Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 3.047 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2010 um 18:03) ist von Spundekäs.

  • Hallo ihr,
    Also ich habe vor mir einen KWS zu beantragen aber ich weiß nich ob ich ihn krieg deswegen wollte ich erstmal hier nachfragen ob es mir einer sagen kann ,
    da ich vor ca 4 jahren mehrmals (7 mal) anzeigen wegen fahren ohne fahrerlaubnis hatte und 1 mal diebstahl die aber fallen gelassen wurde da ich es nicht war aber für die fahren ohne fahrerlaubnis war ich insgesamt 6 wochen im jugendarrest und ich weiß nicht ob dies das irgendwie beeinträchtig also ob ich ihn deswegen nicht kriegen würde.
    MFG
    HämmerliP26

    Chuck norris kann unterwasser Grillen
    Chuck Norris bekommt bei Praktiker 20 % auf alles. Auch auf Tiernahrung.
    Chuck Norris ist untenrum nicht ausgestattet wie ein Pferd - Pferde sind ausgestattet wie Chuck Norris!
    Chuck Norris kocht Nudeln ohne Wasser.

  • Ohne Anspruch auf Richtigkeit:

    Jugendarrest ist soweit ich weiß keine Vorstrafe, da es sich ja "nur" um eine Erziehungsmaßnahme handelt.

    Der Grund jedoch, die Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sind jedoch m.E. ein Grund für "keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit", also keinen KWS.

    Ich interpretiere mal in deine Mailadresse rein, dass du 18 bist?

    Wie sieht es denn mit dem Führerschein aus? Darfst du den überhaupt noch machen?

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Schwierig und kann man nicht pauschal beantworten, aber das wird wohl nix.

    Tatsache ist, der SB wird im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung das sehen. Vieles hängt dann auch von der Stellungnahme der Polizei ab.

    § 5 Zuverlässigkeit
    ...
    (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
    1.a)wegen einer vorsätzlichen Straftat,
    b)wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
    c)wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
    zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (15. März 2010 um 11:47)

  • Zitat

    Original von Lanam
    Wie sieht es denn mit dem Führerschein aus? Darfst du den überhaupt noch machen?


    Bei 7 Verstößen mit Fahren ohne FS wird man möglicherweise Unbelehrbarkeit annehmen. Zumindest in absehbarer Zeit dürfte das mit dem FS auch nichts werden. Straftaten werden m.W. 10 Jahre in Flensburg eingetragen.

  • Die preiswerteste und sicherste Methode deine Frage zu beantworten, ist den Schein einfach zu beantragen und das Ergebnis abzuwarten. Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis spricht wohl nicht gerade für die Eignung eine Schusswaffe zu führen. Aber das Ergebnis und die Beurteilung der Sachlage durch die zuständigen Amtspersonen und die allgemeine Rechtslage können wir hier nicht wiedergeben bzw. voraussagen.
    Vielleicht teilst du uns das Ergebnis dann mal mit!

    Gruß, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • also jetzt bin ich 19 der KWS wäre mir nicht so wichtig aber wollte es nur mal halt vielleicht einen beantragen aber führerschein darf ich noch machen war da hatte ich ziemlich glück war halt zielich dumm immer wieder zu fahren aber rückgängig kann mans nich machen :new16:

    Chuck norris kann unterwasser Grillen
    Chuck Norris bekommt bei Praktiker 20 % auf alles. Auch auf Tiernahrung.
    Chuck Norris ist untenrum nicht ausgestattet wie ein Pferd - Pferde sind ausgestattet wie Chuck Norris!
    Chuck Norris kocht Nudeln ohne Wasser.

  • Richtig, jedoch sollte man ihm sagen, dass auch eine Ablehnung des Antrages bis zu 75% der Gebühren (50 €) für den KWS betragen können.
    Ich würde mindestens diese 5-Jahresfrist abwarten.

    Und genau - eben diese Wiederholung der Straftaten wird m.E ein Kackepunkt darstellen, der die Zuverlässigkeit in Frage stellt.

  • Hi,

    einen ähnlichen Fall kenne ich von einem Bekannten. (gerade erst durch, oder besser nicht durch)
    Der hat den KWS nicht bekommen und mußte ca. 40 Euro hin legen.

    Ich würde warten bis die Sache aus den Akten ist.
    Allerdings wurde der Typ nur 3 mal ohne FS erwischt. Er hat auch eine FS Sperre am hals.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (15. März 2010 um 11:59)

  • Zitat

    Original von Yoda
    Die preiswerteste und sicherste Methode deine Frage zu beantworten, ist den Schein einfach zu beantragen und das Ergebnis abzuwarten.

    Noch preiswerter ist es wohl, vorab den zuständigen Sachbearbeiter zu fragen. Denn dann kann man sich die Kosten für den KWS sparen.


    Zitat

    Original von hämmerlip26
    [...] da ich vor ca 4 jahren mehrmals (7 mal) anzeigen wegen fahren ohne fahrerlaubnis hatte [...]

    Es einmal tun und erwischt werden kann passieren;
    zweimal ist schon dämlich,
    aber sieben! Mal das zeugt schon von enormem Unwillen, sich an Recht und Ordnung zu halten.

    Sofern Du nicht mittlerweile doch den Führerschein machen durftest, und den Sachbearbeiter mit Blumen und Pralinen begrüßt und in tiefster Demut Dich geläutert und reumütig zeigst, sehe ich da ganz dunkel-schwarz, dass Du den KWS bekommst.

    Du könntest höchstens vorschlagen (sofern nicht für den Kfz-Führerschein schon geschehen), Dich freiwillig zur MPU zu melden.


