Hallöle.
Ich hab da wieder mal ne ganz spezielle Frage.
Und zwar wurde heute im Verein wieder mal ehftig über ein Thema diskutiert.
Heute gings um unbrauchbar gemachte Pistolenläufe.
Die Gesetzeslage für Dekoläufe ist klar. Bohrungen durch den Lauf, Zuschweißen, etc.
Wie verhält es sich aber, wenn die Züge und das Patronenlager des Laufs entfernt also ausgebohrt würden?
Also beispielsweise ein 9mm Lauf wird auf kompletter Länge auf 12mm aufgebohrt.
Es ist ja dann eigentlich nur noch ein stinknormales Rohr oder?
Die eigentliche Frage lautet also.
Wann geht die Laufeigenschaft verloren?
Nehmen wir z.B. den Lauf einer Glock (weils meine Lieblingspistole ist )
Die äussere Kontur bliebe erhalten, nur das Patronenlager und die Felder und Züge werden irreparabel ausgebohrt.
Nach logischem Menschenverstand ist es ab dem Zeitpunkt doch kein Lauf mehr.
Hat jemand gegenteilige Information oder eine andere Meinung?
Gruß K.