Rechtmäßiger Eigentümer = mitschuldig?!

Es gibt 96 Antworten in diesem Thema, welches 9.980 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. September 2010 um 15:56) ist von Kraufux.

  • Den Vater wegen fahrlässiger Tötung anzuklagen paßt nicht zu unserer Rechtsauffassung und gehört eigentlich in's tiefste Mittelalter, mir fällt da ganz spontan die Sippenhaft ein. Ein mittelalterliche Rechtsvorstellung, die scheinbar wieder eine Renaissance erlebt... oder unser Rechtsstaat ist noch nicht so vollständig in der Neuzeit angekommen wie er glaubt oder vorgibt zu sein :thumbdown:

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Zitat

    Den Vater wegen fahrlässiger Tötung anzuklagen paßt nicht zu unserer Rechtsauffassung und gehört eigentlich in's tiefste Mittelalter, mir fällt da ganz spontan die Sippenhaft ein. Ein mittelalterliche Rechtsvorstellung, die scheinbar wieder eine Renaissance erlebt... oder unser Rechtsstaat ist noch nicht so vollständig in der Neuzeit angekommen wie er glaubt oder vorgibt zu sein

    Oder unser Rechtssystem ist nicht ganz so unbeeinflussbar von politischen und medialen Mainstream, wie man es sich wünschen sollte.

  • Zitat

    Denn genau darum wird es in diesem Anklagepunkt gehen. Wurde der Amoklauf erst durch das fahrlässige Verhalten des Vaters überhaupt erst ermöglicht, oder lediglich erleichtert und der Sohn hätte sich ansonsten anderweitig irgendetwas besorgt. Bei Ersterem wäre eine Verurteilung durchaus denkbar, wenn auch eine sehr harte Beurteilung; bei Zweiterem nicht.

    Jetzt muss ich mich doch tatsächlich für diese Diskussion anmelden. ^^

    Erleichtert worden wäre es, hätte sich der Sohn die Waffe aus dem Waffenschrank besorgt (auf den er wohl Zugriff hatte). Das wäre fahrlässig.
    Eine scharfe Waffe unverschlossen und zugänglich aufzubewaren ist mehr als nur eine Erleichterung der Tat, es ist grob fahrlässig! Das animiert zu Kurzschlusshandlungen.
    Der Sohn hätte die Tat mit Sicherheit auch irgendwann anderst durchgeführt. Aber das Verhalten des Vaters hat direkt zu der Tat beigetragen. Er hat die Tat erst ermöglicht und das, und dieser Punkt ist imho sehr wichtig, ohne großen Aufwand für den Sohn.

    Sollte ich zu diesem Zeitpunkt eine Tipp für den Ausgang der Verhandlung abgeben müssen... der Vater wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe zwischen 2 und 3 Jahren verurteilt. Und das zu Recht.

  • JA der Vater gehört bestraft

    Er hat gegen das WaffG verstoßen und danach und NUR danach sollte er auch bestraft werden IMO.

    Alles andere ist in meinen Augen ein Showprozess des Staates für die Medien, härte zeigen exemple statuieren.

  • Mr. Colt: Genau, aber das der Junge (wohl nicht unerhebliche) psychische Probleme hatte, ist nicht so Medienwirksam und nutzt diversen Interessengruppen auch nicht so viel. Daher wird jetzt medienwirksam der Vater als Bauernopfer presentiert...

    Ihm Mitschuld an einer Straftat/Mord zu geben halte ich für falsch. Das geht in Richtung Sippenhaft.

    Naja, Sippenhaft kann ja wieder eingeführt werden... gibt bestimmt Politiker, die das regeln können, wenns alternativlos wird :whistling:

    genau das ist der Punkt an dem die sog. Gutmenschen sich völlig zu Recht aufhängen!


    :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Zitat

    JA der Vater gehört bestraft

    Er hat gegen das WaffG verstoßen und danach und NUR danach sollte er auch bestraft werden IMO.

    Alles andere ist in meinen Augen ein Showprozess des Staates für die Medien, härte zeigen exemple statuieren.

    Tut mir leid, deine Meinung in allen Ehren, aber damit liegst Du falsch. ;)

    Wird er NUR wegen Verstoßes gegen das WaffG bestraft... dann kannst auch Du dir die Folgen an einer Hand abzählen. Es werden wieder Schreie nach einem strengeren Waffengesetz laut und über kurz oder lang wird es auch geändert. Und das ist wohl kaum in deinem Sinne.

  • Wieso ist meine persönliche Meinung falsch, nur weil ich das anders sehe wie Du
    und nicht die selbe Meinung hab.

