Import von wesentlichen Softair-GBB-Waffenteilen

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 12.848 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Oktober 2010 um 13:31) ist von LuckyJack.

  • link angepasst.


    Die Airsoft-User haben noch ein ganz anderes Problem:

    Die Fake-Kaliberbezeichnungen, auch "Original-Markings" genannt, sind illegal.

    Waffengesetz §24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 besagt, dass das Kaliber auf der Waffe angegeben werden muss.
    Dementsprechend ist eine falsche Kaliberangabe ein Verstoß gegen Waffengesetz §24.

    Auch wieder völlige Quatsch.

    Es gibt dutzende, lizensierte und ge-f-te Airsoft Waffen mit (bspw.) 9mm markings, daran ist NIX illegal.

  • link angepasst.

    Als Nachweis in einen Thread zu verlinken, für den man sich in einem anderen Forum anmelden muss, führt irgendwie nicht wirklich zum Beleg des Gedankens.


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • link angepasst.

    Der von Dir "angepasste" Link führt für unsere User hier wieder auf die Anmeldeseite eines anderen Forums.

    Die von Dir als Ergänzung wiedergegebene Aussage eines Zollamtes, ist aber wieder nur Eine von Vielen! Der Threadstarter hat auch eine Aussage eines Sachbearbeiters eingestellt. Und auf welche Gesetzliche Bestimmung, welche Ausführungsbestimmung, welchen Paragraphen bezieht sich die Aussage des Zollamtes?
    Die "Einzelmeinung" eines Sachbearbeiters ist niemals volkommen verbindlich, ich persönlich wäre da sehr vorsichtig!

  • Die relevante Stelle wurde doch zitiert. Wer mehr wissen möchte kann sich anschließend dort anmelden. Ist ja auch nicht Sinn der Sache Content von einem Forum ins andere zu kopieren.

    Wenn das nicht reicht, dann löscht den Link eben, ich weiss ja was drin steht.

  • Den Brief aus Dresden ham wir auch hier ^^

    Ausnahmsweise Vollzitat aus Import von Airsoft-Teilen

    Zeilenumbrüche sind nachbearbeitet, da der Editor sie verwurstelt hat.

    Andreas

  • Alles andere müsste legal sein, da es täglich hundertfach von Softairspielern in Deutschland vorgenommen wird, und noch niemand zum Gericht zietiert wurde, weil er sich in Asien nen neuen Lower Reciver für sein M4 bestellt hat!

    Nur weil täglich Hunderte dies machen, muß es noch lange nicht legal sein! Täglich verstossen Tausende gegen die StVO durch nicht Beachtung von Geschwindigkeitbegrenzungen etc. - daß es so viele machen, macht es noch lange nicht legal, auch wenn für dieses viele Leute nicht für das Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden.

    Nur weil die Justiz durch ständige massive Überlastung Bagatellfälle und "zu weites Ausloten" der rechtlichen Grauzonen nicht aktiv wird, heißt es nicht, das es erlaubt ist.

    Ich kann überall in der Welt meine Waffen und Waffenteile ordern, aber bei erreichen der deutschen Grenze ( meist der Stop beim Zoll ) muß das Einhalten deutscher Gesetze bei den Waffen oder Waffenteilen offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

    Da Softair ab 0,5 J Schußenergie waffenrechtlich gesehen Waffen sind, gibt es auch bei diesen Waffen waffenrechtlich relevante Teile, auch wenn die waffenrechtliche Relevanz erst im Zuammenspiel verschiedener Teile ersichtlich wird.
    Meine Aussage im dem früheren Post habe ich offenbar falsch formuliert. Das einzelne Teil wie Griffstück oder Schlitten muß natürlich nicht jeweils mit dem :F: versehen werden, aber in dem Augenblich, wo aus den Teilen die funktiuonsfähige Waffe zusammengesetzt ist, muß auch das :F: in der bei der PTB hinterlegten Form / Ort der Stempelung vorhanden sein, sonst ist diese Softairwaffe illegal, bzw. WBK-pflichtig.
    Da die PTB Waffen prüft und nicht importierte schußunfähige Einzelteile, darf, wenn das :F: nach dem Zusammenbau nicht mehr da ist, nur eine berechtigte Person die Waffen zusammensetzen und sie zum Beschuß und anschliessenden :F: -en beim zuständigen Beschußamt einreichen. Seit 01.04.2009 ( oder schon früher? ) dürfen Büchsenmacher nicht mehr :F: -en, sondern nur die Beschußämter ( Einzelstücke und die Muster für Serienherstellung/-importe ).

    Bei einer GBB entspricht die Blowbackeinheit mit dem Bauteil ( Nozzle / Düse, oder wie immer es nun genannt wird ) zur Energieabgabe in den Lauf dem Verschluß.

  • Nichts anderes sag ich ja liebe Vogelspinne.

