Hausbesuch der Behörde

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 5.142 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2010 um 22:03) ist von Floppyk.

  • Keine Angst ist noch nicht geschehen.... :confused2:

    Ich bin Besitzer einiger (vieler) freien Waffen und weiss wie diese aufzubewahren sind (Besitzer KWS)


    Zitat aus dem Lexikon:

    Aufbewahrung von Freien Waffen
    Kategorie: Rechtliches
    Grundsätzlich müssen Waffen und Munition vor dem Zugriff Unberechtigter sicher verwahrt werden.
    Während für scharfe Waffen klar definierte Mindestanforderungen an die Aufbewahrung gestellt werden,
    gibt es für Freie Waffen keine konkreten Bestimmungen hinsichtlich der Aufbewahrung.
    Besitzer von Freien Waffen sollten folgende Punkte beachten:
    1. Waffe und Munition müssen getrennt voneinander verwahrt werden;
    2. Unberechtigten = Minderjährigen muss der Zugriff verwehrt werden;
    3. die gleichzeitige Aufbewahrung von Waffe und Munition, bzw. einer fertig geladenen Waffe,
    darf nur in einem Schutzschrank der Sicherheitsklasse EURO 0 (Null) erfolgen.

    So weit so gut - diese Vorgaben erfülle ich, aber ich bin ja nicht ständig
    zu Hause und meine liebe Frau hat mit Waffen nicht viel am Kopf,
    ein an sich ziemlich weitverbreitetes weibliches Verhalten.
    Die weiblichen User hier im Forum mögen mir das nicht übel nehmen.

    Worum es hier mir geht - ich habe zwar meine Frau geimpft, das
    ohne meine Anwesenheit keine Kontrolleure das Haus betreten
    sollen (dürfen). Da mir aber zu Ohren gekommen ist das die
    Kontrolleure gerne zu den Zeiten auftauchen, zu den die Ehemänner
    nicht da sind und dann die Ehefrauen einschüchtern und quasi
    überumpelm.
    Ich will damit nicht sagen das meine Frau ein Schäfchen ist - sie
    weiss sich schon zu wehren, Aua ;)
    Aber bzgl. Waffen und der Vorschriften ist sie Laie.

    So jetzt zum Kernpunkt der Frage.
    Kann ich meiner Frau irgenwas schriftliches zur Hand geben, das
    sie dem Kontroleur vor die Nase halten kann.
    Gibt es da evtl. Texte oder Vorlagen, oder muss man das selber
    was aufsetzen. Evtl. gegenfalls mal durch einen Anwalt beraten
    lassen.

    Ich weiss hier wird und darf keine Rechtsberatung stattfinden...

    Aber wie würdet ihr das handhaben?

    Gruss terracan

    Einmal editiert, zuletzt von terracan (22. Januar 2010 um 10:03)

  • Darüber würde ich mir gar keine Sorgen machen, wenn Du nur freie Waffen im Haus hast. Dank der Ergüsse der Politik und des Drucks der Medien müssen die zuständigen (und chronisch unter Personalmangel leidenen) Ämter nach und nach die Legalwaffenbesitzer kontrollieren. Ich weiß z.B. von einem Kreis, der alle schnellstmöglichst kontrollieren will und dazu extra 2 Leute abgestellt hat. Trotzdem rechnen die mit 3-4 Jahren, bis die auch nur annähernd durch die EWB-Inhaber durch sind. Die haben wirklich andere Sorgen momentan.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Deine Frau braucht nur zu wissen, dass sie ohne deine Anwesenheit keine Kontrolleure ins Haus lassen muss und soll. Punkt.

    Sie braucht nur zu sagen: "Mein Mann ist nicht da, bitte vereinbaren Sie einen Termin!"
    Damit ist alles gesagt. Auf keinen Fall auf weitere Gespräche einlassen!

