Wenn er eine Waffe baut, wird er das belegen können. Aber eine solche Waffe kann er nicht als selbst gebaut anmelden. Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Teile gibt es wie Sand am Meer. Auseinanderbauen und flexen. Klar drückt das etwas, weil man eine alte Waffe zerstört, aber diese Dinger gibt doch wirklich zuhauf. Der Büma wird das Ding bestimmt auch nur zerlegen und es in der Restetruhe in Teilen versenken. Garantiert wird er dafür aber nichts geben. Wozu auch? Der Besitzer sollte froh sein, daß er das Ding so vielleicht ohne großen Ärger los ist.
Allerdings würde ich das nicht riskieren. Wie gesagt, relevante Teile zerschneiden und gut. Das Wichtigste ist ja der Lauf. Wird der Verschluß nach Ausbau von Schlabo und Auszieher (damit diese nicht beschädigt werden) noch abgeschrägt, hat er ja noch ein freies Dekostück.
Frage: Dann einen anderen Dekolauf einschrauben, ist aber doch erlaubt, oder?