Ich frage mich, ob das Urteil soviel anders ausgefallen wäre, wenn der Mann eine SSW benutzt hätte.
Verlust der Zuverlässigkeit
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Dort steht nirgends, womit geschossen wurde.
Es gibt eine große Auswahl an Platzpatronen
für Flinten, womit das Schiessen völlig ungefährlich ist.@ 5-Atü
Bei einer SSW liegt kein Straftatbestand vor,
der Mann hätte nicht verurteilt werden können, wenn er damit geschossen hätte. -
Zitat
Original von Militis
Dort steht nirgends, womit geschossen wurde.
Es gibt eine große Auswahl an Platzpatronen
für Flinten, womit das Schiessen völlig ungefährlich ist.Trotzdem darf man mit WBK-Waffen nur auf zugelassenen Ständen schießen - ganz egal ob Platzpatrone oder scharfes Geschoss.
Und was mein Beispiel mit der SSW angeht: nein, strafbar wäre das nicht.
Aber hierzulande würde ich mich auch nicht mehr wundern, wenn deshalb die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen würde.
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Zitat
Originally posted by 5-atü
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Trotzdem darf man mit WBK-Waffen nur auf zugelassenen Ständen schießen - ganz egal ob Platzpatrone oder scharfes Geschoss.Nicht ganz, Helge. Jäger dürfen bei sich im Revier für diverse Zwecke ihre Waffen benutzen. Ich kenne Jäger, die haben ihr Haus mitten im Revier und dürfen damit z.B. völlig legal vom Küchentisch aus durch das offene Fenster ihre Jagdgewehre einschiessen (sicherer Kugelfang, usw. virausgesetzt). Und deren Haus liegt nicht am Ars... der Welt, aber auch nicht in geschlossener Ortslage.
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Und jede Waffe unter 7,5 Joule darf zuhause genutzt werden. Egal ob WBK oder freie Waffe. Wichtig ist nur die Energie.
Damit wäre auch das abfeuern von Platzpatronen aus eine WBK Waffe legal, da dort keinem Geschoss eine Energie über 7,5 Joule erteilt wird.Joachim
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Es gibt auch sog. Trainingsmunition. Über den Sinn brauchen wir nicht reden, der erschließt sich mir auch nicht ganz.
Aber damit kann man z.B. mit seinen Revolver Kal. .357 Mag im Wohnzimmer "trainieren".Ich glaub da werden Kunststoffgeschosse durch ein Zündhütchen beschleunigt und die Energie dürfte weit unter einem LG liegen.
Gruß K.
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Zitat
Original von Kentucky
Es gibt auch sog. Trainingsmunition. Über den Sinn brauchen wir nicht reden, der erschließt sich mir auch nicht ganz.
Aber damit kann man z.B. mit seinen Revolver Kal. .357 Mag im Wohnzimmer "trainieren".Ich glaub da werden Kunststoffgeschosse durch ein Zündhütchen beschleunigt und die Energie dürfte weit unter einem LG liegen.
Gruß K.
Die haben wir im Verein mal durch nen Chronometer gejagt, wir kamen bei 6" Lauflänge auf schicke 12 Joule
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Zitat
Original von pupsnase
Und jede Waffe unter 7,5 Joule darf zuhause genutzt werden. Egal ob WBK oder freie Waffe. Wichtig ist nur die Energie.nein, wichtig ist auch die gesundheit der umgebung.
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Zitat
Original von schadavi
Die haben wir im Verein mal durch nen Chronometer gejagt, wir kamen bei 6" Lauflänge auf schicke 12 Joule
Echt?
Hm, ok. Dann nehm ichs wieder zurück. Die Dinger werden halt überall als "Wohnzimmertrainingsmöglichkeit" angepriesen.Gruß K.
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Zitat
Original von C_O_2
nein, wichtig ist auch die gesundheit der umgebung.Das hat aber nichts damit zutun ob WBK zuhause genutzt werden dürfen oder nicht.
Deine Einschränkung betrifft Generell alles was man macht.Aber falls Du noch eine Goldwaage hast nur her damit.
