Beiträge von BackUp

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    Originally posted by Vogelspinne
    Aber macht mal alle ruhig, wie ihr selber die Gesetze auslegt und versteht, denn jeder ist seines eigenen Strafbefehls Schmied! ;)

    *lach*

    ich hab das ganz genau so gesehen, und hier diskutiert.

    [Frage] Telekopschlagstock im KFZ

    ich habe natürlich denkbar wenig bock grade das/die urteile nochmal zu googlen.

    ich hatte nach irgendwas mit "auto" und "befriedetes gebiet" gesucht...

    edit: fakt war letztlich das das kfz waffenrechtlich als öffentlicher raum gilt und du somit ein zusätzliches transportmittel im transportmittel benötigst um tatsächlich zu transportieren, alles andere ist führen.

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    Originally posted by crassmike

    Ich habe da zwar noch keine Praxiserfahrung ;) , allerdings dürfen die Leute in Grün (oder Blau) nicht einschreiten, solange der Motor nicht läuft.

    Au contraire mon ami,

    die entsprechende menge alkohol vorausgesetzt, hängt das einschreiten tatsächlich davon ab, achtung, jetzt kommts: wie dein autoradio angeschlossen ist.

    schlüssel im schloss gilte bereits als trunkenheitsfahrt, genauso wie das schieben des fahrzeuges unter alkoholeinfluss.

    ABER: lässt sich dein radio nicht einschalten (quasi verkabelung ohne dauerplus) ohne schlüssel in der zündung, darfst du ihn in die zündung stecken auch im hardbrand (um radio zu hören).

    btw: das is kein witz!

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    Originally posted by White
    Interessant auch: Führen kann nicht, wer schläft (Fehlen der tatsächlichen Kontrolle). (VG Braunschweig 5. Kammer, 23.10.2008 Az 5 A 46/08, lesenswert!)

    interessante angelegenheit. leider erwähnt die beschreibung nicht ob es hierbei keine rolle spielt ob die waffe geladen ist oder nicht.

    aber ich vermute 1. sie war geladen, und 2. es spielt keine rolle (?).

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    Originally posted by hallotoll

    Richtig, deswegen gelten für Wohnmobile auch andere Vorschriften. Dort dürften die lieben Beamten nämlich nicht so einfach reingucken. Für ein normales Fahrzeug, welches nur der Beförderung dient, gilt das allerdings nicht. Auch nicht, wenn z.B. ein Bulli mit einer Matratze bestückt wird. Muss schon ein ausgewiesenes Wohnmobil sein. Also: kein befriedeter Besitz im Auto.

    Wobei man aber im vorliegenden Fall alle diesbezüglichen gesetzlichen Einschränkungen ganz leicht umgehen könnte.

    Grüsse und so... ;)

    cooles teil... kannte ich noch nicht...

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    Originally posted by pupsnase
    In deine Wohnung darf die Polizei nur auf richterliche Anordnung oder wenn Gefahr im Vollzug Verzug ist " Kontrollieren ". Eine Fahrzeugkontrolle ist keins von beiden.

    hat auch niemand behauptet. ich schrieb das es MÖGLICH ist, nicht es sei das gleiche.

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    Originally posted by pupsnase
    Von steht in der Definition von Führen etwas von Öffentlichkeit ?

    da... http://www.berlin.de/polizei/service/waffen.html

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    Originally posted by pupsnase
    Dort steht nur wo Du eine Waffe nicht führst , alle anderen Orte bedeuten Automatisch Du führst die Waffe. Dei Auto ist dort nicht aufgeführt, warum wohl ? Genau weil Du deine Waffe dort führst.

    das "mein" auto dort nicht aufgeführt ist hat mich auch "gewundert". allerdings könnte ich mir vorstellen das mein auto zb sowas ist: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/befriedetes-besitztum/ .

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    Originally posted by RugerBlackhawk
    Natürlich besitzt du die Wohnung, auch eine Mietwohnung ist befriedetes Besitztum, du bist lediglich nicht der Eigentümer (das Gesetz unterscheidet nunmal zwischen Besitz und Eigentum).

    völlig richtig, ich hätte die anmerkung weglassen sollen, eine missinterpretation war absehbar. mein fehler.

