machte mir das angebot ich solle 400 Euro zu gunsten der Bamberger Bereitschaftspolizei bezahlen innerhalb 14 Tagen.
    Nehme ich das angebot an bekomme ich keinen eintrag ins register,und die sache ist vom Tisch.
    Stelle ich mich dagegen und fechte das ganze an wird strafanzeige gestellt.
    Also selbst wenn ich also es drauf an kommen hätte lassen und event gewonnen hätte und ich einen Anwalt mit hinzu gezogen hätte,
    wäre das ganze vermerkt worden.
    So ist der Fall mehr oder weniger "unter uns" geregelt worden.
    Es gab da einigen Schriftverkehr dazu mit der Staatsanwaltschaft.
    Habe mich dann aber entschlossen doch zu bezahlen.
    An diesem einen besagten Tag ist noch viel viel mehr gewesen mit den Herrschaften aber wenn ich das alles schreibe sitze ich heut nachmittag noch hier.
    Jedenfalls hatten wir die komplette Palette von Fingerabdrücken bis zum Foto machen durch.

    Gruß Andy

  • Okay, Wie auch immer du dich entschlossen hast, an so einer Sache bleibt doch ein "Geschmäckle" seitens der Staatsdiener. Allerdings, wenn du von einem Tatvorwurf freigesprochen wirst (durch Hilfe eines Anwalts), dürfte auch nirgendwo ein Eintrag zurückbleiben. Auch die Anwaltskosten hättest du nicht bezahlen müssen. Der Herr Staatsanwalt hat da wohl einige juristische Halbwahrheiten vom Stapel gelassen, um dich weich zu kriegen.

    Gruß, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!