Fragen rund um SSW, KWS und Silvester

Es gibt 103 Antworten in diesem Thema, welches 9.640 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. November 2009 um 16:49) ist von Knuddlbaer.

  • Ich kann mir vorstelen, dass es hunderte Threads zu diesem Thema gibt, jedoch ändert sich das WfG quasi häufiger als meine Freudnin ihre Tage hat, desswegen will ichmir die Infos nicht aus alten Diskussionen zuammensuchen, sondern möglichst aktuelle und konkrete Informationen bekommen.

    Daher kurz und knapp meine Fragen:

    1.) Darf ich an Sylvester auf Privatgelände meine SSW abfeuern?

    2.) Darf ich an Sylvester außerhalb von Privatgelände meine SSW abfeuern?

    3.) Gibt es irgendwelche Auflagen? (z.B. Uhrzeiten o.ä.)

    4.) Darf ich an anderen Tagen als Sylvester auf Privatgelände meine SSW abfeuern?


    Vielen Dank für die Informationen.

    PS: Ich bevorzuge die "Y-Schreibweise" (:)

  • [quote]Original von master_adrian
    1.) Darf ich an Silvester auf Privatgelände meine SSW abfeuern?
    Nicht nur an Silvester, aber immer nur mit Genehmigung des Eigentümers.

    2.) Darf ich an Silvester außerhalb von Privatgelände meine SSW abfeuern?
    Nur mit Sondergenehmigung.

    3.) Gibt es irgendwelche Auflagen? (z.B. Uhrzeiten o.ä.)
    Lärmschutzgesetz, außer an Silvester.

    4.) Darf ich an anderen Tagen als Silvester auf Privatgelände meine SSW abfeuern?
    Ja, weil Pyros != Silvesterraketen, die unter das Sprengstoffgesetz fallen würden. Aber immer nur mit Genehmigung des Eigentümers.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (22. November 2009 um 23:06)

  • 1. Ja

    2. nein

    3. Ruhezeiten beachten und an Silvster die Offiziellen Zeiten zum Schiessen bzw Böllern beachten.

    4. Nur ausserhalb der Ruhezeiten, wobei wenn ein Nachbar sich beschwert, steht mit unter das SEK vor der Tür, was schon vorkam.

    MFG
    Canny

  • 1) Ja
    2) Nur mit Sondergenemigung deiner Gemeinde
    3) Ja - ist aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich
    4) Ja, aber ggf. die Ruhezeiten beachten


    SG: Florian

  • zu 1: Ja

    zu 2: Nein (nicht mal mit KWS da dieser nur zum Führen berechtigt) außer mit einer Sondergenehmigung.

    zu 3: Zu Silvester gibt es bestimmte Zeiten die ich aber grad nicht weiß hier im Forum aber 100 mal erwähnt wurden, außerhalb von Silvester auf Lärmbelästigung achten!

    zu 4: Ja

    *mist zu spät*

    CO2air.de :huldige:

    Einmal editiert, zuletzt von stiller (22. November 2009 um 23:09)

  • Zitat

    Original von master_adrian
    vielen Dank soweit.

    mit 4. meinte ich jetzt ohne Leuchtsterne, sondern nur des Krachmachens wegen...


    Ja, darfst du. Musst halt die Ruhezeiten beachten und bedenken, dass ein Außenstehender das wahrscheinlich für eine "scharfe" hält und die Polizei ruft. Also eher nicht zu empfehlen...

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (22. November 2009 um 23:09)

  • Es hängt alleine von den Nachbarn ab, hast du Panische Gutmenschen, dann steht die Polizei von der Tüt, hast du Liberale Nachbarn dann kannst ruhig ausserhalb der Ruhe Zeiten schiessen.

    MFG
    Canny

  • Danke Leute, sehr Informativ!

    Drei weitere Fragen:

    1.) woher bekomme ich eine Derartige genehmigung zum schießen einer SSW außerhalb des Grundstückes an Sylvester. (KWS erforderlich?)

    2.) selbst wenn die Polizei vor der Türe steht - Dann halte ich denen Personalausweis und SSW unter die Nase. Was sollen die sagen? ist doch alles rechtens. Wenn sich jemand wegen Ruhestörung beschwert: Entschuldigen und es von da an sein lassen.

    3.) wie laut ist eine SSW tatsächlich? Gleich laut wie eine scharfe des gleichen Kalibers?

  • Zitat

    Original von master_adrian
    Danke Leute, sehr Informativ!

    Drei weitere Fragen:

    1.) woher bekomme ich eine Derartige genehmigung zum schießen einer SSW außerhalb des Grundstückes an Silvester. (KWS erforderlich?)

    2.) selbst wenn die Polizei vor der Türe steht - Dann halte ich denen Personalausweis und SSW unter die Nase. Was sollen die sagen? ist doch alles rechtens. Wenn sich jemand wegen Ruhestörung beschwert: Entschuldigen und es von da an sein lassen.

