Fragen zum KWS (auf der Straße schießen, zugriffsbereit im Auto, offen führen)

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 5.345 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. November 2009 um 08:07) ist von iwan wasiitsch.

  • Zitat

    Original von Christian
    Aber rein rechtlich könnten sie mir nur einen Strick im sinne von erregung öffendlichen Ärgerniss draus drehen.

    Das können sie nur, wenn du nackt mit der Waffe rumläufst. Nein, das reicht noch nicht mal...

    Zitat

    Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.

    Wenn ich an das öffentliche Führen von SSW denke, kommt mir immer wieder das Ordnungsamt in den Sinn. Ob die im Dienst wohl eine SSW tragen dürften? Die Polizei rufen wird da ja wohl niemand, immerhin tragen sie doch eine Uniform. Schusswaffen sind ja in den Köpfen der GeBILDeten immer mit Uniformen verbunden: Polizei, Militär, Geldtransporteure...

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  • Zitat

    Original von Srgt. Walther
    Schonmal danke für die vielen Antworten, noch eine Frage an die, die bereits einen KWS besitzen.

    Was habt ihr als Grund angegeben bzw. gesagt für was ihr den KWS braucht, oder wird das nicht gefragt?

    Weder bei der Beantragung (über Internet),noch bei der Abholung im Amt wurde ich nach dem Grund gefragt.

    Für einen für die Behörde ansonnsten nutzloses Papier,auf dem "Kleiner" aufgestempelt mit Siegel und Unterschrift versehen
    schnelle 50€ kassiert werden können,stellt man keine Fragen.
    Die fragen ja auch nicht warum man zu schnell gefahren ist,oder falsch geparkt hat.............

    Gruß,Udo :new16:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Das..

    Zitat

    Für einen für die Behörde ansonnsten nutzloses Papier,auf dem "Kleiner" aufgestempelt mit Siegel und Unterschrift versehen
    schnelle 50€ kassiert werden können,stellt man keine Fragen.


    ..stimmt zumindest bei unser Behörde nicht, die stellen Fragen, wozu oder warum, auch wenn das für den erhalt des KWS eigentlich unerheblich ist, und man die Fragen auch nicht beantworten muß. :new16:

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (19. November 2009 um 09:17)

  • Bei uns wurde ich noch darauf hingewiesen, als Begründung nicht "Silvester schiessen" einzutragen, da dies ein Versagensgrund ist; besser wäre "Selbstverteidigung", da dies der ursprüngliche Zweck sei, für den der KWS erfunden sei.

  • Hai thomas magnum und Vogelspinne
    Da kann man mal wieder sehen wie unterschiedlich die Behörden in den Bundesländern agieren.Von Einheitlichkeit keine Spur :crazy3:
    Und das ist der einzige Eintrag auf meinen KWS :

    Gruß,Udo ;)

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von groza

    Das steht aber nicht im Widerspruch zum oben geschriebenen...

    Doch: § 118 OWIG beschreibt eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Der § 118 OWIG wird von den Behörden als sog. Generalklausel benutzt, d.h. es hat im Gegensatz zu dem oben beschriebenen nicht unbedingt etwas mit sex. Handlungen zu tun. Es wird quasi alles darunter subsumiert, was dazu geeignet ist, die "Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden bzw. die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen".

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (20. November 2009 um 14:28)

  • Zitat

    Original von Derringer
    Doch: § 118 OWIG beschreibt [...]

    Nein, §118 OWiG != § 183a StGB.

    Das ist ein vollkommen anderes Gesetz. So wie du das zunächst angebracht hast, sah es aus, als wolltest du mir mit meiner korrekten Beschreibung von einer "Erregung öffentlichen Ärgernisses" widersprechen.

    Christian nannte "Erregung öffentlichen Ärgernisses", dein §118 OWiG hat damit absolut nichts zu tun. Das knüpft höchstens an Christians Aussage an, also korrigiert sie.

    Mich zu zitieren und §118 OWiG drunter zu knallen war falsch ;)

    Hättest Christian zitieren müssen...

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  • Zitat

    Original von BadBoy1910
    [...]
    bei mir im KWS steht auch drin, das die Waffe verdekt geführt werden muss, der KWS ist ein Echter Waffenschein auf den noch Kleiner draufgedruckt wurde, [...]

    Zitat

    Original von Leuchtturm
    [...]
    Da kann man mal wieder sehen wie unterschiedlich die Behörden in den Bundesländern agieren.Von Einheitlichkeit keine Spur :crazy3:
    [...]

    Die Sache mit dem KWS ist sogar so unterschiedlich das man noch nichtmal überall einen mit "kleiner" ergänzten Waffenschein bekommt - ich habe einen Amtlichen 2-Seiten-A4-Brief in dessen Text noch nichtmal die Pflicht zum mitführen ses Dokuments erwähnt wird, sondern ich es nur nach Aufforderung "vorzeigen können soll". Das ist die selbe Formulierung wie beim Führerschein, wenn man den vergisst bekommt man ein paar Tage Zeit ihn Vorzuweisen und kriegt dafür ein "Dududu"... :n17:
    (Natürlich hab ich den Brief trotzdem dabei)

    Zusätzliche Beschränkungen sind nicht darin aufgeführt, dafür war in einem Beiblatt vermerkt das ich mir, wenn es denn mal ein Bundeseinheitliches Dokument geben sollte, dieses Abholen könne... :crazy3:

    Bilder

    Die GröKoaZ will, zu unserer Sicherheit, rückwirkend bis 1889 die Nahrungmittelzubereitung über 40° verbieten... O-Ton Hosenanzug: "Viel Leid und Elend können verhindert werden!"

