Welche Waffen erlaubt

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 3.616 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2009 um 14:20) ist von LEP FAN.

  • Ne Harpune...
    ansonsten hast du mit dem was du ausgenommen hast eigendlich alles ausgenommen was es gibt.
    Oh Fehler Bogen, Schleuder, Schwert, Messer und Armbrust sowie Spere usw. ginge auch noch ;) .

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Zitat

    Original von groza
    Einlüfige Vorderladerwaffen nach historischem Vorbild sind ebenfalls frei ab 18 Jahren erhältlich.

    Nur benutzen kann man sie halt nicht ohne Pulverschein.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele

    Nur benutzen kann man sie halt nicht ohne Pulverschein.

    Natürlich, dem TE geht es ja aber erstmal um den Besitz.

  • Wie ich heute erfuhr kann man sich ehemals scharfe sogar als Deko Waffen kaufen :nuts:

    ''when you turn to the corner of your life - will you be ready'' - Clint Smith

  • Zitat

    Original von tommygun
    Wie ich heute erfuhr kann man sich ehemals scharfe sogar als Deko Waffen kaufen :nuts:

    Klar. Wie wäre es hiermit, damit erschreckst Du jeden Angreifer zu Tode:
    http://preview.tinyurl.com/yh2n59r

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von florianwupper
    1. Welche Waffen darf man im Privatbesitz haben ohne irgendwelche Tests zu absolvieren oder in einem Schützenverein zu sein...
    Also irgendwelche Nachweise wären nicht schlimm...


    Alle, denn auch für erlaubnispflichtige Waffen gibt es eine Reihe anderer Berechtigungen. Der Jagdschein ist der bekannteste Grund. Der Jäger hat mit einem Schützenverein in der Regel nichts zu tun.

    Ansonsten sind alle Waffen frei ab 18 erwerbbar, die entweder ein :F: oder :ptb: Zeichen tragen. (Fast) alle einschüssigen Vorderlader, die man allerdings ohne erlaubnispflichtiges Pulver und zugelassenen Schießstand nicht schießen kann.
    Dann Bögen und Armbrüste.

    Zitat

    Original von florianwupper
    Welche Waffen kann man also kaufen, diese auch im Privatbesitz haben darf?

    Welche Nachweise muss ich für was erbringen ?
    (Ich nehme Luftgewehre, SSW´s, Luftpistolen und Softairs aus)


    Da bleibt außer Bögen, Armbrüste und Vorderlader nichts.
    Allenfalls die 4 mm Waffen mit :F: sind ein Sonderfall. Jedoch ist eine Waffensachkundeprüfung abuzulegen und eine WBK zu beantragen. Zusätzlich sind diese in einem zugelassenen Tresor zu lagern.

    Alle anderen Waffen sind erlaubnispflichtig. Neben Sportschützen, können Jäger und Sammler diese beantragen. Dazu sind aber immer Prüfungen und Nachweise in verschiedener Form zu erbringen. Teilweise gibt es das Mindestalter für bestimmte Waffen von 25 Jahren.

  • Klar. Wie wäre es hiermit, damit erschreckst Du jeden Angreifer zu Tode:
    http://preview.tinyurl.com/yh2n59r


    Gey, super - nur leider hab ich kein Führerschein :new16:

    ''when you turn to the corner of your life - will you be ready'' - Clint Smith

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Der Jagdschein ist der bekannteste Grund. Der Jäger hat mit einem Schützenverein in der Regel nichts zu tun.

    Na ja, ohne "Test" wird das mit dem Jagdschein aber auch nichts werden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Na ja, ohne "Test" wird das mit dem Jagdschein aber auch nichts werden.


    Richtig.
    Ohne Fleiß gibt es keine erlaubnispflichtigen Waffen. Jedoch mit ein wenig Engagement ist es als Sportschütze immer zu schaffen.
    Ein Jagdschein kann nicht zur reinen Waffenbeschaffung dienen. Ohne Interesse an der Jagd ist die Prüfung auch nicht zu schaffen.
    Allerdings ist man damit von Vereinszwängen und Pflichtschießen (noch) frei.

  • [/quote]Welche Nachweise muss ich für was erbringen ?
    (Ich nehme Luftgewehre, SSW´s, Luftpistolen und Softairs aus)
    [/quote]
    Da bleibt außer Bögen, Armbrüste und Vorderlader nichts.[/quote] hm irgendwie klappt das nicht mit dem Zitieren ... ???

    Glücklicherweise ist der Bogen ein Sportgerät und sollte nicht als Waffe diskutiert werden !!

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

    2 Mal editiert, zuletzt von Bogenschuetze (11. November 2009 um 09:19)

  • :confused2: Jetzt geht das wieder los.
    Schusswaffen sind für Sportschützen auch Sportgeräte, es sind und bleiben aber trotzdem Waffen. Das ist mit dem Bogen nicht anderes.

    Lange bevor es mittelalterliche Musketen o.ä. gab, wurde schon jahrhundertelang mit Armbrust und Bogen gekämpft und gemordet.
    Finde dich damit ab. Ein Bogen ist eine tödliche Waffe!

