Hausdurchsuchung Teil 2.

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 4.367 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juli 2009 um 23:48) ist von thomas123xy.

  • Greetz alle miteinander!

    Ich komme gerade vom Anwalt, der hat mir eine merkwürdige Geschichte aufgetischt.
    Er hat ein 15 seitiges "Gutachten" der Polizei (selbstgebastelt), mit denen Sie die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme eines Remington New Army PTB 304 rechtfertigen.
    Demnach handelt es sich bei der Waffe um einen ehemals scharfen Perkussionsrevolver der durch Dritte abgeändert wurde. Die Polizei stellt weiterhin in Frage ob die PTB hätte vergeben werden dürfen. Die Waffe dürfe gem. dem neuen Waffenrecht (§2Abs2. glaube ich) nur noch von WBK Inhaber besessen werden da man Sie zu leicht wieder umbauen könnte.
    Die Waffe ist von der Firma Neumann Pedersoli, Sie hat keinerlei Beschusszeichen die darauf schliessen lassen das die Waffe jemals scharf war. Auf dem Rohr steht lediglich das die Waffe das Kaliber 9mm verschiesst sowie der Hersteller. Das Rohr wird durch 2 Stifte die durch die obere Brücke durch die Laufwurzel gehen gesperrt, die Trommel ist so verändert das die Bohrungen nicht gerade sind und leicht schräg vor dem Rohr stehen. Auf der Trommel steht ebenfalls die Kaliberangabe 9mm.
    Ich bin der Meinung das die Waffe vom Werk ab eine SSW war, oder bin ich da im Irrtum?

  • Zitat

    Original von Merlin13
    Greetz alle miteinander!

    Ich komme gerade vom Anwalt, der hat mir eine merkwürdige Geschichte aufgetischt.
    ...Er hat ein 15 seitiges "Gutachten" der Polizei (selbstgebastelt)...

    Wie ist das gemeint? :confused2:

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Ist das "Gutachten" vom BKA oder von der PTB bestätigt?
    Kann mir nicht vorstellen, das die für eine gültige PTB Nummer so etwas von sich geben würden.
    Die Waffe besitzt ja wohl eine gültige PTB Abnahme und wurde nie als scharfe Waffe gebaut oder beschossen, sondern lediglich aus den Teilweise gleichen Teilen wie ihre scharfen Schwestermodelle gefertigt.
    Wenn diese Argumentation zumindest so wie ich das momentan verstehe greifen würde, könnten wir uns bald auch von vielen anderen Modellen, die scharfe Schwestermodelle haben verabschieden.
    Die Heges sind da ja nicht die Einzigen.
    Sogar die
    - RG69
    - Noris Twinny
    - HW37
    und die
    - Mercury M1 / M2
    Haben scharfe Schwestermodelle und sind wohl teilweise aus den gleichen Teilen gefertigt.
    Vielleicht wäre es auch sinnvoll mal bei der PTB / beim BKA nachzufragen.
    Vielleicht können die das klarstellen.
    Hab auch mal wegen einer sache ganz unverbindlich und ohne Sachbezug beim BKA nachgefragt, weil mir jemand in meiner Argumentation nicht folgen wollte.
    Als ich Ihm dann die Mail unter die Nase hielt war dann Ruhe.
    Aber bei einem Strafverfahren wird das wohl nicht ganz so einfach sein, als wenn es nur um Formalitäten geht.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von Merlin13

    [...]Die Polizei stellt weiterhin in Frage ob die PTB hätte vergeben werden dürfen. [...]

    Wenn die sich schon sone Mühe machen ein Gutachten (15 Seiten) darüber zu Verfassen, dann sollten sie auch in der Lage sein dies zu überprüfen.


    Auch mal so neben bei: Was die Polizei in Frage stellt interessiert niemanden. Sie sind lediglich die Executive. Wenn sie sich nicht sicher sind über bestimmte Sachverhalte, dann müssen sie das vom zuständigen Amt abnehmen lassen. Die können dann sagen: "Ja, die PTB darf vergeben werden" oder "Nein, durfte sie nicht."

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Wobei das gelinde gesagt scheiss egal währe.
    Denn diese waren ja selber nie scharfe Waffen sondern haben schon das Herstellerwerk als SSW verlassen.

    Zitat

    Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden....

    Bei den von dir genannten Waffen ist dies nicht der fall. Denn sie werden so wie sie sind gefertigt und nicht umgearbeitet.


    Ach und bitte immer den ganzen Text eines Gesetzes zu seiner Sache einstellen.
    Denn wenn man alles liest dann können die zwei Zeilen schon wieder was anderes bedeuten.
    Ich will jetzt abere nicht extra suchen.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Also für mich hört sich das irgendwie nach einer nachträglich zusammengebastelten
    Begründung für die Hausdurchsuchung an.
    Es kann doch nicht sein das man bei einer Waffe mit PTB-Nummer und allem drum und dran nachträglich anfängt zu bezweifeln ob diese PTB vergeben werden durfte.
    Das würde ja vorraussetzen das jeder Besitzer eines solchen Teils sich bis ins kleinste Detail mit den abänderungen und mit der Gesetzteslage auskennen muss.
    Es dürften also nur noch absolute Fachleute SSWs besitzen.
    Wo fängt den das anzweifeln an und wo hört es auf.
    Fazit wäre für mich das ich keinerlei PTB-Waffe mehr zuhause haben möchte, da mir ja nach belieben ein Verstoß gegen das Waffengesetz zusammengebastelt werden kann.
    Armes Deutschland.

