Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 2.375 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. August 2010 um 15:38) ist von [RUS] Guard.

  • Als ich vom in die Luft schiessen geschrieben habe, habe ich eher an Nothilfe, statt Notwehr gedacht.


    Vielleicht verstehst du es nicht richtig, weil du in einer solchen Situation noch nicht warst.

    Auch bei Notstand / Hilfe einer anderen Person, sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu wehren, ist letztendlich nur der direkte Schuß zur Beendigung des Notstandes erlaubt. Ein Schuß in die Luft oder mit der SSW drohen ( ziehen ohne schiessen reicht ) kann immer als Nötigung ausgelegt werden, wenn diejenige Person, der man geholfen hat/ helfen wollte, die Hilfe per eidesstattlicher Aussage nicht auch aussagt.
    Verschwindet, wie meistens, die geholfene Person, steht man mit dem Angressor alleine da und da steht Aussage gegen Aussage, bei der der Waffenbesitzer vor deutschen Gerichten in den meisten Fällen schon vorverurteilt ist.

    Die SSW taugt als legales Verteidigungsmittel nur in einem begrenzten Rahmen, den man kennen sollte - ziehen-schiessen-rennen - und nichts anderes. Die einzigen anderen Alternativen sind ein Spray, ein relativ kleines Klappmesser oder Messer mit feststehender Klinge - alle ebenfalls stark eingeschränkt nutzbar, wobei diese neben wenigen Vorteilen erheblich mehr Nachteile gegenüber der SSW haben ( meine Meinung aufgrund gemachter Erfahrungen ) - optimaler ist eine geführte SSW mit Pfeffer-CS-Mix plus eine Jetspray mit Flüssigstrahl. Selbst dabei kann man nur bei ein paar Situationen mehr seine Chancen verbessern. Ein wirklich umfassend ausreichender Schutz ist damit noch immer nicht gegeben.

    Spätestens, wenn jemand mal in einer echten Notfallsituation war und sich oder andere verteidigen musste, kommen solche Phantasien ala " Es reicht, wenn ich die SSW ziehe oder in die Luft schiesse" nicht mehr. So etwas kann in ganz speziellen Fällen funktionieren, meist hat man aber garnicht die Möglichkeit und muß sofort schiessen - wer eine solche Situation falsch einschätzt und erst Drohen/Warnen will, bekommt die ganze Härte der Strasse zu spüren!

    Außerdem erkennt fast jeder, der schon mal mit scharfen Waffen geschossen hat / in der Armee gedient hat, den akustischen Unterschied zwischen einem scharfen Schuß und dem einer Platz-/Gaspatrone - deshalb ist ein Warnschuß meist der erste Schritt zum Untergang.

  • Auch bei Notstand / Hilfe einer anderen Person, sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu wehren, ist letztendlich nur der direkte Schuß zur Beendigung des Notstandes erlaubt. Ein Schuß in die Luft oder mit der SSW drohen ( ziehen ohne schiessen reicht ) kann immer als Nötigung ausgelegt werden, wenn diejenige Person, der man geholfen hat/ helfen wollte, die Hilfe per eidesstattlicher Aussage nicht auch aussagt.

    Ich habe nicht genug Ahnung von der tatsächlichen deutschen Rechtsauslegung, daher kann ich nicht sagen, ob du damit recht hast. Aber so wie ich das bisher verstanden hatte, gilt nach dem Prinzip der "Verhältnismäßigkeit" das genaue Gegenteil. Lieber drohen als schießen, um eine Gefahrensituation abzuwehren. Sobald man auf einen Menschen schießt (und seis nur mit der SSW) geht man das Risiko ein ihn zu verletzen oder zu töten, also ist das eigentlich das letzte Mittel. Solange man auch einfach wegrennen könnte (um sein eigenes Wohlbefinden zu schützen) gilt das als oberstes Gebot. Um jemand anderem zu Helfen hätte ich aber angenommen, wäre das direkte schießen auf den Angreifer je nach Situation nicht verhältnismäßig.

    Dass das in der Praxis sowieso anders aussieht, ist dann nochmal ne andere Sache. Ich persönlich finde es auch ziemlich schrecklich, dass die Rechtsauslegung irgendwie immer eher den Täter zu schützen scheint, bzw. das Opfer / den Helfer ebenfalls zum Täter stempelt, sobald er sich wehrt. Also ich war noch nie in einer solchen Situation (jedenfalls nicht so, dass es am Ende polizeirelevant geworden wäre), aber ich würde jemandem der mir Unheil will lieber alle Arten Unheil antun, bevor er mir auch nur ein Haar krümmt... war schließlich seine Entscheidung. Das Problem liegt da wohl eher in der Nachweisbarkeit des Vorganges, daher natürlich die Gesetzeslage.

