Tatwaffe zu verkaufen!?

Es gibt 69 Antworten in diesem Thema, welches 8.083 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. November 2010 um 12:03) ist von sundog.

  • Zitat

    Nun ja, jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum es der Polizei nicht möglich ist, Originalfotos der Tatwaffe zu veröffentlichen? Im Zeitalter der Digitalfotografie, dürfte das wie allgemeinüblich bekannt, kein allzu großes problem darstellen.

    Das wundert mich doch auch sehr. Hat das BKA von seinen Schätzchen keine Fotoexemplare für Pressezwecke?
    Und wenn nicht, warum hat man dann nicht wenigstens ein Foto einer neutralen Quelle ausgewählt, z.B. WIKI?

    Zitat

    Jetzt könnte man die Gedanken natürlich weiterspinnen und sich fragen, gibt es die Tatwaffe überhaupt und hat sich der ganze Tatablauf wie von den Ermittlern dargestellt, tatsächlich so abgespielt.

    Fragen über Fragen. Denn wie meine Mutter schon meinte "Wer einmal lügt dem glaubt man nicht...."


    Tja, entsinnt sich noch einer an Tölle´s Messer-Lüge, die bei der Anhörung im Bundestag 2008 mit dafür sorgte, dass der $42a (sprich: das Einhandmesserführverbot) kam?
    Und immer wieder Bilder von riesigen Waffenarsenalen, die stolz für den Schlag gegen das Böse präsentiert werden (oder auch den Erfolg der Amnestie 2009), aber wo meist alte Gasknarren und Luftgewehre zu sehen sind.

    So ganz kann ich mich auch nicht des Eindrucks erwehren, dass dort bewusst manipuliert wird.
    X(

    Fördermitglied des VDB.

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (23. September 2010 um 10:26)

  • Zitat

    Haben Anwälte/innen nicht sogar das Recht eine Schusswaffe zum Selbstschutz zu besitzen und zu führen...

    Ja haben Sie - nämlich das gleiche Recht wie alle Bürger, wenn sie einer aussergewöhnlichen Bedrohungslage ausgesetzt sind. Wer die nötige Sachkunde und die für den Waffenschein notwendige außergewöhnliche Gefahr für sich geltend machen kann, kann für den Zeitraum der Bedrohungslage einen meist zeitlich befristeten Waffenschein beantragen.

    Allerdings reicht die Berufswahl Rechtsanwalt alleine nicht aus, um einen Waffenschein zu bekommen. Die Chancen auf einen Waffenschein verbessern sich natürlich, wenn man als Richter tätig ist, möglichst immer die Höchststrafe verhängt und in den richtigen Kreisen Kokain konsumiert. :ngrins:

  • Haben Anwälte/innen nicht sogar das Recht eine Schusswaffe zum Selbstschutz zu besitzen und zu führen also wurde ihnen nicht mal das Bedürfnis zugesprochen oder galt dies nur für Staatsanwälte? Wenn das so wäre, müsste sie ja nicht unbedingt eine Sportschützin gewesen sein.

    Gruß
    Patrick


    Anwälte nur in begründeten Ausnahmefällen. Mir ist kein solcher Fall bekannt. Richter und Staatsanwälte haben es einfacher.

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    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Habe eine Frage zu tatwaffen im Allgemeinen,
    Wenn heute mit einer waffe ein verbrechen begangen wird, wie in diesem Aktuellen fall,
    was geschieht nach abschluss der Polizeilichen ermittlungen genau damit?
    Kommt das ding auf immer und ewig in die asservatenkammer des Bka und
    wird die nächsten 300 jahre verschlossen oder wird da irgendwann die entgültige entsorgung
    angestrebt durch verbrennung oder ähnlichem?
    Also entschuldigt diese frage die meisten von euchwerden es wahrscheinlich wissen
    ich allerdings nicht,
    Mfg Saalach

  • Zitat

    Zitat


    Haben Anwälte/innen nicht sogar das Recht eine Schusswaffe zum Selbstschutz zu besitzen und zu führen...
    Ja haben Sie - nämlich das gleiche Recht wie alle Bürger, wenn sie einer aussergewöhnlichen Bedrohungslage ausgesetzt sind. Wer die nötige Sachkunde und die für den Waffenschein notwendige außergewöhnliche Gefahr für sich geltend machen kann, kann für den Zeitraum der Bedrohungslage einen meist zeitlich befristeten Waffenschein beantragen.

