Hallo,
kann ich mein Kleinenwaffenschein übertragen bzw. einen volljährigen die Vollmacht geben das es den Kleinenwaffenschein Nutzen kann?
Rein Rechtlich sollte das eigentlich keine probleme geben. Außer es gibt es ein Waffen gesetz das gegen diese Vollmacht gegenstandslos macht.
Kennt sich da jemand aus?
Würde sowas gehen?
MfG