    Pro Legal / BDS

  • Trotzdem sind Bögen keine Waffen im Sinne des WaffG.
    Und im Mittelalter leben wir auch nicht mehr.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Nein wir leben nicht mehr im Mittelalter.

    Mir geht die Aussage aber gegen den Strich, das sei ja keine Waffe.
    Willst du dich freiwillig vor die Zielscheibe stellen und mir dann nochmal sagen es sei keine Waffe?

    Genauso kommt von vielen Schützen, das sei ja keine Waffe das sei ein Sportgerät.
    Es ist eine Waffe die wir als Sportgerät friedlich nutzen.
    Aber diese Selbstverleugnung und diesen Selbstbetrug kann ich nicht nachvollziehen.

    Schon früh von alten DSB Schützen eingeimpft worden.
    Und da kommen dann solche verkorksten Ansichten bei raus wie: Meine KK Einzelladermatchwaffe ist ein Sportgerät, deine AR15 SL Büchse in .223 Rem ist eine Kriegswaffe, Großkaliber braucht man doch nicht zum Sportschießen.

    Pro Legal / BDS

  • Ob dir das gegen den Strich geht ist dabei aber völlig egal.
    Für den Gesetzgeber ist er keine Waffe und fertig.
    Und da der TS nach Waffen gefragt hat gehört ein Bogen hier einfach nicht her.
    Unabhängig der Persönlichen Einstellung.

    Übrigens fehlen Schwerter in der aufstellung.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von Hundefänger
    :confused2: Jetzt geht das wieder los.
    Schusswaffen sind für Sportschützen auch Sportgeräte, es sind und bleiben aber trotzdem Waffen. Das ist mit dem Bogen nicht anderes.

    Lange bevor es mittelalterliche Musketen o.ä. gab, wurde schon jahrhundertelang mit Armbrust und Bogen gekämpft und gemordet.
    Finde dich damit ab. Ein Bogen ist eine tödliche Waffe!

    dann ist mein Brotmesser und alles andere, was in unserer Küche vorhanden ist auch eine Mordwaffe selbst meine Gusseiserne Pfanne *lol*, die es auch schon im Mittelalter gab .....

    Ich wollte bestimmt nicht eine Diskussion losbrechen zu dem Thema Bogen gespeicherte Energie Waffengesetz.

    Es wurde nach Waffen gefragt, die im Privatbesitz sein dürfen und der Bogen zählt nun mal nicht dazu.

    Bei meinem Trainerlehrgang wurde auch explizit darauf hingewiesen, den Bogen nicht als Waffe zu bezeichnen, es ist ein Sportgerät und keine Schusswaffe

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Zitat

    Bei meinem Trainerlehrgang wurde auch explizit darauf hingewiesen, den Bogen nicht als Waffe zu bezeichnen, es ist ein Sportgerät und keine Schusswaffe

    Warum wird man da wohl drauf hin gewiesen?
    Weil sonst ja irgend wem einfallen könnte das dies eine Waffe sei und dann ist Schluß mit lustig.
    Ähnlich wie bei der Armbrust, die war vor ein paar Jahren auch noch keine Waffe.
    Denn da mußte eine Schußwaffe noch einen Lauf haben.

    Macht euch nichts vor irgend wann ist es so weit, so sehr ihr auch darauf rumreitet das es ein Sportgerät ist. Es ist nun mal eine Waffe, für den Sport haben unsere Vorfahren den Bogen sicher nicht erfunden. ;)
    Deine Bratpfanne wurde nicht als Waffe erfunden, eher zum Braten und das Messer an sich kommt eher aus Richtung Faustkeil und Schaber die zu anfang auch Werkzeug waren.

    Gruß Christian

    P.S. erzählt mal den Milionen Menschen die durch eurer Sportgerät ums leben kamen das sie nicht durch eine Waffe starben. :laugh:

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian (11. November 2009 um 11:51)

  • Zitat

    Original von Bogenschuetze
    Bei meinem Trainerlehrgang wurde auch explizit darauf hingewiesen, den Bogen nicht als Waffe zu bezeichnen, es ist ein Sportgerät und keine Schusswaffe

    Das ist doch Korinthenkackerei!

    Bogen und Armbrüste sind - lt. Gesetz - keine Schusswaffen - das ist richtig. Aber dennoch sind es Fernwaffen, die dazu geeignet sind, auf eine größere Entfernnung ein Ziel zu treffen und auch Menschen und Tiere zu töten.
    Dass der "Bestimmungszweck" heutzutage nicht mehr kriegerisch ist und Bögen auch nur selten zur Jagd verwendet werden, ändert daran nichts. Lediglich das WaffG sieht im Bestimmungszweck den wahren Gefährdungsgrad - darum fallen Küchenmesser auch nicht unter das WaffG, auch wenn sie vielleicht öfter für Tötungsdelikte verwendet werden, als unter das WaffG fallende Messer. Und darum sind Bögen derzeit keine "Waffen".

    Der Gesetzgeber in D sieht von Bögen derzeit keine allzu große Gefahr ausgehen, als dass er Bögen anderen Schusswaffen gleichsetzen und / oder stärker regelementieren müsste.
    Abwarten, bis der erste Amoklauf von einem Bogenschützen absolviert wird.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.