Hallo,
ich habe folgendes vor: Ich möchte gerne das Innenleben eines in Deutschland zugelassenen Paintball-Markierers (F im Fünfeck vorhanden) in das leere Gehäuse einer Softair-Waffe verbauen. Ich denke, dass der komplett zusammengebaute "neue" Markierer in Deutschland ein Problem wäre, zumindest ohne Waffenbesitzkarte. Jedoch würde ich das Softair-Gehäuse und die Teile des Paintballmarkierers getrennt voneinander aufbewahren und transportieren. Keines der beiden Teile wäre ohne den anderen funktionsfähig, dem Gehäuse würde alles fehlen, die Paintball-Teile besäßen dann z.B. keine Abzugseinheit und kein sogenanntes "Frame", auf dem die Teile montiert werden. Zusammengebaut würde das ganze Ding nur im Ausland werden.
Jedoch wäre der Frame der Teil des Originalen Paintball-Markierers, der die notwendigen Stempel der Zulassung trägt. Ich würde also nur Teile eines Markierers transportieren (und besitzen).
Wie sähe es dabei nun mit der Rechtslage aus?