Fragen rund um SSW, KWS und Silvester

Es gibt 103 Antworten in diesem Thema, welches 9.483 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. November 2009 um 16:49) ist von Knuddlbaer.

  • Zitat

    Original von TomCat74
    oder ob du eine bestimmte Marke bevorzugst oder ein bestimmtes Modell!


    Das hatte er doch schon erwähnt,und gleich die "Keule" bekommen.

    Gruß,Udo :new16:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von Leuchtturm


    Das hatte er doch schon erwähnt,und gleich die "Keule" bekommen.

    Gruß,Udo :new16:

    Danke für den Rückenwind ;)

    - Also Magazinkapazität ist glaube ich nicht so das Thema, oder?
    Die kleineren REvolver haben ja auch noch 5 Schuss. ich denke spätestens nach der 3. pfefferpatrone wird wohl jeder Angreifer ablassen, oder?

    - 9mm sollte es denke ich schon sein, ich will auf jeden Fall das größte Kaliber - aber in diesem sind doch ohnehin die meisten Waffen, oder?

    - Ich möchte eine Waffe, die auch gefährlich aussieht. Vielleicht ist eine P99 nicht die richtige Wahl, weil das so nach "high Tech" aussieht und damit wahrscheinlich nicht so für voll genommen wird. Andererseits kann man damit ganz schön Wind machen --> 15 Schuss!

    - Größe und Gewicht spielen für mich eher eine untergeordnete Rolle. Ich bin ein Kerl von 190 und 100 Kg da macht mir das nicht viel, wenn die Waffe Schwer ist. Zu klein sollte sie jedoch nicht sein, ich habe große Hände. Mit der CP88 komme ich beispielsweise sehr gut klar!

    Vielleicht wäre etwas das nach F 92, P8 oder P226 aussieht nicht schlecht. Was ist von den Röhm Revolvern zu halten?

    ebenfalls finde ich die P22 sehr interesant. Was sit von der zu halten?

    Einmal editiert, zuletzt von master_adrian (23. November 2009 um 03:33)

  • wie eine waffe aussieht ist, wie an vielen anderen stellen schon erwähnt, fast egal. wenn du dich in einer situation wiederfindest, in der die ssw gezogen werden muss, muss auch sofort geschossen werden. ziehen, schiessen, wegrennen^^ die ssw kan ruhig rosa angestrichen sein und den jakety sax dudeln währen sie gezogen ist, ist total egal, denn sie wird erst gezogen (ein gutes holster ist btw pflicht) wenn kein anderes mittel mehr erfolg verspricht und dann entsprechend sofort eingesetzt. :)

    schlaf ist der feind!
    mfg kathi

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

    Einmal editiert, zuletzt von katha (23. November 2009 um 03:44)

  • ich habe jetzt noch eine generelle frage:

    wie sieht das mit notwehr aus?

    angenommen Person A hat einen KWS, fährt nachts mit der S bahn und steigt aus, gefolgt von zwei dunkeln Gestalten, die ihn mit gezückten Messern überfallen (wegen Handy, Brieftasche etc.). A zieht blitzschnell seine SSW und verpasst jedem der Angreifer (A ist geübter Schütze) 3 bis 4 Pfefferpatronen, mitten ins Gesicht und kann flüchten.

    Hat A mit rechtlichen Konsequenezn zu rechnen, oder war dies eine Notwehrsituation aus dem Lehrbuch?

    (Ich möchte KEINE Diskussionen über die Effiziens oder den Sinn von SSW in der SV, sondern nur Antworten auf konkret diese Frage - Danke)

