250 Euro für das Entsperrgerät? Der Schütze bekommt das Gerät gar nicht. Das verbleibt auf dem Schießstand.
Zu einer möglichen "Armatix"-Verordnung:
Kann ein Verstoß gegen eine Verordnung überhaupt eine Straftat sein?
Müssen Straftatbestände nicht per Gesetz definiert sein?
Man sollte auch bedenken: Eine Verfassungsbeschwerde wäre gar nicht notwendig. Da es sich bei einer Verordnung nicht um ein Gesetz, sondern lediglich um eine untergeordnete Rechtsnorm handelt, sind alle Gerichte dazu befugt, die Verordnung für grundgesetzwidrig zu erkennen. Wenn jetzt eine Verordnung vorsieht, dass der Jäger XY sein Gewehr mit einem Armatix-Blockiersystem ausrüsten muss, kann es sein, dass schon das Verwaltungsgericht in 1. Instanz nicht nur den Verwaltungsakt kassiert, sondern die Verordnung an sich für null und nichtig erkennt.
Allerdings wäre keinerlei Präzedenzwirkung vorhanden, jedes Verwaltungsgericht würde anders entscheiden. Hinsichtlich der Frage, ob eine (hypothetisch) grundgesetzwidrige Verordnung zur Armatix-Pflicht umgesetzt werden muss, käme es darauf an, welches Verwaltungsgericht für den eigenen Wohnsitz örtlich zuständig ist.