Du hast tatsächlich mal nachgeschlagen, finde ich gut!
Die Formulierungen im Bereich Körperverletzung sind herrlich, nicht wahr?
Letztendlich liegt die Entscheidung im Ermessen des Richters und dieser ist Jurist im Staatsdienst, dass bedeutet, er dient dem Staat durch die Aufrechterhaltung des Rechtssystems.
Aber grau ist alle Theorie und ganz einfach ausgedrückt:
Was würde passieren, wenn der zweckmäßige Einsatz dieser Produkte durch ein Urteil als Körperverletzung festgelegt werden würde?
-Müssten sie dann nicht unter das Waffengesetz fallen?
-Dürften sie dann noch frei erwerblich sein?
-Könnte man dann die Firma, oder gar die Technische Bundesanstalt, die das Produkt zum Einsatz am Menschen zu ließ, für Schäden haftbar machen?
-Dürfte man den Beamten der Exekutive weiterhin die präventive Benutzung erlauben?
-Wie viele Klagen gegen den Staat würde das nach sich ziehen?
-Würde es einem bestehendem Urteil eines deutschen Gerichts widersprechen?
Richter möchte ich nicht sein. Aber wer sich sein Urteil fällt, mag gerne dabei bleiben.
Wichtig ist mir nur, dass der Leser nicht meint,
aus Gesetzestexten heraus ein Urteil vorhersagen zu können.
Das mag zwar unserem Verständnis von Rechtsprechung zusagen, aber wenn der Beruf des Richters so leicht zu erfüllen wäre, bräuchte man dafür kein Examen mit Prädikat, sondern nur eine Stammtischrunde mit Büchern.