Welche Ergebnis soll mein "KAPUTT" Softair zum Polizisten Test sein?

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 3.903 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juni 2010 um 20:22) ist von Noizesupressor.

  • Nach hessischem Landesrecht ist die Todesstrafe durchaus noch denkbar, ja. Allerdings liegt das vor allem daran, dass Bundesrecht das Landesrecht "bricht" und somit sich niemand die Mühe macht, das hessische Recht entsprechend zu ändern.

    Ansonsten zum Thema:
    Rechtsbeistand sollte in der Regel helfen, dass das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt wird. Kaum ein Staatsanwalt wird ein besonderes öffentliches Interesse sehen und weil du immerhin ausländischer Studierender bist, wird die geringere Schuld sicher auch festzustellen sein.

    Was allerdings Besorgnis erregend ist: Anscheinend reicht schon die bloße "ich hab gesehen" Meldung eines beliebigen Schusswaffenähnlichen Gegenstandes bei der Polizei, um deren Anrücken sicherzustellen. Selbst wenn die nichts finden - Stress ist es allemal. Anscheinend reicht der Blockwart, um sofort eine Hausdurchsuchung am Hals zu haben. Und dabei wird in jedem Haushalt irgendwas gefunden.

  • Naja, in dem Fall handelt es sich nicht um einen "Schusswaffen ähnlichen" Gegenstand sondern es waren ja nun mal Waffen.

    Ob die Funktionsunfähigkeit der Softair ausreicht damit dort nicht weiter ermittelt wird weiß ich nicht.
    Bei, illegalen, Funkgeräten war früher zumindest so das der Ausbau eines Transistors reichte damit man es besitzen durfte.
    Selbst wenn dabei ein Sockel eingebaut wurde und der Transistor in Sekunden eingesetzt werden konnte war es ok.
    Aber wie das heute ein Staatsanwalt und, noch wichtiger, ein Richter bei Waffen sieht ist natürlich etwas anders.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Floppyk,das kann doch nicht dein Ernst sein!
    Willste uns verladen?

    Nein, die hat zwar keine weitere Bedeutung, steht aber nach wie vor in der hessischen Verfassung:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_des_Landes_Hessen


    Zitat


    [*]Ein viel zitiertes juristisches Kuriosum stellt in diesem Zusammenhang Artikel 21 Abs. 1 HV dar, nach dem die Todesstrafe nur für besonders schwere Verbrechen verhängt werden kann.[1] Diese Regelung ist jedoch gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht, und aufgrund der Bundesverfassung auch nicht vorsehen darf (Art. 102 GG).

  • Hallo ,

    ist leider War , in Hessen haben wir noch die Todes-Strafe , die kosten der Gesetzesänderung , stehen nicht im Verhältnis zur Verfassungsgerichtsklage bei verhängung .

    Mädels die Bundesrepublik hatt eine Verfassung über dem Länderrecht . ( Hoffentlich )

    Gruß

    michel

    nur Geduld und Ruhe:p::schiess1:

  • Die Todesstrafe gibt es nicht, weil die Strafen im Strafgesetzbuch (Bundesrecht) festgelegt sind. Die hessische Verfassung schließt die Todesstrafe nur eben nicht 100% aus. Eine bloße Leerformel also.

  • Hallo,

    Also ich hatte wegen einer FAMAS ohne (F) Vollautomatisch und 1,8 Joul eine Strafe von

    2 Wochen Knast und 60 Sozialstunden bekommen.

    Waffe wurde natürlich Zerstört

    (Zu dieser Zeit war ich 16 Jahre alt)

    keine Vorstrafen gehabt

    Mich Hatte jemand mit der Waffe im Garten gesehen und Fotografiert.
    Danach bekahm ich Post und musste mit der Waffe bei der Polizei erscheinen wo schon Leute vom BKA warteten

  • Und wie ist das Essen so? Also dass wäre schon ein komplettes K.O. in mehreren Fällen, nicht nur das die FAMAS mehr als 0.5 hat, sondern auch noch 1,8 kein F und du bist net 18...

