Beiträge von Dr. K

    Du hast tatsächlich mal nachgeschlagen, finde ich gut!
    Die Formulierungen im Bereich Körperverletzung sind herrlich, nicht wahr?

    Letztendlich liegt die Entscheidung im Ermessen des Richters und dieser ist Jurist im Staatsdienst, dass bedeutet, er dient dem Staat durch die Aufrechterhaltung des Rechtssystems.
    Aber grau ist alle Theorie und ganz einfach ausgedrückt:
    Was würde passieren, wenn der zweckmäßige Einsatz dieser Produkte durch ein Urteil als Körperverletzung festgelegt werden würde?

    -Müssten sie dann nicht unter das Waffengesetz fallen?
    -Dürften sie dann noch frei erwerblich sein?
    -Könnte man dann die Firma, oder gar die Technische Bundesanstalt, die das Produkt zum Einsatz am Menschen zu ließ, für Schäden haftbar machen?
    -Dürfte man den Beamten der Exekutive weiterhin die präventive Benutzung erlauben?
    -Wie viele Klagen gegen den Staat würde das nach sich ziehen?
    -Würde es einem bestehendem Urteil eines deutschen Gerichts widersprechen?

    Richter möchte ich nicht sein. Aber wer sich sein Urteil fällt, mag gerne dabei bleiben.
    Wichtig ist mir nur, dass der Leser nicht meint,
    aus Gesetzestexten heraus ein Urteil vorhersagen zu können.
    Das mag zwar unserem Verständnis von Rechtsprechung zusagen, aber wenn der Beruf des Richters so leicht zu erfüllen wäre, bräuchte man dafür kein Examen mit Prädikat, sondern nur eine Stammtischrunde mit Büchern.

    Liebe Hobbyjuristen in diesem Forum:

    Es freut mich, dass ihr euch für das deutsche Rechtssystem interessiert, aber bitte unterlasst alle potentiell gefährlichen Ratschläge. Insbesondere in Bezug auf die Strafbarkeit in Notwehr, sowie Waffengebrauch in Bezug auf Menschen.
    Ihr wisst nicht, welcher Idiot das hier ließt.

    Die entsprechenden Paragraphen und Kommentare in den StGB Ausgaben sind absichtlich schwammig formuliert um dem Richter mehr Freiheit in seinem Urteil zu lassen.

    Und Richter lassen sich nicht durch billige Ausreden oder juristisches Halbwissen beeindrucken, dass garantiert ihre Ausbildung.

    Zitat: "...sondern NUR um die Frage, ob Pfeffer in Notwehrsituationen erlaubt ist."

    Legal erwerbbare Reizstoffe, die lediglich Tränenkanäle und Schleimhäute zur Produktion von Flüssigkeit anregen, gelten nach Deutschen Recht in ihrer Anwendung nicht als Körperverletzung.
    Der Körper wird durch diese Stoffe nicht dauerhaft verändert, Schaden im juristischen Sinn ensteht nicht direkt.

    Zum Vergleich: Jemanden die Haare abschneiden ist Körperverletzung, allerdings beim Friseur mit Einwilligung.

    Pfefferspray oder ähnliches ist also juristisch eine gute Entscheidung.