Welche Ergebnis soll mein "KAPUTT" Softair zum Polizisten Test sein?

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 3.952 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juni 2010 um 20:22) ist von Noizesupressor.

  • Hallo Leute,

    ich bin neu hier. Nach der Hausuntersuchung bei Polizei wurde meine Dboys AK74 weggenommen. Die Polizei sagtet solchen Gegenstand zum Test machen muss. Meine 74 befindet sich keine Fünfecke F Zeichen. Sicherlich habe ich auch keine Ahnung welche Größe der Schußenergie ist. Aber derzeitig ist meine Kalashnikov kapput, nicht schußfähig. Welches Testergebnis kann ich bekommen?

    Vielen Dank!

    Gute Nacht! ...........ich kann nicht ins Bett.....ihr könnte verstehen.......

    ?(

  • Hallo,
    erstmal....wieso hattest du eine Hausdurchsuchung? Nur wegen der Softair? Gab es einen Tip vom Nachbarn etc.? Dann, wie alt bist du? Schiesst die Softair Vollautomatisch? Gebraucht gekauft? Wenn Schussunfähig was sollen die da testen?

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Derzeitig wurde noch ein Salutgewehr das mit BKA-Rautennummer bei Polizei weggenommen. Aber bei Vernehmung habe ich solches Gehwer eine "Dekowaffen" genannt. Der Beamt hat so geschrieben. Ist es schlimm für mich?

    mfg

    ?(

  • danke David!!!!!!!!

    Ich bin 33 Jahre alt. Ich wohne in Studentenwohnheim. Waffen liegtet an der Wand und wurde bei Hausmeister gesehen und angezeigt, wenn er Kühlschrank prüfung gemacht hat.

  • Hallo,
    also nehme ich an das du mindestens 18 Jahre alt bist. Es ist normal das die Polizei alles was nach Waffe aussieht erstmal mitnimmt. Du hast doch sicher Papiere bekommen wo drauf steht was mitgenommen wurde. Die werden dann alles zum LKA/BKA schicken um zu testen ob da alles ok mit ist. Salutgewehr muss ja ok sein wenn es einen Stempel hat. Bei der Softair ist nun auschlaggebend ob es vollautomatisch schiesst... wenn ja und unter 0,5J ist ja alles ok. Wenn es so 1 Joule hat, dann hast du ein kleines Problem. Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe...aber wenn du nicht vorbestraft bist wird da nicht soviel passieren. Waffe weg, Geldstrafe oder Sozialstunden.

    Gruß, David

    Edit: toller Hausmeister... aber heute muss man alles verstecken, wegen der Presse ist ja jeder mit Waffen gleich ein Amokläufer oder eine Gefahr.

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  • Hallo,
    also nehme ich an das du mindestens 18 Jahre alt bist. Es ist normal das die Polizei alles was nach Waffe aussieht erstmal mitnimmt. Du hast doch sicher Papiere bekommen wo drauf steht was mitgenommen wurde. Die werden dann alles zum LKA/BKA schicken um zu testen ob da alles ok mit ist. Salutgewehr muss ja ok sein wenn es einen Stempel hat. Bei der Softair ist nun auschlaggebend ob es vollautomatisch schiesst... wenn ja und unter 0,5J ist ja alles ok. Wenn es so 1 Joule hat, dann hast du ein kleines Problem. Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe...aber wenn du nicht vorbestraft bist wird da nicht soviel passieren. Waffe weg, Geldstrafe oder Sozialstunden.

    Gruß, David

    Edit: toller Hausmeister... aber heute muss man alles verstecken, wegen der Presse ist ja jeder mit Waffen gleich ein Amokläufer oder eine Gefahr.

    Ich bin nicht vorbestraft. Problem ist mein Softair nicht schießen kann.

    Grüßen Dazhi

  • Ok,
    das hört sich ja schonmal gut an... also wird das so sein das eine nicht schussfähige Softair als Deko gilt. Musst dir eigentlich keine Sorgen machen. Versuch zu schlafen...es hatten schon einige eine Hausdurchsuchung wegen netten Menschen die meinen das wäre nötig. Ich auch ;)

    Gruß, David...

    P.S.: ich würde da mal bei der Polizei nachhaken das die Softair gar nicht funktioniert.

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  • Ok,
    das hört sich ja schonmal gut an... also wird das so sein das eine nicht schussfähige Softair als Deko gilt. Musst dir eigentlich keine Sorgen machen. Versuch zu schlafen...es hatten schon einige eine Hausdurchsuchung wegen netten Menschen die meinen das wäre nötig. Ich auch ;)

    Gruß, David...

