Laserpointer Import. Problem oder nicht?

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 11.260 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Mai 2009 um 21:27) ist von AntiSkill.

  • okeay...


    liegt natürlich, aus staatlich-juristischer Sicht, nahe das ich mit nem :F: Gewehr ohne Magazin 30 Banken und 40 Schulen überfalle... öhm... Ohne Worte. Einfach Deutschland.


    Was solls. Fang ja bald ne Lehre als Zerspanungsmechaniker an,da könnte ich . u.U. was "basteln" was ich natürlich nie machen werde da es u.U. verboten ist. :crazy3:


    mh, was solls. Bleibts halt (....) ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von AntiSkill (18. Mai 2009 um 22:34)

  • Zitat

    dem Tier ins Auge zu leuchten


    der laser und taschenlampe ist nicht zum blenden der tiere sondern zum schnellen zielen und schießen. wie das mit dem laser geht ist denke mal klar. bei der taschenlampe ist das auf den ersten blick nicht ersichtlich aaaber die taschenlampe erzeugt einen mehr oder weniger großen runden (je nach lampe)leucht/schatten kegel auf z.b. wänden (und eben auch tieren) und innerhalb dieses kegels liegen die treffer (korrekte montage/ausrichtung vorrausgesetzt - wie beim laser). ansonsten wäre ja auch das anleuchten mit nicht an der waffe montierter lampe verboten. somit könnte man mit einer taschenlampe auch wunderbar deut-schießen.

  • Zitat

    Original von zyklops


    der laser und taschenlampe ist nicht zum blenden der tiere sondern zum schnellen zielen und schießen. wie das mit dem laser geht ist denke mal klar. bei der taschenlampe ist das auf den ersten blick nicht ersichtlich aaaber die taschenlampe erzeugt einen mehr oder weniger großen runden (je nach lampe)leucht/schatten kegel auf z.b. wänden (und eben auch tieren) und innerhalb dieses kegels liegen die treffer (korrekte montage/ausrichtung vorrausgesetzt - wie beim laser). ansonsten wäre ja auch das anleuchten mit nicht an der waffe montierter lampe verboten. somit könnte man mit einer taschenlampe auch wunderbar deut-schießen.

    Klar, der Laser ist nicht zum Blenden da bzw. geeignet. Die Taschenlampe aber möglicherweise schon. Meines Wissens ist der Grund für das Verbot von Taschenlampen an Waffen, dass es unwaidmännisch ist, ein Tier anzuleuchten, dass dann im Lichtkegel vor Schreck erstarrt, so dass man es besser erschießen kann (so reagieren z.B. Rehe - siehe ihr "selbstmörderisches" Verhalten im Kegel von Autoscheinwerfern auf der Landstraße, nämlich: wie angewurzelt stehen bleiben). Sowas machen nur Wilderer.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von AntiSkill
    öhm...also, wenn ich den lieben Händler fragen würde ob er mir den Kram auseinander schraubt & einzeln verschickt und er es machen würde, könnte mir niemand was, weil die einzelnen dinge nich verboten sind, sondern nur das "Zusammmenspiel" von allem? *lol*

    omg, das ist Deutschland.

    Lieber Anti, und liebe sämtlichen Hobbyschützen, die hier noch mitlesen und dadurch eventuell auf "saudumme Ideen" kommen könnten:
    Ganz schlechte Idee, lasst das bitte alle schön bleiben!!

    Sollte (und das ist ebenso wie bei einem "normalen "Laserpointer+Mount" Importversuch" reines "Glückspiel") irgendein Zoll o. Polizei-Exekutiver dir DABEI auf die "Schliche" kommen, hast du damit selbst ein eindeutiges Indiz für vorsätzlich zielgerichteten und bewusst kriminellen Verstoss gegen geltende waffenrechtliche Bestimmungen beigesteuert! - was mit Sicherheit (und gerade derzeit dank der lautstarken "Anti-Waffen" Stimmungsmache diverser "Volksvertreter) weitaus "böser" eingestuft würde als ein "Normalimport" bei dem man ja noch die die Möglichkeit hätte sich einfach doof (unwissend) zu stellen und im günstigsten Fall mit Einstellung des Verfahrens gegen kleine "Spende" rechnen kann. Letzteres aber bitte nicht als "Alternativ vorschlag" meinerseits missverstehen!

