ZitatOriginal von Promo
Bekommt ein deutscher Polizist seine Dienstwaffe mit nachhause und auch einen Waffenschein ausgestellt um diese außerhalb der offiziellen Dienstzeiten zu führen?
Nein. Wenn Polizisten die Waffe in der dienstfreien Zeit führen dürfen ist dies normal im Dienstausweis vermerkt. Ob sie dürfen ist, wie alles bei der Polizei zu allererst eine Frage des Bundeslandes.
Privat, wie einige hier schreiben, gibt es im übrigen für einen Beamten nicht. Beamter ist man durch Eid, und an den ist man 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tag im Jahr gebunden. Und in Schaltjahren ist es noch ein Tag mehr ;-).
Ein Punkt der in unserer Freizeitgesellschaft immer mehr untergeht, und der mest nur auffällt wenn Beamte Dienstlich für Dinge belangt werden die sie (vermeindlich) Privat gemacht haben. Aber eben auch ein Punkt der dazu führt das in einigen Bundesländern Waffen in der dienstfreien Zeit geführt werden dürfen.