  • Ich glaube Du wirst tausend Antworten erhalten welche Waffe die Beste ist.Aber das wird dich auch nicht weiter bringen.Jede Antwort spiegelt nur die Meinung des Besitzers wieder,die aber nicht immer die richtig wahre sein muß.Vieles ist Subjektiv und entspricht auch nicht immer der Wahrheit und ist meistens nur die eines Users.
    Ich schlage einfach mal vor das Du dir einige Thrads über Selbstverteidigung mit SSW und Testberichte durchliest,eine kleine Auswahl vornimmst und dann in deinen örtlichen Fachhandel gehst und dir genau diese Waffen mal in die Hand nimmst und aus dem Bauch herraus entscheidest.Wenn ich in einer Notsituation mit 6,8,10 Schuß den Angriff nicht abwehren/stoppen kann,werde ich das auch nicht mit 12,16,18 Schuß erreichen :new16:
    Und das Führen einer Waffe (SSW).Auch hier kommen spezielle Vorlieben zu tragen.In der kühleren Jahreszeit ist ein Schulterholster unter einer Jacke am besten geeignet.Dumm nur wenn ich Lokalitäten besuchen will wo ich die Jacke ausziehen muß.Hier ist eine kleine Pistole/Revolver der in der Manteltasche passt,die bessere Wahl.
    Nun zur warmen Jahreszeit.Wo will man, nur mit T-Shirt oder Hemd bekleidet eine Waffe verdeckt tragen ? Da benutze ich eine spezielle Bauchtasche für Pistolen.
    Wie Du siehst,es gibt keine ultimative SSW für die SV.Auch die Tragweise ist oft Situationsabhängig.
    Abgesehen von allen hier geschriebenen : es wird immer Situationen geben,wo man garantiert das Falsche dabei hat um sich zu verteidigen...................und wen willst Du dann verantwortlich machen ?

    Gruß,Leuchtturm :confused2:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von master_adrian
    ich habe jetzt noch eine generelle frage:

    wie sieht das mit notwehr aus?

    angenommen Person A hat einen KWS, fährt nachts mit der S bahn und steigt aus, gefolgt von zwei dunkeln Gestalten, die ihn mit gezückten Messern überfallen (wegen Handy, Brieftasche etc.). A zieht blitzschnell seine SSW und verpasst jedem der Angreifer (A ist geübter Schütze) 3 bis 4 Pfefferpatronen, mitten ins Gesicht und kann flüchten.

    Hat A mit rechtlichen Konsequenezn zu rechnen, oder war dies eine Notwehrsituation aus dem Lehrbuch?

    (Ich möchte KEINE Diskussionen über die Effiziens oder den Sinn von SSW in der SV, sondern nur Antworten auf konkret diese Frage - Danke)

    Du bist weggelaufen ,das ist dein Glück.Ansonnsten hättest Du zwei Aussagen gegen Dich.
    Noch Fragen ?

    Gruß,Leuchtturm :crazy2:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Also die P22 kann ich dir überhaupt nicht ans Herz legen, man hört in letzter Zeit fast nur noch von defekten (ich hatte selbst mal eine mit nem kaputtem DA-Abzug) die ist wirklich nicht so der bringer. Auch würde ich einen weiten Bogen um Produkte wie die IWG Amazone und die IWG SP 15 Compakt (P8, USP Nachbau) machen.
    Ob der P30 Nachbau von Umarex etwas taugt wird sich Aufgrund ihrer Marktfrische erst im laufe der nächsten Wochen / Monate zeigen.
    Die Röhm Revolver sind eigentlich alle von sehr guter Qualität, ich habe momentan den RG69 (mit seinen 733 g aber etwas schwer und der 6 Schuss Trommel etwas sperrig) bin aber vollsten zufrieden. Wenn du keinen Wert auf eine Stahltrommel legst kannste dir auch mal den etwas leichteren RG89N angucken. Es gibt auch sehr leichte Revolver wie den „HW 88 Super Airweight“.

    Sollte es eine Pistole werden könntest du dir auch mal die Vektor CP1 oder die RG88 anschauen. Wichtig ist das du die Waffe mit den Kartuschen (egal ob CS, CN…) vorab auf Funktion überprüfst damit sie auch dann störungsfrei läuft wenn du sie am meisten brauchst! Gibt nichts Schlimmeres als in einer Notwehrsituation einen Klemmer zu haben weil man die Waffe nicht auf Munitionstauglichkeit überprüft hat :( Aber auch bei der "besten" SSW ist man leider niemals 100% vor Störungen gefeit!