    Du hast eben deine Meinung zu dem Thema

    und ich hab eben meine Meinung zu dem Thema


  • JA der Vater gehört bestraft

    Er hat gegen das WaffG verstoßen und danach und NUR danach sollte er auch bestraft werden IMO.

    Tut mir leid, deine Meinung in allen Ehren, aber damit liegst Du falsch. ;)


    Korrektur: Damit liegt er Deiner Meinung nach falsch ;)
    Ich meine wie kann seine persönliche Meinung in diesem Fall objektiv falsch sein? Man kann mit ihr nicht übereinstimmen, aber falsch? Das müßte sich ja dann beweisen lassen?

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Erleichtert worden wäre es, hätte sich der Sohn die Waffe aus dem Waffenschrank besorgt (auf den er wohl Zugriff hatte). Das wäre fahrlässig.
    Eine scharfe Waffe unverschlossen und zugänglich aufzubewaren ist mehr als nur eine Erleichterung der Tat, es ist grob fahrlässig! Das animiert zu Kurzschlusshandlungen.


    Das sehe ich anders. Wenn der Sohn auch Zugriff auf den Schrank hatte, wo bitte liegt dann der Unterschied bei der Aufbewahrung an einem anderen, nicht gesicherten Ort? Was begünstigte dabei die Tat? Nichts. Dem Jungen ist der Draht aus der Mütze gesprungen. So oder so hätte er sich diese Waffe nehmen können, wenn er denn auch Zugriff auf den Waffenschrank hatte. Und ob es eine "Kurzschluss"handlung war, ist wohl auch eher Kaffeesatzlesen deinerseits... :pinch:

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Zitat

    Nicht wegen seines Sohnes, sondern ganz alleine, weil er seine scharfe Waffe samt Munition nicht ordungsgemäß (dem Waffengesetz entsprechend) aufbewahrt hat. Dadurch hat er es seinem Sohn ermöglicht mit dieser Waffe, die eben nicht ordnunggemäß verwahrt wurde, mehrere Menschen zu töten.

    Genau das ist der Punkt. Ich bin auch der Meinung, dass es eine Sauerei ist, was der Vater getan hat. Die Frage ist aber doch, ist er Schuld am Tod dieser Menschen? Denn darum geht es im Anklagepunkt der fahrlässigen Tötung. Nun könnte man sagen, dass ihn natürlich eine Schuld trifft, war schließlich seine frei zugängliche Waffe. Aber:
    Wären diese auch ohne den idiotischen Vater gestorben? Falls nein, so ist er definitiv der Tötung schuldig, beabsichtigt oder nicht.
    Meiner Meinung betrifft ihn aber nur eine sehr indirekte Schuld. Moralisch unschuldig ist er natürlich nicht. Aber ob diese ausreicht für eine Verurteilung fahrlässige Tötung? Meiner Meinung nach nicht.

    Zitat

    Das sehe ich ein bißchen anders. ALFHAS Aussage ist absolut kein Widerspruch. Er hat sich überhaupt nicht zu der These "Verbot von Waffen" geäußert.

    Nein, das hat er nicht. Seine Aussage ist durchaus konsistent, behaupte auch gar nichts anderes. Mir ist bloß aufgefallen, dass diese Aussage anders als zur üblichen Meinung hier bzgl. "Waffenverbot" steht. Deshalb frag ich ihn zu seiner Meinung, weil sie mich interessiert und ich seine sachliche Argumentation bisher immer geschätzt habe. Gehört aber nicht hierher, sry für OT

    und btw: Die Bezeichnung als Gutmensch ist doch lächerlich. Oder soll ich Dich in Zukunft einen Schlechtmenschen nennen? ;)

  • Dann solltest Du Dich mal ein bißchen schlauer machen! Der Begriff "Gutmensch" ist nicht von mir geprägt worden und er wird hier im Forum ziemlich oft verwendet, besonders, wenn es um die Verschärfung des Waffengesetzes geht. Mach Dich schlau, oder laß es sein. Lächerlich ist etwas anderes!

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Außerdem geben wir alle hier nur "unsere Meinung" wieder und ich denke ob und wie der Vater des Amokläufers verurteilt wird sollten wir dann doch lieber dem Gericht überlassen! Auf das Urteil können wir alle gespannt sein. Und.. es ist mir ziemlich wurscht ob Du mich als Gut- oder Schlechtmenschen bezeichnen willst.

    Du bist für mich ein ganz normales Forenmitglied, wie alle anderen auch. Weder gut, noch schlecht, eben ein Mitglied mit einer anderen Meinung und das akzeptiere ich auch.

