Innenministerium zu Silvester-Vorschriften

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.629 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2009 um 00:53) ist von germi.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Schade, die Info vom BMI enthält keine Hinweise bezüglich Schreckschusswaffen und dessen Pyrogeschossen.

    Da diese dem WaffG. unterliegen und es in der Verlautbarung des BMI um Silvesterartikel nach Sprengstoffrecht geht, betrifft es diese nicht. SSW und deren Pyros dürfen ganzjährlich, unter Berücksichtigung anderer Gesetze wie Lärmschutz etc. benutzt werden.

  • Hi ,
    soviel zu:
    nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen
    &
    Fachwerkhäuser´n :laugh:

    http://www.magniviertel.de/webcam/archiv/…9-st.magni.html

    So läuft das in der Braunschweiger Altstadt :)) :new11:

    Gruß lego

    Edit: PS Es ist ein relativ großer Kirchplatz
    da sieht man mal wieder das` unmittelbare Nähe` wohl wie auch in vielen andern Fällen
    auslegungs sache der Ordnungsmacht ist!

    PPS Obwohl U.E. recht hat mit der Erinnerung

    Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du .
    M. Gandhi

    Macht mit beim Fernwettkampf :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von legolas (29. Dezember 2009 um 18:01)

  • Zitat


    Auch in diesem Jahr gelten, neben dem Gebrauch des gesunden Menschenverstandes....


    Ohh mein Gott, rennt um euer Leben... ;)

    Letztes Silvester ca. 22:00 Uhr bei der Tankstelle in meinem Nachbarort:
    Spast1:" Hey Alter, lass mal eine Rakete steigen!"
    Spast2:" Joa klar mach ma!"
    Spast2 zündet eine Rakete an und steckt sie mit dem Holzstab voran in eine leere Sektflasche.
    Die Rakete zündet, steigt auf und trifft das Tankstellendach, prallt davon ab und fliegt gegen eine Zapfsäule und explodiert schließlich neben dem Eingang zum Tankstellenshop.
    Passiert ist zwar nichts aber soviel zum gesunden Menschenverstand. :new16:

    2 Mal editiert, zuletzt von Bushwacker (29. Dezember 2009 um 17:56)

  • Klasse 3 und besondere Befaehigung?

    - klar! -

    Jeder kann mit dem entsprechenden Versicherungs- und Lagernachweis einen Schein nach 27 SprengG fuer Klasse 3 Feuerwerk beantragen und bekommt diesen auch. Erstaunlicherweise gibt es aber das in Kl. 3 eingeteilte Feuerwerk nicht mehr zu kaufen..... mangels Nachfrage haben die Hersteller die Produktion eingestellt, auch wenn die Zulassungen noch existieren.
    Mal sehen was Cat.3 nach der EU-Harmonisierung bringt.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Interessant- wird doch auch Gartenfeuerwerkschein genannt.

    Gibts nix mehr zu kaufen was ? Also bringt einem so ein Schein nix und man kann Ihn vergessen oder ?

    Was hätte denn so ein Schein KL. 3 gekostet ?

    Klasse 4 hätte ich Lust zu aber nicht das nötige Kleingeld- kostet habe ich mal gehört 8.000 bis 10.000 Euro so ein Schein.

  • Interessant der Hinweis, dass Verstöße gegen das SprengG mit bis zu 50.000 EUR geahndet werden können und dass das Abbrennen nicht zugelassener Feuerwerkskörper (dazu zählen auf jeden Fall die "Polen-Böller") mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden kann.

    Ansonsten nichts neues. Eigentlich schlimm, dass man so etwas immer wieder sagen muss und besonders bedauerlich, dass ausgerechnet jene, die es betrifft (weswegen es wiederholt werden muss) das nicht lesen oder ignorieren.
    Der Dumme ist da auch wieder der vernünftige Bürger, der dann zu Mitternacht höchstens noch ein Streichholz abbrennen darf oder dem das Feuerwerk in Innenstädten verboten wird.
    :(

    Im Grunde genommen wie bei allen Gesetzesverschärfungen, die meist nur die falschen bestrafen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von wildlife
    Gibts nix mehr zu kaufen was ? Also bringt einem so ein Schein nix und man kann Ihn vergessen oder ?


    Na ja, die Zulassungen fuer die Artikel existieren noch. Solltest Du also bei irgend einem Grosshaendler eine der Antiquitaeten entdecken, kannst Du diese kaufen :) Ansonsten ist die Beantragung aber momentan wohl eher Vorausschauend fuer die EU-einheitliche Cat. 3 praktikabel.
    Die Beantragung des Kl.3 Scheines ist nicht so teuer (ca. 200Teuro), je nach Amt muss man aber Versicherung und/oder Lager nachweisen.

    Der richtige Feuerwerkerlehrgang (wenn man nicht bei Hummig die Lehrfeuerwerke bucht) ist eher im Rahmen von bis zu 2000 Doppelmark anzulegen. Danach ist die Frage ob man als "Mitlaeufer" den 20er Pyro beantragt und Versicherung etc. ueber einen 7er Inhaber laufen oder ob man den 27er mit eigenem Lager/Versicherung haben will. Wenn Du das machen willst - lies Dich bei feuerwerk-forum.de ein (so ab Mitte Januar).

    Zitat

    Gibt es Sonderregelungen für Berlin?


    Ja, besonders grosse Feuerwerkskoerper und VS sind ausnahmslos vor den Fenstern des Gebaeudes "Platz der Luftbruecke 6", 2. Stock zur Detonation zu bringen... :nuts:
    Ansonsten inoffiziell - Lass den Rettungsdienst/Feuerwehr/Polizei in Ruhe.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Der Artikel beinhaltet nichts, was sich der gesunde Menschenverstand nicht selber zusammenreimen kann.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von RöHm(er)
    Gibt es Sonderregelungen für Berlin? :n11:

    Extrawürste für Berliner, genauer gesagt für West-Berliner, sind Geschichte... :n11:

    Heute hilft es auch nix mehr wenn sich Wehrpflichtige nach Berlin absetzen um dem Wehrdienst zu entkommen...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-