    P.S.: ich würde da mal bei der Polizei nachhaken das die Softair gar nicht funktioniert.

    es ist ja eine gute Nachricht für mich. Danke sehr!!!!!
    Ich habe auch Sorge, ob die Polizei wahrscheinlich meine Waffe reparien kann und dann nacher Schußenergie test machen?
    Gruß Dazhi

  • Hallo,
    das ist eine gute Frage ob die Waffe repariert wird und dann getestet. Ich kann und darf hier keine Rechtsberatung geben, denke aber das die sowas nicht dürfen. Ich weiß nicht ob es rechtlich eine Dekowaffe ist wenn die nicht funktioniert! Warte ab was heute im Laufe des tages hier geschrieben wird wenn alle "normalen" Menschen wach sind :D Wichtig ist auch woher die Softair stammt und als was die verkauft wurde. Wenn der Verkäufer geschrieben hat unter 0,5 Joule.. und auch da schon defekt war kannst du da ja nichts für. Wenn die aber ok war...kann man relativ einfach merken das es eine 0,5J Softair ist. Wenn auf 10 Meter Papier schlecht gelocht wird.... und die Kugeln nach 25 Meter auf den Boden fallen ist es eine. Normale 1 Joule Standart Softairs lochen auf 10 Meter immer... BB´s fliegen weit über 30 - 50 Meter.

    Gruß, David

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  • Hi,

    das sie kaputt ist macht aus der Softair noch lang keine Deko.
    Denn man kann sie ja reparieren. Eine Deko muß ja so geändert sein das man selber das mit frei erhältlichen Teilen nicht mehr kann.

    Nun was werden die Grünen/Blauen machen?
    Wenn die Waffe kaputt ist erstmal bei Hersteller anfragen oder beim Importeur.
    Ist dort nichts zu erfahren oder gibt es die Waffe in DE nicht wird es schwierig.
    Dann werden die die Waffe an einen Sachverständigen übergeben der auch fähig ist die Waffe, vieleicht auch nur für einen Schuß, wieder in betrieb zu nehmen.
    Hat sie nach der ganzen Sache mehr wie die 0,5J und kein F dann wird es teuer für dich.
    Es kommt dann, Strafe (ich denke bein 1. mal Geldstrafe) und sonstige Kosten auf dich zu, meist auch der Gutachter.

    Es könnte also durchaus unangenehm werden...

    Wegen der Salut Waffe hast du nichts zu befürchten, wenn der BKA Stempel drauf war ist alles gut.

    Naja dann währe da noch die Aufbewahrung.
    Wenn die Softair unter 0,5 J lag ist es egal weil Spielzeug. Hatte sie mehr auch egal weil dann bist du eh dran.
    Aber wo hattest du das Salutgewehr?
    War es vor nicht berechtigtem zugriff sicher verstaut, z.B. in einem Schrank verschlossen?
    Ich könnte mir vorstellen das in so einem Wohnheim auch Leute unter 18 in deinen Raum kommen könnten.
    Du kannst also auch Pech haben wenn alles mit deinen Waffen i.O. war das sie dich wegen dem aufbewahren dran bekommen....


    Du siehst es ist nicht einfach.
    Das einzige was du jetzt machen kannst ist warten was sie dir vorwerfen und dann oder jetzt schon mal einen Anwalt einschalten das ist meist das sicherste.

    Viel Glück,

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!


  • das sie kaputt ist macht aus der Softair noch lang keine Deko.

    Das nicht, aber die Polizei oder Staatsanwaltschaft muss vom "Istzustand" ausgehen, eine auch nur irgendwie geartete Reparatur ist nicht rechtens. Ansonsten wäre z.B. jeder Fallmesserteilesatz ein verbotener Gegenstand. Trotzdem bitte sofort einen Rechtsanwalt hinzunehmen und Nichts sagen!

    vita brevis, ars longa

  • Hey Kalasch,

    ich möchte dir nicht zu nah treten. Aber da ich selber mal in nem Studentenwohnheim gelebt habe erlaube bitte die Frage, ob du deutscher Staatsbürger bist.
    WENN nämlich nicht, und die haben an den Waffen irgendwas auszusetzen (und sei es nur die Aufbewahrung) könnte das echt unangenehme Folgen für dich haben.
    Ansonsten würde ich mir da keine ZU großen Sorgen machen fürs erste. Aber für die Zukunft merken, wenn der Hausmeister kommt, um deinen Kühlschrank zu reparieren, dann nicht dein ganzes Waffenarsenal im Zimmer rumliegen lassen ;)

    Grüße Jack

  • Also, so einfach wird aus einer nicht schussfähigen Waffe kein Dekostück. Der momentane nicht schussfähige Zustand ist eine Sache, aber die Eigenschaft als Schusswaffe wird dadurch nicht verändert. Erst wenn eine Schusswaffe in den waffenwesentlichen Teilen so abgeändert wird, dass mit üblichen Werkzeugen der schussfähige Zustand nicht wieder hergestellt werden kann, ist sie deaktiviert. Das ist zwar in erster Linie bei erlaubnispflichtigen Waffen interessant, weil es in Sachen Umgang bei freien an sich keinen Unterschied macht, ob es sich um eine freie Schusswaffe - also mit F oder PTB Kennzeichnung oder um eine offiziell deaktivierte Waffe nach Anlage 1, Abs. 1.4 WaffG handelt.

