Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.570 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2009 um 20:14) ist von Famas.

  • Hallo,

    ich habe folgendes vor: Ich möchte gerne das Innenleben eines in Deutschland zugelassenen Paintball-Markierers (F im Fünfeck vorhanden) in das leere Gehäuse einer Softair-Waffe verbauen. Ich denke, dass der komplett zusammengebaute "neue" Markierer in Deutschland ein Problem wäre, zumindest ohne Waffenbesitzkarte. Jedoch würde ich das Softair-Gehäuse und die Teile des Paintballmarkierers getrennt voneinander aufbewahren und transportieren. Keines der beiden Teile wäre ohne den anderen funktionsfähig, dem Gehäuse würde alles fehlen, die Paintball-Teile besäßen dann z.B. keine Abzugseinheit und kein sogenanntes "Frame", auf dem die Teile montiert werden. Zusammengebaut würde das ganze Ding nur im Ausland werden.

    Jedoch wäre der Frame der Teil des Originalen Paintball-Markierers, der die notwendigen Stempel der Zulassung trägt. Ich würde also nur Teile eines Markierers transportieren (und besitzen).

    Wie sähe es dabei nun mit der Rechtslage aus?

  • Also das ganze muss als "FreiWaffe" deklariert und zugelassen werden.
    Sobald du dien projekt fertig gestellt hats gehts damit zum LKA dort bekommst du eine "Verläufige Waffen- Besitzkarte" (inkls. Seriennummer) mit der du dann das ganze Transportieren darfst.

    Nachdem du dies erreicht hast darfst du das ganze zum "Beschuss Amt" in Ulm geben die Prüfen die Verarbeitung / Bauweise und die Schussstärke der Waffe.
    Danach bescheinigen sie ihre ergebnisse und stellen dir diese aus.

    Nun darfst du mit dem zeug wieder zum LKA und das ganze dort einreichen, von dort aus geht es dann zum Büchsenmacher der dasdann entsprechend Makiert.
    Nachdem das ganze ja nun eine "FreieWaffe" seien sollte verfällt auch die Waffenbesitzkarte.


    Grüße, Lars

  • Ich denk mal solang das Ding in Deutschland immer getrennt ist, dürfte es kein Problem sein. Man kann ja auch hierzulande ohne Probleme Tuningfedern oder US-Boards kaufen, illegal wirds erst beim Einbau.

    Wenn du also eine Ladung Ersatzteile spazieren fährst und im Ausland zusammensetzt wird da kaum jemand was dagegen haben.

  • Es ist immer ein Balanceakt. Welcher Markierer soll denn verbaut werden?
    Wenn es sich praktisch nur um die Anfertigung (oder in diesem Fall die Anpassung) eines Gehaeuses handelt, so ist das eine erlaubnisfreie Bearbeitung, vergleichbar dem Anbringen eines neuen Schaftes.
    Werden wesentliche Waffenteile bearbeitet, muss ein Neubschuss her, aber ob das Griffstueck eines Paintballmarkierers, welches nicht unbedingt fuer die Funktion notwendig ist, unter wesentlich faellt, da bin ich ueberfragt.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Hmmm.... ist das nicht eine Veränderung, wenn an wafenrechtlich relevanten Teilen geschraubt wird? Auch das Zerlegen über das normale zum Reinigen erforderliche Maß hinaus, mit dem iel, andere Teile zu verbauen, ist doch eine Veränderung, oder?

    Da wird er schon den von Lars beschriebenen (sehr teuren) Weg gehen müssen.

  • Also als Markierer soll eine Ion herhalten. Vom Original-Markierer würde dann eben das Frame (an dem auch der Abzug und der Regulator zur Druckeinstellung befestigt ist) und der plastik-Schutzüberzug wegfallen. Sonst gäbe es keine Veränderung am eigentlichem Markierer.

    Die Softair wird Leergeräumt und hätte dann halt die Aufanahme für die Teile (der markierer wird normalerweise mit 3 Schrauben am Frame befestigt, diese Befestigungslöcher sollen wieder benutzt werden), ein Loch für das Feed (Paintzufuhr), den Abzug mit steckbarem Kabel (zur Verbindung mit dem Board des Markierers) und einen neuen Regulator zur Druckeinstellung.

    Zur Reinigung des Markierers (z.B. nach einem Chop) müsste man die Teile des Markierers noch weiter zerlegen.

  • Also grade zu dieser Zeit (denkt an unsere Politische Lage).
    Würde ich einfach mal davon ausgehen das sie das ganze als Illegale Waffe klassifizieren. Da ja ohne weiteres die möglichkeit besteht das teil in Betrieb zu nehmen.

    Ich würde mich jedenfalls nicht diesem Risiko aussetzen,
    daher lieber ein :F: besorgen.

  • Nur wen ich den Weg mit dem F gehe (sieht dann ja nach Einzelzulassung aus) kann ich mir den ganzen Aufwand mit zerlegen usw. ja eh sparen.

