hab mehrere topics zum thema teleskopschlagstock gelesen aber bin nicht wirklich schlau draus geworden.
klar ist: führen eines teleskopschlagstocks ist in deutschland verboten ohne ausnahmegenehmigung. soweit alles klar.
für mich ergeben sich hier mehrere fragen.
1. gehört der innenraum meines kfz zum "befriedeten bereich"?
2. führe ich den teleskopschlagstock bereits wenn er im kfz liegt (relative zugriffsbereitschaft)?
es gibt eine relativ aktuelle topic zum sachverhalt mit der maglite, das wäre ja im prinzip ähnlich, aber natürlich in diesem fall völlig anders. (ööhm was?)
die entscheidende frage ist: legal, oder nicht?
ich vermute das der schlüssel zur lösung in der definition des "befriedeten bereiches" liegt.
die aussagekraft des waffengesetzes ist an dieser stelle ehr mäßig wie ich finde.
jemand nen plan?