Wie viele SSW's darf man mit dem kws mitführen?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 3.136 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Januar 2012 um 15:40) ist von tosch.

  • Hallo Leute,

    ich würde gerne wissen, wie viele Schreckschusswaffen man mit dem kleinen Waffenschein mit sich führen darf.
    Hab zwar keinen kws, aber ich interessiere mich dafür.

    Gruß
    Rhino

  • Zitat

    Original von Druid
    Also ich hab heute einen Antrag gesehen bei dem du bis zu 2 SSWs eintragen konntest . . .
    also da stand "SSWs die geführt werden: ____________"
    Des weiteren musste man unten noch genauestens angeben, wie die SSWs aufbewahrt werden.

    Aber ich glaub das kann sich auch von Stadt zu Stadt (Gemeinde zu Gemeinde) unterscheiden,oder?

    Druid

    Ja die Formulare sehen immer anders aus.
    Fakt ist, dass PTB gestempelte Waffen nicht in den KWS oder sonst wo eingetragen werden müssen.

  • Der Passus mit einzutragende zu führende SSW ist bei vielen Anträgen für den KWS drin. Da einfach eintragen: "Alle Gas- Signal-, Schreckschußwaffen mit PTB" und nichts anderes, sonst beschränkt ihr euch selber und könnt nach Wechsel der Waffe euch einen neuen KWS beantragen :lol:.

  • Die Eintragungsspalten im Antrag kommen meistens daher, da die Behörden den Standard-Antrag des "grossen" Waffenschein übernommen haben, beziehungsweise einen Auszug daraus.

    Wenn die Behörde eine Festlegung verlangt, welche Waffe geführt werden soll ....... Einfach freundlich nachfragen, wo das im Gesetz geregelt ist? :))

    Nachtrag: Heute rauscht es wieder im Forums-Wald, die Antworten kommen gleich parallel. Starkes Forum! ;)

  • Die Waffe welche man im Antrag angeben soll, möchten dein SB nur zum Datenabgleich (ob Du weißt was Du führen möchtest oder darfst).

    Später kannst Du auch im Nachbar, Freund usw. seine SSW führen, wichtig ist nur PTB im Kreis.

    Gruß Hubert

  • Zitat

    Original von Druid
    Also ich hab heute einen Antrag gesehen bei dem du bis zu 2 SSWs eintragen konntest . . .
    also da stand "SSWs die geführt werden: ____________"
    Des weiteren musste man unten noch genauestens angeben, wie die SSWs aufbewahrt werden.

    Aber ich glaub das kann sich auch von Stadt zu Stadt (Gemeinde zu Gemeinde) unterscheiden,oder?

    Druid

    Dann hast du wahrscheinlich den Antrag eines echten Waffenscheins gesehen ;) Das ist irrelevant bei dem kleinen Waffenschein.

    Naja, danke für die Infos :)
    Ich erstaune immer wieder, wenn ich sehe, dass hier so hilfsbereite Leute im Forum herumschwirren :winke:
    Echt klasse, findet man man in anderen Foren nicht so oft vor.

  • Ja, wie Vogelspinne schon geschrieben hat würde ich da "Gas- Signalwaffen mit PTB im Kreis" angeben. Kann ja auch sein, dass du den KWS beantragst, ohne überhaupt eine SSW zu besitzen.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Aaaber... was auf dem KWS erst mal eingetragen ist, gilt dann auch.

    Wenn da bspw. steht:
    + max. 2 SSWs
    + nur verdeckt tragen/ führen
    + in einem passenden Holster
    + nur das Modell: XYZ 4711 PTB08/15 SerNo 123456

    dann muss man sich daran auch halten!

    Darum im Vorfeld klären/ verhindern, dass solche Einträge gemacht werden, die nicht gemacht werden müssten.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Druid
    Also ich hab heute einen Antrag gesehen bei dem du bis zu 2 SSWs eintragen konntest . . .
    also da stand "SSWs die geführt werden: ____________"
    Des weiteren musste man unten noch genauestens angeben, wie die SSWs aufbewahrt werden.

    Aber ich glaub das kann sich auch von Stadt zu Stadt (Gemeinde zu Gemeinde) unterscheiden,oder?

    Druid

    So stand das bei mir auch ich durfte das formular mit nach hause nehmen, weil ich im Internet gelesen habe das der Waffenschein für alle gilt habe ich die Stelle einfach mit nem andersfarbigen Stift durchgestrichen (mit schwarz durchgestrichen und mit blau den Rest ausgefüllt)

    Hab dann beim Abgeben gesagt das war schon so, der Mann sagte Ok und 2 wochen später hatte ich meinen Kleinen Waffenschein ohne irgendwelche eingetragenen besschränkungen

  • Zitat

    Original von Chris K.
    Hab dann beim Abgeben gesagt das war schon so, der Mann sagte Ok

    :laugh:

    Die sollten die Anträge und Schein selbst endlich mal vereinheitlichen.

    Hätte man mich damals gefragt, ich hätte eh keine Waffe nennen können, da ich den KWS beantrag habe, bevor ich meine 722 hatte :new16:

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Der Passus mit einzutragende zu führende SSW ist bei vielen Anträgen für den KWS drin. Da einfach eintragen: "Alle Gas- Signal-, Schreckschußwaffen mit PTB" und nichts anderes, sonst beschränkt ihr euch selber und könnt nach Wechsel der Waffe euch einen neuen KWS beantragen :lol:.

    das finde ich am logischten, werde 2010 ach den kws beantragen. ich war schon mal 2008 bei meiner zuständiegen Unteren Waffen Behörde und hatte mir nen antrag geben lassen. Wüste aber auch nicht ob ich dann nur die eingetragenen SSW mit angeben soll ! Ich dachte man beantragt den kws und dann kann man alle zugelassenen ssw mit PTB zeichen kaufen und führen.

    Das mit dem ... Da einfach eintragen: "Alle Gas- Signal-, Schreckschußwaffen mit PTB" und nichts anderes, sonst beschränkt ihr euch selber und könnt nach Wechsel der Waffe euch einen neuen KWS beantragen ... habe ich nun garnicht gewust !

    Die hatte mir nur da gesagt, das ich alle waffen angeben solle, die ich Regestrieren möchte ???

  • Aloha, war bei mir genauso.
    Hab das so gehandhabt:

    Bei den Fragen, nach Waffenart usw. Habe ich geschrieben "sämtliche Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen der PTB Gattung, wie oben genannt"

    Und als sie nach Erwerbsdatum, Ort und Händler fragten, schrieb ich "für die Erhebung dieser Angaben besteht keine rechtliche Grundlage" an den Rand.

    Die SB hat dann noch ihren Vorgesetzten um Rat gefragt, ob das so durchgehen kann, der hatte aber nichts einzuwenden und ein paar Wochen später habe ich den KWS in den Händen gehalten.

    Gruß Crazy