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Hmm, war eigentlich nicht als Angriff gemeint. Sry falls es so aufgefasst wurde.
    Ich weiß, dass "Gutmensch" hier gerne verwendet wir, Danke für die Belehrung. Ich finde den Begriff trotzdem unpassend. Deswegen verwende ich ihn auch nicht, Mehrheit hin oder her.
    So, und nun ab ins Bettchen. Mal sehen ob morgen wieder was zum Thema hier steht. :S

  • Nicht Waffen töten, sondern Menschen... Es ist also unerheblich woher und welche Waffe er gehabt hat. Schuld trägt nur derjenige der Abdrückt !
    Ansonsten, wieso nicht gleich die Mutter mit verurteilen, Sie hat schließlich den Amokläufer geboren und aufgezogen, ist also de-facto mitschuldig daß das überhaupt passieren konnte....
    Der Hersteller der Waffe und der Munition sowie der Waffenhändler haben somit auch Mitschuld....Hätten sie die Waffe nicht hergestellt und Verkauft, wäre doch sicher nichts passiert, oder ??
    Warum wurde der Tankwart beim letzten Amoklauf mit Molotow-Cocktails nicht Angeklagt der dem Jugendlichen Benzin Verkauft hat?
    Hätte doch wissen müssen das er damit andere Menschen abfackeln will, oder ??
    Egal wie man es dreht, meiner Auffassung nach ist nur derjenige verantwortlich der die tat begeht, sofern ein dritter ihn nicht wissentlich dabei unterstützt !

  • Guten Morgen.

    Das Thema schlägt ja nun wirklich Wellen. Ein paar Gedanken dazu.

    Logo, ist völlig verständlich, dass emotional reagiert wird. Von allen Seiten. Die (B)Presse schreit z.T. nach Rache und heizt z.T. die Gefühle an, das ist wohl in der Tat mittelalterlich. So sollte keine Vorverurteilung stattfinden.
    Sicherlich, es ist auch eine sehr menschliche Handlung, wenn nun (Legal)Waffenbesitzer den Herrn "bestraft" sehen wollen. Er hat ihnen mit der Verschärfung des WaffG doch ebenfalls Schaden zugefügt. So wird es jedenfalls empfunden.
    Das bedeutet, der Mann muss nicht nur mit seiner persönlich empfundenen Schuld, sondern auch noch mit dem Druck von allen Seiten zurechtkommen. So wie sein Sohn mit dem "Mobbing" zurechtkommen musste. Und es nicht geschafft hat, warum auch immer. Nur dürfen und sollten Richter nicht auf dieser Basis entscheiden. Da könnte man dann ja gleich den Freisler den Vorsitz führen lassen oder die Klaviersaiten rauskramen. So läuft es eben gerade nicht, da möchte ich gern fest dran glauben.

    In einem Prozess (sollten und werden auch hoffentlich!) diese emotionalen Kriterien auch nicht entscheidend sein für eine Verurteilung im Sinne von "Ja er ist schuldig" oder "Nein ist er nicht". Sie können höchstens strafverschärfend bzw. -mildernd wirken, jedoch nichts an Tatbeständen bzw. einer Verurteilung ändern.

    Wenn ich mir den (sehr kurzen und prägnanten) Wortlaut des betreffenden Gesetzes anschaue, und nur den, nichts anderes, und dabei zusätzlich meine persönlichen Empfindungen diesen Fall betreffend ganz an die Seite stelle...nun...
    Dort steht Folgendes: "Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (§222 StGB ).

    Das könnte das Gericht in der Tat so sehen, ohne groß interpretieren zu müssen. Der Vater war mit der Waffe fahrlässig (Aufbewahrung), hat damit den Tod eines Menschen (mit)verursacht. Das Gericht könnte zu der Auffassung gelangen, dass sich dies so zugetragen habe, der Tatbestand erfüllt sei. Damit ergäbe sich eine Verurteilung aus dem 2. Teil des Satzes.
    Die Vermutung meines Vorredners, welcher eine Verurteilung prognostiziert, ist deshalb nicht unrealistisch. So wird es wahrscheinlich kommen (These).
    In welcher Höhe der Herr Vater jedoch bestraft werden wird und ob dort irgendetwas mildernd aufgeführt werden kann... keine Ahnung, dafür reicht mein Verständnis von juristischen Abläufen nicht aus.