    Dein Vergleich mit der StVO hinkt leider etwas, da ein Lowerreciever für ein M4 definitiv durch den Zoll muss!
    Wäre das in Deutschland verboten, würde doch zumindest ein erheblicher Teil dieser Gegenstände eingezogen werden. ir ist allerdings KEIN einziger Fall bekannt, in dem so ein Reciver den Zoll nicht problemlos passiert hat.
    Wie ich schon sagte, und jetzt auch gern nochmal sage:

    WICHTIG IST FOLGENDES ZU BEACHTEN:

    Nach dem Umbau muss ein "F" auf der Waffe sein.

    UND

    Ein Eingriff an den Waffenrelevanten Teilen ist strikt VERBOTEN!
    Bei Softaiswaffen sind diese Teile aber nur der INNERE Lauf, das Nozzle, und alles andere, was DIREKT mit dem Schuss zu tun hat, und wo man durch eine Veränderung eine Steigerung oder Verminderung der Schussleistung hervorruft.
    Ein Griffstück, und ein Schlitten zählen DEFINITIV nicht dazu! Zumal es sich bei den Teilen, um die es HIER geht auch noch um original Ersatzteile des Herstellers handelt, die in der selben Form an der ursprünglichen Waffe verbaut wurden!
    Das Hauptproblem dürfte die Sache mit dem"F" sein.

    Der BESITZ waffenrelevanter Teile ist aber in Deutshland trotzdem erlaubt. Nur einbauen ist halt verboten!
    Der beste Beweis hierfür sind Tuningfedern, Selectorplates oder FA-Feuerwahlhebel, die man ganz legal in deutschen Läden kaufen kann, aber halt nicht einbauen darf! Kannst dein Schlitten und Griffstück also bestellen, darfst es halt aber nicht verbauen!
    Wenn du deshalb Probleme kriegst, fress ich mein SCAR!

    Beste Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Jack ONeill (27. August 2010 um 00:45)

  • nur mal so ein kleiner einwurf:
    was ist dann mit tuningläufen? gibt es ja für etliche modelle, auch in deutschland, nicht wenige (auch in diesem forum) haben welche verbaut... und damit ein waffenrelevantes teil verändert. waren die jetzt alle beim beschuss?

    gab es da nicht auch irgedwie eine regelung für ersatzteile, die vom hersteller dafür gedacht sind? ich dachte da war was, find aber die entsprechende quelle leider nicht wieder.

    solange das F nicht auf dem schlitten ist, müsste es doch demnach gleich sein ob schlitten oder lauf, nicht wahr?

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Es geht im wesentlichend daraum, dass die Leistung nicht verändert werden darf, und das tut ein tuninglauf nicht. Bei GBBs ist es ohenhin ein Sonderfall, da die Leistungen bei denen ohnehin sehr schwanken.

    Wenn deine AS wirklich mal beschlagnamt werden sollte:
    Solange das F drauf ist und die Schussleistung halbwegs der Angaben im Prüfprotokoll entsprechen passiert nichts.

    Auch GBB tuning recoil federn verändern die Leistung nicht. Ob jetzt einen 90%, 100% oder 150% Feder, meine Guarder Sig P226 schießt trotzdem 250fps.

  • Nur weil die Justiz durch ständige massive Überlastung Bagatellfälle und "zu weites Ausloten" der rechtlichen Grauzonen nicht aktiv wird, heißt es nicht, das es erlaubt ist.

    Richtig.

    Da wir hier offen Meinungen austauschen:

    Wesentliche Teile von :F:-Waffen sind frei, wenn sie mit dem Original verbauten Teil identisch sind.

    Daraus, das wesentliche Teile gehandelt werden, die zu keiner von der PTB abgenommenen Waffe gehören, und der Gesetzgeber nicht eingreift (was ich Euch auch nicht wünsche), macht die Teile nicht legal.

    Kurz: Ein wesentliches Teil, das zu keiner PTB-abgenommenen Waffe gehört, gehört zu einer WBK-pflichtigen Waffe.

    Nun kann man so schön mit Lauf ist nur ein Rohr, Feder ist nur Feder usw. argumentieren. Denkt an Montagen für Laser. Jedem ist klar, das ein ausdrücklich so angebotenes Teil dem Händler und Kunden Stress bereitet.

    Was ausdrücklich als Tuninglauf oder -feder für ein konkretes Modell angeboten wird könnte genauso behandelt werden.

    Ich wünsche Euch nix Böses, auch nicht, das der Gesetzgeber entgegen der von Vogelspinne genannten Praxis die Keule rausholt.
    Praktisch wäre es schwer zu machen, ständig Airsoftwaffen einzusammeln und mit den hinterlegten Mustern zu vergleichen.

    Nur wenn, dann wäre "machen meine Kumpels auch" bzw. "konnte ich doch kaufen" ein schwaches Argument vor einer Behörde.

    Persönlich wäre mir auch eine Regelung lieber, die das Basteln freistellt solange Kaliber und Lauflänge gleich bleiben oder die Leistung im :F:-Bereich bleibt. Leider findet man uns dafür nicht mündig genug.

