Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 2.998 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. September 2010 um 22:57) ist von babbi.

  • Ich verstehe dich jetz so das du einen A-Schrank meinst der oben noch dieses kleine verschliesbare Fach hat.

    Darin darfs du die Muniton für die Waffe aufbewahren, Past nur nicht alzuviel rein.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Zitat

    Langwaffen mit getrennten Verschluss und Munition in einem a Waffenschrank zugelassen ?

    Nur, wenn die Munition im verschlossenen Innenfach liegt. Der Verschluss muss der Waffe nicht entnommen werden.

    Dennoch empfehle ich dringend mit der Anschaffung eines Waffenschrankes zu warten, so denn nicht unbedingt nötig. Es sind geänderte Aufbewahrungsregeln seitens des BMI angekündigt, die angeblich noch in diesem Sommer folgen sollen.

  • Waffe ohne Verschluss und Munition in einen A Waffenschrank zugelassen ?

    Dann empfehle ich dringend die bessere Ausformulierung der Fragestellung!

    Ausserdem wäre es der Nettiquette förderlich, wenn man (nicht zuletzt als 1. Beitrag) eine freundliche Anrede ... oder/und ein nettes Danke anfügt!
    Läuft diese Art der Anforderung im Kurz- und Knapp-Style weiter ist hier ganz schnell Closed. Die User hier sind freundlich und bemühen sich - Also bitte ab sofort mit mehr Freundlichkeit als Fragesteller!

  • Waffe ohne Verschluss und Munition in einen A Waffenschrank zugelassen ?

    Also gut, dann werde ich es mal ausführlicher erklären.

    In dem Link, den ich weiter oben habe kannst du ablesen, was du in den Tresoren mit unterschiedlicher Klassifizierung lagern darfst.

    Den Verschluss der Waffe musst du nicht entfernen, die Munition muss aber in einem Innentresor im Waffenschrank gelagert werden.
    Hierbei ist es egal, ob der Innentresor aus Stahlblech ist oder der Schutzklasse "B" entspricht. Desweiteren darf die Waffe natürlich auch nicht geladen im A-Schrank aufbewahrt werdenn ;)
    Über geplante änderungen kann ich nichts sagen.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    "Alles eine Frage des Geschmackes" sagte der Affe und biss in die Seife

  • Zitat

    Waffe ohne Verschluss und Munition in einen A Waffenschrank zugelassen ?

    Nochmal - Waffen ohne Verschluss kennt das WaffG mit seinen Bestimmungen zur Aufbewahrung (§ 36) nicht. Es unterscheidet nicht erlaubnispflichtige (freie) Waffen und erlaubnispflichtige Waffen. Letzetre werden weiter in Lang- und Kurzwaffen unterschieden, was auch bei der Auswahl des richtigen Waffenschrankes wichtig ist.

    In A- und B-Schränken dürfen keine zur Waffe zugehörige Munition gelagert werden, so denn kein gesondert verschlossenes Innenfach enthalten ist. Alle üblichen Waffenschränke haben ein Innenfach. Dort muss die Mun rein. Es ist egal, ob die Waffen den Verschluss enthalten oder nicht. Der Verschluss selbst ist ein waffenwesentliches Teil und den Schusswaffen gleichgestellt. Somit unterliegt auch er der Waffenschrankpflicht.

  • Dennoch empfehle ich dringend mit der Anschaffung eines Waffenschrankes zu warten, so denn nicht unbedingt nötig. Es sind geänderte Aufbewahrungsregeln seitens des BMI angekündigt, die angeblich noch in diesem Sommer folgen sollen.


    Soll das heissen es kommen noch schärfere Regelungen auf uns zu? ist das bereits amtlich und gibt es da nähere infos? ... Langsam und zunehmend bedrohlich, fügen sich die Mosaik steinchen zsmn. hier und dort überall kleine verschärfungen des ohnehin schon "Bis zum anschlag zugedrehten Hahn" Unser Sport ist bedroht, wie es Die Grünen und PDS öffentlich gesagt haben " unser Ziel ist die entwaffnung der Hauhalte in den nächsten Jahre" was passiert wenn man den Wasserhahn "überdreht" sieht man in England. WEHRT EUCH DAGEGEN

  • Soll das heissen es kommen noch schärfere Regelungen auf uns zu?