    Zitat

    Allerdings reicht die Berufswahl Rechtsanwalt alleine nicht aus, um einen Waffenschein zu bekommen. Die Chancen auf einen Waffenschein verbessern sich allerdings, wenn man als Richter tätig ist, möglichst immer die Höchststrafe verhängt und in den richtigen Kreisen Kokain konsumiert. :ngrins:


    Vielen Dank für die Aufklärung. Es stellt sich vermutlich als schwierig heraus, als einfacher Rechtsanwalt ein Bedürfnis nachzuweisen, wenn man nicht gerade jemanden aus der organisierten Kriminalität vertritt.
    Ich dachte für Staatsanwälte würde dieses Recht generell gelten...naja, wieder etwas dazugelernt!

    Gruß
    Patrick

    "Wir wissen mit Sicherheit, dass Osama bin Laden entweder in Afghanistan ist oder in einem anderen Land oder tot." Donald Rumsfeld

  • @Sallach: Neben der Asservatenkammer im BKA gibt's noch gleiche Sammlungen bei allen LKA's und ein paar andere staatlichen Stellen. Ferner haben die auch noch ihre Referenzsammlungen und dann gibt's noch Schulungssammlungen im kriminalwissenschaftlichen Bereich.....

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  • Ich erinnere mich sehr gut an das Statement eines " Zeugen" an diesem traurigem Tag.

    Es war ein Herr zwischen 50 und 60 Jahre, welcher der Täterin unmittelbar gegenüberstand und seine " Aussage"
    gegenüber den Reportern wörtlich formulierte:

    .. sie lief dann, bewaffnet mit einem Gewehr-äh- Pistole ,in Richtung Krankenhaus....

    Beweisführungen mit diesen sachkundigen Zeugen sind aüßerst hilfreich für eine korrekte Aufklärung.

    Mit meinen Worten: Was ich nicht selbst sehe, zweifle ich an. Zuviel Wahrheit wurde schon verbogen.von den Herren in den schwarzen Roben

    Gruß
    iwan

  • Zitat

    Also werden sie nicht letztendlich der vernichtung zugeführt?

    Nicht zwangsläufig.

    In Hamburg hatte vor einiger Zeit Schlagzeilen gegeben, weil die Stadt Hamburg beschlagnahmte Waffen (u.a. was in der Waffenverbotszone auf dem Kiez konfisziert wurde) zum Handel frei gab.

    Fördermitglied des VDB.

  • Also werden sie nicht letztendlich der vernichtung zugeführt?


    Tatwaffen, insbesondere unklarer Herkunft, werden vermutlich noch lange aufbewahrt. Es könnte ja sein, das ein Zusammenhang, auch mit später auftauchenden Fällen, eine neue kriminaltechnische Untersuchung erfordert.

    Andreas

  • Ich meine mich zu entsinnen, daß früher vonm Regierungspräsidium immer wieder beschlagnahmte Waffen an berechtigte Personen veräußert wurden.
    Ob das heute noch so gehandhabt wird, wage ich allerdings zu bezweifeln.

    :) Liebe dein Leben ständig. Denn du bist länger tot als lebendig! :)

  • Aber wenn es sich um eine Waffe handelt mit der ein mord gegangen wird, zb wie in diesem fall, und der fall dann aufgeklärt ist,
    dann wird diese waffe aber nicht wieder irgendwann in umlauf gebracht oder?
    Wie du sagtest das dies in hamburg der fall gewesen sein...

  • Die Veräußerung wird heute nur noch wenig praktiziert, nachdem sich die Presse wie die Aasgeier auf ein paar dieser Fälle im zeitlichen Zusammenhang mit Winnenden gestürzt hat. Waffen im Zusammenhang mit einfachen Delikten wurden aber in der Vergangenheit schon veräußert. Bei Waffen mit denen ein Mord begangen wurde, wage ich das aber zu bezweifeln.

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  • anfangs hies es sie kam mit einer maschinenpistole, dann war es plötzlich ein gewehr, dann eine pistole, und zum schluss wars dann eine sportpistole...

    Wenn man die "Eilmeldungen" der üblichen Verdächtigen ............ sorry, natürlich wollte ich schreiben der Boulevard-Presse und -Magazine im Fersehen aufmerksam verfolgt. Ja, ich weiss dass dazu ein Mindestmass an Masochismus gehört! Dann stellt man schnell bei diversen Ereignissen fest, dass der Drang nach dem "Ich war Erster" schon längst über den Grundsatz der wahren und fundierten Information gesiegt hat.