    Wie wäre dann wohl diese Lösung: Die ION zum Transport mit Frame, Abzug usw lassen wie sie ist (also originalzustand) und dazu eben separat transportiert (also in einem anderem Koffer/Tasche/was auch immer) das modifizierte Softair-Gehäuse? Der Umabu würde dann vielleicht jeweils 30 Minuten dauern.

  • Sorry aber das ist Quatsch. Die ION ist ja schon beschossen, hat also ein :F: . Schau mal ins woodlandforum, da wird das am laufenden Band gemacht. Es gibt kein rechtliches Problem mit dem ÄUßEREN seiner Waffe zu tun, was man will (excl. Laser und Lampen)

    Black

    o
    L_
    OL <----This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

  • Ich bin ja im WLF auch unterwegs, keine Sorge ;) Nur wollte ich diese Frage eben mal hier stellen um eine andere rechtliche Sichweise der Dinge zu haben. Dass die ION an sich ein F hat ist mir schon klar, nur wenn ich den Frame weglassen würde (wo der Stempel drauf ist) dann würden eben bei ner Kontrolle unangenhme Fragen kommen.

  • also: wenn du mit dem markierer noch schießen kannst bevor er in das neue gehäuse transplantiert wird, ist es legal.

    ( heist du nimmst nur griffstück ohne abzugseinheit ab) würdest du die abzugseinheit der softair benutzen wäre es wieder illegal.

    @ f600:das griffstück ohne abzugseinheit ( also nur die hülle aus plastik/matall)

    gilt nicht als wesentliches teil.

    (darum bauen sich ja auch viele neue schäfte/griffe für ihre waffen.)

    ich hoffe ich konnte helfen.

    (bei fehlern im inhalt BITTE verbessern)

    ich freu mich schon aufs nächste silvester^^
    MfG ich

    Einmal editiert, zuletzt von horstel-1980 (14. Oktober 2009 um 19:31)

  • So ich als paintballer kann dir sagen solange du den makierer NICHT veränderst kannst du alles daran her Rum bauen was du wilst solange der makierer nicht in seiner Funktion in Mitleidenschaft gezogen wird oder verändert.

    ich weiss jetzt nicht wie das mit dem Griffstück ist. ich habe ein Tippman A5 in einem FN P90 Gehäuse gesehen wo nur das Griffstück unterhalb des Abzug abgetrennt wurde. und der Abzug von der p90 in der a5 wurde mit einner Eisenstange und heißkleber verbunden. Und der meinte das wäre legal weil der Griffstück nix mit der Funktion zu tun hat.

    auch mich möge man aufklären wenn ich falsch liege!

    Zu wissen das wir wissen was wir wissen und nicht zu wissen was wir nicht wissen ist wahres Wissen!
    Rechtschreibfehler dienen zur allgemeinen Erheiterung. Und wer welche findet darf die behalten.

  • Zitat

    Original von Lars K.
    Also das ganze muss als "FreiWaffe" deklariert und zugelassen werden.
    Sobald du dien projekt fertig gestellt hats gehts damit zum LKA dort bekommst du eine "Verläufige Waffen- Besitzkarte" (inkls. Seriennummer) mit der du dann das ganze Transportieren darfst.

    Nachdem du dies erreicht hast darfst du das ganze zum "Beschuss Amt" in Ulm geben die Prüfen die Verarbeitung / Bauweise und die Schussstärke der Waffe.
    Danach bescheinigen sie ihre ergebnisse und stellen dir diese aus.

    Nun darfst du mit dem zeug wieder zum LKA und das ganze dort einreichen, von dort aus geht es dann zum Büchsenmacher der dasdann entsprechend Makiert.
    Nachdem das ganze ja nun eine "FreieWaffe" seien sollte verfällt auch die Waffenbesitzkarte.


    Grüße, Lars

    Wer hat dir das den erzählt ?
    Wenn sein Projekt fertig ist und er vorher keine Waffenherstellungslizens hatte ist sie Illegal.
    Eine Illegale Waffe ist, fast, nicht mehr zu Legalisieren.

    @ Dr.Mulder
    Wenn Du das ganze mit allen nötigen Papieren machen möchtest ( ist wahrschienlich das sicherste ). suche dir einen Büma.
    Der kann dich " Beauftragen " das Ding zu bauen. ( Das ganze ist ist wichtig damit Du es machen darfst ). Denn sobald Du eine Waffe ohne Beschußzeichen hast ist es nicht rechtlich einwandfrei.
    Wenn Du fertig bist schickt dein Büma das teil an das Beschußamt und es wird dort beschoßen und, sofern die vorgaben erfüllt werden, mit einem :F: versehen.
    Auf der Waffe müßen natürlich alle relevanten Angaben ( Hersteller, Kaliber ) drauf sein. Der Büma selbst darf nicht mehr selbstständig :F: ´en.
    Wenn Die Waffe dann vom Beschußamt zurück kommt ist alles in Butter.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Originally posted by horstel-1980
    @ f600:das griffstück ohne abzugseinheit ( also nur die hülle aus plastik/matall) gilt nicht als wesentliches teil.