  • Eine PTB wurde rechtmäßig vergeben, und nur das zählt.

    Falls die Exekutive der Meinung ist, dass schon die Zuteilung nicht rechtmäßig war, dann müsste ein Ermittlungsverfahren gegen die PTB eingeleitet werden.
    Eher unwahrscheinlich, wie ich meine.

    Eine PTB-zugelassene SSW ist immer eine komplette Neuwaffe mit komplett eigener Zulassung, sie hat rein rechtlich keine Vorgeschichte.
    Woher ihre Teile stammen, ist beinahe unerheblich.

    Beinahe deshalb, weil Teile der Originalbeschriftung nicht unbedingt drauf sein dürfen.
    Die Neumann-Revolver waren nie scharfe Waffen, sie wurden als SSW hergestellt.
    Zwar mit originalen Läufen, aber diese wurden niemals mit anderen Teilen zu einer scharfen Waffe zusammengebaut und auch niemals beschossen, waren also rechtlich niemals Teil einer scharfen Waffe.
    Die Trommel so oder so nicht, die ist ein kompletter Neubau.

    Wer es nicht glaubt, der schaue sich mal die umgebauten PP/PPK/CZ70 an.
    Der originale Hersteller wurde abgeschliffen und der Umbauer hat sich draufgestempelt.
    Warum wohl?

    Sogar der H&R 900 war nie eine scharfe Waffe.
    Seine Beschriftung (H&R900) ist schon in den USA entstanden.

    Bei den SSW-Webley/Enfield/Albion-Revolvern habe ich nie eine originale Herstellerbeschriftung gesehen (aber immer ein Orion), hier brauchte nur die originale Kaliberbestempelung durchge-X-t werden.
    Die originalen Beschussstempel sind meist noch drauf, aber wenn sie in D sowieso keine Gültigkeit haben, dann sind sie dem deutschen Recht völlig egal und dürfen auch draufbleiben.

    Lange Rede, kurzer Sinn:
    Entweder der Richter glaubt dem Gutachten und stellt ALLE PTB-Zulassungen in Frage (was den Staatsanwalt aufgrund der Strafverfolgungspflicht zu einer etwas umfangreicheren Aktion veranlassen dürfte), oder er nimmt das Gutachten gepflegt auseinander.
    Was kein Problem sein dürfte, denn m.W. ist noch nie eine PTB nachträglich !rückwirkend! aberkannt worden (was dann zu einer Rückrufaktion hätte führen müssen!).


    Stefan

    ps:

    Zitat

    Armes Deutschland.


    Ja, irgendwie schon.
    Wenn sich schon die Exekutive nicht mehr mit den Gesetzen auskennt.
    Aber das ist bei den Gesetzen auch nicht wirklich verwunderlich.

  • Zitat

    § 8 des Beschussgesetzes

    Wenn man mal unter Erlaubnisfreier Besitz im Waffengesetz weiter list erkennt man auch warum die Waffe weiter frei ist.
    Wie gesagt Gesetze immer ganz lesen.
    Ist sie nach § 8 des Beschussgesetzes abgenommen hat sich das andere alles wieder erledigt denn dann ist es eine SSW und wie man in der PTB Liste sieht hat die Waffe eine Abnahme nach § 8.

    Die Herren bei der Polizei wissen nun mal meist genau so viel oder wenig wie wir.
    Also hilft nur es zum Prozess kommen lassen und da wird ein echter Sachverständiger die Sache aufklären und uns gehen wieder ein paar tausend Euro steuergelder verloren.

    Zitat

    304 § 8 Neumann GmbH Mod. Western Remington New Army 9 mm R Knall Schreckschussrevolver


    Gruß C.C.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Christian (9. Juli 2009 um 08:37)

  • greetz Leute,

    danke für Euere Hilfe! Ich sehen das genau wie Ihr, deshalb beauftragen wir jetzt einen "richtigen" Gutachter.
    Ich weis das dieses Gutachten vor der Durchsuchung gemacht wurde, sehr merkwürdig alles!

  • Zitat

    Original von Merlin13
    greetz Leute,

    danke für Euere Hilfe! Ich sehen das genau wie Ihr, deshalb beauftragen wir jetzt einen "richtigen" Gutachter.
    Ich weis das dieses Gutachten vor der Durchsuchung gemacht wurde, sehr merkwürdig alles!

    die juristisch viel spannendere Frage:

    darf die Polizei eine rechtmässig erteilte PTB-Zulassung per eigenem Gutachten für ungültig erklären ?

    kann mir nicht denken dass das ein Richter auch so sieht....

    hast du einen in WAFFENRECHT kundigen Anwalt ?

