Zitat: "...sondern NUR um die Frage, ob Pfeffer in Notwehrsituationen erlaubt ist."
Legal erwerbbare Reizstoffe, die lediglich Tränenkanäle und Schleimhäute zur Produktion von Flüssigkeit anregen, gelten nach Deutschen Recht in ihrer Anwendung nicht als Körperverletzung.
Der Körper wird durch diese Stoffe nicht dauerhaft verändert, Schaden im juristischen Sinn ensteht nicht direkt.
Zum Vergleich: Jemanden die Haare abschneiden ist Körperverletzung, allerdings beim Friseur mit Einwilligung.
Pfefferspray oder ähnliches ist also juristisch eine gute Entscheidung.