    Andreas

  • Montagen für Laser sind auch legal, sowohl der Besitz, als auch der Import, als sogar das Anbauen an eine Waffen solange kein funktionstüchtiger Laser monitierd wird.

    Gleiches gilt für Waffenleuchten Attrappen. Ich hab jetzt ca. 5 "Dummies" über den Zoll legal eingeführt. Das Gesetz bezeichnet eine Attrappe als "unwiderruflich funktionsuntüchtig" was in der Praxis Quatsch ist, denn nichts ist unwiederruflich funktionsuntüchtig. Genauso wie eine SAEG nicht unwiderruflich nur semi schiessen kann.

    Wie gesagt, ich habe schon Wagenladungen von "Tuningteilen" vom Zoll abgeholt. Läufe (Aussen sowie Innen), Schlitten, GBB Federn, Sturmgewehr Anbauteile aller Art, einen M4 GBB Bolt carrier und wer weiss was noch. Mit und ohne lizenzgeschützte Markings. Somit ist es defakto legal, denn ich habe die Teile offieziell eingeführt, somit kann es nicht illegal sein. Und auch nur so kann ein Richter argumentieren, da es ja nicht möglich ist illegale Gegenstände legal einzuführen.

    Und ausserdem haben wir oben das Statement vom Zollamt, und an das sollte man sich halten.

  • Das Zollamt als Maßgabe für das Waffenrecht ?!


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • ......ich habe schon Wagenladungen von "Tuningteilen" vom Zoll abgeholt. Läufe (Aussen sowie Innen), Schlitten, GBB Federn, Sturmgewehr Anbauteile aller Art, einen M4 GBB Bolt carrier und wer weiss was noch. Mit und ohne lizenzgeschützte Markings. Somit ist es defakto legal, denn ich habe die Teile offieziell eingeführt, somit kann es nicht illegal sein. Und auch nur so kann ein Richter argumentieren, da es ja nicht möglich ist illegale Gegenstände legal einzuführen. .....

    Wenn ich Deine Aussage richtig verstehe, hälst Du Etwas für zwangsläufig legal, weil Du es bereits mehrfach importiert hast, und es bisher vom Zollamt nicht beanstandet wurde?
    Du leitest hier von einer mehrfachen Nichtbeanstandung ein "Gewohnheitsrecht" ab, dass es in dieser Form nicht gibt.

    Und "defakto legal" ist Deine persönliche Ansicht, die aber absolut keine rechtsgültige Verbindlichkeit beinhaltet, und schon gar keine Rechtsicherheit darstellt.

    Und ein Richter "argumentiert" nicht, er begründet sein Urteil mit Verweis/Hinweis auf das gesetzliche Regelwerk. Sollte dann vorher in der Verhandlung der Einwurf des Beschuldigten kommen: "Ich habe doch früher schon "Wagenladungen" von diesen Teilen eingeführt ...... sehr ungeschickt, und eine Steilvorlage für den Staatsanwalt, der über eine Erweiterung der Anklageschrift nachdenken könnte.
    Und dann werden Wörter wie "Fortwährend" oder "organisiert" oder "in grossem Umfang" eingefügt. Und jedes dieser harmlos klingenden Worte bedeutet für den Beschuldigten im Falle des Falles eine höhere Strafe.

    Ich möchte jetzt nicht generell Deine Erfahrungen in Frage estellen, aber ich wäre unzufrieden, wenn ein User aus unserem Forum Probleme bekommt, weil er sich zu sicher fühlt.

    2 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (27. August 2010 um 18:32)

  • Als ich den Klappkolben für meine Beretta 93R vom Zoll geholt habe, gab es auch seitens der Beamten zwei Meinungen. Der, der das begutachtet hat, war der Meinung, daß das ein illegales Teil ist. Der andere im Raum hat ihm das dann erklärt, zum Thema Waffenrelevante Teile und so. Da herrscht eine echte rechtsunsicherheit, auch beim Zoll. Da kann es also durchaus vorkommen, daß ein Zollbeamter was aushändigt, das eigentlich illegal ist, weil er schlichtweg keine Ahnung hat. Das Waffengesetz ist aber auch dermaßen unverständlich und auslegungsfähig formuliert, daß es eher Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit schafft.

  • ...... Da kann es also durchaus vorkommen, daß ein Zollbeamter was aushändigt, das eigentlich illegal ist, weil er schlichtweg keine Ahnung hat. Das Waffengesetz ist aber auch dermaßen unverständlich und auslegungsfähig formuliert, daß es eher Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit schafft.


    Hallo RaSu,

    Danke für diese klare Ausformulierung :thumbup:

    Genau diese "differenten Auslegungen" habe ich gemeint! Der Gutgläubige ist am Ende der Gelackmeierte.


    Gruss
    Alfred

  • Danke für diese klare Ausformulierung :thumbup:

    Na gerne doch. Man traut sich ja kaum noch, was selbst zu importieren. Die Angst ist einfach da, sich selbst für legale Sachen ne Anzeige einzufangen, nur weil der Zollbamte n schlechten Tag hat.