Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.589 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2009 um 20:14) ist von Famas.

  • Es ist nur die Frage ob die Polizei bei einer Kontrolle glaubt das der Frame zum Rest gehört.
    Das glaube ich wiederum nicht. Was zur folge hätte das die Waffe eingezogen und Kriminaltechnisch untersucht wird.Wenn dann 1 - 2 Jahre vorbei sind und man bei der Beschlagnahme nichts unterschrieben hat bekommt man die Waffe wieder. Allerdings dürfte der Rest dann zu nichts mehr zu gebrauchen sein.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Paintball-Markierer dürften nach dem Waffengesetz als Kurzwaffen eingestuft sein.

    Bei Kurzwaffen ist das Griffstück ein wesentliches Waffenteil und darf daher nicht bearbeitet werden. Tauschen darf man es aber schon, jedoch darf man dabei keine neue Waffe herstellen. Der Zusammenbau des Verschlusses einer Waffe mit dem Griffstück einer anderen Waffe, könnte den Tatbestand der Waffenherstellung erfüllen. Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist das verboten!


    Sei auch Du ein Verdammter!

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    Famas:
    Du hast sicher Recht, aber ging es nicht um den Transport (zerlegt) in Deutschland u. Zusammenbau woanders (wo es hoffentl. legal ist!) ?

    Was ich meinte ("Das sollte SO gehen") ist ja nur der Transport einer zerlegten Waffe (oder mehrerer). Und ich schrieb extra, er solle den Frame mit den Stempelungen mit einpacken, auch wenn er ihn nicht braucht.

    mfg
    Sascha

    Der Knackpunkt liegt nicht beim Transport.
    Da ich einfach mal behaupte, dass das Innenleben eines beliebigen Paintballmarkierers nicht auf Anhieb passend in einem Softair-Gehäuse funktionieren wird, fängt das Problem schon viel früher an.
    Nämlich beim passend machen.

    Man darf weder am Softair-Gehäuse (sofern die AS-Waffe vorher ge- :F: t war) noch am Innenleben (oder auch Gehäuse) des PB-Markierers soweit rumgebastelt werden.
    Das einzige was man machen darf, wenn man kein BüMa ist, ist ein Zerlegen zur Reinigung / Wartung und der Austausch von baugleichen Ersatzteilen bei einem Defekt.

    Also wenn bei mir im Team mal einer mit einer derart verbastelten Knarre auftaucht, kann er gleich wieder umdrehen und brauch nicht wieder zu kommen.

    Aber vielleicht bin ich ja kleinkariert, weil ich soviel Wert darauf lege nicht gegen das Waffengesetz zu verstoßen.
    Anscheinend wird das von der Allgemeinheit neuerdings in diesem Forum etwas lockerer gesehen - zumindest drängt sich der Verdacht auf, wenn ich mir diesen Thread durchlese.