Wie tragt ihr eure SSW in der Öffentlichkeit und mit welchem Holster?

Es gibt 241 Antworten in diesem Thema, welches 20.528 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2010 um 18:05) ist von Medjay.

  • Hallo,

    würde gerne wissen wo ihr eure SSWs rumtragt und welches Holster ihr verwendet?
    Ich bin mir über mein Holster für die P99 immer noch im Unklaren.

    Welche Holster sind praktisch fürs "draussen tragen"?

    Außerdem würd ich gern wissen, ob es an Flughäfen, Bahnhöfe usw auch verboten ist seine SSW zu tragen.
    Im Merkblatt steht ja eigentlich nur öffentliche Veranstaltungen.

    Und noch was wie ist es wenn ich im Ausland bin?
    Holland ist keine 10 Minuten mit dem Auto von mir entfernt. Was ist wenn ich damit durch die Niderlanden fahre?
    Head meets Motorhaube?

    gruß
    Koui

  • Naja, ich sammle nur (SSW allerdings im begrenzten Rahmen) und lasse die brav zu hause, aber weiss um die teilweise interessanten Eigenheiten der niederländischen Waffengesetze. Ich darf ja auch als Angler keine Madenschleuder mit rüber nehmen weil Verstoß gegen das dortige Waffengesetz mit bis zu 5 Jahren angedrohter Haft (lt. einem Bekannten...).

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Überhaupt nicht!

    Und wenn ich den KWS hätte würde ich meine Waffen auch nicht öffentlich sondern nur verdeckt tragen.... :D

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."


  • Außerdem würd ich gern wissen, ob es an Flughäfen, Bahnhöfe usw auch verboten ist seine SSW zu tragen.
    Im Merkblatt steht ja eigentlich nur öffentliche Veranstaltungen.
    Koui


    Nö, das ergibt sich aus § 42 WaffG und den Hausordnungen der einzelnen Inhaber von Grundstücken.
    Wie das nicht verdeckte Holstern von Schusswfafen auf Flugplätzen ankommt, berichte bitte mal - so Du denn wieder frei kommst. Das interessiert sicher nicht nur mich.
    Aber sofern Du nicht kleine Segelflugplätze oder ähnliches meinst, sondern gleich den Frankfurter Flughafen ist es sowieso in den Abendnachrichten.
    (BTW: saublöde Idee)


    Und noch was wie ist es wenn ich im Ausland bin?
    Holland ist keine 10 Minuten mit dem Auto von mir entfernt. Was ist wenn ich damit durch die Niderlanden fahre?
    gruß
    Koui


    Ganz schlechte Idee.
    In Holland sind Schreckschusswaffen die Originalen gleichen komplett verboten.

  • Im zivilen Bereich ist das verdeckte Tragen von Waffen angeraten.

    Die Niedelande sind von SSWs nicht sonderlich begeistert.

    Bahnhöfe, Flughäfen(FFM, HH, D usw.) solltest Du meiden, wenn Du nicht ein paar Stunden lang das Meeting mit den dortigen Sicherheitspersonal suchst.

    Was das Holster für die Waffe als Solche angeht, bitte ich um mehr Info. Es gibt nicht das absolute Holster für alle Gelegenheiten.

    Gruss

    Thomas

  • Ich vergaß zu erwähnen, dass ich sie so oder so verdeckt tragen wollte.
    Also den KWS hab ich schon beantragt keine sorge. :)

    Thx an Floppy und Tomba.
    Das hilft mir. Na dann seh ich den Sinn vom KWS gar Net wenn jeder direkt rumheult wenn die eine Waffe sehen, ja klar ich könnt ja was vorhaben.

    So also ich lass das ding dann bei solchen orten einfach zu hause oder im Koffer im Auto richtig?

    Zum holster, ja ich weiß nicht ob ich nen Schulter, gurt oder Oberschenkel (fällt ja eigentlich weg da zu sichtbar ) oder doch so nen schnall holster für den rücken nutzen soll. Welches lässt mich meine Waffe in Situationen am schnellsten ziehen, ich schätz mal jedes sofern man das ein wenig trainiert.