    Genau das ist naemlich die Frage - die eigentliche Abzugseinheit eines e-pneus ist ja nur ein Mikroschalter mit einem vorgeschalteten Taster in der zufaelligen Form eines Abzuges.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Es gibt noch eine Alternative, die is aber an ein Feld gebunden.

    Das Gotchaspielfeld Süd in CZ vermietet Waffenschränke für 50€ die Saison.
    Wenn du vorhast da zu spielen, kannst du die Gun drüben lagern und hast keine Probleme.

  • Zitat

    Original von Dr.Mulder
    Wie wäre dann wohl diese Lösung: Die ION zum Transport mit Frame, Abzug usw lassen wie sie ist (also originalzustand) und dazu eben separat transportiert (also in einem anderem Koffer/Tasche/was auch immer) das modifizierte Softair-Gehäuse?

    Das sollte SO sicher gehen - wieso nicht?
    Aber warum nicht gleich zerlegt u. in EINEM Koffer transportieren? Und falls der Original-Frame mit den Stempelungen nicht benötigt wird, einfach trotzdem mit einpacken - sicherheitshalber wg. der Stempel.)
    Vorausgesetzt nat., daß diese "Bastelei" (Zusammenbau) außerhalb Deutschlands erlaubt ist, wovon ich bei der Frage mal ausgehe.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Leute wir als paintball Spieler haben immer das Lieblings Thema Transport.

    da der makier nicht Schuss bereit sein soll und am besten etwas zeregt. und in einem geschlossen Behälter transplantiert werden.
    und des weiteren kann man das Thema auch soweit weiter diskutieren nur wegen der deutschen Rechtslage!

    Zu wissen das wir wissen was wir wissen und nicht zu wissen was wir nicht wissen ist wahres Wissen!
    Rechtschreibfehler dienen zur allgemeinen Erheiterung. Und wer welche findet darf die behalten.

  • Wenn ich meinen Markierer Transportiere baue ich immer den Bolt oder das Poppet aus. Der kommt dann ins Portmonait.

    Sinn der Sache?
    So kann eigentlich niemand meckern.

    Falls die Polizei doch mal auf die Idee kommen sollte die Mopete einzusacken wirst du die von einem frustrierten Beamten wiederbekommen der beim Probeschiessen kläglich gescheitert ist. Schon so erlebt, echt war *lol* *lol*

    Deinen eigenbau musst du warscheinlich ganz zerlegen. dürftest keine Probleme bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von yoosch (15. Oktober 2009 um 20:33)

  • Danke, endlich sagts mal einer.
    Ich dachte schon, der Thread hier wird nur mit unqualifiziertem Gesülze zugemüllt.

    Wenn das wie erwähnt, "im Woodlandforum dauernd gemacht wird" dann tuts mir leid sagen zu müssen, das dort anscheinend ein Haufen Idioten unterwegs sind, die sich erstens mit den rechtlichen Bestimmungen ihrer Markierer nicht auskennen und zweitens anscheinend richtig Lust auf eine nette Vorstrafenakte mit so lustigen Einträgen wie "Herstellung und Besitz einer illegalen Schusswaffe".

    Ich möchte niemandem zu nahe treten, aber über soviel Doofheit kann ich echt nur den Kopf schütteln.
    Und das einige hier in einem öffentlichen Waffenforum, wo jeder Hinz und Kunz (jaaa, auch die Freunde vom BKA) mitlesen kann, ist auch nicht grade ein Zeugnis von übermäßiger Intelligenz.

    Bei der derzeitigen Lage um den Paintballsport und allgemein um den Waffenbesitz sind solche Spezialisten sicher nicht grade hilfreich.

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.

    Zitat


    Das sollte SO sicher gehen - wieso nicht?

    Nein geht nicht, ganz einfach: Weil das Gehäuse ein wesentlicher Teil der Waffe ist und damit zum Erhalt des :F: zwingend erforderlich ist.
    Das gilt übrigens auch für das Gehäuse welches von der Softair-Knarre entlehnt wird.

    Wie gesagt:
    Das Innenleben eines PB-Markers in ein Softair- (oder sonstwas für ein) Gehäuse zu bauen ist Herstellung einer Schusswaffe und das ist für Privatpersonen die nicht grade Büchsenmacher sind, sowas von verboten.

  • Famas:
    Du hast sicher Recht, aber ging es nicht um den Transport (zerlegt) in Deutschland u. Zusammenbau woanders (wo es hoffentl. legal ist!) ?

    Was ich meinte ("Das sollte SO gehen") ist ja nur der Transport einer zerlegten Waffe (oder mehrerer). Und ich schrieb extra, er solle den Frame mit den Stempelungen mit einpacken, auch wenn er ihn nicht braucht.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D