Hallo,
ich fange kurz und bündig an:
Mein jüngerer Bruder (17) wurde nach einem Wortgefecht von einem über 40 jährigen Angegriffen.
Er ist auf ihn zugerannt und wollte ihn schlagen, da habe ich ihn mit dem Pfefferspray, welches ich immer bei mir führe, "abgewehrt". Vom ersten Sprühstoß zeigte er sich recht unbeeindruckt. Dann wollte er auf mich los und der zweite hat ihn ganz offensichtlich "entmutigt".
Wir haben erstmal die Beine in die Hand genommen weil ich wusste nicht, wie lange das Zeug wirkt. Freunde von mir sind aber an Ort und Stelle geblieben und haben auf das Eintreffen der Polizei gewartet, welche von Passanten gerufen wurde. Als die Polizei da war und der Spinner von ihnen in die gegenüberliegende Gaststätte "verbannt" wurde, hat man mich zum Sachverhalt befragt und mich gebeten, das Pfefferspray auszuhändigen - das habe ich ohne wenn und aber getan.
Der Polizist hat mir gesagt, dass viele Aussagen, auch die von unbeteiligten (gegenüber war eine Gaststätte welche nicht gerade schlecht besucht war) gegen eine stehen. Also gegen die von dem Angreifer und es eben nach einer Notwehrsituation aussieht oder besser gesagt nach einer Art "Hilfe in Not" - ALLERDINGS, und da habe ich jetzt etwas muffensausen, hat er gesagt, dass Pfefferspray eigentlich nur gegen die Abwehr von Tieren ist. Ich habe nur gesagt, dass ich das ja eigentlich auch gegen Tiere dabei habe, es aber in dem Moment dennoch benutzt habe - mehr konnte ich ja nicht sagen, denn so wars auch.
Einfache Frage: Dass es Notwehr war, scheint überaus deutlich zu sein.
Kann es passieren, dass ich dennoch dafür belangt werde, weil es Pfefferspray war und nicht CS?
Hatte jemand von eusch schonmal soeine Situation? Ich frage hier nach, weil JEDER meiner Bekannten der ein Pfefferspray führt vom jeweiligen Waffenhändler extra dieses empfohlen bekommen hat, weil CS angeblich nicht so wirkungsvoll sein soll.
Ich möchte keine Rechtsberatung sondern nur Tips und Meinungen, darauf weise ich extra hin!
Vielen Dank,
Winters