  • Rechtlich ist nach § 32 eine Nötigung natürlich immer das mildeste Mittel gegenüber einer gefährlichen Körperverletzung oder gar ein schwerer Körperverletzung, die beim Einsatz von einer SSW durchaus zustande kommen kann.
    Aber im praktischen Einsatz ist ein Warnschuss sicher ziemlich schwierig zu realisieren. Viele Leute kennen SSW - die, die geläufige Waffen in Deutschland ständig für scharf halten (kleinere Überfälle, Nachbarn) sind wohl selten die Aggressoren in einer SV Situation.

    Im schlimmsten Fall denkt der Aggressor noch: "Eh die hab ich doch auch, krass ey." Glaubwürdigkeit ist eben auch so eine Sache.

    Rechtlich ist ein Warnschuss sicher eine saubere Sache, die in der Theorie nett wirkt, aber ich glaube in der Realität wenig tauglich.

    Prinzipiell bist du natürlich auch in Notwehr erstmal Täter - die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie schon selbst § 32 / § 34 erkennt und das Verfahren erst garnicht eröffnet, einstellt, was auch immer. Und zur Not bist du dann durch § 32 / § 34 gerechtfertigt. Den TATBESTAND des Delikts hätte man trotzdem erfüllt. Dafür muss man sich nur das Delikt durchlesen. Du hättest ja immerhin genötigt bzw jemanden "körperlich misshandelt".
    Die Beurteilung soll halt bei den Gerichten liegen - wäre auch schlimm, wenn nicht.

  • Bewährungsstrafe ,wenn man einen Polizisten dienstunfähig tritt?

    In was für einer Welt leben wir eigentlich? Darf ich auch mit meiner Gasknarre und ner Sturmmaske alte Omis oder wehrlose Frauen ausrauben? Lohnt sich finanziell gesehen bestimmt.Und wenn ich doch mal gepackt werde, komme ich ja eh nicht ins Gefängnis ...

    Unglaublich !

  • Da in dem Bericht nur von 2 Verurteilungen gesprochen wird gehe ich mal davon aus das die anderen 2 aus der vierköpfigen Gruppe Straffrei davon gekommen sind ? :cursing:

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25911 Wörter. (:)

    ,,Arm yourself because no-one else here will save you"

    Rules for a Gunfight :
    1. Bring a Gun. Preferably
    , bring at least two Guns.
    2. Bring all of you friends who have Guns.

  • Echt nicht zu glauben, oder?

    Wir sind scheinbar geblendet von Barbara Salesch ,CSI Miami usw, denn die Realität sieht komplett anders aus.

    Vor ein paar Wochen wurde ein Freund von mir niedergestochen und da der Täter 17 ist, wird der wohl selbst nach versuchtem Totschlag nur ne Bewährungsstrafe bekommen.Was soll aus unserem Land eigentlich werden, wenn sich die Kriminellen nach ihren Verurteilungen jedesmal ins Hemd lachen dürfen?

  • Auch ein Warnschuss aus einer scharfen Waffe bringt nicht viel (oder gar nichts):

    http://www.bz-berlin.de/archiv/brutal-…icle925622.html


    Zu diesem Schluß bringt Dich 1 (ein) Vorfall, bekannt durch eine Kurzmeldung einer Zeitung ohne nähere Tatangaben? Das ist kühn. Vielleicht hat der Warnschuß einen oder zwei aus der Gruppe veranlaßt abzuhauen? Vielleicht war er wirkungslos? Nichts Genaues weiß man nicht.

    Im übrigen finde ich generelle Klagen über zu geringe Strafen und den Niedergang der Gesellschaft in solchen Diskussionen im allgemeinen nur zielführend, wenn man sich etwas mit kriminologischen Hintergründen beschäftigt hat. Ich vermute einfach mal taktlos, daß das eher selten der Fall ist

    Allerdings bleibt es dabei: Warnschüsse aus Gaswaffen sind in der Regel nicht hilfreich und eher gefährlich für einen selbst, man eröffnet mit einem Drohpotential, welches man nicht verwirklichen kann.

    .

  • Richtig! Am besten man gibt 3-4 Schuss ab und sieht zu, dass man Land gewinnt. Nicht erst groß warten um zu gucken, wie der Angreifer reagiert.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,