Notwehrsituation mit Pfefferspray - Bin ich jetzt "dran"?

Es gibt 126 Antworten in diesem Thema, welches 22.174 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. November 2009 um 23:58) ist von Jermaine25Bln.

  • Hallo,

    ich fange kurz und bündig an:

    Mein jüngerer Bruder (17) wurde nach einem Wortgefecht von einem über 40 jährigen Angegriffen.
    Er ist auf ihn zugerannt und wollte ihn schlagen, da habe ich ihn mit dem Pfefferspray, welches ich immer bei mir führe, "abgewehrt". Vom ersten Sprühstoß zeigte er sich recht unbeeindruckt. Dann wollte er auf mich los und der zweite hat ihn ganz offensichtlich "entmutigt".

    Wir haben erstmal die Beine in die Hand genommen weil ich wusste nicht, wie lange das Zeug wirkt. Freunde von mir sind aber an Ort und Stelle geblieben und haben auf das Eintreffen der Polizei gewartet, welche von Passanten gerufen wurde. Als die Polizei da war und der Spinner von ihnen in die gegenüberliegende Gaststätte "verbannt" wurde, hat man mich zum Sachverhalt befragt und mich gebeten, das Pfefferspray auszuhändigen - das habe ich ohne wenn und aber getan.

    Der Polizist hat mir gesagt, dass viele Aussagen, auch die von unbeteiligten (gegenüber war eine Gaststätte welche nicht gerade schlecht besucht war) gegen eine stehen. Also gegen die von dem Angreifer und es eben nach einer Notwehrsituation aussieht oder besser gesagt nach einer Art "Hilfe in Not" - ALLERDINGS, und da habe ich jetzt etwas muffensausen, hat er gesagt, dass Pfefferspray eigentlich nur gegen die Abwehr von Tieren ist. Ich habe nur gesagt, dass ich das ja eigentlich auch gegen Tiere dabei habe, es aber in dem Moment dennoch benutzt habe - mehr konnte ich ja nicht sagen, denn so wars auch.

    Einfache Frage: Dass es Notwehr war, scheint überaus deutlich zu sein.

    Kann es passieren, dass ich dennoch dafür belangt werde, weil es Pfefferspray war und nicht CS?

    Hatte jemand von eusch schonmal soeine Situation? Ich frage hier nach, weil JEDER meiner Bekannten der ein Pfefferspray führt vom jeweiligen Waffenhändler extra dieses empfohlen bekommen hat, weil CS angeblich nicht so wirkungsvoll sein soll.

    Ich möchte keine Rechtsberatung sondern nur Tips und Meinungen, darauf weise ich extra hin!

    Vielen Dank,
    Winters

  • In einer Notwehr- / Nothilfs- Situation ist es irrelevant, es war kein unverhältnismäßiges Mittel.

    mach dir keine Sorgen

    ABIsajaf - Endlich Hammas!

  • Nein, bei Notwehr/Nothilfe ist jedes angemessene und zur Verfügung stehende Mittel erlaubt. Wenn man dann halt nur ein Tierabwehrspray dabei hat - Pech für den Angreifer.

  • Zitat

    Original von Winters
    Kann es passieren, dass ich dennoch dafür belangt werde, weil es Pfefferspray war und nicht CS?

    Wenn unser Rechtssystem funktioniert: Nein.

    In einer Notwehrsituation (ist gegeben) ist jedes verhältnismäßige Mittel, gemessen an der Intensität des Angriffes, zulässig.

    Du hast das eigentlich nur gegen Tiere zu verwendende Tierabwehrspray in einer Notwehrsituation, in der ein gegenwärtiger Angriff auf einen Angehörigen erfolgt ist, eingesetzt. Die von Dir ausgeführte Körperverletzung ist nicht rechtswidrig.

    (Natürlich keine Rechtsberatung)

    Gruß
    andy

  • Es war auf eine Entfernung von etwa 2 Meter und er konnte nach etwa einer Stunde mit dem Auto nachhause fahren - ich denke mal nicht, dass er bleibende Schäden hat....

    Ich hoffe, dass ihr soweit recht habt. Die Polizisten haben auch gemeint, wenn es sich tatsächlich als Notwehr herausstellt, ist die Sache wahrscheinlich begraben. Mein Spray ist zwar weg, war aber eh nur so ein 4€ billigteil (Nix extravagantes von Walther oder so!).

