Verlust der Zuverlässigkeit

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 4.024 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Mai 2010 um 08:47) ist von Tiju.

  • Dort steht nirgends, womit geschossen wurde.
    Es gibt eine große Auswahl an Platzpatronen
    für Flinten, womit das Schiessen völlig ungefährlich ist.

    @ 5-Atü
    Bei einer SSW liegt kein Straftatbestand vor,
    der Mann hätte nicht verurteilt werden können, wenn er damit geschossen hätte.

    "Si vis pacem, para bellum"

    3 Mal editiert, zuletzt von Militis (7. Mai 2010 um 22:48)

  • Zitat

    Original von Militis
    Dort steht nirgends, womit geschossen wurde.
    Es gibt eine große Auswahl an Platzpatronen
    für Flinten, womit das Schiessen völlig ungefährlich ist.

    Trotzdem darf man mit WBK-Waffen nur auf zugelassenen Ständen schießen - ganz egal ob Platzpatrone oder scharfes Geschoss.


    Und was mein Beispiel mit der SSW angeht: nein, strafbar wäre das nicht.
    Aber hierzulande würde ich mich auch nicht mehr wundern, wenn deshalb die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen würde.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Originally posted by 5-atü
    .....
    Trotzdem darf man mit WBK-Waffen nur auf zugelassenen Ständen schießen - ganz egal ob Platzpatrone oder scharfes Geschoss.

    Nicht ganz, Helge. Jäger dürfen bei sich im Revier für diverse Zwecke ihre Waffen benutzen. Ich kenne Jäger, die haben ihr Haus mitten im Revier und dürfen damit z.B. völlig legal vom Küchentisch aus durch das offene Fenster ihre Jagdgewehre einschiessen (sicherer Kugelfang, usw. virausgesetzt). Und deren Haus liegt nicht am Ars... der Welt, aber auch nicht in geschlossener Ortslage.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Und jede Waffe unter 7,5 Joule darf zuhause genutzt werden. Egal ob WBK oder freie Waffe. Wichtig ist nur die Energie.
    Damit wäre auch das abfeuern von Platzpatronen aus eine WBK Waffe legal, da dort keinem Geschoss eine Energie über 7,5 Joule erteilt wird.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Es gibt auch sog. Trainingsmunition. Über den Sinn brauchen wir nicht reden, der erschließt sich mir auch nicht ganz.
    Aber damit kann man z.B. mit seinen Revolver Kal. .357 Mag im Wohnzimmer "trainieren".

    Ich glaub da werden Kunststoffgeschosse durch ein Zündhütchen beschleunigt und die Energie dürfte weit unter einem LG liegen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Es gibt auch sog. Trainingsmunition. Über den Sinn brauchen wir nicht reden, der erschließt sich mir auch nicht ganz.
    Aber damit kann man z.B. mit seinen Revolver Kal. .357 Mag im Wohnzimmer "trainieren".

    Ich glaub da werden Kunststoffgeschosse durch ein Zündhütchen beschleunigt und die Energie dürfte weit unter einem LG liegen.

    Gruß K.

    Die haben wir im Verein mal durch nen Chronometer gejagt, wir kamen bei 6" Lauflänge auf schicke 12 Joule :))

    A real man doesn't own a gun - he owns five or more!

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Und jede Waffe unter 7,5 Joule darf zuhause genutzt werden. Egal ob WBK oder freie Waffe. Wichtig ist nur die Energie.

    nein, wichtig ist auch die gesundheit der umgebung.

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von schadavi

    Die haben wir im Verein mal durch nen Chronometer gejagt, wir kamen bei 6" Lauflänge auf schicke 12 Joule :))

    Echt?
    Hm, ok. Dann nehm ichs wieder zurück. Die Dinger werden halt überall als "Wohnzimmertrainingsmöglichkeit" angepriesen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von C_O_2
    nein, wichtig ist auch die gesundheit der umgebung.

    Das hat aber nichts damit zutun ob WBK zuhause genutzt werden dürfen oder nicht.
    Deine Einschränkung betrifft Generell alles was man macht.