    Ja, das ist ja bekannt und findet sich seit Sommer letzten Jahres im § 36 WaffG:
    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    ...
    (5) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit von den Anforderungen an die Aufbewahrung abzusehen oder zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung oder die Sicherung der Waffe festzulegen. Dabei können 1.

    Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen,2.

    die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme,3.

    die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen

    festgelegt werden.

    Das bedeutet, dass das BMI ohne weitere Gesetzesänderung einfach neue Aufbewahrungsregeln festlegen darf, wobei ja die teure biometrische Sicherung der Fa. Armatix gefüchtet ist. Das würde etwa 150 € pro Lauf (!) einer Schusswaffe, plus 250 € für das biometrische Entsperrgerät kosten.
    Es ist aber auch denkbar. dass ein neuer Schrank, bzw. Schloss auf biotemtrischer Basis für alle Waffen gleichzeitig "genügt".
    Die neue Regelung ist für den Sommer diesen Jahres angekündigt worden. Wir warten mit bangen darauf.

  • Hallo
    Da muss man sich doch an den Kopf fassen. Ich denke kaum das die Herren in Berlin sich davon wirklich einen zunehmenden Sicherheitsgewinn versprechen. Warscheinlich erhoffen sie sich das die "Dummen" wähler nun denken Deutschland seih sicherer. Aber was nützt das denen wenn es sowieso kaum jemand erfahren wird?! viele Leute die ich kenne denken immernoch das man Feuerwaffen egal welches Kaliber ab 18 mit einem Waffenschein und ohne mengenbegrenzung erwerben kann. Da sieht man mal die Macht einer Fehlgeleiteten Geselschaft. jeder weiß im Prinzip das dieser Amoklauf nicht wegen der Waffenverfügbarkeit ausgelöst wurde sondern wegen den Psychischen Problemen des Jungen. (Ich mach dem auch keine vorwürfe, der Junge war eben Psychisch Krank)

    Wenn ich mal etwas vom Thema abweichen darf: Man nimmt sich in Deutschland das recht heraus es als Abnormalität darzustellen, das in manchen Kulturen Hunde u. Katzenfleisch gegessen wird... In Indien sind Kühe heilig und wir fressen sie.... Ich habs schon öfters angesprochen. DSB, DVJ, BDS,FVLW,VDM und JSM sollen sich endlich mal zsmn. tun und in den großen Zeitungen eine Seite so gestallten das alle Fakten z.b Kriminalstatistik,Aufbewahrung von Waffen, Sportlicher Aspekt, Jugendarbeit. zusammen kommen, und die Leute zu einem Umdenken anstacheln.

  • 250 Euro für das Entsperrgerät? Der Schütze bekommt das Gerät gar nicht. Das verbleibt auf dem Schießstand.

    Zu einer möglichen "Armatix"-Verordnung:

    Kann ein Verstoß gegen eine Verordnung überhaupt eine Straftat sein?
    Müssen Straftatbestände nicht per Gesetz definiert sein?

    Man sollte auch bedenken: Eine Verfassungsbeschwerde wäre gar nicht notwendig. Da es sich bei einer Verordnung nicht um ein Gesetz, sondern lediglich um eine untergeordnete Rechtsnorm handelt, sind alle Gerichte dazu befugt, die Verordnung für grundgesetzwidrig zu erkennen. Wenn jetzt eine Verordnung vorsieht, dass der Jäger XY sein Gewehr mit einem Armatix-Blockiersystem ausrüsten muss, kann es sein, dass schon das Verwaltungsgericht in 1. Instanz nicht nur den Verwaltungsakt kassiert, sondern die Verordnung an sich für null und nichtig erkennt.

    Allerdings wäre keinerlei Präzedenzwirkung vorhanden, jedes Verwaltungsgericht würde anders entscheiden. Hinsichtlich der Frage, ob eine (hypothetisch) grundgesetzwidrige Verordnung zur Armatix-Pflicht umgesetzt werden muss, käme es darauf an, welches Verwaltungsgericht für den eigenen Wohnsitz örtlich zuständig ist.

