Selbstschussanlage

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 3.256 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Juli 2010 um 13:52) ist von haudegen2.

  • Hi.

    Also die in dem Video dort müsste unter das Waffengesetz fallen.
    Dort wird wie es aussieht ein Paintball-Markierer benutzt.
    Diese haben in Deutschland das F im Fünfeck und unterliegen damit den selben Regeln wie Luftgewehre / CO2 Waffen mit F Symbol.

    Gruß
    Recon83

  • Interessantes Thema!


    Mich würde interessieren wie weit man so ein Spielzeug ab 14 Jahren
    modifizieren kann / darf, bevor es unters Waffengesetz fällt??


    http://www.torro-shop.de/product_info.p…--Tarnlack.html


    http://www.torro-shop.de/product_info.p…OW-LEOPARD.html


    Zielfernrohr; Funk-kamera 2,4 Ghz; ( auf 10 Meter einschießen 8| )... Wie sieht es da mit Beleuchtung aus :?: ist ja schließlich vorhanden... ?( ((( Oder ohne schnick-schnack dafür Leistungsgesteigert da nicht )))


    Zitat:


    Die 6mm Munition fliegt bis zu 25 m weit.

    Steuerung/Funktionen:


    • versch. Geschwindigkeitsstufen!
    • Vorwärts/Rückwärts
    • Stop
    • Vorwärts Links oder Rechtsdrehung
    • Rückwärts Links oder Rechtsdrehung
    • Drehung auf der Stelle/Super Spin right and left
    • Kanone heben und senken/Gun up and down
    • Geschützturm um 320° drehbar (160° rechts / 160° links)
    • Munitionsabschuß auch während der Fahrt
    • Beleuchtung vorne/hinten beim rückwärts/vorwärtsfahren
    • Während Abschuss leuchtet ein rotes Warnlicht
    • Versch. Motor/MG Sound
    • Rauch aus den Auspufftöpfen
    • Laufrollen gefedert
    • Schußfunktion mit 6mm Munition
    • Ready to Run


    MfG Transaxle

  • Bei der ersten Version mit der Kamera könnte ich da noch Probleme sehen. Gab es da nicht ein Verbot mit Bildwandlern/Nachtsichtgeräten auf Waffen?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!


  • Ich glaube du verwechselst die RC Panzer mit Selbstschußanlagen!
    Guck dir den Link von haudegen2 an, ich glaube darum gehts.
    Bin der Meinung das das ja "Grundverschiedene" Funktionen sind...oder irre ich mich da?

  • Schon verschieden, aber das 2-te wideo zeigt eine mobile Einheit!!!

    Nachtrag: http://www.youtube.com/watch?v=tfEpdVqOLXs&feature=player_embedded#!

    Selbstschuss ist zwar schön, aber selbst zu fahren und zu schießen ist igrendwie geiler... :D

    PS: Eigentlich sollte ich dazu ein neues Thema eröffnen, aber ich dachte stecke mal meine Frage hier rein!!!

    Wenn Interesse besteht kann man ja auch einen sep. Thema erstellen!!!!

    MfG Transaxle

  • Tut mir leid, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich wollte generell wissen, ob so eine Selbstschussanlagenvorrichtung selber verboten wäre. Man könnte eine 0,5 J Knifte einspannen. Ich habe mal über das Waffengesetz überflogen, konnte aber über "Fremdsteuerung" o.ä. nichts finden.

  • Bei der ersten Version mit der Kamera könnte ich da noch Probleme sehen. Gab es da nicht ein Verbot mit Bildwandlern/Nachtsichtgeräten auf Waffen?

    Aber das ist doch ein Spielzeug und keine Waffe in diesem Sinne!!!

    Der Verkauf ist zwar ab 14, aber kein Mensch ( Polizist ) wird einschreiten wenn ein 10 Jähriger damit spielt!!!

    ( Rechtslage ) ?(

  • Tut mir leid, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich wollte generell wissen, ob so eine Selbstschussanlagenvorrichtung selber verboten wäre. Man könnte eine 0,5 J Knifte einspannen. Ich habe mal über das Waffengesetz überflogen, konnte aber über "Fremdsteuerung" o.ä. nichts finden.


    Andere Frage: Wo willst du es (wenn erlaubt) denn Aufstellen???

  • Ich bezog mich jetzt nicht auf den Panzer, sondern auf den ersten link. mit der "Waffe" unter der beweglichen Überwachungkamera. je nachdem was da drunter hängt, kann man auf den Bilder ja nicht so genau sehen. Unter 0,5J ist das Spielzeug, darüber eine Waffe und verboten. Und die Teile sind doch schon ein verbotender Gegenstand wenn die für die Montage an einer Waffe ausgelegt sind. Kann also unter Umständen Problematisch sein.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • @ LEP FAN Was denn für Teille sind denn an einer "Softair Selbstschussanlage" verboten? Der Akku? ^^

    Hat einer von euch irgendwo im Waffengesetz nachgelesen, dass Selbstschussanlagen verboten sind?

  • Er meint das Kameras und Lampen z.B. schon verbotene Sachen sind wenn sie über eine Montagemöglichkeit an einer Waffe besitzen.
    Hat die benutze Lampe eine z.B. eine Weaver-Montage ist der Besitz schon verboten, egal ob sie an einer Waffe befestigt ist oder nicht.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Nicht nur die Einheit Lampe, Kamera auf Waffe sehe ich bedenklich, sondern der Zweck als solches. Denn schließlich kann so eine Anlage keine "Freund-Feinerkennung" machen und jeden "Eindringling" im Erfassungsbereich als "Feind" auffassen. Das kann dann auch der harmlose Vertreter oder ein spielendes Kind sein, das mal eben seinen Ball hinterher läuft. Daher dürfte im Rahmen der Gefahrenabwehr so eine Anlage schnell wieder abgebaut werden müssen.
    So zumindest mein Gedanke zu dieser Anlage.

  • Diese Ferngesteuerten Panzer sind ein schöner Spaßfaktor, hab ja selbst einen hier stehen (allerdings noch ohne Scheinwerfer). Da das ganze als Spielzeug ausgelegt ist und die Scheinwerfer auch nicht wirklich das Ziel anstrahlen dürften (sind ja meist nur einfache LED´s) sehe ich da keinerlei probleme. Zielgenaues Schießen geht damit auch nicht wirklich, die Softairkanone ist einfach, kein HopUp der sowas was der Kugel nen richtigen drall geben würde. Für den Garten ist es aber dennoch ein spaßfaktor schlecht hin.

    Was die oben gepostete Selbstschussanlage angeht so denke ich daß man damit in DE mehr Ärger bekommt als es die sache wert ist.

    Gruß
    Thomas

  • Ok das mit der Lampe und der Kamera habe ich verstanden. Aber beides wird nicht an den Markierer angebracht. Diese Kamera wurde in dem Video nur zur Darstellung angebracht. Die Kamera befindet sich unterhalb des Markierers und ist nicht an diesem befestigt. Zum Verwendungszweck: Das Ding würde ich natürlich nicht in meinem Garten oder auf offener Straße oder so aufstellen, sondern nur auf großen abgesperrten Spielgeländen. Und da ist es auch nicht so schlimm, wenn es keine Freund - Feinderkennung gibt. Das ist halt ein Manko, aber ich denke mal nicht verboten. Was sagt ihr dazu?