Laser mit Kabelschalter legal?

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 5.949 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. November 2009 um 23:40) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Zitat

    Originally posted by F600
    Das stimmt leider nicht so. Im Gesetz steht ausschliesslich die Bestimmung drinn.

    Genau das. Daher ist es ja auch erlaubt als Airsofter zu einem Auslandsspiel zu fahren, und dort die 1"-Montagen auf den 1"-Tubus der Lampe zu basteln. Beide Teile sind in Deutschland legal, der Laser weil er ein Laser ist, die Montagen weil sie für ZFs bestimmt sind.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Späte Antwort!
    Laut neuerem Waffengesetz sind Laser und Zielbeleuchtungsgeräte grundsätzlich verboten und werden mit Erheblichen Geldstrafen und Gefängnisstrafen bis zu 3 Jahren geahndet. Dem Gesetzgeber ist es dabei egal, ob das Ding montiert ist oder anderen Zwecken dient. Allein der Besitz und die Einfuhr ist schon strafbar.
    Beispiel: Du orderst so ein Ding in HongKong für wenig Geld - willst es an dein Spielzeug anbauen, damit beim Visierwechsel nicht massig unnötige Probeschüsse bzw. Pfeile nötig sind. - einfachere Visiereinstellung ist erwünscht.
    Dann ist laut Waffengesetz der Besitz und die Einfuhr verboten. GS 3 JAHRE wird verfügt und Du kannst nix machen.
    Da merkt man mal, welche Angst bestimmte Kreise hier haben.
    Irgendwann wird es so weit kommen, dass selbst Bogenschießen auf eigenem Grundstück untersagt wird. Wenn man bedenkt, dass ein guter Compoundbogen besser, präziser und lautloser trifft, als eine Pistole, ist das nicht verwunderlich.
    Seltsamerweise dürfen Jäger Boresighter verwenden um Ihr Visier einzustellen.
    Bogen- oder Armbrustschützen dürfen das nicht.
    Ebenso schwachsinnig finde ich, dass Jäger zur Nachsuche an Ihren Nachsuchewaffen keine Zielbeleuchtung haben dürfen. Das sind kurzläufige Waffen oder Pistolen. Bei der Nachsuche eines krankgeschossenen Wildschweins oder so sind Beleuchtungen an der Abfangwaffe verboten. eine separate Taschenlampe jedoch erlaubt. Wie pervers ist das denn??? Der Nachsuchende, welcher um sein Leben fürchten muss - so ein Keiler oder eine Bache kann durchaus noch mal durchstarten und dem Betroffenen die Därme rausreißen. Daher gehen viele Jäger ungern auf Nachsuche und lassen das Stück elend verrecken. An Nachsuchwaffen sollten daher Beleuchtungen erlaubt sein. Eine Taschenlampe in der Hand wird dem Jäger nicht helfen, wenn das Schwein durchstartet. Denn er wird in seiner Panik nicht zielen können. Die Jäger nehmen das Gesetz jedoch - zwar kopfschüttelnd - hin und tun nix. Erst wenn sich öffentlichkeitswirksam die durch einen angeschossenen Keiler, aufgeschlitzten Därme des Betroffenen im Fernsehen zeigen, wird nachgedacht. Und die Politiker sind .... wie üblich für Ihr viel zu hohes Salär( welches sie nach landläufiger Meinung ungerechtfertigt beziehen) - überfordert. Zumindest drücken dann manchmal irgendwelche Regionalgrößen Ihr Bedauern über Ihren Pressesprecher aus).


    Was ist am Laser Zielgerät denn so gefährlich???? Ich selbst schieße meinen Bogen momentan mit einen in Deutschland zugelassenen Red Dot Visier.
    Schauen wir doch mal auf die Details der Gefährlichkeit für Menschen:

    Ein Red Dot ist vom Gegner nicht zu sehen - je nach Ausführung verstärkt es das Restlicht und ermöglicht sauberes unbemerktes Zielen !!!!
    -ist also viel gefährlicher- aber nicht verboten!!!???

    Ein Laser wirft einen Roten oder grünen Punkt auf ein Objekt. Er sorgt für keine Aufhellung des Ziels.