Joachim
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Zitat
Original von flens69
Nicht ganz, Helge. Jäger dürfen bei sich im Revier für diverse Zwecke ihre Waffen benutzen. Ich kenne Jäger, die haben ihr Haus mitten im Revier und dürfen damit z.B. völlig legal vom Küchentisch aus durch das offene Fenster ihre Jagdgewehre einschiessen (sicherer Kugelfang, usw. virausgesetzt). Und deren Haus liegt nicht am Ars... der Welt, aber auch nicht in geschlossener Ortslage.
nö das vom Küchentisch aus ist nicht legal -
auch wenn das Haus mitten im Jagdrevier steht, ist es doch befriedetes Besitztum und da ruht die Jagd, damit dort auch kein Schießen. Die Schießerlaubnis aus dem Jagdschein gilt halt nicht im befriedeten Bezirk. (Ausnahmeregelungen mal außen vor). Also die paar Schritte bis zum Gartenzaun (außerhalb, also im Revier nicht im Garten) muss er schon noch tun, um das zu legalisieren. Also sowohl Ort der Schussabgabe wie auch Zielpunkt sollten sich schon im Revier befinden - das muss nicht zwangsläufig das gleiche Revier sein, aber das wird dann zu krumm. -
Der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse hier ist absolut in Ordnung. Jemand, der so reagiert und Waffen zweckentfremdet, besitzt nicht die notwendige Zuverlässigkeit, mit Schußwaffen umzugehen. Wenn er mit einer SSW geschossen hätte, würde ich das fast vergleichbar sehen.
Die Begründung des Gerichts finde ich aber teilweise bedenklich, wie schon in einem Post früher erwähnt. Es scheint eine gewisse Tendenz zu herrschen, das Gesetz dahingehend zu vergewaltigen, daß man Waffen nur für den vorgesehenen Zweck laden darf, d.h. das Bereithalten einer geladenen Waffe im eigenen Haus wäre damit verboten. Ich halte das für galoppierenden Schwachsinn, weil damit der Begriff des "Führens" völlig umgemodelt wird und seine Bedeutung verliert. Das Niedersächsische OVG hat aber in einem Fall, in dem ein Jäger durch leichtfertigen Umgang mit einem geladenen Revolver einen Besucher in seinem Haus verletzt hat, den Entzug der WBK damit gerechtfertigt, man dürfe Jagdwaffen nur zur Jagd geladen haben und nicht damit, jemand sei unzuverlässig, der nicht sicher mit Waffen umgehen kann (was ich nachvollziehbar fände). Die Interpretation des WaffG durch das OVG halte ich für völlig verfehlt, § 13 Abs. 6 WaffG meint etwas anderes, aber man muß mit so was rechnen.
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Ein interessanter Trend, der potentielle Einbrecher schützen soll, vom Legalwaffenbesitzer er- oder angeschossen zu werden, weil dieser seine Waffen nur zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck (Jagd/ Sportschießen) laden darf?
Damit wären auch Klasse-0-Verwahrungen hinfällig, weil unnötig.
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Zitat
Original von pupsnase
Aber falls Du noch eine Goldwaage hast nur her damit.kein problem, waffg § 5 erklärt dir genauer, was ich meinte ...
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Zitat
Original von C_O_2
kein problem, waffg § 5 erklärt dir genauer, was ich meinte ...Um es zu konkretisieren:
Zitat§ 5 Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
[...]
2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
[...] -
Hmm, das erklärt aber immer noch nicht warum das schiessen von WBK Waffen zuhause, sofern sie unter 7,5 Joule haben, die Gesundheit der Umgebung gefährden sollte.
Joachim
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welche wbk waffe hat denn beim schiessen unter 7,5 joule? abgesehen davon, lade mal eine hülse nur mit zündhütchen und feuere sie dann in der nähe deines ohres ab. danach reden ... äh schreiben wir weiter ...
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4mm M20, 4mm RZ und gedrosselte 6mm Flobert....
Alle WBK-pflichtig, aber weniger als 7,5J. Auch wenn man kein Bedürfnis braucht, der Rest ist genau das gleiche Prozedere...und die dürfen auch zuhause geschossen werden. Natürlich unter den gleichen Auflagen wie bei den "freien", also Geschoss darf befriedetes Gelände nicht verlassen usw.
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Na was ist den mit den LEP Waffen, den 4 mm und 6 mm ?
Was ist mit Platzpatronen in WBK Waffen ?
Und jetzt komm nicht mit " Ja, diese Ausnahmen " im WaffG steht doch eindeutig :ZitatEiner Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
Da steht nun mal nicht das WBK Waffen ausgeschlossen sind. Dort steht nur unter 7,5 Joule. Auf deine Bemerkung mit dem Zündhütchen gehe ich lieber nicht ein, den dann wäre es mit SSW ebenfalls verboten.Joachim
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Zitat
mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist,
Wenn man sich den zweiten Teil nach dem Oder anschaut ist da ja durchaus von Waffen mit mehr als 7,5J die Rede. Was sind das den für welche ?
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