Vorladung Verdacht verstoß WaffG

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 13.457 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Dezember 2009 um 23:59) ist von gaius.

  • 12step hat sich gemeldet und mich gebeten, den Zwischenstand bekannt zu geben:

    Zitat

    Nachricht von 12step vom 02.12.2009 18:43

    Servus,

    hier das Update:
    Ich war einer von 50 Kunden eines Händlers der bei egun Waffen (illegal) in den Handel gebracht hat.
    Was genau jetzt illegal war weiss ich nicht, vermutlich hat er keine Erlaubnis oder ähnl.
    Bei allen 50 wird/wurde ermittelt, mehr weiss ich aber nicht.

    Heute gabs die obligatorische Hausdurchsuchung, ohne Ergebniss.
    Das Gewehr habe ich ja schon lange nicht mehr.

    Da nun nichts gegen mich vorzulegen ist gehe ich davon aus das das Verfahren eingestellt wird.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat


    Heute gabs die obligatorische Hausdurchsuchung, ohne Ergebniss.

    Womit sich doch unsere Polizei, StaA und Gerichte beschaeftigen koennen.

    Darf man fragen, ob explizit nach dem Luftgewehr gesucht wurde oder auch andere Waffen beschlagnahmt werden durften? Was stand denn dazu im Durchsuchungsbescheid?

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Lief aber nicht so ab, daß die frühmorgens vor der Tür standen und unfreundlich um Einlass gebeten haben?

    Oder wie war das?

    DKMS.de - ich bin dabei, du auch ?

  • Ok, wenn einem sowas passieren kann, wenn man eine Schreckschusswaffe oder Luftgewehr bei egun kauft, kann mir der Laden gestohlen bleiben.

    Das ist ein riesengrosser Eingriff in die eigenen Rechte.

  • in der Aktuellen DWJ ist ein kleiner Bericht bezüglich "Durchsuchung" und "Nachschau" drin und wie man sich verhalten sollte.
    Auch sehr interessant.

  • Zitat

    Original von Marechal
    Ok, wenn einem sowas passieren kann, wenn man eine Schreckschusswaffe oder Luftgewehr bei egun kauft, kann mir der Laden gestohlen bleiben.

    Das ist ein riesengrosser Eingriff in die eigenen Rechte.

    Also wenns so is, wie OP schrieb, dann kann dir das wohl auch bei einem Waffenhändler passieren.
    Wenn die Polizei einen illegalen Waffenhändler festnimmt wird sie wohl die Bücher usw mitnehmen und daraus auf die Käufer schließen können, wenn nicht sogar der Schuldige selber die Daten gleich rausgibt.

    Und dann wird sich die Polizei wohl so oder so bei dir melden, schließlich könnte es doch sein, dass er auch illegale Waffen unters Volk brachte?

    Diese Seite beweist, was bisher keine Studie beweisen konnte: Die Intelligenz deutscher Bürger wird unterwandert von einer zeitung und deren Onlineportal!

    Ich will eine Daisy 717 :cry:

  • Zitat

    Original von Marechal
    Ok, wenn einem sowas passieren kann, wenn man eine Schreckschusswaffe oder Luftgewehr bei egun kauft, kann mir der Laden gestohlen bleiben.

    Das ist ein riesengrosser Eingriff in die eigenen Rechte.

    naja, wie schon von mir vermutet, lag nicht gegen den Themenstarter was vor.

