KWS übertragen an Volljährigen

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 3.654 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Juli 2009 um 18:13) ist von Musashi.

  • Hallo,

    kann ich mein Kleinenwaffenschein übertragen bzw. einen volljährigen die Vollmacht geben das es den Kleinenwaffenschein Nutzen kann?

    Rein Rechtlich sollte das eigentlich keine probleme geben. Außer es gibt es ein Waffen gesetz das gegen diese Vollmacht gegenstandslos macht.

    Kennt sich da jemand aus?
    Würde sowas gehen?

    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von luna213 (26. Juli 2009 um 14:50)

  • Hallo
    Nein das geht natürlich nicht.
    Du kannst dein Perso oder deinen Führerschein auch nicht jemandem übertragen.
    Das Dokument ist nur auf die Person bezogen die auch drauf steht.

    Mfg Röhm_RG_96

    Meine Eisen " 2x Röhm RG 96 Nickel, RG99 Nickel, RG69 Nickel " :n1:
    Weihrauch HW35

  • Hallo.
    Ich bin mir ganz sicher, dass der KWS nicht übertragbar ist. So änlich, wie bei einem Führeschein.
    Die Person, auf welche der KWS ausgestellt ist, wird ja auch "überprüft".
    Wie kommst Du denn darauf, ihn übertragen zu wollen?

    Gruss

  • Zitat

    Original von luna213
    Hallo,

    kann ich mein Kleinenwaffenschein übertragen bzw. einen volljährigen die Vollmacht geben das es den Kleinenwaffenschein Nutzen kann?

    Rein Rechtlich sollte das eigentlich keine probleme geben......

    Ganz klares Nein!

    Die ausstellende Behörde hat Deine Zuverlässigkeit geprüft und Dir dann einen KWS auf Deinen Namen ausgestellt.
    Dass Du dann nicht in die Rolle der Behörde treten kannst, und Deinen KWS einer anderen Person überschreiben kannst ....... das sollte eigentlich klar sein!

  • Zitat

    Original von luna213
    Hallo,

    kann ich mein Kleinenwaffenschein übertragen bzw. einen volljährigen die Vollmacht geben das es den Kleinenwaffenschein Nutzen kann?

    Rein Rechtlich sollte das eigentlich keine probleme geben. Außer es gibt es ein Waffen gesetz das gegen diese Vollmacht gegenstandslos macht.

    Kennt sich da jemand aus?
    Würde sowas gehen?

    MfG

    Hast du den Sinn des KWS nicht verstanden?

    Dadurch wird DEINE "Zuverlässigkeit" geprüft. Wo ist denn da der Sinn, wenn du das Teil jetzt jedem X-beliebigen übergeben kannst?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Mich würde viel eher interessieren, warum Luna der Ansicht ist, dass die rechtlich kein Problem darstellt?!?!

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Zitat

    Original von Knallebum

    Hast du den Sinn des KWS nicht verstanden?

    Dadurch wird DEINE "Zuverlässigkeit" geprüft. Wo ist denn da der Sinn, wenn du das Teil jetzt jedem X-beliebigen übergeben kannst?

    Richtig. Ist ja nicht so, dass du 50€ bezahlst und schwupp, schon haste ihn. Der Prozess, der zum Ausstellen des KWS gemacht wird, ist mehr als nur ihn zu drucken.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Es gibt einige Inhaber-Scheine, die man auf Dritte übertragen kann, z.B. Fzg.-Schein/ Brief.
    Aber Dokumente mit Ausweisfunktion (sprich: ausweisende Person ist berechtigt, ...dies und das zu tun) können nicht übertragen werden.
    Überall dort, wo dies dennoch erlaubt ist (z.B. übertragbare Monatskarte), ist es auch explizit vermerkt.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Originally posted by taz777
    Mich würde viel eher interessieren, warum Luna der Ansicht ist, dass die rechtlich kein Problem darstellt?!?!


    Man könnte die Firma Siemens und Apple auf mich übertragen.Da gib es auch keinerlei rechtliche probleme.Geh zum notar der ließt mir was vor und das wars.Ich bin verantwortlich für die Firma was da passiert. Dann habe ich die Außerordentliche vollmacht und kann machen was ich will mit den Firmen (so sollte keiner denken schlechtes Vorbild).

    Ein etwas übertriebenes beispiel aber ist so.