  • Zitat

    250 Euro für das Entsperrgerät? Der Schütze bekommt das Gerät gar nicht. Das verbleibt auf dem Schießstand.

    Davon habe ich nichts gehört und da war bislang auch keine Rede von.
    Es geht um die sichere Aufbwahrung und Nutzungsverhinderung durch Fremde, nicht jedoch um eine generelle ausschließliche Kontrolle über den Schützenverein. Das ist auch gar nicht möglich, denn Jäger und Sammler beispw. haben mit Schützenvereinen nichts zu tun (Benutzung der Anlage zum Training mal beiseite). Und eine Kontrollfunktion wollen die Verbände auch gar nicht.

  • Den ersten entscheidende Schritt richtung Diktaktur haben sie gemacht !! jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit bis Waffen oder Munition aus dem Privathaushalt fliegen. Eines von beiden.. Der nächste Amoklauf beendet dann unseren Sport :( .... Ich wär dafür eine Verbandsanzeige gegen das AAW zu starten wegen Volkshetzung §130a Bislang hat der DSB rechtliche schritte vermieden um sich nicht noch mehr ins öffentliche aus zu bringen. Ich werd das mal in meinem Verein ansprechen. Mir reichts. Sollen sich doch die Politiker in sicherheit wiegen, die Ortschilder auf der Alb und im Hohbuch sind trotzdem durchlöchert.
    Mittlerweile hab ich auch kein Mitleid mehr das sich so ein lächerliches Pack so wichtig macht, nur weil ihre Kinder von einem Psychisch verwirrten umgebracht wurden, deshalb braucht man nicht meinem "Wir sind der Mittelpunkt der Welt" Wenn kleine Kinder missbraucht werden gibt es keinen sonen aufstand, das ist dann egal oder wie! definitiv dieses Aktionsbündbiss tickt nichtmehr ganz sauber

  • Mach dir da mal keinen Kopf drum , dass wir so schnell entwaffnet werden. Was heute Legal gekauft ist kann nicht von heute auf morgen entwertet und verboten werden. Sprich wenn du dir deine Waffen legal kaufst kann ich keiner dazu zwingen sie für umsonst abzugeben,- sprich der Staat wäre in der Rückkaufpflicht. Und du meinst doch wohl nicht im Ernst, dass der Staat sich das leisten kann.

  • Sprich wenn du dir deine Waffen legal kaufst kann ich keiner dazu zwingen sie für umsonst abzugeben,- sprich der Staat wäre in der Rückkaufpflicht. Und du meinst doch wohl nicht im Ernst, dass der Staat sich das leisten kann.


    Hat der Staat den die Springmesser, Butterflys, Wurfsterne, Würgehölzer u.s.w. denn zurückgekauf?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Das der Staat Gesetze erlassen kann dieuns enteignen,wenn auch hintenherum,haben bei der letzten Waffenrechtsänderung,die LEP Sammler zu spüren bekommen.

    Glaubt bloß nicht das ihr auch nur einen Euro für eure Waffen bekommt wenn es mal soweit ist.

    Was heute noch Recht ist,kann morgen schon Unrecht sein.


  • Hat der Staat den die Springmesser, Butterflys, Wurfsterne, Würgehölzer u.s.w. denn zurückgekauf?

    Wurde ja auch keiner persönlich zum abgeben geladen. Dementsprechend viele sind noch im Volk.
    Waren LEPs registriert? dazu kann ich nix sagen,- war nie meine Sache.

    Aber ich denke mal nicht, dass es zu einer solchen Waffenabgabe kommen wird. Werden sich sicher alle gegen auflehnen, die damit was am Hut haben wenn es doch da mal schärfer protest einlegen. Denn die Entwaffnung betrifft ja nur jene die ohnehin nix böses mit ihren Eisen vorhaben. Jeder angelernter Feinmechaniker kann einen einen Lauf drehen.
    Ich denke mal ihr überbewertet das. Ich glaube nicht, dass es soetwas geben wird.

  • Alle die sich jetzt hier auskotzen und nicht bei Pro Legal und/oder FvLW und/oder FWR Mitglied sind,
    sind für mich mindestens genauso Schuld am Untergang des Legalwaffenbesitzes, wie die ideologisch verblendeten Gutmenschen Politiker aus Grüne und Linke.


    Nicht weinen, sondern was tun!
    zb. Die paar Piepen abdrücken und Mitglied werden.
    Flyer drucken oder per Mail bei den Interessenvertretungen ordern und im verein auslegen!

    Das kann jeder machen.

    Pro Legal / BDS