ZitatOriginal von Christian
Aber rein rechtlich könnten sie mir nur einen Strick im sinne von erregung öffendlichen Ärgerniss draus drehen.
Das können sie nur, wenn du nackt mit der Waffe rumläufst. Nein, das reicht noch nicht mal...
ZitatDie Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.
Wenn ich an das öffentliche Führen von SSW denke, kommt mir immer wieder das Ordnungsamt in den Sinn. Ob die im Dienst wohl eine SSW tragen dürften? Die Polizei rufen wird da ja wohl niemand, immerhin tragen sie doch eine Uniform. Schusswaffen sind ja in den Köpfen der GeBILDeten immer mit Uniformen verbunden: Polizei, Militär, Geldtransporteure...