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    Originally posted by RugerBlackhawk
    Wenn dein Auto einer Wohnung gleichgestellt WÄRE, dann wäre eine stinknormale Verkehrskontrolle ohne Gefahr im Verzug oder richterlichem Beschluß nicht möglich. Darum geht´s hier.

    so, nach nem käffchen und ein bisschen googlen während der posterstellung hab ich das jetzt mal ermittelt. *freu*

    also das offensichtliche entspricht (wie meistens) der ralität.

    auch wenn das eigene kfz alle merkmale des "befriedeten besitztums" erfüllt ist es explizit von solchem ausgenommen. (den links hab ich schon wieder verbummelt, irgendein juraforum mit nachweislich kommentiertem gesetzestext und beispielurteil).

    desweiteren ist es egal wo im kfz man eine waffe im sinne des WG unterbringt, man führt sie automatisch (interessanter weise). die definition des legal anerkannten transportmittels (und wie es beschaffen sein muss) exkludiert ein kfz explizit.

    somit ist innerhalb des kfz ein (den gesetzlichen bestimmungen entsprechender) verschlossener transport möglich, alles andere bedeutet führen.

    es gibt somit keine möglichkeit der "aufbewahrung".

    im sinne des gesetzes bzgl waffen handelt es sich beim fahrzeuginnenraum tatsächlich um einen "öffentlichen ort". auch wenn dieser gegen den zutritt dritter gesichert ist.

    !!! dies bedeutet im übrigen auch das es nicht erlaubt ist eine SSW im auto "liegen zu haben". da es sich aus sicht des WG nicht um einen zulässigen aufbewahrungsort handelt (s.o.). !!!

    nachdem diese äusserst anstrengende geburt nun durch ist möchte ich mich bei allen teilnehmern bedanken.

    ps: ich behaupte desweiteren das "gefahr im verzug" immer mit "gefahr im vollzug" einhergeht.

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    Originally posted by pupsnase

    Der Wagen ist kein befriedetes Besitztum sonst könnte die Polizei gar keine Verkehrkontrolle durchführen.

    1. dieser kausale zusammenhang entzieht sich meiner nachvollziehbarkeit.

    meine wohnung ist "befriedetes besitztum" (sogar obwohl ich sie nicht besitze) und trotzdem gibt es die MÖGLICHKEIT das die polizei diese kontrollieren kann. warum sollte die polizei mein kfz nicht kontrollieren können nur weil es mein "befriedetes besitztum" ist?

    2. auch wenn mein fahrzeug kein "befriedetes besitztum" ist (der beweis hierfür steht noch aus) heist das noch lange nicht das es sich hierbei um "die öffentlichkeit" oder einen "öffentlichen platz" handelt (auf den sich so wie ich das verstehe das "führen" bezieht).

    nur auf die gefahr hin das diese diskussion als "nervend" wahrgenommen wird, es handelt sich hier durchaus um meinen ernst.

    ein "ich weis es nicht" ist für mich völlig in ordnung, wenngleich ich natürlich jede auseinandersetzung begrüsse.

    für mich ist der sachverhalt nach wie vor unklar bzw nicht hinreichend definiert.

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    Originally posted by Kentucky

    Meine Hosentasche ist ja auch kein öffentlicher Ort und trotzdem führe ich etwas, wenn ich es da drin hab. ;)

    i beg to differ.

    genau das ist der punkt, im sinne des gesetzes ist deine hosentasche ein öffentlicher ort, denn sie ist nicht verschlossen!

    edit: die thematik mit dem kofferraum ist denke ich mal hinfällig, wenn ich den tele im kofferraum führen DÜRFTE könnte ich ihn auch im innenraum liegen lassen.

    wie gesagt, hierbei handelt es sich letztlich nur um den relativen örtlichen bezug, es gibt an und für sich keinen unterschied zwischen innenraum und kofferraum.

    ich seh schon, das is ne ehr komplexe thematik.

    vermutlich ne nummer die ich direkt bei der polizei bzw. nem anwalt checken muss.