    Ich denke mal, dass der Kerl (wie der abging, ich dachte der wird meinen bruder kurz und klein schlagen) eine obligatorische Anzeige gegen mich machen wird, aber die landet ja bei der selben Staatsanwaltschaft und die Sachlage.... ähm.... 8 Zeugen oder so, davon mehrere "total" unbeteiligte Zuschauer? .... die ist recht eindeutig!

    Vielen Dank vorerst für eure Meinungen!

  • Eine Frage noch:

    Nach dieser Situation habe ich gelernt, dass das Jahrelange mitschleppen von so einem Döschen manchmal doch lohnenswert sein kann.

    Ich bin froh, dass mein Bruder nun ohne Verletzungen mit mir nachhause gehen konnte und möchte nicht nocheinmal in so eine Situation kommen. Aber falls doch, kaufe ich mir morgen SOFORT wieder eine Abwehrwaffe, welche ich frei mit mir führen darf.

    Würdet ihr mir raten nocheinmal zum Pfefferspray zu greifen? :confused2:

    Gewirkt hat es auf alle Fälle, aber hätte es etwas weniger Wirkung... ich weiß nicht, wozu er dann noch in der Lage wäre, weshalb ich mich mit CS (nach dieser Erfahrung) definitiv nicht sicher fühlen würde!

    Einmal editiert, zuletzt von Winters (29. Juni 2009 um 23:12)

  • Zitat

    Original von Winters
    Hallo,

    ich fange kurz und bündig an:

    Mein jüngerer Bruder (17) wurde nach einem Wortgefecht von einem über 40 jährigen Angegriffen.
    Er ist auf ihn zugerannt und wollte ihn schlagen, da habe ich ihn mit dem Pfefferspray, welches ich immer bei mir führe, "abgewehrt". Vom ersten Sprühstoß zeigte er sich recht unbeeindruckt. Dann wollte er auf mich los und der zweite hat ihn ganz offensichtlich "entmutigt".

    Das kann Konsequenzen haben!
    Denn die fetten Wörter passen nicht zueinander!
    Ein "Wortgefecht" kann auch beleidigend sein! Es kommt auf die Worte an die gefallen sind und wenn der Geschädigte Anzeige erstattet wegen vorsätzlicher Körperverletzung und führen einer illegalen Waffe und der Richter in den Worten deines Bruders eine klare Provokation erkennt um genau die Reaktion zu provozieren - dann kann es negativ enden für dich! Denn es ist ein leichtes ein "Wortgefecht" so zu führen das der Gegenüber die Zurückhaltung verliert und dann dastehen mit Pfefferspray und sich auf "Notwehr" zu berufen ist sehr leicht gesagt!

    Also ich denke ihr Beide habt Sch... gebaut und wenn ihr ohne Anzeige rauskommt dann noch mal Glück gehabt! Übrigens - die Aussagen eines Poli in Bezug auf Recht oder Unrecht - geschenkt! :F:

  • Zitat

    Die von Dir ausgeführte Körperverletzung ist nicht rechtswidrig.

    Das stimmt so nicht. Rechtswidrig ist sie, allerdings gab es Rechtfertigungsgründe(Z.B Notwehr,Notstand etc..). Wenn diese Vorliegen kann es zu keiner Strafe kommen.

    Gruß Bombi

  • Ganz einfach:

    Kauf Dir ein wirklich gutes (!) Pfefferspray (gibts genug Threads zu) und nicht so einen billig Mist. Achte stehts auf Haltbarkeit und tausche es zeitig aus.

    Gruß
    andy

  • Zitat

    Original von Bombalega

    Das stimmt so nicht. Rechtswidrig ist sie, allerdings gab es Rechtfertigungsgründe(Z.B Notwehr,Notstand etc..). Wenn diese Vorliegen kann es zu keiner Strafe kommen.

    Hast Du dafür ne Quelle die das belegt?

    Wenn man in Notwehr verhältnismäßig handelt um sein eigenes Recht zu schützen handelt man doch grade nach dem geltendem Recht, und nicht rechtswidrig!

    Gruß
    andy

  • Zitat

    Original von aandykf

    Hast Du dafür ne Quelle die das belegt?

    Wenn man in Notwehr verhältnismäßig handelt um sein eigenes Recht zu schützen handelt man doch grade nach dem geltendem Recht, und nicht rechtswidrig!