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Zitat

    Original von flens69
    Darüber würde ich mir gar keine Sorgen machen, wenn Du nur freie Waffen im Haus hast. Dank der Ergüsse der Politik und des Drucks der Medien müssen die zuständigen (und chronisch unter Personalmangel leidenen) Ämter nach und nach die Legalwaffenbesitzer kontrollieren. Ich weiß z.B. von einem Kreis, der alle schnellstmöglichst kontrollieren will und dazu extra 2 Leute abgestellt hat. Trotzdem rechnen die mit 3-4 Jahren, bis die auch nur annähernd durch die EWB-Inhaber durch sind. Die haben wirklich andere Sorgen momentan.

    Dann brauch ich mir ja aktuell keine Sorgen machen....

  • Zitat

    Original von pyrophosphat
    Wie wollen die jetzt auch KWS-Bestitzer kontrollieren? Oder habe ich da etwas gewaltig falsch verstanden?

    Ich will hier keine schlechte Stimmung verbreiten - aber durch den
    KWS bist Du halt behördlich erfasst.

    Einmal editiert, zuletzt von terracan (22. Januar 2010 um 10:46)

  • Für den Fall, dass jemand kommt - ob Du nur Freie oder scharfe Waffen hast - so hast Du die Waffen ja entsprechend zu verwahren.

    Kommt also der Revisor vorbei, dann sollten die Schränke (sofern nötig) auch geschlossen sein.

    Bist Du also nicht zu Hause, kann Deine Frau nur auf den verschlossenen Safe zeigen. Mehr nicht. Ob da nun alle drin sind oder die Beretta unterm Kopfkissen, wird man so nicht feststellen können. Und sich groß umkucken dürfen die auch nicht.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Yoda
    Deine Frau braucht nur zu wissen, dass sie ohne deine Anwesenheit keine Kontrolleure ins Haus lassen muss und soll. Punkt.

    Sie braucht nur zu sagen: "Mein Mann ist nicht da, bitte vereinbaren Sie einen Termin!"
    Damit ist alles gesagt. Auf keinen Fall auf weitere Gespräche einlassen!

    Danke - das werde ich bzw. meine Frau so handhaben.

  • Dann hoffen wir, dass es nicht eines Tages so kommt wie im aktuellen Visier-Artikel: "Noch lachen wir". ;)
    Dann ist's für den Waffenbesitzer aus mit den Bürgerrechten! :confused2:

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

    Einmal editiert, zuletzt von Yoda (22. Januar 2010 um 11:21)

  • Übrigens, Diabolos sind keine Munition, sondern Geschosse. Und Geschosse darf ich sehr wohl im gleichen Schrank lagern als auch das dazugehörige Luftgewehr.

    Gruß
    Christian

    HW35, HW40, HW45, HW70, RG89, FWB300S, FWB300S Junior, FWB601, Glock FM81, Haenel310, Haenel310Sport, Haenel310, H&K P30, CP99, Pedersoli Le Page Target .44
    coming soon:
    wer in der Demokratie schläft, braucht sich nicht zu wundern, wenn er in der Diktatur aufwacht

  • Keiner muss irgendwen zu irgendeinem Zeitpunkt in seine Wohnung/Haus lassen. Einzige, wirklich einzige Ausnahme ist ein Trupp von Personen mit Durchsuchungsbeschluss.

    Da freie Waffen nirgends registriert werden, brauchst Du das auch nicht fürchten. Das WaffG sieht Kontrollen nur Besitzern erlaubnispflichtigen Waffen und Munition vor.
    Sollte doch der unwahrscheinliche Fall geschehenen, so kann Frau einfach sagen: "Das ist das Hobby meines Mannes. Ich habe keinen Zugriff darauf und kenne mich auch nicht damit aus. Vereinbaren sie bitte einen Termin mit meinem Mann" - fertig und nichts anderes.

  • Zitat

    Original von chrisatwork
    Übrigens, Diabolos sind keine Munition, sondern Geschosse. Und Geschosse darf ich sehr wohl im gleichen Schrank lagern als auch das dazugehörige Luftgewehr.