    Ansonsten könnte man ja auch behaupten, da fehlt das Korn an der Waffe, damit kann (ich) nicht schießen...

    - überspitzt formuliert.

    Bei einer Softair ist der Unterschied klar. Hat diese unter 0,5 Joule Schussenergie ist es Spielzeug (und sollte ein CE Zeichen tragen), ist sie im Bereich über 0,5 Joule, so muss zwingend das F Zeichen vorhanden sein. Fehlt dieses in diesem Fall, so handelt es sich formel um eine erlaubnispflichtige Waffe.


    Es ist nun die Frage, ob die Leute der kriminaltechnische Untersuchung sich die Mühe um eine Instandsetzung machen, um dann die Schussengerie zu messen. Oder befragt man den Hersteller bzw. Importuer nach den Werten.
    Die zweite Frage wäre, ob die Waffe manipuliert worden ist und sich daraus ein Straftatsbestand herleiten lässt.


    Ein ganz anderes Problem könnte da noch warten. Ich weiß aus einem Beitrag eines Forums, dass einem Studenten in einem Wohnheim gekündigt wurde, weil dessen Hausordnung Waffen im Haus untersagte. Ich weiß aber nun nicht wie das ausgegangen ist. Das könnte dann den größeren Ärger bereiten, als der Einzug der Waffen nebst kleinerer Geldstrafe, so denn die Softair nicht legal wäre.

  • Hallo leute,
    Vielen Dank!!!!!!!!!!
    Ich bin Auslander. Mein Diplom-Studium ist fast abschließend. Mein Fall sieht nicht gut aus. Ich soll einen Rechtsanwalt haben.
    Noch mal Vielen Dank!
    Herzlichen Grüßen!
    Dazhi

  • Also, so einfach wird aus einer nicht schussfähigen Waffe kein Dekostück.

    Das gilt nur, wenn es eine Waffe ist/war. Schussfähig heisst ausserdem zum Schuss fähig sein. Und dies ist keine Rechtsberatung!

    vita brevis, ars longa

  • Hallo,

    also repariert wird da nichts. Wenn ich es richtig gelesen habe, dann hast Du einen der größten Fehler, den Du in der Situation machen konntest, bereits gemacht. Bei Rechtsunsicherheit gar nichts, aber auch wirklich gar nichts sagen, außer den Personalien.

    Die Schilderung gibt ja nicht so viel her, aber eine Deko-Waffe im Sinn des Gesetzes kann die Softair meiner Meinung nach gar nicht sein, auch wenn Du die Waffe natürlich für Dich zur Dekoration aufgehängt hast.

    Natürlich war die Waffe schon defekt, als Du sie erworben hast, oder? ;)

    Für mehr Hilfe fehlt hier zu viel. Jetzt mach Dich nicht verrückt, rede mal mit einem Anwalt.

    Wenn es dann überhaupt noch um irgendwelche Fragen wegen der Aufbewahrung der anderen Waffe geht, dann wird es vermutlich gegen geringes Bussgeld eingestellt.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hallo,Kalash!
    Nu lass dich mal nicht verückt machen,
    Der Staatsanwalt wird wegen Geringfügigkeit das Ding vom Tisch fegen, die Leut,wo deine Softair grad haben, schicken dir ein nettes Briefchen, ob du mit der Vernichtung der zweifelhaften Waffe einverstanden bist,
    Natürlich bist du.
    Woher diese Schlauheiten?
    Aus der Beobachtung vergleichbarer Fälle!
    Vergiss nicht, dich zum Jubiläumstag deiner Denunziation dich im nächstem Jahr dich in geeigneter Weise bei deinem Hausmeister zu bedanken
    Und schlafe wieder gut, in D ist die Todesstrafe längst abgeschafft.
    Gruß
    iwan

    ed.grad eben mitgekriegt, mein Satzbau ist doch am Postende geeradezu beispielhaft gelungen da freut sich doch ein Aulslandsgast über den Variantenreichtum der deutschen Sprache. Lanam auch

    Einmal editiert, zuletzt von iwan wasiitsch (14. Juni 2010 um 10:10)

  • Floppyk,das kann doch nicht dein Ernst sein!
    Willste uns verladen? ?(
    Dann müßte es ja noch theoretisch die Planstelle des Henkers geben!
    Und wie wird vollzogen, mit SSW?
    da jaste ja was losgelassen , bitte mehr- ich bin sicher nicht der Einzige, den´s intressiert.
    Gruß
    iwan