    Aber falls Du noch eine Goldwaage hast nur her damit.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von flens69

    Nicht ganz, Helge. Jäger dürfen bei sich im Revier für diverse Zwecke ihre Waffen benutzen. Ich kenne Jäger, die haben ihr Haus mitten im Revier und dürfen damit z.B. völlig legal vom Küchentisch aus durch das offene Fenster ihre Jagdgewehre einschiessen (sicherer Kugelfang, usw. virausgesetzt). Und deren Haus liegt nicht am Ars... der Welt, aber auch nicht in geschlossener Ortslage.

    nö das vom Küchentisch aus ist nicht legal -
    auch wenn das Haus mitten im Jagdrevier steht, ist es doch befriedetes Besitztum und da ruht die Jagd, damit dort auch kein Schießen. Die Schießerlaubnis aus dem Jagdschein gilt halt nicht im befriedeten Bezirk. (Ausnahmeregelungen mal außen vor). Also die paar Schritte bis zum Gartenzaun (außerhalb, also im Revier nicht im Garten) muss er schon noch tun, um das zu legalisieren. Also sowohl Ort der Schussabgabe wie auch Zielpunkt sollten sich schon im Revier befinden - das muss nicht zwangsläufig das gleiche Revier sein, aber das wird dann zu krumm.

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Der Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse hier ist absolut in Ordnung. Jemand, der so reagiert und Waffen zweckentfremdet, besitzt nicht die notwendige Zuverlässigkeit, mit Schußwaffen umzugehen. Wenn er mit einer SSW geschossen hätte, würde ich das fast vergleichbar sehen.

    Die Begründung des Gerichts finde ich aber teilweise bedenklich, wie schon in einem Post früher erwähnt. Es scheint eine gewisse Tendenz zu herrschen, das Gesetz dahingehend zu vergewaltigen, daß man Waffen nur für den vorgesehenen Zweck laden darf, d.h. das Bereithalten einer geladenen Waffe im eigenen Haus wäre damit verboten. Ich halte das für galoppierenden Schwachsinn, weil damit der Begriff des "Führens" völlig umgemodelt wird und seine Bedeutung verliert. Das Niedersächsische OVG hat aber in einem Fall, in dem ein Jäger durch leichtfertigen Umgang mit einem geladenen Revolver einen Besucher in seinem Haus verletzt hat, den Entzug der WBK damit gerechtfertigt, man dürfe Jagdwaffen nur zur Jagd geladen haben und nicht damit, jemand sei unzuverlässig, der nicht sicher mit Waffen umgehen kann (was ich nachvollziehbar fände). Die Interpretation des WaffG durch das OVG halte ich für völlig verfehlt, § 13 Abs. 6 WaffG meint etwas anderes, aber man muß mit so was rechnen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tiju (10. Mai 2010 um 09:28)

  • Ein interessanter Trend, der potentielle Einbrecher schützen soll, vom Legalwaffenbesitzer er- oder angeschossen zu werden, weil dieser seine Waffen nur zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck (Jagd/ Sportschießen) laden darf?

    Damit wären auch Klasse-0-Verwahrungen hinfällig, weil unnötig.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Aber falls Du noch eine Goldwaage hast nur her damit.

    kein problem, waffg § 5 erklärt dir genauer, was ich meinte ... :winke:

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von C_O_2
    kein problem, waffg § 5 erklärt dir genauer, was ich meinte ... :winke:

    Um es zu konkretisieren:

    Fördermitglied des VDB.

  • Hmm, das erklärt aber immer noch nicht warum das schiessen von WBK Waffen zuhause, sofern sie unter 7,5 Joule haben, die Gesundheit der Umgebung gefährden sollte.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • welche wbk waffe hat denn beim schiessen unter 7,5 joule? abgesehen davon, lade mal eine hülse nur mit zündhütchen und feuere sie dann in der nähe deines ohres ab. danach reden ... äh schreiben wir weiter ... :new16:

    vita brevis, ars longa

  • 4mm M20, 4mm RZ und gedrosselte 6mm Flobert....

    Alle WBK-pflichtig, aber weniger als 7,5J. Auch wenn man kein Bedürfnis braucht, der Rest ist genau das gleiche Prozedere...und die dürfen auch zuhause geschossen werden. Natürlich unter den gleichen Auflagen wie bei den "freien", also Geschoss darf befriedetes Gelände nicht verlassen usw.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Na was ist den mit den LEP Waffen, den 4 mm und 6 mm ?
    Was ist mit Platzpatronen in WBK Waffen ?
    Und jetzt komm nicht mit " Ja, diese Ausnahmen " im WaffG steht doch eindeutig :

    Zitat

    Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.
    Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,


    Da steht nun mal nicht das WBK Waffen ausgeschlossen sind. Dort steht nur unter 7,5 Joule. Auf deine Bemerkung mit dem Zündhütchen gehe ich lieber nicht ein, den dann wäre es mit SSW ebenfalls verboten.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist,

    Wenn man sich den zweiten Teil nach dem Oder anschaut ist da ja durchaus von Waffen mit mehr als 7,5J die Rede. Was sind das den für welche ?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!