    (Die entsprechende "Spielzeugwaffen-Anbauteile" Verbotsregelung finde auch ich persönlich übrigens völlig lächerlich und überflüssig und neben anderen sinnlosen Regelungen wirklich reformbedürftig, aber solange diese Gesetze bestehen hält man sich besser weitestgehend dran - außer man ist wirklich ausgesprochen konfrontations- und "risikolustig" :new16:

    ich schoss nem hipster ins bein, jetzt hopst er :cowboy:

    Einmal editiert, zuletzt von astroluzia (18. Mai 2009 um 23:25)

  • Zitat

    Original von astroluzia

    Lieber Anti, und liebe sämtlichen Hobbyschützen, die hier noch mitlesen und dadurch eventuell auf "saudumme Ideen" kommen könnten:
    Ganz schlechte Idee, lasst das bitte alle schön bleiben!!

    Sollte (und das ist ebenso wie bei einem "normalen "Laserpointer+Mount" Importversuch" reines "Glückspiel") irgendein Zoll o. Polizei-Exekutiver dir DABEI auf die "Schliche" kommen, hast du damit selbst ein eindeutiges Indiz für vorsätzlich zielgerichteten und bewusst kriminellen Verstoss gegen geltende waffenrechtliche Bestimmungen beigesteuert! - was mit Sicherheit (und gerade derzeit dank der lautstarken "Anti-Waffen" Stimmungsmache diverser "Volksvertreter) weitaus "böser" eingestuft würde als ein "Normalimport" bei dem man ja noch die die Möglichkeit hätte sich einfach doof (unwissend) zu stellen und im günstigsten Fall mit Einstellung des Verfahrens gegen kleine "Spende" rechnen kann. Letzteres aber bitte nicht als "Alternativ vorschlag" meinerseits missverstehen!

    (Die entsprechende "Spielzeugwaffen-Anbauteile" Verbotsregelung finde auch ich persönlich übrigens völlig lächerlich und überflüssig und neben anderen sinnlosen Regelungen wirklich reformbedürftig, aber solange diese Gesetze bestehen hält man sich besser weitestgehend dran - außer man ist wirklich ausgesprochen konfrontations- und "risikolustig" :new16:


    Das mit dem "Import" lass ich lieber, ist mir inzwischen klar geworden, dass das solch extremen Ausmaße annimmt war mir nicht klar (strafe/anzeige usw).


    Zitat

    Original von sund0wner
    Edit: @ Zerspanungslehrling

    Es ist immer nur dumm wenn dich irgendeiner ankotet was du da hast.

    Das muss nur der Falsche sehen... :new16:

    in unserem Dorf sind wir vllt 90-100 einwohner, jeder kennt jeden, ich glaube wirklich nicht das mich irgwer verpfeift, weil die meisten leute nicht mal wissen was das ist, wofür und ob es verboten ist. Desweitern würden es eh max 2 oder 3 leute aus der Familie sehen. Außerdem wohnen wir relativ "abgeschieden" und unser Grundstück ist ca 20ha groß. Deswegen sehe ich darin keinen Grund zu sorge, weil ich dieses "Gerät" sowieso nicht bauen kann/werde (...) ; )

    BTW: das "@ Zerspanungslehrling" klingt sehr sarkastisch :x

    Danke für die vielen Info´s, wieder was gelernt, schon irgentwie eigenartig manche Gesetze... :crazy3:

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  • Tailgunner667


    ja das ist anscheinend die allgemeine oder verbreitete meinung zur taschenlampe an der waffe. denke mal hat auch seine daseinsberechtigung. das die tiere stehenbleiben ist aber glückssache. da wird in den medien wieder viel dramatisiert bzw pauschalisiert (nach dem motto eins bleibt stehen alle bleiben stehen). aus vielen persönlichen erfahrungen(im wahrsten sinne des wortes) bleibt ein rennendes tier nicht stehen. und wenn eins im licht auftaucht stand das schon da(auf der straße z.b.) und glotzt nur "blöd" beim quietschen der reifen oder hupen um dann doch im letzten augenblick abzuhauen (abhauen zu können) schließlich wird kein tier instinktiv mit rollendem verkehr in dessen lebensraum rechnen (erfahrungsmäßig schon eher). manche brauchen vielleicht 1s zum überlegen(vom standby in go) aber 1s bei 120km/h sind für den fahrer schon ne kleine ewigkeit und ne weite strecke. auf feldwegen/wald zu fuß hatte ich bisher nur wenige begegnungen(mit lampe). da sind die tiere schon lange bevor sie im strahl auftauchen konnten weggerannt. durch zufall angeleuchtete blieben auch nicht stehen und rannten munter weiter.
    das mit den treffern im kegel der an der waffe montierten lampe funktioniert wie beim laser immer (für die krümmelkacker - fast immer :n17:).

