Verbotenes Picknickmesser?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 1.611 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juli 2010 um 22:22) ist von Dosenrafioli.

  • Ich habe heute diese Anzeige in der Zeitung entdeckt:

    Da man es sicher (wenn auch umständlich) mit einer Hand öffnen kann, darf es nicht geführt werden, oder?

    Ich könnte mir vorstellen, dass es aufgrund der runden "Spitze" dafür eine Ausnahme gibt - oder liege ich da falsch?

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Man müsste zur Beurteilung ein entsprechendes Exemplar testen. Nach meinem Verständnis zeichnet sich ein "Einhandmesser" durch das sehr schnelle öffnen, entweder durch eine Schleuderbewegung, oder durch das schnelle seitlich/nach vorne drücken eines Griffpunktes aus.

    Laut Abbildung muss man, bei dem abgebildeten Modell, einen Schieber eine ganze Strecke nach vorne bewegen, wenn dies beispielsweise noch der Überwindung einer manuellen Sicherung bedarf, dürfte es mit der "schnellen Einhandbedienung" vorbei sein.

    Aber Gesetze, und Ihre richtige Auslegung .......... ich schweige jetzt lieber als Gesetzestreuer Bürger!

  • Einhandmesser sind ja nicht verboten, sondern das Führen ist eingeschränkt. So kann auch kaum etwas dagegen gesagt werden, wenn ein "normales" Einhandmesser im Picknikkorb liegt, wenn die Absicht klar ist.

  • Das Führen eines Einhandmessers ist ja nur dann verboten, wenn die Klinge "einhändig feststellbar" ist. Bei diesem Messer muss der Knopf laut Beschreibung während des Gebrauchs gedrückt gehalten werden. Lässt man los, fährt die Klinge ein. Auf die abgerundete Spitze oder die Absicht des Führens kommt es somit nicht mehr an.

  • Da man es sicher (wenn auch umständlich) mit einer Hand öffnen kann, darf es nicht geführt werden, oder?

    Ich könnte mir vorstellen, dass es aufgrund der runden "Spitze" dafür eine Ausnahme gibt - oder liege ich da falsch?

    Frag doch mal die Jungs bei COPZONE.de.
    Du wirst staunen, was Du da für Antworten bekommst!
    :P

    Fördermitglied des VDB.

  • Wenn man sowas wissen will geht man nicht zum Schmidtchen, in dem Fall Copzone, sondern zum Schmidt, in dem Fall BKA. Denn die können Feststellungsbescheide erlassen die dann auch Gültigkeit haben, wohingegen andere nur ihre Meinung kundtun können, hätte man da was Schriftliches...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Klar könnte man das. Aber das sollte dann auch nicht Lieschen Müller machen oder Otto Normalverbraucher, sondern jene, die damit auch ihre Brötchen verdienen und das sind Messer- und Waffenmagazine und die dahinter stehenden "Verursacher", also Hersteller; ggf. noch mit Unterstützung der Lobbyisten (FWR, FVLW, o.ä.)

    So ein FB dauert einige Monate und kostet einen min. 3-stelligen Betrag. Aber das Geld für einen FB in puncto Einhandmesser/ sozial adäquates Führen ist längst überfällig und brächte für alle "Betroffenen" mehr Klarheit, als es tausend Seiten an Diskussionen in den Foren tun. .

    Fördermitglied des VDB.

  • Aber das Geld für einen FB in puncto Einhandmesser/ sozial adäquates Führen ist längst überfällig und brächte für alle "Betroffenen" mehr Klarheit, als es tausend Seiten an Diskussionen in den Foren tun. .

    Wahre Worte, "Unterschreib"!


    Stefan,
    der gerne sein kleines Herbertz-EHM mit 4,2cm Klingenlänge wieder führen würde, einfach weil es so praktisch ist und als Waffe nun wirklich kaum brauchbar ist (der Gegenüber wird sich höchstens totlachen!)

  • Da man es sicher (wenn auch umständlich) mit einer Hand öffnen kann, darf es nicht geführt werden, oder?

    Naja, würde ich so nicht sagen.
    Das berüchtigte Kriterium ist ja meistens der "böse Knopf" an der Klinge.
    Ich mache mein (legales) Taschenmesser schon immer mit einer Hand (dem Daumen) auf.
    Müßte rein logisch verboten sein, isses aber nicht, da kein "böser" Knopf vorhanden.

    5-atü:
    Ja, COPZONE kann da sicher QUALIFIZIERT weiterhelfen... :D

    Nochmal @ Lanam:
    Ich kann Deine Bedenken verstehen. Aber wenn es wirklich als Picknick-Messer verkauft wird, mach´doch nicht mehr "Theater" als nötig!
    Sonst kommen noch die falschen Leute auf falsche Gedanken...