    Gruß
    andy

    Die Quelle ist das BGB und das StGB der BRD! UND - jeder Fall wird[kann] anders bewertet durch[werden] die Richter... es geht um Tatsachenentscheidungen.

    Einmal editiert, zuletzt von A71 (29. Juni 2009 um 23:34)

  • Zur Klarstellung:

    Der Typ wollte meinem Bruder eine reinhauen, das ist klar.

    Das "Wortgefecht" war nicht beleidigen.
    Es wurde gesprochen - was genau weiß ich nicht, da ich ja ein paar Meter weit weg war. Plötzlich stieg der Kerl aus dem Auto aus und fing an total abzudrehen. Er schlug einem bekannten von uns ein blaues Auge, was auch ordentlich anschwoll und wollte sich direkt danach über meinen Bruder hermachen - UMGEHEND im Anschluss!

    Das blaue Auge habe ich vorher nicht erwähnt, weil es mit meinem Bruder nichts zu tun hat... obwohl es die Agressivität des Angreifers zeigt. Die Polizei hat übrigens Bilder davon gemacht und der betroffene stellt Strafanzeige.

    Bis dahin habe ich schon erkannt, dass hier etwas gewaltig aus dem Ruder läuft, das Pfefferspray gezogen und stand neben ihm, und habe ihm gesagt "Verpiss dich mann!" - Er hat mich kurz angesehen und rannte unbeeindruckt sofort wieder auf meinen Bruder zu, der flüchten wollte. Ich bin einige Schritte hinterher und habe "Hey!" gerufen - mehrmahls, er hat nämlich mit einigen Schlägen meinen Bruder bereits verfehlt. Bei einem meiner Rufe drehte er sich um und hat die erste Ladung bekommen. Er hat sich kurz das Gesicht gerieben und wollte sich dann über mich hermachen, mit den Worten "Ich nehm dir dei Schpray weg und schlag dich tot!" - als er dann auf mich zukam und schon zum Schlag ausholte, war das Grund genug für mich ihn nocheinmal anzusprühen. Das wars, da hat er genug abbekommen, dass er ruhig war.

    So habe ich die Situation erlebt. Was da vorher zu seinem "Ausraster" geführt hat weiß ich nicht, es ist angeblich ein flüchtiger Bekannter von meinen bekannten wiederrum - hat also defintiv nichts mit mir zu tun und kennt mich auch nicht.

    Die Polizei hat auch ganz klar gesagt, dass es ihnen völlig egal ist, was da lief: "Wer hat als erster geschlagen, wer ist wohin gerannt, wer ist hinterher und wer hat gesprüht?" - mehr hat die nicht interessiert. Die haben auch einen Alkoholtest mit mir gemacht: 0,000 natürlich - Montag nachmittag und ich bin berufstätig, das versteht sich dann von selbst.

    Wortwörtlich hat der Beamte auch gesagt: "Es sind viele Aussagen gegen eine" und es kommt ihm jetzt vom Ersten Eindruck wie Nothilfe vor, aber das müssen Staatsanwalt und richter beurteilen dazu seie er nicht in der Lage.


    Also es war definitiv kein "Ej du depp!" dann "Ich schlag dich" und dann daraufhin "Nur zu ich hab Pfefferspray bin also Superman" - Fall!

    Einmal editiert, zuletzt von Winters (29. Juni 2009 um 23:36)

  • Zitat

    Hast Du dafür ne Quelle die das belegt?

    Das is so ;)

    Im Strafrecht muss man ganz abstrackt denken.
    Zuerst wird die Tatbestandsmäßigkeit geprüft, dann die Rechtswidrigkeit und dann die Schuld. Trifft eines der Dinge nicht zu kann es zu keiner Anklage kommen. Eine Tatbestandsmäßige Handlung ist automatisch Rechtswidrig. Allerdings prüft man dabei ob Rechtfertigungsgründe vorlagen. Z.B Notwehr,Einwilligung des Verletzten oder auch die rechtmäßigkeit der Amtsausübung..)
    Is net so ganz einfach zu verstehen...
    Er hat eine KV begangen, das kann keiner leugen.
    Ergo Tatbestand der der KV erfüllt, somit automatisch Rechtswidrig weil Indizwirkung....

