Ich denke auch das es als " Waffe " ( im Sinne des WaffG ) angesehen werden muß.
Wenn dem nicht so ist baue ich mir eine Squash Ball Gatling.
Joachim
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Ich denke auch das es als " Waffe " ( im Sinne des WaffG ) angesehen werden muß.
Wenn dem nicht so ist baue ich mir eine Squash Ball Gatling.
Joachim
ZitatOriginal von T-gnom
Naja, bei einer Tennisballkanone mit den beiden Rollen gibt es durchaus Energie, die gespeichert wird. und die dann die Rollen antreibt. Außer das macht statt einem Motor eine große Handkurbel oder sowas.
Ein Motor ist KEIN Energiespeicher. Er gibt Energie konstant ab, aber er speichert sie nicht, und sie wird auch nicht plötzlich mittels einer Auslösevorrichtung freigesetzt.
Würde der Motor eine Feder spannen, und diese sich auf Knopfdruck entspannen, so wäre das eine Energiespeicherung, und das Teil wäre eine Waffe. Beispiel: AEGs funktionieren genau so und sind Waffen nach dem Waffengesetz und (jenseits der Spielzeuggrenze) als Vollautomaten genauso verboten wie ein echtes, großkalibriges Maschinengewehr.
Eine Speichervorrichtung ist nur dann relevant, wenn es um Muskelkraft geht!
Einfach mal das WaffG durchlesen.
Bei einer Schusswaffe wird ein Geschoss durch einen Lauf getrieben.
Das lese ich so, dass über die ganze oder zumindest einen relevanten Teil der Lauflänge eine Beschleunigung stattfindet.
Gleichgestellte Gegenstände arbeiten mit gespeicherter Muskelkraft und sind tragbar.
Eine TBK mit Beschleunigungsrädern ist fällt nicht unter o.g. Definitionen, auch wenn der Ball danach noch durch ein richtungsgebendes Rohr fliegt.
Im Rohr wird er nicht beschleunigt, eher sogar leicht gebremst.
Prinzipiell würde die TBK auch ohne Rohr funktionieren.
Sie ist zwar dafür geeignet, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen, auch wenn sie nicht dafür gebaut wurde, fällt aber aufgrund ihrer mangelnden Tragbarkeit nicht unter die Definition in §1 WaffG.
Das im Eingangspost beschriebene Konstrukt beschleunigt einen TB mithilfe von Gasdruck in einem Rohr, fällt also 100%ig unter die Schusswaffendefinition.
Dabei ist es völlig egal, woher der Gasdruck kommt oder ob das Ding tragbar ist.
Stefan
uiii dann hab ich mich (und alle weiteren damals aus der jungschargruppe) ja mit 8 jahren schon strafbar gemacht, wir hatten luftpumpen vorne abgesägt, nen korken rein und damit aufeinander geballert.
kaltes gas, energiespeicher und ein geschoss durch den lauf getrieben, das darin sogar noch beschleunigt wurde...
so, und RTL oder sonstige sender haben sich auch strafbar gemacht, denn in der ein oder anderen spielshow kamen solche tennisballkanonen wie sie oben beschrieben ist schon zum einsatz.
sonderrecht oder doch legal???
Grüßle Torro
Und wo ist bei der angesägten Luftpumpe ein Energiespeicher?
Nirgends, damit ist das ganze rechtlich ein Blasrohr.
Stefan
ZitatOriginal von HWJunkie
Eine Speichervorrichtung ist nur dann relevant, wenn es um Muskelkraft geht!
Einfach mal das WaffG durchlesen.
Da hast Du wohl Recht
ZitatOriginal von HWJunkieBei einer Schusswaffe wird ein Geschoss durch einen Lauf getrieben.
Das lese ich so, dass über die ganze oder zumindest einen relevanten Teil der Lauflänge eine Beschleunigung stattfindet.
Nein, das ist nicht relevant. Auch bei einer SoftAir-Waffe wird nur in einem sehr kurzen Teil des Laufes beschleunigt, und keinesfalls bis zur Mündung.
"Getrieben" bedeutet hier lediglich, daß es nicht durch Schwerkraft angetrieben wird, denn sonst wären Regenrinnen Waffen.
ZitatOriginal von Torro
uiii dann hab ich mich (und alle weiteren damals aus der jungschargruppe) ja mit 8 jahren schon strafbar gemacht, wir hatten luftpumpen vorne abgesägt, nen korken rein und damit aufeinander geballert.
Nein, weil hier ohne Speicherung mit Muskelkraft gearbeitet wird. Das ist erlaubt.