    satire an....wenn es nach dem waidmännischen gehen würde müßten alle jäger die tiere mit flutlicht anstrahlen damit es "schockgefrostet" stehenbleibt und es absolut zielgenau besser millimetergenau ins stammhirn? erlegt werden kann. somit würde es wahrscheinlich sofort und waidgerecht mit möglichst wenig schmerz sterben (müssen) und nicht im vorbeirennen angeschossen noch wer weis wie weit ...auf der nächsten straße ...völlig erschöpft im kegel der lichter stehend... überfahren..... aber das ist ne andere geschichte....satire aus :crazy2:

  • Ergänzend darf man vielleicht erwähnen, dass ein an einer Schusswaffe montierter Laser die Waffe deutschussfähig macht.
    Deutschüsse sind im Schießsoprt bekanntlich verboten.
    Da ein Laser auf große (jagdlich üblich) große Enmtfernungen und insbesondere am Tag nicht sichtbar ist, würde er nur Nachts einen Sinn machen. Die Jagd ist aber 1,5 Std nach Sunset und 1,5 Std vor Sunrise verboten - außer auf Schwarzwild.
    Somit auch jagdlich nicht sinnvoll.

  • AntiSkill


    manche gesetze sind für mich auch unverständlich um nicht zu schreiben völlig an der realität vorbei.
    aber es ist es nicht wert wegen sonem "kinkerlitzchen" -speziell das laserzielgerät- irgendwas aufs spiel zu setzen! vielleicht willst du ja mal irgendwann ne wbk haben- da kommt ne einschlägige vorstrafe nicht gut.


    achja glauben heißt nicht wissen

    Einmal editiert, zuletzt von zyklops (19. Mai 2009 um 02:12)

  • Moin Leute
    Mal ganz kurz :

    Abschnitt VII - Verbote

    § 37 Verbotene Gegenstände

    (1) Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben:

    1. Schußwaffen, die
    a) über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können,
    b) eine Länge von mehr als 60 cm haben und zerlegbar sind,
    deren längster Waffenteil kürzer als 60 cm ist und die zum Verschießen von Randfeuerpatronen bestimmt sind,
    c) ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind,
    d) vollautomatische Selbstladewaffen sind,
    e) ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist,

    2. Vorrichtungen, die zum Anleuchten oder Anstrahlen des Zieles oder der Beleuchtung der Zieleinrichtung dienen und für Schußwaffen bestimmt sind,
    3. Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind,

    Quelle : Gunimo

    Gruß,Leuchtturm

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.


  • Ähh ... ja und? Das ist der "alte Anscheinsparagraph", der seit 2003 nicht mehr existiert. Was willst Du uns damit sagen? ???

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von zyklops
    AntiSkill


    manche gesetze sind für mich auch unverständlich um nicht zu schreiben völlig an der realität vorbei.
    aber es ist es nicht wert wegen sonem "kinkerlitzchen" -speziell das laserzielgerät- irgendwas aufs spiel zu setzen! vielleicht willst du ja mal irgendwann ne wbk haben- da kommt ne einschlägige vorstrafe nicht gut.


    achja glauben heißt nicht wissen

    Du hast völlig recht, wär echt Hirnlos wegen sonem "scheiss" sich soviel zu verbauen, aber deswegen fragte ich ja vorher auch :)

    Ich lasses lieber, hab kein Führungszeugniss und hab auch nich vor eins anzulegen (lasssen).

    Was mich aber ein wenig irritiert ist, dass das "Gesetz" (gegen Geräte die das Ziel anstrahlen/makieren) immer irgentwas mit "Waidmännisch" und "Jagt" zu tun hat.

    Ich glaube nicht dass das Hw97 ein Jagtgewehr ist, deswegen finde ich diese bestimmungen völlig nutz- und haltlos gegenüber Hobby Schützen, welche ihre waffen optisch "aufwerten" wollen.