    Auch wenn du ein „Hühne“ bist würde ich nicht zur schwersten SSW greifen, denn auf Dauer kann trotz eines guten Holsters das tragen der Waffe (nehmen wir mal zum Beispiel eine Geco P225) ganz schön nerven gerade wenn man viel unterwegs ist , jedenfalls war das mein empfinden und das hat auch nichts damit zu tun wie stark man gebaut ist sondern schlichtweg sind schwere Waffen meist unkomfortabel ;)

    Zum Thema Drohpotential Zitiere ich mich mal aus einem anderen Beitrag selbst:
    Abschreckpotential ist total fehl am Platze, in einer SV Situation heißt es den Angreifer möglichst für eine gewisse Zeit außer Gefecht zu setzen um schnell aus dieser Situation zu entkommen, Rumgefuchtel mit der SSW ist sehr kontraproduktiv und davon lassen sich nur die wenigsten beeindrucken! Wenn die Waffe gezogen wird dann muss man sich auch in diesem Moment klar drüber sein abzudrücken, schließlich tut man dies nicht aus Lust und Laune weil einem die (entschuldigt bitte) Fresse des anderen nicht passt sondern nur im Notfall um sein eigenes Leben zu schützen! Fire and Forget ist da wohl die bessere Taktik und kein blödes Gängsta rumgefuchtel denn jede Sekunde die DU zögerst gibt dem Angreifer Zeit entsprechend auf die Situation zu reagieren!

    CO2air.de :huldige:

    Einmal editiert, zuletzt von stiller (23. November 2009 um 04:41)

  • Zitat

    Vielleicht wäre etwas das nach F 92, P8 oder P226 aussieht nicht schlecht. Was ist von den Röhm Revolvern zu halten?

    ebenfalls finde ich die P22 sehr interesant. Was sit von der zu halten?

    Ja ich würde mal alle Röhm Revolver anschauen, bei einem Händler in der Hand halten...oder Röhm Pistolen, zumindest ich hatte nach dem Einschießen mit der RG88 keinerlei Klemmer.

    Die Erfahrungsberichte sind auch sehr gut hier im Forum!

  • Zitat

    Original von Leuchtturm


    Das hatte er doch schon erwähnt,und gleich die "Keule" bekommen.

    Gruß,Udo :new16:

    dann hab ich das allem anschein nach wohl überlesen.

  • Zitat

    4.) Darf ich an anderen Tagen als Silvester auf Privatgelände meine SSW abfeuern?
    Ja, weil Pyros != Silvesterraketen, die unter das Sprengstoffgesetz fallen würden. Aber immer nur mit Genehmigung des Eigentümers.

    Nein Nein! Gerade weil Munition, was ja auch die Effekte für SSW sind, nicht unter das Sprengstoffgesetz fällt darf man im Prinzip immer auf seinem privaten Grund damit schiessen.
    Silvesterrakten haben nur zu Silvester eine Ausnahmegenemigung an Silvester/Neujahr.


    Zitat

    2.) selbst wenn die Polizei vor der Türe steht - Dann halte ich denen Personalausweis und SSW unter die Nase. Was sollen die sagen? ist doch alles rechtens. Wenn sich jemand wegen Ruhestörung beschwert: Entschuldigen und es von da an sein lassen.

    Naja die Herren dürfen sie leider zu klärung der Sache mit auf die Wache nehmen.
    Um die Waffe dann wieder zu bekommen ist meist ein Anwalt nötig.
    Denn man wird die Sache einfach an den Staatsanwalt übergeben und der bietet dir dann warscheinlicht an kein Verfahren zu machen und dafür die Waffe einzuberhalten. Dann hilft nur es auf das Verfahren ankommen lassen und recht bekommen. Denn nur Recht haben reicht bei uns in DE für uns Waffenbesitzer nicht mehr.... leider :(


    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Christian (23. November 2009 um 05:46)

  • Zitat

    Original von master_adrian
    aber angenommen, man hat einfach Spaß daran, mit seiner SSW mal in seinem Garten rumzuknallen und es hat jemand angst und die polizei rückt aus und klingelt.

    wenn dann der Schütze (erwachsen und eigentümer des Grundstückes) nun die Herren in Grün(oder Blau) herrein bittet und ihnen die Situation erklärt, kann einem doch eigentlich keiner etwas anhaben, oder?

    Die Klingel dann nicht bei dir. Bis Du zum erklären kommst hat das SEK schon deine ganze Wohnung auf den Kopf gestellt.