    Gruß
    Christian

    Mal angenommen, da lagert jemand neben seinen WBK-pflichtigen Waffen auch ein Luftgewehr im A-Schrank und direkt daneben auch die Diabolos:
    wäre denkbar, daß sich Kontrolleure mit der Definition "Geschosse = keine Munition" nicht auskennen und zunächst mal Ärger machen. :ngrins:
    Da ist es vielleicht doch angebracht, die Diabolos zumindest nicht offen rumliegen zu lassen.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Windbeutel

    Es ist auch denkbar, daß sich die Herren in grün bei einer Fahrzeugkontrolle nicht wirklich auskennen und erstmal Arger machen. Sowas kann man nie ausschließen, aber rechtlich sind Diabolos eben Geschosse und keine Munition ;)

    Gruß
    Christian

    HW35, HW40, HW45, HW70, RG89, FWB300S, FWB300S Junior, FWB601, Glock FM81, Haenel310, Haenel310Sport, Haenel310, H&K P30, CP99, Pedersoli Le Page Target .44
    coming soon:
    wer in der Demokratie schläft, braucht sich nicht zu wundern, wenn er in der Diktatur aufwacht

  • Na, dann am besten vorsichtshalber auch sämtliche schon benutzten 6mm Plastikerbsen immer sogfältigst von Boden und unter unter Kommoden hervorpicken, dann gesammelt in gesichertem und explosionsfesten Container, dann in den vom Waffentresor getrennten Muni-Safe und dicht... :new16:
    NEIN, ich lebe "allein stehend" und darf deshalb wohl meine private abschliessbare Wohnbude als hinreichend gesichert für ein komplettes Arsenal an :F: sowie PTB Waffen UND nach Gusto verteilten Munitions- bzw. Geschosshäufchen betrachten, oder? :))

    Motto: "Mein Heim ist mein Kastel" !!
    Euer +++Knie-tief in BBs+++ Michael

    ich schoss nem hipster ins bein, jetzt hopst er :cowboy:

  • Ganz einfach:

    1. Schreckschußwaffen in einem Möbeltresor
    2. Zugehörige Munition separat in einer Stahlkassette AUSSERHALB des Tresors

    So handhabe ich das. Zugriff auf die Waffen habe nur ich mit dem Safecode, die Munition bekommt nur wer meinen Schlüsselbund hat. Damit bin ich zumindest zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich auf der sicheren Seite!

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (22. Januar 2010 um 22:34)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Keiner muss irgendwen zu irgendeinem Zeitpunkt in seine Wohnung/Haus lassen. Einzige, wirklich einzige Ausnahme ist ein Trupp von Personen mit Durchsuchungsbeschluss.

    - fertig und nichts anderes.

    So siehts aus!

    Immer nur wenn ich Leute reinlasse...dürfen die rein...*lach*

    Ansonsten ein höfliches "Nein" und Türe sanft schliessen. Das wars...

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    [...]
    2. Zugehörige Munition separat in einer Stahlkassette AUSSERHALB des Tresors
    [...]


    hatte diesbezüglich gestern abend mit meinem vater am telefon eine diskussion. inwieweit spielt das AUSSERHALB eine rolle? ich tu mich bei diesem undefinierten rechtsbegriff des getrennt voneinander sehr schwer. habe heute in der bibliothek mal im münchner kommentar nachgelesen. leider war dem nur wenig zu entnehmen und ich bin auch nicht schlauer.

    ich habe nämlich im tresor einen mit vorhängeschloss verschlossenen koffer mit munition. die ptb waffen liegen im tresor... :confused2:

    mein vater meint, würde man die norm wörtlich auslegen, ich müsste den koffer mit den kartuschen zumindest neben dem tresor also ausserhalb lagern.

    x Röhm RG 59 x Röhm RG 9 x Valtro mod. 98 civil x H&K USP x

    Einmal editiert, zuletzt von ChristianGÖ (23. Januar 2010 um 00:52)

  • Zitat

    Original von ChristianGÖ
    mein vater meint, würde man die norm wörtlich auslegen, ich müsste den koffer mit den kartuschen zumindest neben dem tresor also ausserhalb lagern.

    Das sehe ich anders. Zum einen würde das die Sicherheit nicht verbessern, sondern wenn es um den Zugang zur Munition geht sogar deutlich verschlechtern. Und in beiden Fällen muß ein Dieb um an Waffe mit Munition zu gelangen 2 Schlösser aufbrechen.

    Zum anderen sind Tresore mit unzertifiziertem Innenfach für die Munition recht Verbreitet und wurden meineswissens selbst für WBK Waffen und passende, erlaubnispflichtige Munition noch nie bemängelt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von ChristianGÖ


    hatte diesbezüglich gestern abend mit meinem vater am telefon eine diskussion. inwieweit spielt das AUSSERHALB eine rolle? ich tu mich bei diesem undefinierten rechtsbegriff des getrennt voneinander sehr schwer. habe heute in der bibliothek mal im münchner kommentar nachgelesen. leider war dem nur wenig zu entnehmen und ich bin auch nicht schlauer.

    ich habe nämlich im tresor einen mit vorhängeschloss verschlossenen koffer mit munition. die ptb waffen liegen im tresor... :confused2:

    mein vater meint, würde man die norm wörtlich auslegen, ich müsste den koffer mit den kartuschen zumindest neben dem tresor also ausserhalb lagern.

    Diese "Norm" ist ein Gesetz, und das besagt, soweit ich das hier mitbekommen habe, daß Waffen und Munition zusammen nur in einem speziellen Waffenschrank einer bestimmten Schutzklasse gelagert werden dürfen - also sind geladene SSW gleich einzustufen mit einem (z.B.) .357er Revolver, der auch in einem WS mit Schutzklasse "Keinenplanhab" gelagert sein muß. Ausnahme: die geladene SSW wird geführt, also am Gürtel oder im Hosenbund oder Schulterholster. Auch wenn die Munition in einem extra abschließbaren Behälter liegt, darf sie nicht im selben Tresor liegen wie die Schreckschußwaffe, außer es ist eben solch ein Waffentresor/-schrank. Streng betrachtet, hat Dein Dad recht. Klingt bescheuert und ist es auch, weil: deutsches Gesetz! :crazy3: Hingegen, wenn die Waffen in einem ganz einfachen Möbeltresor liegen und die Munition dazu offen in Deiner Sockenschublade, kann Dir keiner was, solange Du keine Kinder zuhause herumturnen hast... ;)

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (24. Januar 2010 um 01:31)

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    Diese "Norm" ist ein Gesetz, und das besagt, soweit ich das hier mitbekommen habe, daß Waffen und Munition zusammen nur in einem speziellen Waffenschrank einer bestimmten Schutzklasse gelagert werden dürfen - also sind geladene SSW gleich einzustufen mit einem (z.B.) .357er Revolver, der auch in einem WS mit Schutzklasse "Keinenplanhab" gelagert sein muß.

    Die geladene Schreckschußwaffe ist Lagerungstechnisch nicht nur einem .357er Revolver, sondern einem GELADENEN .357er Revolver gleich eingestuft. Beide dürfen nur im Schutzschrank der mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht gelagert werden.

    Die Frage ist aber ab wann die Trennung erfolgt ist, und wie schon geschrieben darf der .357er Revolver in einem Tresor der Sicherheitsstuffe B liegen in dem die Munition "nur" durch ein Schließfach ohne eigene Sicherheitsnorm abgetrennt ist. Und wenn der .357er das darf, es dort als Trennen von der Munition ausreicht, wird es für eine SSW ja wohl auch ausreichend sein.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.