    Und was wichtig wäre ist, welches bequem ist beim sitzen zb im Auto oder Büro usw. Theoretisch darf ich das ding mitschleppen aber es darf kein anderer an die geladene Waffe dran kommen oder? Sprich ich muss sie immer bei mir tragen.

    //€dit
    Wie ist das eigentlich auf dem weg zu öffentlichen Veranstaltungen?
    Als Beispiel:

    Auf dem weg zur kirmes ist es bei uns nicht immer so sicher, relativ viele dunkle ecken. Zählt das auch als öffentliche Veranstaltung oder nicht? Wenn nämlich dann wirklich etwas passiert und man das ding im 500 Meter entfernten Auto liegen hat, tja dann kann ich ja gleich mit pfefferspray rum laufen ( sagt jetzt bitte.nicht dass ich das soll xD )

    Einmal editiert, zuletzt von Kouichi (22. Oktober 2010 um 08:35)

  • Auch der weg zu einer öffentlichen Veranstalltung ist bereits eine Straftat!
    Habe bzw durfte ich am eigenen Leib erfahren.
    Also solltest du dir diese Idee damit lieber aus dem Kopf schlagen wenn du nicht 400 euro Geldstrafe bezahlen willst.

    Gruß Andy

  • Und SSW möglichst nicht im Auto liegen lassen, wenn du zur Kirmes gehst! Höchstens gut verpackt im abgeschlossenen Behältnis.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Und SSW möglichst nicht im Auto liegen lassen, wenn du zur Kirmes gehst! Höchstens gut verpackt im abgeschlossenen Behältnis.

    Selbst dann nicht.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Die Hausordnung der deutschen Bahn verbietet es nicht Waffen zu führen (hab sie mir extra durchgelesen) auf Flughäfen glaub ich aber eher schon, dass es verboten ist.

    Das führen von Waffen auf dem Weg zu öffentlichen Veranstaltungen ist auch verboten (auch wenn man die Waffe im Auto lässt), ein Bekannter von mir bekam schonmal ne Anzeige weil er auf dem Weg zu ner Demo wart und im Handschuhfach ein Messer hatte, zum Glück wurde das fallengelassen.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Mh wofür hab ich das ding dann gekauft?xD
    Ok aber im Auto (im holster bei/an mir) ist aber ok oder?

    So wie ich das verstanden habe tragt keiner / kaum einer seine ssw.

    oh man wie kann man sich so anstellen?
    Naja ok das meiste ist ja leider verständlich. man soll ja keine massenpanik auslösen, darum gehts ja eigentlich nur.

    also mich würde nur noch das holster und das tragen an mir während der Fahrt interessieren.
    wenigstens kann ich damit rumfahren

  • Mh wofür hab ich das ding dann gekauft?xD


    Das sollte man vorher genau prüfen.
    Wer eine Waffe führt, sollte sich zudem genau mit den Begriffen wie Notwehr, Notstand, Notwehrexess belesen und sich genauestens Informieren. Sonst ist vielleicht die vermeintliche Notwehrhandlung keine und man sitzt in der Folge selbst auf der Anklagebank und sieht sich einem Straf- und teurem Zivilprozess entgegen. Und das alles weil man mit ner Knarre einen auf dicke Hose machen will.
    Das kann nämlich ganz fix gehen.

  • Ok aber im Auto (im holster bei/an mir) ist aber ok oder?

    Kommt drauf an wo du hin fährst... Wenn du auf dem Weg zu einer öffentlichen Veranstaltung bist (egal ob die Läufst, fährst, kriechst oder fliegst) darfst du keine Waffe führen.

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  • Es geht ja nicht darum einen auf dicke Hose zu machen.
    Nur schränkt das Gesetz halt viel ein wo es wirklich zu einer notsituation kommen könnte, darf ich besoffene die mich anquatschen damit vertreiben? (natürlich nicht ziehenund auf die zielen sondern durch hindeuten und im Fall der.fälle falls die auf einen zukommen?)