    Und ob das so nun mit meiner eigenen Ansicht der Sache oder mit einem egal welcher Art vorhandenem "Gerechtigkeitsempfinden" übereinstimmen würde, ist ja eine ganz andere Geschichte. Das Geblöke bestimmter Presse wird sowieso wieder widerlich sein. Derselben Presse natürlich, die es einen Dreck interessiert hätte, wenn der Sohn mit seinen Mobbingproblemen zu ihr gekommen und um Hilfe gefragt hätte. Wetten?

  • Meine Meinung, der Vater kann sich der Ordnungswidrigkeit (Aufbewahrung) schuldig bekennen. Er ist nicht der Mörder von 15 Menschen! Er hat nicht abgedrückt.

    Wenn dieser Mann aus emotionalen Gründen einen Herzinfakt im Gericht bekäme und dann dabei liegenbliebe, wäre ion meinen Augen alle Nebenkläger einschl. Yellowpress und die derer am Tod dieses Mannes schuldig die sagen, ER JA ER MUSS BESTRAFT werden, alle sehen in ihn den personifierten Massenmörder. Wenn die Frau die Nerven hätte und einen cleveren Anwalt, sollte sie diesen Personenkreis offiziel verklagen, wegen Totschlags. Begründung: Die Leute die unbedingt jemand bestraft sehen wollen, bauten eien so hohen Druck aus, den der Körper des Angeklagten nichtmehr aushielt. Wer weiss, auf der anderen Seite würde mich noch nicht einmal wundern wenn die geifernde Menge ihn noch mit Häme belegen würde.

    Was ist mit dem Rest seiner Familie? Die leiden auch, denn die Mutter hat jemanden verloren, den Sohn, die Schwester ihren Bruder, hinzu kommt die Medienkarawane mit der ach so geliebten Pressefreiheit, den es einen Dreck schert, wie sich jemand fühlt der ein Familienmitglied hat, was einen ultimativen Zivilgau erursacht hat. Unsere Politiker verursachen selbst einen solchen Gau, in dem sie Leute in ein Land schicken, in dem wir nichts zu suchen haben, Was ist mit den Toten, was mit den Hinterbliebenen, da schweigt die werte Presse.

    Alles meine Meinung,

  • Guten Morgen
    Wertungsmäßig stehe ich vollhinter Alfa`s Aussage damit hätte sich mein Post fast erledigt.
    Habe nur noch eine Frage dazu:
    Warum werden nicht die Verteitigungsminister oder für die Waffen unmittelbar zuständigen Herren in Staatsdiensten (Polizei,Militär) als Beihelfer für Straftaten mit Waffen verantwortlich gemacht?
    Ist euch bewußt, wieviele Menschen bei NVA,Bund, Polizei,Zoll durch durchgeknallte Waffenführer ihr Leben verloren haben? Denen hat man eine Waffe in die Hand gedrückt!

    Das entlastet den Vater nicht im geringsten, aber vieleicht sollte man auch darüber mal nachdenken.
    Gruß
    iwan


  • Bin echt gespannt wie das ausgeht! Kann eigentlich nicht sein, dass er dafür zur Rechenschaft gezogen wird, weil jemand anders Mist baut. Oder?
    Stellt euch mal vor: die (minderjährigen, führerscheinlosen) Kids stiebitzen Papas Autoschlüssel, um mit den Kumpels eine Runde zu drehen, wickeln sich um den Baum und? weil der Fahrer tot ist, wird der Vater angeklagt. Mitschuldig, weil Autobesitzer oder wie?

    Und genau so ist es der Frau von meinem Freund auch passiert. Sohnemann (16) wurde von der Polizei erwischt als er mit einem aufgemotzten Roller unterwegs war. Die Frau hat jetzt einen Strafbefehl (18 Tagessätze) bekommen. Wegen Verletzung der Aufsichtspflicht!

    :) Liebe dein Leben ständig. Denn du bist länger tot als lebendig! :)

  • Zitat

    Hätte ein Einbrecher mit entsprechenden Kenntnissen und Werkzeugen die Waffe aus dem Klassifizierten Schrank geklaut und anschliessend einen oder mehrere Morde begangen wäre der Vater da auch Schuld?

    Nein, denn er hätte sich ans Gesetz gehalten und seine Pflicht erfüllt und die Waffe ordnungsgemäß verwahrt.

    Ich find eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung zwar hart, allerdings durchaus gerechtfertigt. Fahrlässigkeit ist ja die nichteinhaltung der notwendigen Sorgfalt - was ja definitiv so ist. Zur Beihilfe kann er (wie hier genannt wurde) kann er nicht verurteilt werden, denn er hat die Waffe ja nicht liegen lassen um einen Mord zu ermöglichen.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

    Einmal editiert, zuletzt von Murray (17. September 2010 um 09:07)