Hallo ihr lieben,
Hätte da nochmal eine frage..
Ich hatte eigentlich vor einen KWS zu beantragen doch ich habe als Jugendlicher (vor 14 Jahren) mal Mist gebaut wo ich auch zur Bewährung verurteilt wurde.
Wenn ich mir jetzt Gesetze durchlese steht da wegen der Tilgung;
"Eine endgültige Tilgung der Registrierung (§ 46 BZRG) erfolgt bei
Jugendlichen ebenfalls früher als bei Erwachsenen, nämlich
bereits nach
fünf Jahren für Jugendstrafen unter einem Jahr,
Bewährungsstrafen bis
zu zwei Jahren und wenn der Strafmakel beseitigt wurde. In allen
anderen
Fällen beträgt die Tilgungsfrist hingegen 10 Jahre."
und;
"Nach der
Tilgung besteht
ein Verwertungsverbot für die Daten (§ 51 BZRG), und der
Verurteilte
darf sich zu Recht als nicht vorbestraft bezeichnen."
So nun gut das habe ich verstanden - Ich bin nicht Vorbestraft
Aber wenn ich nun weiter in die § schaue dann sehe ich unter § 52 Ausnahmen folgendes was mich stutzig macht;
"der Betroffene die Zulassung zu einem Beruf oder einem Gewerbe, die
Einstellung in den öffentlichen Dienst oder die Erteilung einer
Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbsscheins, Waffenscheins,
Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes
beantragt, falls die Zulassung, Einstellung oder Erteilung der Erlaubnis
sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde;
das gleiche gilt, wenn der Betroffene die Aufhebung einer die Ausübung
eines Berufes oder Gewerbes untersagenden Entscheidung beantragt."
Gilt für den KWS nun das Verwertungsverbot wo dann ja nur das Gericht noch eventuell einsicht in die Daten hat oder wird mir wegen dem Mist damals jetzt alles verwehrt, KWS, Gelbe WBK etc..?
Danke für eure bemühungen