    Wenn Du überlegst das es schon SEK Einsätze wegen Softair Waffen und zerschlagenen Fensterscheiben gab ist die überlegung " Ich erkläre es dann einfach " falsch.
    Wenn Du damit rechnen mußt das ein Nachbar die Polizei anruft ( ist in deinen Fall ja wohl so ) solltest Du vielleicht lieber einen Schalldämpfer nutzen und das ganze in den Keller verlegen.

    Rein rechtlich stimt es schon was Du sagst aber das nutz dir, im falle eines SEK Einsatzes, nichts.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (23. November 2009 um 05:47)

  • Zitat

    Original von Christian

    Nein Nein! Gerade weil Munition, was ja auch die Effekte für SSW sind, nicht unter das Sprengstoffgesetz fällt darf man im Prinzip immer auf seinem privaten Grund damit schiessen.
    Silvesterrakten haben nur zu Silvester eine Ausnahmegenemigung an Silvester/Neujahr.

    Das steht doch auch so in dem von dir zitierten Abschnitt, oder? Außerdem steht da noch ein Ausrufungszeichen vor dem = ;)

  • mal ganz abgesehen von den §§, meine Zink-Leuchsterne kommen oft genug noch brennend am Boden an, im Sommer nicht ganz ungefährlich...

  • Zitat

    Original von FlamerDust

    Bekomm ich keine Antwort ???


    Die Frage wird Dir Dein SB beantworten können.


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Zitat

    Original von FlamerDust
    Ich hatte das Pech gehabt das ich bei einer Straftat als Zeuge bei war, kann mann so sagen, wurde aber verraten und mir wurde alles in die Schuhe geschoben! Von Gericht bekam ich Wochenendarrest! Ist das ein Hindernis für mich den KWS zu bekommen?

    Wie lange her ??
    Normalerweise nicht, so zu mindest bei mir.
    Hab vor 5 Jahren eine Anzeige wegen Illegalen Waffenbesitz bekommen (schlagt mich nicht ich war noch Jung) und hatte keine Schwierigkeiten.
    Musste damals auch nur Sozialstunden machen und sowas wird "nur" in der richterlichen Akte vermerkt.

    Aber am besten fährst du wenn du zur Polizei fährst oder ins Rathaus und da nachfragst. Die können dir immer helfen.


    Zur frage was man am besten tragen könnte zur SV. Revolver haben den Vorteil das sie keine Klemmer bekommen, handlicher sind und sofort Einsatzbereit.
    Würde dir da zu einen Rg89 raten, spitzenteil.
    Wenn unbedingt Pistole, dann RG96

    Mfg

    Einmal editiert, zuletzt von Maze (23. November 2009 um 07:42)

  • Ich habe mal eine allgemeine Frage. Ich hatte katha schonmal darauf angesprochen, da sie tschechin ist, genauso wie meine Freundin. Sie wollte auch einen KWS beantragen aber wir haben aber seit ca. 2 1/2 Monaten nichts gehört.
    Meine Freundin ist in Deutschland seit 1995 gemeldet hat aber nur die tschechische Staatsbürgerschaft. katha meinte, dass das auch ein Kriterium sei, um den KWS beantragen zu können.

    Reicht es nicht, in Deutschland gemeldet zu sein oder braucht man zumindest eine doppelte Staatsangehörigkeit (z.B. tschechisch und deutsch)? Ich würde sonst morgen auch im KVR anrufen und fragen, was da los ist.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • zu 2.: Dieser genannten Sondergenehmigung muss man auch ein Bedürfnis nachweisen. Deswegen eher "NEIN".

    Mal so nebenbei: Hat schonmal einer eine Sondererlaubnis erteilt bekommen? Meinetwegen auch an anderen Tagen als Silvester um in der öffentlichkeit schießen zu können.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Ja, das wollte ich morgen sowieso machen. Ich dachte nur, dass mir hier vlcht. jemand sagen könnte, dass es definitiv an der staatsbürgerschaft liegt, weil § "bla". Ich habe aber weder im WaffG noch in den ganzen Informationsblättern zum KWS einen Hinweis gesehen, der darauf hindeutet.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,