ZitatNein, das ist nicht relevant. Auch bei einer SoftAir-Waffe wird nur in einem sehr kurzen Teil des Laufes beschleunigt, und keinesfalls bis zur Mündung.
Aber es findet die Beschleunigung im Lauf statt, und das ist relevant.
Stefan
ps:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass in einem quasi reibungsfreien Lauf die Beschleunigung bis zur Mündung stattfindet (allerdings ständig abnimmt).
Nicht die Beschleunigung sondern die Führung eines Geschosses und die Mindestlänge des Laufes sind für die Definition eines Laufes relevant- Ausnahme Gaslauf..
1.3.1
...
der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ...
Der Begriff "treiben" impliziert das Vorhandensein einer Kraftwirkung auf das Geschoss, damit also automatisch eine Beschleunigung!
Stefan
Na ja, lassen wir das offen.
Möglicherweise sind die Tenniskanonen auch deswegen keine Waffe, weil bei manchen Konstruktionen der Lauf aus Kunststoff als nicht ausreichend fest angesehen wird. Somit kein Lauf und folglich auch keine Schusswaffe im Sinne des WaffG. Vielleicht liegt ja eine entsprechende Erklärung seitens des Herstellers dabei, wie es auch Röhm bei dem RL Dummywurfgerät tut.
ZitatOriginal von Fyodor
"Getrieben" bedeutet hier lediglich, daß es nicht durch Schwerkraft angetrieben wird, denn sonst wären Regenrinnen Waffen.
Ohne das jetzt als Rechtssicher anzusehen würde ich auch davon ausgehen das ein "Durch den Lauf treiben" einen Antrieb IM Lauf meint. Das hat eine Softair eideutig, eine normale Ballmaschiene hingegen eindeutig nicht. Da bewegt sich der Ball nur durch seine eigene Kinetische Energie (an)triebslos durch das Führungsrohr.
Hi,
armes, armes Deutschland,
hoffentlich wird das Denken hier auch bald verboten.
Warum Gesetzte einhalten, wenn man sie machen kann.
Darüber sollte man mal nachdenken.
Unsere Hintern sind übrigens auch WBK-pflichtig, beim Klogang wird mit Hilfe heißer Gase und Muskelkraft ein Geschoss durch einen Lauf getrieben....
Eventuell könnte man sich nach einer Messung durch das Beschussamt ein auf den Hintern brennen oder tattoowieren lassen...
ZitatOriginal von Erklärbär
Da bewegt sich der Ball nur durch seine eigene Kinetische Energie (an)triebslos durch das Führungsrohr.
Die kinetische Energie hat er durch das Gerät erhalten, er wird "angetrieben". Das ist ja wohl unbestreitbar.
Ob die Antriebskraft weiterhin angreift oder nicht, halte ich persönlich für irrelevant. Der Ball wird angetrieben, und durch einen Lauf geführt.
ZitatOriginal von germi
Unsere Hintern sind übrigens auch WBK-pflichtig, beim Klogang wird mit Hilfe heißer Gase und Muskelkraft ein Geschoss durch einen Lauf getrieben....
Die Muskelkraft wird aber nicht gespeichert.
Der Bobbes ist also analog zum Bogen keine Waffe.
ZitatOriginal von germi
Unsere Hintern sind übrigens auch WBK-pflichtig, beim Klogang wird mit Hilfe heißer Gase und Muskelkraft ein Geschoss durch einen Lauf getrieben....Eventuell könnte man sich nach einer Messung durch das Beschussamt ein auf den Hintern brennen oder tattoowieren lassen...
Ein, wie ich finde, überaus genialer Gedanke.
Man müsste direkt Schäuble anschreiben und ihn auf diese Lücke im
Waffengesetz aufmerksam machen.
ZitatOriginal von Fyodor
Die Muskelkraft wird aber nicht gespeichert.
na dann lass den gasen dahinter mal genügend zeit, druck auf zu bauen
ruckzuck ist die keramik dahin
Grüßle Torro
Nach einigen nachfragen und Antworten scheint das Gerät als Spielzeug deklariert anderen Grundsetzten unterlegen zu sein ( Spielzeugrichtlinie), da ein Treffer aus ca3m entfernung keinen Schaden zufügt ausser vieleicht ein blaues Auge (sollte es getroffen werden).
Tenniskanonen sind völlig legal.
Ich war mal Tennislehrer und habe sie selbst benutzt.
ZitatOriginal von Futzer
Tenniskanonen sind völlig legal.
Daran zweifelt auch keiner. Es geht nun auch viel mehr darum, warum das Teil nicht unter dem Waffenrecht fällt. Darüber habe ich ja spekuliert.