Hallo zuammen,
ich bin schon längere Jahre Sportschütze und Sammler von Schreckschußwaffen. Als solcher habe ich im Laufe der Jahre folgende Erlaubnisse "erworben":
- grüne WBK und gelbe WBK
- Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- kleiner Waffenschein
Unser Schützenverein beantragt beim Ordnungsamt auch immer eine Erlaubnis zum "Salutschießen/Böllern" für unseren Festumzug zum Schützenfest. Bis jetzt haben wir immer mit unseren Vorderladerwaffen "geböllert". Nun meine Fragen:
1.) Darf ich unter den genannten Randbedingungen auch mit einer Salutwaffe mit BKA-Nr. zum Festumzug böllern? Ich denke da an die ehemals von Frankonia umgebauten und verkauften Einlaufflinten. Oder ist das Führen dieser Waffen zum Umzug nicht erlaubt, da sich der kleine Waffenschein nur auf Waffen mit PTB-Nr. bezieht? Oder setzt die amtsseitige Erlaubnis zum "Böllern" das Verbot zum Führen außer Kraft?
2.) Ich habe in meiner gelben WBK eine Bockdoppelflinte in 12/70 für´s Tontaubenschießen eingetragen. Bei eg** werden regelmäßig passende Salutadapter von L. Walther in 9mm angeboten. Darf ich auf meinem Grundstück zu Silvester mit der Bockdoppelflinte und den Salutadapter "böllern" oder ist dieser Waffengebrauch mit den Salutadaptern illegal? (Das Führen der Bockdoppelflinte + Salutadapter für den Festumzug unter 1.) würde ich mal ausschließen. Oder?)
Vielen Dank für Eure Bemühungen!
Grüße,
woodman.