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Oh ja...
    da kann man ein Einhand- oder Fallmesser draus intepretieren :D Ich würd mir da auch keine Gedanken machen, das lohnt sich nicht. Da war doch mal hier auch so ein Thema mit einem Brotmesser was als Fausmesser gesehen wurde, hahahaa. Alleine die stumpfe Klinge vorne und das aussehen vom dem Picknickmesser sagt doch aus das es keine Waffe ist. Aber toll ist es...wo gibt es das denn :love:

    Sascha....dein Daumen gehört verboten :D ICh kenn einige Einhandmesser die man kaum mit einer Hand öffnen kann, das aktuelle BW Taschenmesser z.B. Das hätte man besser lösen können, mit einem Lifter statt das Loch.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Sascha....dein Daumen gehört verboten :D ICh kenn einige Einhandmesser die man kaum mit einer Hand öffnen kann, das aktuelle BW Taschenmesser z.B. Das hätte man besser lösen können, mit einem Lifter statt das Loch.

    Erzähl das mal Sal Glesser, dem Gründer von Spyderco.
    Das sich das Bw-Taschenmesser etwas schwerer öffnen läßt als andere Einhandmesser liegt nicht am Loch, sondern
    an der strammen Rückenfeder.

  • Naja, würde ich so nicht sagen.
    Das berüchtigte Kriterium ist ja meistens der "böse Knopf" an der Klinge.
    Ich mache mein (legales) Taschenmesser schon immer mit einer Hand (dem Daumen) auf.
    Müßte rein logisch verboten sein, isses aber nicht, da kein "böser" Knopf vorhanden.

    Die "Regelungen" betreffs Einhandmesser sind so schwammig und anscheinend Auslegungssache der jeweiligen Beamten (welche eh waffenrechtlich anscheinend oft genug...äh... "Weiterbildungsbedarf" haben), dass ich das so nicht unterschreiben würde. Meines Wissens steht nirgendwo, dass ein Einhandmesser durch den Knopf oder das Loch zum Einhandmesser wird - es geht doch nur darum, dass die Klinge mit einer Hand geöffnet und festgestellt werden kann.
    Ich wollte mir für den Urlaub ein Gator Fine Edge kaufen, habe das aber dann gelassen, weil ich (weiß leider nicht mehr wo :( ) gelesen habe, dass jemand deswegen Probleme bekommen hat - das Teil hat auch weder Knopf noch Loch in der Klinge und lässt sich anscheinend trotzdem gut mit nur einer Hand öffnen.

  • Danke für die Antworten!

    Ich selbst bin an diesem Messer eigentlich nicht interessiert, doch ich fragte mich, ob es unter das Führverbot fällt oder nicht.

    Sicher denkt wohl kaum einer bei solch einem Messer an eine Waffe - jedoch treffen die Einhand-Eigenschaften ja mehr oder weniger zu.

    Da hätte dann Otto-Normal-Gutmensch, der die "bösen" Messer verteufelt, am Ende dann selbst ein "böses" in der Tasche :D

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Hallo Lana :) ,

    also ich würde es so sehen, das ist ein Messer was man zum ja wohl annerkanten Zweck des Bortschneidens und bestreichens führen wird.
    Also darf man es!
    Dann währe noch die Frage ist die Klinge überhaupt "einhändig feststellbar" ? Oder nur auszuschieben?

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Hmm ein Teppichmesser ist aber auch mit einer Hand bedienbar. 8|
    Einige sind vielleicht nicht feststellbar, aber es ist nahezu unmöglich die Klinge durch Druck auf die Klinge wieder einzufahren (zumindest meiner Erfahrung nach :D ).

    Viele werden sagen, dass es als Waffe nichts taugt, weil die Klinge Sollbruchstellen hat, aber man kann sie ja nur zu einem kleinen Stück ausfahren und
    ich denke ich muss wohl nicht sagen, wie scharf ein Teppichmesser is. ;)
    Die Schitte wären also durchaus ernstzunehmen.

    Aber werden diese verboten? Nein natürlich nicht ?(

    Das gezeigte messer ist also fast schon eine Kinderversion eines Teppichmessers. :D

  • Einhandmesser sind ja nicht verboten, sondern das Führen ist eingeschränkt. So kann auch kaum etwas dagegen gesagt werden, wenn ein "normales" Einhandmesser im Picknikkorb liegt, wenn die Absicht klar ist.


    Tut mir leid Leutz, wenn schon wieder mal halb O.T .
    Vor mir baut sich ein Bild auf und wird immer lebendiger: Lanam mit nem Korb in der Hand, darin ein Einhandpicknickmesser.
    Im Korb weiterhin 1Flasche Wein. Durch den Wald, auf dem Weg zu Großmutter. Hat ihr schönstes rotes Tuch um die Rübe.

    Ich kann nix dafür ,ich schmeiß mich weg- wenn ich ein Maler wäre......
    :wow: *lol* :roll: :n25: :otfl:

    Gruß
    iwan

    Einmal editiert, zuletzt von iwan wasiitsch (13. Juli 2010 um 05:31)

  • Ach ja :D
    zum Führungsverbot. Ich glaube es hat auch niemand was dagegen wenn jemand im Wald ein festehendes Messer mit hat was eine Klinge von über 12cm hat. Kritisch imho nur wenn man das in der Stadt z.B. mit sich führt. Ich habe wenn ich ne Radtour mache immer ein großes Messer im Rucksack dabei zum Schinken schneiden ;) Das muss ja nicht am Gürtel baumeln.

    Gruß, David

    P.S.: Iwan, lern mal malen.... bitte :D Das Bild möchte ich sehen, hehehe.

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