    Generell kannst Du nicht vermeiden gerade über egun bzw. ebay und weitere Plattformen Helhlerware zu kaufen. Mir wurde auch schon ein 505 Segelboot angeboten, habs gekauft und stolz meinem Bruder vorgeführt, bis der sich den Spinnaker angesehen hat und als den seinigen vor Wochen geklauten identifizierte. Das war ein Mist, alles wieder abwickeln mit Wapo hinfahren. Zum Glück hat der Kerl das Geld noch bei sich gehabt. Seit dem lasse ich mir bei Gegenständen, die mehr als 50 € Wert haben, bestätigen, dass es aus dem eigenen Besitz kommt. Hilft zwar auch nicht, aber vielleicht zuckt der eine oder andere mal und ich lasse dann lieber die Finger davon.

    edit: sieh mal auf Deinen Geldschein, wegen des riesengroßen Eingriffs ;)

    wer Falschgeld blablabla

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Bogenschuetze (3. Dezember 2009 um 09:59)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Stimmt - rechtlich kann man an Hehlerware kein Eigentum erwerben. Alle späteren Kaufverträge sind von vorneherein nichtig.

    //klugschei**modus an :new2:
    Mööp möööp. Kaufvertrag ist nicht nichtig. Nur das Eigentum kann nicht übergehen. Außer, wenn es sich um eine (öffentliche) Versteigerung handelt. Um solche handelt es sich bei Ebay/Egun aber nicht.
    Vom Grunde hast du also recht ;)
    //klugschei**modus aus

    :n17:

  • Hab ich das richtig verstanden, das da eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, weil einer illegal mit F-Waffen gehandelt hat oder waren die Waffen an sich WBK pflichtig.
    Ersteres würde ich dann doch recht heftig finden.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von White

    //klugschei**modus an :new2:
    Mööp möööp. Kaufvertrag ist nicht nichtig. Nur das Eigentum kann nicht übergehen. Außer, wenn es sich um eine (öffentliche) Versteigerung handelt. Um solche handelt es sich bei Ebay/Egun aber nicht.
    Vom Grunde hast du also recht ;)
    //klugschei**modus aus

    :n17:

    mööp mööööp.. ;)
    932 BGB, gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigen....geht auch.

    janssen (im permanent-klugscheiß-modus) ;)

    ---------------------------------------------------------------------------
    Treffen sich zwei Planeten. "Na, wie gehts?"..."Geht so, ich leide unter Homo sapiens"..."Och, " winkt der andere ab, "hatte ich auch mal. Das geht vorbei..."

  • Zitat

    Original von Markus2240
    Anwalt einschalten ist meiner Meinung nach noch zu früh.
    Das ist nur eine Anhörung bei der Polizei, da muß man nichtmal hingehen. Allerdings hilft es die Sachlage aufzuklären. Wenn Du sagst, daß die Exportfeder nie verbaut war und das Gewehr schon lange verkauft ist, sollte das die Sache klären. Dann einen schönen Tag wünschen und warten, ob der Staatsanwalt aufgrund der Sachlage die Ermittlung einstellen läßt. Hauptsache, man verplaudert sich nicht.

    Man muss nicht gleich einen einschalten, aber ein Beratungsgespräch könnt man machen. Danach ist man auf jedenfall schlauer.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Dazu kann ich nur sagen aus eigener Erfahrung ,
    das dieses "Beratungsgespräch" satte 600 Euro kostet! :(
    Und das ist nur ein Gespräch :new16:

    Gruß Heiko

  • Dafür gibts die BRAGO - das ist zuviel.

    Zudem kann man auch mit Anwälten was aushandeln. Mach ich immer.

  • Erzähle er mir mehr :))

    Hatte mal Probleme bezüglich meiner damaligen Ruger Security Six!
    Und die suche nach Anwälten war begrenzt, und wie schon gesagt sehr teuer!

    Was ist Bargo?
    Und welche möglichkeiten gibt es da noch?

    Gruß Heiko

  • Zitat

    Original von Bogenschuetze
    Es wird ein "Streitwert " angenommen und nach dem richten sich dann die Gebühren.


    Ja, bei einer Rechtsvertretung im Streitfall. Aber nicht bei einer reinen Beratung, wenn der Anwalt nicht tätig wird.

  • Zitat

    Original von janssenu

    mööp mööööp.. ;)
    932 BGB, gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigen....geht auch.

    janssen (im permanent-klugKot-modus) ;)

    Mööp möööp... :n17:
    935, kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
    :new11::laugh: