Zitat. Diese Unterscheidung rechtfertigt sich daraus, dass der verwerfliche Charakter der durch den Ordnungswidrigkeitentatbestand beschriebenen Spiele gerade in der Simulation der Tötung oder Verletzung eines real existierenden Menschen liegt.
Aha. Beim Boxen, Kampfsport und Fechten kämpft mal also nicht gegen "real existierende Menschen"? Achsoo, jetzt leuchtet mir das auch ein!
ZitatEbenfalls vom Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht erfasst werden die gesellschaftlich anerkannten traditionellen Sportarten, wie etwa das Fechten.
Wer bestimmt denn was gesellschaftlich anerkannt ist? Ich akteptiere Paintball durchaus.
ZitatBei diesen Sportarten steht der Zweck der körperlichen Ertüchtigung im Vordergrund.
Achso und beim Paintball ist das nicht so? Habe selten Leute so schnell sich bewegen sehen...
ZitatDie Gefahr, dass Gewalt verharmlost und hierdurch die allgemeinen Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut werden, besteht für die traditionellen Sportarten, bei denen gerade nicht die simulierte Tötungshandlung als Freizeitgestaltung im Vordergrund steht, nicht.
Dies ist nur eine Behauptung, die keinerlei wissenschaftliche Stützen hat. Wurde denn nachgewiesen, dass dies bei Paintball so ist. Nö, aber das macht ja nix...
Wie gut, dass sich die Politiker so um unsere Menschenwürde kümmern... Und ich dachte Freiheit gehöre dazu...
In dem Sinne, danke liebe Politiker, danke liebes freies, demokratisches Deutschland!