    Beispiel: Ich werfe einen Fußball in die finstere Wiese - ca. 60-70 Meter entfernt.Keine Ahnung wo er ist. Der Fussball kann auf Dich schießen und ich bin der Fußball. Also die Kopfgröße, wenn den getarnte Schütze liegt.

    Du jagst den Fußball mit einem Laservisier und sendest einen klar definierten Laserstrahl ab. Du suchst mit dem Laser das Feld ab, findest nix und wiederholst die Suche streifenmäßig Strich für Strich. Punkt. Spätestens dann hast Du Dich selbst lokalisiert und ich " der Fußball" habe Dich erlegt.

    Ich denke mal, dass Schäuble an diesem Unfug gedreht hat.

    (so langsam reicht es mit Deinen Sprüchen hier - den Absatz hier hinter habe ich entfernt. IIch habe keine Lust, für herumpolternde Neu-User (für ältere aber ebenso...) eine Beleidgungsklage zu kassieren. Also schraubst du entweder dein Sprachniveau drastisch nach oben oder du kannst solche Sprüche ausserhalb dieses Forums loslassen. Ulrich, Admin)

    RECHT IST nicht für ALLE GERECHT!!!!.......Deutschland ich trauere um Dich! Ein Wintermärchen.... Kann ich da nur sagen.
    Weil Frau Merkel und andere geistig dürftige, zu teuer bezahlte und unfähige Menschen hier meinen, einen Staat zu lenken, ist das noch lange nicht so.

    Wir sollten vielleicht gemeinsam mal eine Petition verfassen, dass die Regulierung zumindest überdacht und bedacht wird.

    Wäre ja mal ´ne Möglichkeit!


    Logik verstanden?

  • Zitat

    Original von predatorbow
    Späte Antwort!
    Laut neuerem Waffengesetz sind Laser und Zielbeleuchtungsgeräte grundsätzlich verboten und werden mit Erheblichen Geldstrafen und Gefängnisstrafen bis zu 3 Jahren geahndet. Dem Gesetzgeber ist es dabei egal, ob das Ding montiert ist oder anderen Zwecken dient. Allein der Besitz und die Einfuhr ist schon strafbar.

    Spaete Antwort und nix verstanden!
    Und auch das Aufsplitten in zwei Posts mit Eigenbeweihraeucherung macht das nicht besser.

    Es kommt immer noch auf die Zweckbestimmung an. Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) 1.2.4 wurde nicht geaendert und somit hat sich auch in der letzten Waffenunrechtsreform der Sachverhalt seit dem letzten Post nicht geaendert!

    Ansonsten bist Du aber einer der diesjaehrigen Anwaerter auf die goldene Schaufel.


    edith sagt: Format und Linksschreibung

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    2 Mal editiert, zuletzt von F600 (12. November 2009 um 22:41)

  • Ein Bekannter von mir hat an seinem Richtscheit einstellbare Laser von einer Waffe montiert, weil der Baumarkt und teure Anbieter immer wieder versagten.
    Er hat die Halterung umgebaut und die Halterung verklebt, um nicht per Gesetz gelyncht zu werden. Er glaubte da kann Ihm keiner was. Aber er hat ein Zielgerät importiert - und schon das ist strafbar!!!!! Aber vielen, die Gutes wollen wird es durch das Gesetz versagt. Ihr könnt in XY so ein Teil erwerben und es wirklich nur als Arbeitsgerät einsetzen. Die Strafandrohung beträgt trotzdem 3 Jahre, denn Ihr habt es ja irgendwie importiert.
    Seltsamerweise kann jeder Hirnie in Deutschland einen Laserpointer erwerben und wird nicht bestraft. Und mal ehrlich; wer es will, baut sich das sowiesomino um und an.
    Also ist dieses Gesetz totaler Unfug.
    Habe vor einiger Zeit eine Veröffentlichung im Internet gelesen. ... die arme Sau musste viel Geld bezahlen, weil er ´nen Laser importiert hatte. Hatte nen guten Staatsanwalt und kam ohne Knast davon. Geldstrafe war nicht so billig.
    Wie bekloppt ist diese Demogagie, äh Demokratie denn noch?
    Ein Laser ist für Armbrust - bzw. Bogenschützen denkbar ungeeignet.
    Er ist sehr hilfreich, um das zu wechselnde Visier schnell und ohne Aufwand Wieder genau einzustellen. Dazu benutzen Armbrust und Bogenschützen gern den Laserpionter - meistens selbstgebaut und verschwiegen.
    Also hat das blöde Waffengesetz doch da nix gebracht, denn die Jungs und Mädels schrauben den Laser ganz schnell ab, wenn die Waffe eingestellt ist.