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Bombalega (29. Juni 2009 um 23:45)

  • Zitat

    Original von Winters
    ...Mein Spray ist zwar weg, war aber eh nur so ein 4€ billigteil (Nix extravagantes von Walther oder so!).

    ...

    Ein Spray soll man nach der Benutzung sowieso wegwerfen und durch ein neues ersetzen. Das ist so wie beim Sicherheitsgurt im Auto nach einem Unfall, da muss der alte auch raus und ein neuer rein...auch wenn es nur ein kleiner Schaden war, es können im Material Mikrorisse entstanden sein und das nächste Mal würde der im schlimmsten Fall reißen....

    Und so ist es beim Spray auch..beim nächsten Mal könnte es nicht mehr funktionieren, oder halt nicht mehr genug drin sein....also nach der Benutzung lieber ein neues besorgen und das alte entsorgen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi

    Ein Spray soll man nach der Benutzung sowieso wegwerfen und durch ein neues ersetzen. Das ist so wie beim Sicherheitsgurt im Auto nach einem Unfall, da muss der alte auch raus und ein neuer rein...auch wenn es nur ein kleiner Schaden war, es können im Material Mikrorisse entstanden sein und das nächste Mal würde der im schlimmsten Fall reißen....

    Und so ist es beim Spray auch..beim nächsten Mal könnte es nicht mehr funktionieren, oder halt nicht mehr genug drin sein....also nach der Benutzung lieber ein neues besorgen und das alte entsorgen.

    Danke, gut zu wissen.

    Ich als gebürtiger Schwabe hätte das Spray nämlich behalten... nach zwei Sprühern wäre ja noch genug drin, würde ich denken.

  • Erst einmal Glückwunsch zu dem couragiertem Eingreifen,ist ja heute nicht mehr selbstverständlich.

    Ich denke auch nicht ,das der Angreifer großartig eine Chance hat,trotzdem würde ich schon einmal deinen Anwalt bescheid sagen.

    Normalerweise wenn unabhängige ZEugen da sind,die deine Geschichte bestätigen,bzw untermauern,dann passiert gar nichts.
    Das du Pfefferspray genutzt hast ist erstmal unwichtig,weil du es ja zum Schutz deines Bruders bzw deiner Gesundheit einsetzten musstest.

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • und das genau kann dein Problem werden - es handelte sich NICHT um Notwehr! Oh Mann - du redest dich gerade um Kopf und Kragen! Wollen wir das hier nicht Alles lieber löschen - denn das INET ist kein geheimer Raum! Und deine Einlassung hier ist alles andere als gerichtsfest!
    Ich würde vorschlagen das Thema durch die Admins so schnell wie möglich löschen zu lassen!
    Ist nur ein Vorschlag zur Sicherheit!

    Einmal editiert, zuletzt von A71 (29. Juni 2009 um 23:47)

  • Zitat

    Original von Bombalega

    Das is so ;)

    Nein, siehe Post vor Dir.

    Ich kenne mich im deutschen Recht (besonders im WaffG, Notwehr, Notstand durch WSK) recht gut aus, meine beiden Eltern sind Juristen, ich weiß schon wie die Justiz im Groben abläuft ;)

    Eine Tat ist nicht rechtswidrig, wenn sie durch Notstand geboten ist. Natürlich muss da erst durch Staatsanwaltschaft ermittelt werden, oder es wird sogar erst vor Gericht entschieden. Aber trotzdem ist die Körperverletzung, so wie der Threadstarter beschreibt, nicht rechtswidrig.

    Gruß
    andy

    Einmal editiert, zuletzt von aandykf (29. Juni 2009 um 23:50)

  • Zitat

    Original von A71
    und das genau kann dein Problem werden - es handelte sich NICHT um Notwehr! Oh Mann - du redest dich gerade um Kopf und Kragen! Wollen wir das hier nicht Alles lieber löschen - denn das INET ist kein geheimer Raum! Und deine Einlassung hier ist alles andere als gerichtsfest!
    Ich würde vorschlagen das Thema durch die Admins so schnell wie möglich löschen zu lassen!
    Ist nur ein Vorschlag zur Sicherheit!


    Willst du nicht lieber mal schweigen,
    du erzählst Quatsch,
    gibst falsche Rechtsberatung
    und redest den Threadstarter kriminell.

    Also sei doch einfach leise, wenn du keine Ahnung hast!