    Rotzlöffel erkennt man Online am gefährlichem Halbwissen, vielen (Augenroll-) Smilies, und einer Unzahl von Beiträgen innerhalb kürzester Zeit...

  • Stimmt ! Ich wollte Dir nicht widersprechen, sondern in der Tat die Anmerkung von Christian zitieren. Knopf am falschen Ort gedrückt.... :))

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (20. November 2009 um 18:40)

  • Wie ist das denn überhaupt mit dem schießen geregelt, fällt das auch unter Erregung öffentlichen Ärgernisses, Nötigung oder der gleichen ?
    Weil Ruhestörung kann es nicht gewesen sein es war ja noch nicht 22:00 Uhr.

    Denn ich habe am Montag, an meinem Geburtstag, auf Abend zu (war ca. 6 Uhr) mit Freunden bei mir im Garten geschossen, es war ja schon dunkel, weil man da das Mündungsfeuer besser sieht, wollten wir es machen wenns dunkel wird und haben dann 2 Magazine also 22 Schuss verschossen.

    Und dann hat es nicht lange gedauert und schon ist die Polizei vorbeigefahren.


    So habe ich es gelesen:
    Unberechtigtes und vermeidbares Lärmen ohne berechtigten Anlass kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn eine erhebliche Belästigung vorliegt oder die Gesundheit eines Anderen durch den Lärm geschädigt werden kann.


    Jetzt meine Frage habe ich hierbei gegen irgendetwas verstoßen?

  • Wenn sich jemand wegen des Lärmes belästigt gefühlt hat, dann ja. Wenn es dein befriedetes Grundstück war (oder du eine Erlaubnis hattest dort zu schießen), dann hast du zumindest nicht gegen das WaffG verstoßen.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von Srgt. Walther
    Jetzt meine Frage habe ich hierbei gegen irgendetwas verstoßen?


    Sicher, denn der sich gestört fühlende Nachbar kann völlig zu Recht sofortige Einstellung verlangen. Glück, wenn das dann keine Anzeige nach § 117 OWIG nach sich zieht.

    Es ist schlicht und einfach falsch wenn man annimmt im Garten schießen zu dürfen, auch wenn es nach dem WaffG scheinbar erlaubt ist. Es ist dann allenfalls kein Verstoß nach dem WaffG. Das heißt aber nicht, dass andere Gesetzte und Verordnungen das nicht untersagen können.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (22. November 2009 um 13:56)

  • Ok, also das nächste Mal die Polizei rufen, wenn der Nachbar wiedermal seinen Rasenmäher mit Verbrennungsmotor benutzt. Unnötige Lärmbelästigung!

    Kann ja einen Elektro-Mäher oder eine Sense kaufen (dann aber mit geölter Schneide, sonst ist das auch zu laut)

    Fällt das unter die gleiche Lärmbelästigung wie Kindergärten?

    Schon traurig...

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  • bedenke lanam, die ruhezeiten spielen irgendwie eine rolle...bin aber nciht sicher wie, deutsches recht ist ganz und gar nicht meine spezialität :D

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von Lanam
    Kann ja einen Elektro-Mäher oder eine Sense kaufen (dann aber mit geölter Schneide, sonst ist das auch zu laut)

    Fällt das unter die gleiche Lärmbelästigung wie Kindergärten?

    Schon traurig...


    Nein nicht traurig. Auch wenn ein Gartenbesitzer zur Nachtzeit den Rasen mähen würde, kann man das unterbinden, weil es vermeidbar ist.

  • Zitat

    Original von Srgt. Walther
    Weil Ruhestörung kann es nicht gewesen sein es war ja noch nicht 22:00 Uhr.

    Darauf bezog ich mich.

    Das Lärmschutzgesetz greift erst ab 22 Uhr... zumindest hat das damals das Ordnungsamt behauptet, als ich wegen der Glascontainer anrief, in die nachts Leute regelmäßig Flaschen einwarfen. Auf den Containern stand Einwurf nur bis 20 Uhr oder so - wobei 22 Uhr eben wohl gesetzl. verankert ist.

    Ergo sollte die Knallerei vor 22 Uhr eben auch keine Ruhestörung sein. Man kann ja auch sein Haus umbauen und mit einem Hammer auf Bretter schlagen - das kommt so einem Knall schon sehr nahe, je nach Brett und Hammer.

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    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (22. November 2009 um 22:31)

  • Nee, die Lärmschutzgesetze gelten ganztägig.
    Wichtig ist dabei das Wort vermeidbar.
    Wenn Du um 1 Uhr Nachts dein Auto starten mußt um zur Arbeit zu fahren ist es unvermeidbar und damit keine Ruhestörung.
    Wenn Du aber um 16 Uhr in deinem Garten einen funktionstest mit deiner SSW machen möchtest ist dies vermeidbar. Wenn Du zur selben Zeit deinen Rasen mähst ist es unvermeidbar und damit ok.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/