    Außerdem schießen die meist über Peep und Pinsight, und wollen den Laser
    sonst nicht dranhaben.
    Im Waffengesetz sind beispielsweise Wurfsterne verbotene Waffen. Wie lachhaft!!! Wir haben als Jugendliche schon zu Ostzeiten in der DDR gebrauchte Schneiden von Brotschneidemaschinen ( Die müssten per Waffengesetz natürlich verboten werden- grins) im Wald als Diskuswurfgeschoss verwendet. Hätte so ein Geschoß einen Menschen getroffen, wäre es wohl
    tödlich. Die Maschinen und Ihre Runden Messerscheiben sind bis heute nicht verboten.
    Habe letztens übrigens eine Machete bei einem Discounter für 7,99 zur Gartenpflege erworben. Das Teil schlägt einem Menschen problemlos die Hand oder den Arm ab. (Haben wir an einem Schweinehinterlauf getestet).
    Das Teil ist erlaubt in Germany- seltsam... gehe ich beispielsweise in eine Disco - und hacke mit dieser erlaubten Klinge einigen Leuten die Knochen ab oder spalte deren Schädel ist das zumindest keine Waffe - sondern ein Gartengerät. Habe halt versehentlich das Beet verwechselt. Wie pervers ist das denn???
    Quintessenz: Deutsche Gesetze sind hohl und unsinnig.
    Wenn Waffengesetz-dann ordentlich artikuliert und nicht so hohl und löcherig.

  • Ähem.... :confused2:
    Laser sind verboten, weil sie schnelle Deutschüsse ohne zielen möglich machen. Das hat aber mit Schießsport und der Jagd nichts zu tun. Zudem ist die Drohwirkung erheblich.
    Daher hat man Laser für Schusswaffen verboten.

    Da Laser und Lampen für Schusswaffen ohnehin verbotene Gegenstände sind und der Umgang mit ihnen eine Straftat darstellen, ist eine Diskussion hier überflüssig.

  • Im Grunde richtig, man darf nur den Einwand von F600 nicht vergessen:

    Zitat

    Original von F600
    Eben nicht sondern nur, wenn die Montagemoeglichkeit ausschliesslich fuer Schusswaffen ist. Sollte es irgend ein anderes Geraet geben, auf das die Lampe auch montiert werden kann ist es schlicht und einfach nicht zulaessig, sie zu verbieten sondern waere ein Handelshindernis innerhalb der EU und im Zweifelsfall der Vertrieb in D einklagbar. Deshalb fuehre ich ja auch immer die Wasserwaage mit der Weaver-Schiene an!

    Es gibt weder Wasserwaage noch Fahrradlenker mit Picatinny oder Weaver, aber bei Markteinführung dieser oder ähnlicher Gegenstände und dafür gedachter Belechtungsquellen würde das EU-Recht greifen.
    EU-Recht bricht weitestgehend Landesrecht, hat ja auch bei der 0,5J-Grenze geklappt.

    Solange es derartige Gegenstände aber nicht gibt, sind Laser und Lampel mit waffenspezifischen Montagen verboten und hier kein Thema.


    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Solange es derartige Gegenstände aber nicht gibt, sind Laser und Lampel mit waffenspezifischen Montagen verboten und hier kein Thema.

    ...und solche hohlen Sprüche auf Beleidigungsniveau auch nicht - ich hab das Posting von predatorbow von gerstern 22:17 editiert und eine Verwarnung ausgesprochen, diesmal noch ohne Sperre.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...