    Da werden vor 2 Wochen bei einem Privatflugzeug-Absturz sofort mehrere Tote gemeldet, Erfeulicherweise stellt sich heraus, dass ausser dem Piloten (Traurig genug!!) keine Unbeteiligten zu Schaden gekommen sind. Leider gab es bereits auch das Gegenbeispiel, erst grosse Freudenmeldungen, dass Niemand verletzt wurde .................. Anschliessend wurden immer mehr Tote und Verletzte gemeldet.

    Der anständige, korrekt recherchierende Journalist, der Heutzutage meist Freiberuflich arbeitet wird benachteiligt. Wenn seine Fakten und sein qualifizierter Bericht den Redaktionen zum Kauf angeboten wird, holen sich die Schnellschuss-Journalisten bereits Ihre Gage an der Kasse ab. Leider für mit der heissen Nadel und mit viel Phantasie zusammengestrickten Reisser-Meldungen.

  • ein Herr zwischen 50 und 60 Jahre, welcher der Täterin unmittelbar gegenüberstand und seine " Aussage" gegenüber den Reportern wörtlich formulierte: .. sie lief dann, bewaffnet mit einem Gewehr-äh- Pistole ,in Richtung Krankenhaus....

    Die Aufnahmen habe ich auch gesehen und muss daher diesen ansonsten recht sachlichen und besonnenen Mann in Schutz nehmen. Wenn jemand mit einer Walther GSP, die das Magazin ungewöhnlicherweise vor dem Abzug hat, herumfuchtelt, würden über 90 Prozent selbst fachkundiger Beobachter auch eine Maschinenpistole nicht ausschließen. Die GSP hat nun mal nicht die typische, vorn schlankere Pistolenform. Angesichts der enormen Schusszahl, die die Frau abfeuerte, und dem getürkten Bild würde ich auch nicht ausschließen, dass die eine GSP mit den längeren (und sehr seltenen) 10-Schuß-Magazinen benutzte. Dann ist die Verwechslungsgefahr mit einer MPi noch größer. Der Zeuge hatte im übrigen auch zunächst gedacht, es sei eine Softair-Waffe - auch das ist verständlich. Man muss auch erst einmal in seinen Schädel reinkriegen und das verarbeiten, dass da jemand am hellichten Tag (dazu eine Frau) mit einer scharfen Waffe in einer Kleinstadt herumballert...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • sodenn es denn wirklich eine GSP war, und sich nicht jeder auf ein bild aus dem internet fixiert hat.

    es gab kein anderes bild der tatwaffe.
    nachdem nun feststeht, das dieses bild geklaut ist, weis niemand um was für eine waffe es sich tatsächlich handelte.

  • nachdem nun feststeht, das dieses bild geklaut ist,


    Vorsicht - es ist dem Anschein zwar wahrscheinlich, jedoch könnte das Einverständnis des Urhebers vorliegen. Das ist gerade in diesem Fall unwahrscheinlich, liegt dennoch im Bereich des Möglichen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass gerade in so einem Fall ein Waffenhändler bereitwillig seine Unterstützung gibt und sein Foto zur medienwirksamen Nutzung gibt.

  • Hehe, mir ist das egal, weil ich nicht der Urheber des Fotos bin. Ich finde diese offenbare Tatsache nur wieder einmal schade, weil diese Umstände und Rumtrickserreinen der Polizei wahrscheinlich folgenlos und der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

  • Hallo, :)

    wenn einfach ein Foto aus dem Netz "Kraft souveräner Willkür" geklaut wurde, ist dies für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Vor allem deshalb, weil sicherlich genügend Fotos einer Vergleichstatwaffe bei jedem LKA existieren. Mehr als peinlich das Ganze.

    Warum man nicht die originale Tatwaffe fotografiert und der Presse zur Verfügung gestellt hat, das kann ich mir erklären.

    Bei derartigen Taten kann man davon ausgehen, dass die Tatwaffe erheblich mit Blut verschmiert war. Die kommt so wie sie ist in eine Plastiktüte und erst nach erfolgter Spurensicherung und nachdem der genaue Status der Waffe abgeklärt ist, wird sie gereinigt und beschossen. Das dauert ein paar Tage und die Bilder waren ja recht schnell verfügbar. Wenn ich ehrlich bin, habe ich von Anfang an bezweifelt, dass es sich um die Tatwaffe handelt.

    Wenn es sich wirklich um ein geklautes Bild handelt, dann ist das nicht eine Birne "wert", sondern einen ganzen Korb. :thumbdown:


    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.