    Einmal editiert, zuletzt von luna213 (26. Juli 2009 um 16:07)

  • Zitat

    Originally posted by Helmut, ein Bär
    Das wäre ja in etwa so als wolle man einen Führerschein oder einen Gesellenbrief übertragen - vielleicht auch einen Professor - Titel. :wogaga:

    Edit: Aber die Idee finde ich irgendwie witzig. :crazy2:

    Es ist einfach alles möglich. Es gibt leute die Kaufen sich den titel Dipl. Kaufmann usw..
    Nix ist unmöglich.

  • Zitat

    Original von luna213
    Man könnte die Firma Siemens und Apple auf mich übertragen.Da gib es auch keinerlei rechtliche probleme.Geh zum notar der ließt mir was vor und das wars.Ich bin verantwortlich für die Firma was da passiert. Dann habe ich die Außerordentliche vollmacht und kann machen was ich will mit den Firmen....

    Ja Neee, iss klaaarrrr.....

    man könnte die Siemens AG durch ein bisschen etwas vorlesen beim Notar auf Dich übertragen. Die Siemens-Aktionäre kurz mal ein bisschen enteignen, die Gesellschaftsform ändert auch gleich der Notar .......... :laugh:

    Manchmal ist Schweigen Gold!!

  • luna213

    Du kannst Grundstücke übertragen, Besitz, andere Güter...

    aber genausowenig wie du deinen Personalausweis oder Führerschein übertragen kannst, kannst du den KWS übertragen. Waffenschein und WBK jedweder couleur übrigends auch nicht... bevor jemand fragt ;)

    Und ja, natürlich kann man sich Titel kaufen... von mir aus auch alles andere. Das heisst aber nicht, daß das dann zwangläufig auch rechtlich einwandfrei ist.

    Gruß
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Gut getrollt. Weitermachen.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Zitat

    Original von luna213
    Was ist dran schwer zu verstehen? Man kann eine GMBH bsp. Apple GmbH Deutschland oder irgendeine GmbH kurzerhand übertragen.


    Beispiel bei einer GmbH wenn man jemanden die Vollmacht gibt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Prokura

    Du vermischt in Deiner völligen Unwissenheit derart viele Sachen, dass es sich in Deinem Falle nicht weiter lohnt, Irgendetwas zu erklären!

    Prokura überträgt keine Firma keinen Konzern auf eine andere Person! Aber selbst das wirst Du nicht verstehen!

  • Zitat

    Original von Broadhead
    Gut getrollt. Weitermachen.

    Danke Broadhead,

    dieser Gedanke ist mir bei unserem Fragesteller auch gerade gekommen. Deshalb von meiner Seite die Einsicht:

    Don`t feed the Troll - Jeder weitere Aufwand wäre Zeitverschwendung!

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (26. Juli 2009 um 16:20)

  • Das geht natürlich nicht. Eine Privatperson kann nicht die Zuverlässigkeit und pers. Eignung einer anderen Person feststellen. Bekanntlich ist beides die Voraussetzung für jede waffenrechtliche Erlaubniss.
    Das kann noch nicht mal der zuständige Sachbearbeiter allein feststellen. Daher ruft er ja drei Stellen ab um dann die eingehenden Ergebnisse zusammenfassend zu bewerten.

  • Zitat

    Originally posted by ALFHA1802

    Du vermischt in Deiner völligen Unwissenheit derart viele Sachen, dass es sich in Deinem Falle nicht weiter lohnt, Irgendetwas zu erklären!

    Prokura überträgt keine Firma keinen Konzern auf eine andere Person! Aber selbst das wirst Du nicht verstehen!

    Ich kenne soviele menschen die Schulden angehäuft haben bei ner GmbH/AG und dann die GmbH an einem idioten übertragen haben mit den schulden und die vom schneider waren und der neue Inhaber probleme hatte und ins knast musste.

    Du hast wirklich keine ahnung. Man kann nichts übertragen alles ist schwer. Nichts ist machbar.

    So denk fast leider jeder deutsche Staatsbürger!

    Lösch doch einfach dieses Thread und mich gleich mit.

  • Zitat

    Originally posted by Floppyk
    Das geht natürlich nicht. Eine Privatperson kann nicht die Zuverlässigkeit und pers. Eignung einer anderen Person feststellen. Bekanntlich ist beides die Voraussetzung für jede waffenrechtliche Erlaubniss.
    Das kann noch nicht mal der zuständige Sachbearbeiter allein feststellen. Daher ruft er ja drei Stellen ab um dann die eingehenden Ergebnisse zusammenfassend zu bewerten.

    Danke für diese Antwort.