Nach hessischem Landesrecht ist die Todesstrafe durchaus noch denkbar, ja. Allerdings liegt das vor allem daran, dass Bundesrecht das Landesrecht "bricht" und somit sich niemand die Mühe macht, das hessische Recht entsprechend zu ändern.
Ansonsten zum Thema:
Rechtsbeistand sollte in der Regel helfen, dass das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt wird. Kaum ein Staatsanwalt wird ein besonderes öffentliches Interesse sehen und weil du immerhin ausländischer Studierender bist, wird die geringere Schuld sicher auch festzustellen sein.
Was allerdings Besorgnis erregend ist: Anscheinend reicht schon die bloße "ich hab gesehen" Meldung eines beliebigen Schusswaffenähnlichen Gegenstandes bei der Polizei, um deren Anrücken sicherzustellen. Selbst wenn die nichts finden - Stress ist es allemal. Anscheinend reicht der Blockwart, um sofort eine Hausdurchsuchung am Hals zu haben. Und dabei wird in jedem Haushalt irgendwas gefunden.