    *ironie an*
    Mit NOS darf man auch nich auf Straßen fahren (okay, iwas neues gabs, was erlaubt ist) und trotzdem ist es nicht verboten? Irrsinn, unvorstellbar was passieren könnte wenn ein auto mit 250 statt 200 gegen ne Mauer fährt... :crazy3:
    *ironie aus*

    Mfg Eric

    -Signaturen werden überbewertet-

  • Zitat

    Original von diana52
    ich denk sowieso nicht dass ein Laser bei ner Luftdruckwaffe so sehr viel bringt...
    Schließlich lassen die Dinger sich nur grob justieren und wirklich "zielen" kann man damit warscheinlich nicht


    Was meinst du warum die verboten sind? Die lassen sich GENAU justieren, damit kann man dann einfach so aus der Hüfte schießen :confused2: musst ja nur achten das auf dem Ziel der rote Punkt ist.

    Und genau deswegen sind sie verboten!


    Was nur wieder lustig ist, dass das SEK / die GSG9 natürlich damit wieder rumspielen darf :confused2:

    Naja es ist verboten und eigentlich auch zurecht !

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

    Einmal editiert, zuletzt von GEB (19. Mai 2009 um 20:21)

  • Zitat

    Was nur wieder lustig ist, dass das SEK / die GSG9 natürlich damit wieder rumspielen darf confused

    Was ist dadran komisch? Militär und Law Enforcement Units brauchen sowas, damit sie das Ziel in engen Räumen schnell und sicher ausschalten können. Combatshooting ist was völlig anderes als das schöne Anvisieren-ruhig atmen und dann langsam den Abzug durchziehen am Schiessstand, denn da bleibt nicht immer Zeit für eine vollwertige Zielauffassung über Kimme und Korn.

    Die Frage "Wofür?", wie schon mehrfach richtigerweise behauptet, der Jäger oder Sportschütze so etwas braucht ist vollkommen berechtigt, denn da würde sich mir auch kein Bedürfniss erschliessen, aber bei Polizei und Militär ist ein LLM, bzw. Laserzielsystem fast schon ein Muss.

    ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

  • Das war ein Spaß :confused2:

    Die dürfen doch alles :crazy3:


    Das es für Sportschützen nicht sinnvoll ist, da teilen sich die Meinung, gerade bei der Disziplin "Duell", würde das denke ich mal sehr viel Spaß bereiten, naja aber mit dem Gesetz muss man leben.

    Auch wenn andere Länder es erlauben, naja :confused2:


    Nicht falsch verstehen wegen meinem ersten Post, ich find auch gut das es verboten ist, wie viel Rambos würden sonst auf schlimme Ideen kommen :confused2:


    Ich meine nur wenn es erlaubt wäre, wäre es sicher sehr spaßig :opi:

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • AntiSkill


    ein führungszeugnis an sich ist (noch)nix schlimmes bzw. negatives. das hat jeder oder besser kann jeder für sich anfordern. gibt da ein "kleines" und ein "großes". manchmal braucht man ein kleines auch für den arbeitsplatz. aber solange niemand eine straftat/vergehen begangen hat und dafür rechtlich verurteilt wurde steht da nix drin. ordnungswidrigkeiten z.b. falschparken stehen auch nicht im kleinen fz. auch gibt es verschiedene löschungsfristen nachdem ein eintrag gelöscht wird.
    eigentlich könnte das fz auch abgeschafft werden da mittlerweile eh ALLE unter generalverdacht stehen......

  • Zitat

    Original von zyklops
    AntiSkill


    ein führungszeugnis an sich ist (noch)nix schlimmes bzw. negatives. das hat jeder oder besser kann jeder für sich anfordern. gibt da ein "kleines" und ein "großes". manchmal braucht man ein kleines auch für den arbeitsplatz. aber solange niemand eine straftat/vergehen begangen hat und dafür rechtlich verurteilt wurde steht da nix drin. ordnungswidrigkeiten z.b. falschparken stehen auch nicht im kleinen fz. auch gibt es verschiedene löschungsfristen nachdem ein eintrag gelöscht wird.
    eigentlich könnte das fz auch abgeschafft werden da mittlerweile eh ALLE unter generalverdacht stehen......

    okay.

    Wo du reecht hast ;)

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