  • Wenn die Airsoft kein F hat ist sie nicht ab 18.
    Ob du sie dann illegal mit 16 oder 18 hast spielt dann keine Rolle mehr...
    Wobei mir das Strafmaß etwas übertrieben vorkommt, von Geldstrafen hat man ja schon öfters gehört...

  • Könnt ma net Hessen aus der Bundesrepublik ausschließen? höhö hööö


    Währe gar keine Schlechte Idee, dann bekommen wir wenigstens auch nen eigenes WaffG. Und Volker wird Hessischer Bundeskanzler :D

    CPS Competition,Nighthawk,Harrington Mod. GAT;HW 57;Umarex GPDA9,2x IWG SP15 Compact,ME 9 mod.PARA Sport Exclusiv,ME P08 Antik,Colt Gold Cup;P99 AS,HK P8;Norinco QJ12 Salut Pumpgun
    BILDER

  • Warum haste dir nicht einfach eine Famas geholt die ähnlich aussieht aber <0,5Joule hat? Auf dem Bild steht ja nicht mit Leuchtschrift drauf dass die Waffe 1,8 Joule hat. Oder wenn du sie nicht mehr hättest (natürlich musste sie auch weg vom Haus schaffen) könnten sie dir auch nichts.

    Echt hammerhart wie aus manchen sachen nen Elefant gemacht wird :fluch:

  • Hey Ho,

    Zu der zeit war es nicht so einfach an der FAMAS dran zu kommen, da die Waffen die man bekommen konnte alle ab 18 wahren und eine FAMAS unter 0.5 Joul nicht zu bekommen war.

    Und blöd sind die ja bestimmt auch nicht wenn ich einfach sage ich hab sie nicht mehr.

    Allderings muss ich sagen das sie mehr dahinter her waren woher ich die Waffe gekauft hatte.

    Würd mich mal interessieren wir die Strafe heißt für den der sie mir verkauft hat.

  • Wenn du weist das die Waffe illegal ist und du Sie abgeben musst, hätte ich Sie einfach vernichtet.
    Schlimmer als das du eine Strafe kriegst kann es ja nicht kommen. Und wenn die Waffe verschwindet, dann kriegst du vielleicht eine Hausdurchsuchung, aber nachweisen können Sie dir ja auch nichts.
    Das ist nur für die Zukunft, weil jetzt drüber Diskutieren warum und wieso bringt eh nichts mehr ;)

    Oder wird in D dann angenommen das man eine Straftaat begangen hat wenn man sich nicht entlasten kann, es aber auch das Tatwerkzeug nicht gibt?

    Und bei euch gibt es bei Jugendstrafe schon Gefägnis?

  • Und bei euch gibt es bei Jugendstrafe schon Gefägnis?

    Das nennt sich im Jugendstrafrecht Dauerarrest und liegt zwischen den "klassischen" Erziehungsmaßnahmen und der eigentlichen Jugendstrafe (welche bis zu 10 Jahre betragen kann).
    http://de.wikipedia.org/wiki/Dauerarrest

    Im Gegensatz dazu können Haftstrafen unter 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden und werden es in der Regel auch, wenn der Verurteilte nicht vorbestraft ist. Strafen unter 90 Tagen werden in der Regel als Geldstrafe verhängt bzw können in eine solche umgewandelt werden.

    Wie gesagt bildet der Dauerarrest da eine Ausnahme für das Jugendstrafrecht, welche ich mal als deutlichen Schuss vor den Bug bezeichnen würde.

    Einmal editiert, zuletzt von Vampyr (21. Juni 2010 um 20:08)

  • Ja... ein Hoch dem Denunziantentum...wenn übereifrige Hausmeister in den Zimmern der Studenten rumschnüffeln...und der arme Sündenbock auch noch ins potentielle Terroristenschema passt...

    :S