  • Zitat

    Original von Merlin13
    greetz Leute,

    danke für Euere Hilfe! Ich sehen das genau wie Ihr, deshalb beauftragen wir jetzt einen "richtigen" Gutachter.
    Ich weis das dieses Gutachten vor der Durchsuchung gemacht wurde, sehr merkwürdig alles!

    Der 15-seitige Schrieb könnte auch nur der Antrag für den richterlichen Durchsuchungsbefehl gewesen sein, also kein "Gutachten".

    Begutachtung setzt einen besonderen Sachverstand voraus, d.h. auch die Polizei müsste die Waffe an´s LKA o.ä. übergeben mit der Frage nach evtl. Manipulationen und der rechtlichen Gesamtbewertung.

    Wenn der Originalzustand des Objekts unstrittig ist und nur die rechtliche Frage: "Gilt der PTB-Beschuss und ist somit der Besitz ab dem 18. Lebensjahr erlaubnisfrei ? " zu klären ist, sollten das der Richter, Dein Anwalt und der Staatsanwalt das auch so zweifelsfrei im von den Vorpostern beschriebenen Sinne geregelt kriegen.

    Übrigens: Die Beweispflicht für einen Vorwurf liegt bei der Anklagebehörde.
    Falls der o.g. Schrieb nur die frei formulierten Gedanken eines Ermittlers sind und kein Gutachten im rechtlichen Sinne, sollte man dazu auffordern, dieses nachzuholen.
    Vielleicht ticken die Uhren dann schon ein bißchen leiser, auch bei der noch zu klärenden Aufrechterhaltung der Beschlagnahme.

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (9. Juli 2009 um 12:45)

  • Zitat

    Original von NickK

    die juristisch viel spannendere Frage:

    darf die Polizei eine rechtmässig erteilte PTB-Zulassung per eigenem Gutachten für ungültig erklären ?

    kann mir nicht denken dass das ein Richter auch so sieht....

    hast du einen in WAFFENRECHT kundigen Anwalt ?

    Ganz klares Nein. Die Polizei ist lediglich die Executive (Sprich: ausführende Gewalt) und kann nur im Auftrag des Zuständigen Amtes irgendwelche Dinge für ungültig erklären. Letztlich hat die Polizei gar nichts zu sagen, solange die Judikative (Rechtssprechung) nicht ihren Senf dazugegeben hat.
    Übrigends ist die Polizei auch nicht befugt solche Gutachten auszustellen, bzw. wenn sie es tut, ist diese Gutachten nicht gültig und würde vor Gericht nie Stand halten.

    Mal ganz anders: Nehmen wir an ich wäre ein Architekt (sprich ich kenne mich mit Häusern etc. gut aus). Diese Tatsache berechtigt mich aber noch lange nicht ein Gutachten über ein baufälliges Gebäude anzufertigen. Dies macht das Bauamt.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Das Umbauargument finde ich besonders interressant, da das PTB Zeichen genau dies ausschließen soll.
    Da wird ein aufwändiges Prüfverfahren gestartet und bei der PTB von hochqualifizierten Leuten zig Exemplare zerstört und dann behauptet die Polizei auf Basis welcher Grundlage auch immer, das der Umbau zu einfach sei.
    Das wäre ungefähr so, als ob die Autos aus dem Verkehr ziehen würden, weil sie der Ansicht sind, das der Hersteller es so nicht produzieren dürfte.
    Zu was gibt es denn in Deutschland für alles Prüf und Zulassungsverfahren?

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von Bad.Boy
    Das Umbauargument finde ich besonders interressant, da das PTB Zeichen genau dies ausschließen soll.
    Da wird ein aufwändiges Prüfverfahren gestartet und bei der PTB von hochqualifizierten Leuten zig Exemplare zerstört und dann behauptet die Polizei auf Basis welcher Grundlage auch immer, das der Umbau zu einfach sei.
    Das wäre ungefähr so, als ob die Autos aus dem Verkehr ziehen würden, weil sie der Ansicht sind, das der Hersteller es so nicht produzieren dürfte.
    Zu was gibt es denn in Deutschland für alles Prüf und Zulassungsverfahren?

    Genau das ist es. Hier muss erstmal unglaublich viel Papierkram gemacht werden, bevor irgendwer etwas zulassen bzw. verbieten kann.

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    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von HWJunkie

    Was kein Problem sein dürfte, denn m.W. ist noch nie eine PTB nachträglich !rückwirkend! aberkannt worden (was dann zu einer Rückrufaktion hätte führen müssen!).

    Schmeisser Suhl, PTB 858 + PTB 865

    Gruß Klaus

  • Klaus,

    die wurden aber, zumindest offiziell nicht verkauft.
    Also auch kein Rückruf.
    Die 865 wurde dann ja auch wieder Zugelassen.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Achso... Ich dachte, weil da steht "Zulassung wurde mit
    Wirkung zum 31.12.2004 widerrufen". Daraus schloss
    ich, dass eine Zulassung bestand. Wie auch immer, ich
    hab mir schon gedacht, dass ich damit nicht durchkomm.
    Stefan hat, wie immer Recht ;) Vielleicht beim nächsten Mal :))

    Gruß Klaus