    also erstmal spielt die kofferraumgeschichte überhaupt keine rolle, weil in abhängigkeit davon wo ich mich aufhalte führe ich die waffe bzw transportiere ich sie.

    hab ich ihn im kofferraum und sitze im innenraum, transportiere ich ihn, ist er im innenraum und ich stehe ausserhalb meines fahrzeuges transportiere ich ihn (theoretisch).

    ich glaube nicht das wenn der kofferraum als "abschliessbares" transportmittel gilt, das dann der innenraum kein abschliessbares transportmittel ist.

    die frage bleibt eltztlich bestehen, ist das innere eines abschliessbaren transportmittels "befriedetes gebiet"?

    führe ich eine waffe wenn ich mich innerhalb des transportmittels aufhalte?

    und wie gesagt bezweifle ich stark das der innenraum (oder kofferraum) meines fahrzeuges ein öffentlicher ort ist.

    naja wie auch immer, das das hier nicht abschliessend geklärt werden kann war natürlich auch im prinzip klar.

    danke für euren input soweit...

    edit: wäre ja mal interessant zu ermitteln was die kfz versicherung davon hält wenn fakt wäre das kofferraum und/oder innenraum KEINE abschliessbaren "behältnisse" sind.

    okay.

    also das der innenraum des kfz ist keine "befriedeter bereich"? ist das ein fakt? (wo steht das?)

    man darf den teleskopschlagstock also durchaus legal transportieren? versteh ich das richtig?

    wenn ich ihn in der reserveradmulde aufbewahre und den kofferraum öffne, führe ich dann den schlagstock wieder?

    edit: bzgl hieb und stosswaffen:

    "Verboten ist nunmehr das (zugriffsbereite) Beisichtragen in der Öffentlichkeit."

    (aus dem gesetzestext)

    ich habe deutlich schwierigkeiten anzunehmen das der innenraum meines kfz = "in der öffentlichkeit" ist.

    darf ich fragen woher diese überzeugung stammt?

    also nich das das jetzt falsch interpretiert wird, ich glaube dir natürlich, aber scheinbar verfügst du über informationen die ich nicht in der laage war zu finden.

    über einen entsprechenden hinweis wäre ich dankbar.

    hab mehrere topics zum thema teleskopschlagstock gelesen aber bin nicht wirklich schlau draus geworden.

    klar ist: führen eines teleskopschlagstocks ist in deutschland verboten ohne ausnahmegenehmigung. soweit alles klar.

    für mich ergeben sich hier mehrere fragen.

    1. gehört der innenraum meines kfz zum "befriedeten bereich"?

    2. führe ich den teleskopschlagstock bereits wenn er im kfz liegt (relative zugriffsbereitschaft)?

    es gibt eine relativ aktuelle topic zum sachverhalt mit der maglite, das wäre ja im prinzip ähnlich, aber natürlich in diesem fall völlig anders. (ööhm was?)

    die entscheidende frage ist: legal, oder nicht?

    ich vermute das der schlüssel zur lösung in der definition des "befriedeten bereiches" liegt.

    die aussagekraft des waffengesetzes ist an dieser stelle ehr mäßig wie ich finde.

    jemand nen plan?

    Zitat

    Originally posted by hunterweapons
    Also sry da kann ich dir nicht weiter helfen ,aber ích kann dir gleich sagen das man den Abszu nicht verstellen oder gar irgendwie anders einstellen kann.

    gruss hunter

    thx

    nich direkt, hab mich nur gefragt wie gross der aufwand ist sie weiter zu zerlegen als das.

    ursprünglich wollte ich eigentlich mal den abzug einstellen bzw rausfinden ob dies überhaupt möglich ist.

    aber so wie ich das sehe ist es im wesentlichen nicht vorgesehn die waffe weiter zu zerlegen, und da hab ich mich gefragt ob einer schon mal in dem wahn war und es getan hat.

    und da du bei p8 gleich hier geschrien hast... ;)

    moin hunter,

    ich geh mal davon aus das du auch eine rg 96 hast...?

    wenn ja, wie weit hast du die waffe schon mal zerlegt?