Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.047 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. November 2009 um 12:11) ist von 5-atü.

  • Nachweis Aufbewahrung ?
    Hallo,

    da habe ich doch Post von unseren zuständigen Landratsamt / Ortnungsamt bekommen. Überschrift: " NACHWEIS DER SICHEREN AUFBEWAHRUNG VON SCHUSSWAFFEN" .

    Da ich seinerzeit, einen kl. Waffenschein beantragt hatte (führen von Schreckschusswaffen), welcher mir auch genehnigt wurde. Ich habe insgesammt 3 PTB-Kurzwaffen.

    Zum Tesxt: - - - Mit der diesjährigen Novellierung des Waffengesetzes, haben sich auch die Voraussetzeungen für die sichere Aufbewhrung von Schusswaffen und Munition geändert. Gemäß § 36 Abs.3 Satz 1 WaffG hat derjenige, der Schusswaffen oder Munition besitzt, der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen. - Als Waffenbesitzer sind sie zu dieser Auskunft verpflichtet ( § 39 Abs.1 Satz 1 WaffG). Durch die "Gesetzesänderung" ist aus der bisherigen "freiwilligen Selbsauskunft" tzwischenzeitlich, eine gesetzliche Verpflichtung geworden.

    Mit dem Schreiben vom 02.05.2009 hatte wir sie gebeten, das damalige Formbatt "Selbsauskunft" über den Besitz und die Aufbewahrung von Waffen und Munition auszufüllen. Diesen Nachweis haben wir aber bislang nicht erhalten.

    Was folgt ist eine Belehrung wie ich den Nachweis zu erbringen habe. Die Quittung eines Kaufs von Tresor, Foto, Rechnung . Kopie der Rechnung des Lieferscheins.

    Ich bewahre die Waffen im Wohnzimmerschrank, in einer Schublade auf , die verschlossen ist und der nur ich einen Schlüssel habe. Wohlgemerkt;- "Es handelt sich um "PTB-Waffen" ( Gas-Alarm-Signal).

    Sind das die Auswirkungen von WINENDEN ?


    In diesem Sinne: "Deutschland wird entwaffnet " !


    [B]MEINE FRAGE: " Was sollte ich tun" ? ( Tresor kaufen ? - wohl kaum).


    Herzlichst Horst

    "Habe soviel über Drogen, Sex und Alkohl gelesen, dass ich nun beschlossen habe mit dem "Lesen" aufzuhören " !

    Einmal editiert, zuletzt von Horst 1 (6. November 2009 um 06:23)

  • Jap das sind die Nachwehen von Winnenden. Deutschland muss sicherer werden! :klo:

    Dein Schreiben sollte in etwa so aussehen.(so würde ich es schreiben, mein voller Ernst!) Jedes Wort der Freundlichkeit wäre hier fehl am Platze, die Leute sind nicht dumm und wollen dich dazu bewegen, deine freien Waffen zu melden/abzugeben und/oder Fehler bei der Aufbewahrung zu gestehen.

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    Sehr geehrte Damen und Herren,(eventuell den direkten Ansprechparter in der Waffenbehörde)

    wie Sie sicherlich meiner Akte entnehmen können, bin ich nicht im Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Daher besteht keine Nachweispflicht der Aufbewahrung gegenüber Ihrer Behörde.

    Das ich einen kleinen Waffenschein besitze, bedeutet nicht zwangsläufig dass ich auch freie Waffen besitze. Sollte ich in Zukunft welche erwerben, werde ich sie vorschriftsgemäß nach den gesetzlichen Bestimmungen verwahren.
    Bitte unterlassen Sie es in Zukunft, mich wegen Regelungen anzuschreiben die mich nicht betreffen.

    Grußformel
    Name

    ---------------------------

    Du bist der Behörde in keinster Form verpflichtet, irgendeine Aufbewahrung, Besitz oder sonstwas nachzuweisen. Das geht die Behörde solange es keine EWB Waffen sind ganz einfach einen feuchten Kehricht an!!!

    Pro Legal / BDS

    4 Mal editiert, zuletzt von Hundefänger (6. November 2009 um 07:06)

  • Nett formuliert *gr*

    würde ich auch so schreiben

    Horst

    Vielleicht solltest Du für die Zukunft schon mal auf einen Tresor der Wiederststandsklasse Vds0 für deine SSW`s sparen.

    Man kann ja nie wissen...

  • Bei Frankonia kann man sogar für einen ArschVonGeld einen "Tresorraum" bauen lassen. Mit einer fetten Stahltür und so. Ich weiß nicht, aber vielleicht denkst du mal über so etwas nach ;-).

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Das ist ja nicht das erste mal, das Besitzer ausschließlich freier Waffen ein solches Schreiben erhalten. Daran sieht man, wie unterschiedlich die Daten und Akten in den verschiedenen Behörden verwaltet werden. In einigen Behörden, so hat man das Gefühl, wird nicht zwischen Besitzern freier bzw. erlaubnispflichtiger Waffen unterschieden, da heißt es einfach Waffenbesitzer, also mal ein Schreiben rausschicken, fertig.

    Ich würde, genau wie Hundefänger es formuliert hat, zurückschreiben.

    You can have my gun when you can pry it loose from my cold, dead hand.
    Charlton Heston

  • Zitat

    Original von Horst 1
    Nachweis Aufbewahrung ?
    Hallo,

    da habe ich doch Post von unseren zuständigen Landratsamt / Ortnungsamt bekommen. Überschrift: " NACHWEIS DER SICHEREN AUFBEWAHRUNG VON SCHUSSWAFFEN" .

    Da ich seinerzeit, einen kl. Waffenschein beantragt hatte (führen von Schreckschusswaffen), welcher mir auch genehnigt wurde. Ich habe insgesammt 3 PTB-Kurzwaffen.

    Das Thema hatten wir doch erst kürzlich und die Bearbeitung des dazu passenden Lexikon-Eintrags steht noch aus:

    Lexikoneintrag "Aufbewahrung Freie Waffen" überarbeiten

    Fördermitglied des VDB.