    3.) wie laut ist eine SSW tatsächlich? Gleich laut wie eine scharfe des gleichen Kalibers?


    Ja zum führen einer SSW außerhalb deines Grundstückes benötigst du unbedingt einen sg. kleinen Waffenschein, hier kannst du dich im Lexikon etwas durchlesen: KWS, solltest du ohne Sondergenehmigung auf der Straße, im Wald oder sonstwo einen Schuss abfeuern und dich die Polizei dabei auflesen hättest du, sofern du im Besitz des KWS bist eine Ordnungswiedrigkeit begangen die meist mit dem Einzug des Scheins sowie der Waffe und einer Geldstrafe endet, besitzt du diesen nicht währe es eine Straftat!

    Ich würde jetzt nicht sagen das ein Schuss aus einer 9mm PAK vergleichbar mit einer 9x19mm währe

    CO2air.de :huldige:

  • Meißt bekommst du eine Sondergenehmigung für z.B ein Feuerwerk für n Hochzeit usw, jedoch bestimmt keine um an Silvster auf der Straße zu Schiessen.
    Normalerweise kann man eine Sondergenehmigung bei Bürger Amt beantragen, Regional ist das aber Unterschiedlich.

    Das mit Polizei bezweifel ich, wenn die erst einmal gerufen werden, juckt denen ein KWS nicht und mit der Waffe würde ich auch nicht grade vor denen Rumspielen.
    Aufgrund der heutigen Medien Hysterie, wurden schon so manche Leute wegen soetwas die Wohnung gestürmt und mit unter sogar Angeklagt.

    Dazu gab es einige Zeitungsberichte darüber.

    MFG
    Canny

    Einmal editiert, zuletzt von Cannyblue (22. November 2009 um 23:25)

  • Zitat

    Original von master_adrian
    3.) wie laut ist eine SSW tatsächlich? Gleich laut wie eine scharfe des gleichen Kalibers?

    Der Klang ist etwas anders da der Geschossknall fehlt aber trotzdem sehr laut, nicht etwa wie in Film und Fernsehen. Eigentlich sollte hierzu niemand Erfahrungswerte haben, zumindest ich schieße scharf nur mit Gehörschutz.

  • Zitat

    Original von Cannyblue
    Das mit Polizei bezweifel ich, wenn die erst einmal gerufen werden, juckt denen ein KWS nicht und mit der Waffe würde ich auch nicht grade vor denen Rumspielen.
    Aufgrund der heutigen Medien Hysterie, wurden schon so manche Leute wegen soetwas die Wohnung gestürmt und mit unter sogar Angeklagt.

    Dazu gab es einige Zeitungsberichte darüber.

    MFG
    Canny

    aber angenommen, man hat einfach Spaß daran, mit seiner SSW mal in seinem Garten rumzuknallen und es hat jemand angst und die polizei rückt aus und klingelt.

    wenn dann der Schütze (erwachsen und eigentümer des Grundstückes) nun die Herren in Grün(oder Blau) herrein bittet und ihnen die Situation erklärt, kann einem doch eigentlich keiner etwas anhaben, oder?

  • Theoretisch nicht. Praktisch schon, sei es aus Ignoranz, Unwissen oder persönlichen Gründen seitens des PVB.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Ich denke, dass du mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen kannst, die Waffe abgenommen zu bekommen. Sind halt unnötige Scherereien. Von daher entweder den Nachbarn auch mal schießen lassen oder drauf verzichten.

    Wobei ich mich grad frage, was die Polizei macht, wenn man sie vorher drüber informiert. Immerhin kann ja jeder behaupten, es sei nur eine SSW und niemand müsse sich sorgen :confused2:

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Ich habe mich jetzt mal etwas mehr mit Schreckschusswaffen beschäftigt und finde das Thema interessant.

    Nun spiele ich mit dem Gedanken, einen KWS zu beantragen.
    Nicht, dass ich wirklich bedürfniss hätte, aber mir gefällt der Gedanke einfach eine Waffe zu tragen, wenn ich das will (außer an ensprechenden Veranstaltungen --> Versammlungsgesetz)

    Habe mich mal etwas mit den Rechtlichen Grundlagen und den entsprechenden Behördengängen beschäftigt.

    Ich erfülle die rechtlichen Voraussetzungen für den KWS. Gibt es trotzdem Gründe, das die entsprechende Behörde den Antrag ablehnt oder wird diesem, sofern die Bedienungen erfüllt sind, immer stattgegeben?

    --> Ich habe keine Lust, 50€ auszugeben und nachher doch ohne Waffenschein dazustehen.

  • Zitat

    Original von master_adrian
    Ich erfülle die rechtlichen Voraussetzungen für den KWS. Gibt es trotzdem Gründe, das die entsprechende Behörde den Antrag ablehnt


    Sicher - § 5 und §6 WaffG

    Zitat

    Original von master_adrian
    oder wird diesem, sofern die Bedienungen erfüllt sind, immer stattgegeben?


    Sicher § 45