    Ansonsten: kauf Dir ne Dose Pfefferspray oder den JET Protector. Dafür brauchst Du keinen KWS und hast in etwa eine vergleichbare "Waffe".

    Si vis pacem, parabellum!

  • ich sehe da auch schwarz. 7 mal warn einfach 7 mal zuviel :lol:
    Ich bin ganz ehrlich: Ich würd ihn dir auch nicht geben.
    Überleg dir erstmal ob du ihn wirklich brauchst.
    Gruß Rubbe

    CO²: PPK/S ; CP88
    SSW: PPK 8mm & .315 ; Record 08 ; P30 ; HSc90 ; RG9 ; RG3 ; RG59 ; RG96 ; RG800 ; HW37 ; EGP75S
    Softair: DBOYS Karabiner 98k
    Pressluft: FWB 700

  • Oha, bei soviel Renitenz würde ich persönlich erwarten, dass der Sachbearbeiter lachend den Antrag schreddert. Alles andere wäre Irrsinn im Amt, mal ganz ehrlich.

  • Wie würde das dann bei einmaligen Sozialstunden(20) ausschauen sprich Verfahren wurde fallen gelassen?Betrifft nen Kumpel,der sich deswegen mächtig in der Hintern beißt

    mfg master

    Dass ihr Menschen, rief ich aus, um von einer Sache zu reden, gleich sprechen müsst:
    Wisst ihr mit Bestimmtheit die Uhrsachen zu entwickeln, warum sie geschehen musste?
    Hättet ihr das, ihr würdet nicht so eilfertig mit euren Urteilen sein.

    frei nach -Goethe-

  • Hallo,

    ich habe heute bei Herrn B.... Reg. Amtsrat, der meinen KWS unterschrieben hat nachgefragt.
    Nach seinen Worten: Keine Chance in absehbarer Zeit den Schein zu bekommen.
    Kann ja sein, dass das unterschiedlich gehandhabt wird (glaub ich aber eher nicht).

    Ausdrücklich möchte ich betonen, dass ich das Forum bzw. Co2air.de mit keinem Wort erwähnt habe.
    Ich sagte zu Herrn B...., das mich ein Bekannter gebeten hat, nachzufragen.

    vG :nuts:

  • Nuja, mein Schein wurde nicht direkt bewilligt.

    Ich hatte selbst mal eine Begegnung mit der Polizei, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung 2 Jahre zurücklag. Damals wurde das Verfahren auf Grund der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe fallengelassen, gefunden wurde es bei der Zuverlässigkeitsprüfung dann aber natürlich direkt und auch zum Anlass der Ablehnung genommen. Ich schrieb dann einen Brief an die zuständige Sachbearbeiterin mit Bitte um ein persönliches Gespräch, um den Eindruck zu korrigieren.

    Jetzt bin ich KWS-Inhaber :) Und peinlich darauf bedacht, dass das auch so bleibt.


    Aber, tut mir leid, jetzt bin ich doch etwas abgedriftet. Ich würde den SB anrufen und nachfragen, einfach nur, weils nichts kostet. Trotzdem würde ich schonmal anfangen, Preise für den JPX zu vergleichen..

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Hmm ich hätte zu dem Thema auch ne kleine Frage:

    Habe nicht wirklich vor, einen KWS zu beantragen (da ich sowieso unterm Jahr nicht mit der Knarre rumrenne) allerdings würde ich gerne wissen ob das bei mir gehen würde.

    Habe in meiner Jugend (die ja noch nicht allzulange zurückliegt) eine Straftat begangen (Hehlerei). wie sieht es da aus mit den Chanchen auf einen KWS? Wie gesagt, wär jetzt kein Weltuntergang, wenn es nicht klappen würde, da nicht notwenig für mich. Aber würde mich schon einmal interessieren, wie es so ausschauen würde...

    Nur heute: Verkleinerte Signatur!

    Einmal editiert, zuletzt von ichwarsnicht! (16. März 2010 um 23:53)

  • Was konkret war es denn?

    Wie lange ist es her?

    Wenn es geringwertige Sachen waren und schon ein paar Jährchen her,
    dann hast du evtl. eine Chance, sonst eher nicht.

    "Si vis pacem, para bellum"

  • Hmm es war ein Fahrrad (Wert neu etwa 200€ zur damaligen Zeit). Ist jetzt 4 oder 5 Jahre her, so genau weiß ich es nicht mehr. An die Strafe kann ich mich auch nicht mehr so genau erinnern :crazy2: Auf jedenfall waren es keine Sozialstunden.

    Nur heute: Verkleinerte Signatur!

  • Soweit ich das mal deute wird das wohl bei Reue und einmaliger Tat( in Berufung auf einmalig!) wohl nicht so schwer wiegen.
    Da kann man noch auf "dummer Junge" und "Jugendsünde" plädieren.


    Aber bei dem Themenstarter,sorry,aber wirklich.7Mal ist kein Versehen,kein Zufall sondern absoluter Vorsatz! Mal Ernsthaft: Würdest du dir selbst die Erlaubnis erteilen,eine Waffe( und das ist eine SSW ja auch irgendwie) zu führen????Wohl eher nicht.
    Warte ab,bis die Aktenlöschung durch ist,also in 10Jahren oder so

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Interessant, was man hier so zu lesen bekommt. Da war ich ja ein richtig braver Bube - nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Muß ich nachher gleich mal meinen Eltern berichten.

    Sorry - ging mir gerade so durch den Kopf.

    @TS
    Solltest Du Dir nach kritischer Selbstreflektion zutrauen, im persönlichen Gespräch einen entsprechend positiven Eindruck zu hinterlassen, dann würde ich das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen.

    Ansonsten würde ich auch lieber darauf warten, das die Einträge aus den Akten gelöscht werden.

    Gruß
    Thorsten