    Oder was ich mir mal vorgestellt hab:
    Ich fahr mit dem Bus/ der Straßenbahn und so nen 0815 Gangster mit Messer bedroht einen Fahrgast / den Fahrer. Was dann? Rumsitzen und sich Gedanken über "darf ich hier?" Machen?

    Ich wohn in der Innenstadt, dort ist jedes Wochenende was los auf der Strasse.

    Ka wie das bei euch ist. Friedlich ist die realität auf keinen Fall.
    Also würdet ihr im Notfall eh vorschlagen zu schießen und dann weg zu rennen und Tu hoffen, dass euch niemand gesehen hat.

    Murray
    Einfach so wenn ich zur freundin/arbeit/waschstrasse fahre.

    Wie ist es eigentlich wenn man auf dem weg zur Freundin am platz der kirmes oder am Kino vorbei fahren muss und ne allgemeine verkehrskontrolle durch geführt wird?

    Ich mein es sind individuelle fälle, aber evtl hat der ein oder andere schon Erfahrungen gesammelt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kouichi (22. Oktober 2010 um 10:55)

  • Drohen darfst du (auch bei Besoffenen) schon garnicht, auch wenn Jemand bedroht wird hat die Waffe im Holster zu bleiben. Zuerst sollte man versuchen die Sache mit Worten zu regeln, in den meisten Fällen klappt das sogar, die Waffe zu ziehen sollte immer das allerletzte Mittel sein (wenn man wirklich angegriffen wird). Und dann heißt die Devise auch sofort schießen, das Weite suchen und natürlich die Polizei rufen!

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  • Mal eine Ganz ehrliche Frage, Warum muss mann unbedingt eine SSW mit sich führen?


    Fühlt man sich damit besser? Ich persönlich halte von der guten alten
    Selbstverteidigung mehr. In meinem Falle lerne ich Krav Maga und musste
    es nur einmal anwenden.

    Und wenn ich mir das so durchlese, bekomme ich echt Angst.


    Es geht ja nicht darum einen auf dicke Hose zu machen.
    Nur schränkt das Gesetz halt viel ein wo es wirklich zu einer notsituation kommen könnte, darf ich besoffene die mich anquatschen damit vertreiben? (natürlich nicht ziehenund auf die zielen sondern durch hindeuten und im Fall der.fälle falls die auf einen zukommen?)

    Oder was ich mir mal vorgestellt hab:
    Ich fahr mit dem Bus/ der Straßenbahn und so nen 0815 Gangster mit Messer bedroht einen Fahrgast / den Fahrer. Was dann? Rumsitzen und sich Gedanken über "darf ich hier?" Machen?

    Ich wohn in der Innenstadt, dort ist jedes Wochenende was los auf der Strasse.

    Ka wie das bei euch ist. Friedlich ist die realität auf keinen Fall.
    Also würdet ihr im Notfall eh vorschlagen zu schießen und dann weg zu rennen und Tu hoffen, dass euch niemand gesehen hat.

  • wenn es so gefärlich ist

    würde ich mir ein gutes Pfeffer/CS Spray kaufen.
    bringt öfters mehr

    und es gibt nicht so große probleme wegen dem führen ;)


    wenn ich was falsch sage bitte mich behleren

    92% der deutschen Bevölkerung hören Gangsta Rap, wenn du zu denn 8% gehörst die was anderes hören dann nimm dieselbe Signatur wie ich.

  • Also zu den NL kann ich nur sagen das ich auch an der Grenze wohne; bei einer Kontrolle haben die mir mal ein stehendes Messer eingezogen das im Handschuhfach lag........
    Bei Ausreise (ca. 2 std. später) konnte ich es mir wieder abholen....

    Mein Verstand würde mir auch sagen das man eine Waffe nie mit sich führen sollte außer wenn ich zum Schießstand/Verein gehe.....aber da habe ich hier auch schon was im Forum zu gelesen....