Im Garten schießen erlaubt?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 5.530 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Dezember 2009 um 17:47) ist von Bogenschuetze.

  • Guten Abend zusammen!
    Ich habe mir mal was überlegt, wie ich evtl mehr oder weniger in meinem Garten schießen könnte.
    Bevor ich jetzt groß anfange dies zu erklären habe ich kurzerhand eine Skizze erstellt.

    Das Fenster engt den Schussbereich so ein, dass die Kugel unter keinen Umständen das Gelände verlassen kann, vorausgesetzt ich befinde mich ca 2m vom Fenster entfernt.
    Die Länge meines Gartens beträgt vom Haus aus etwa 50m.

    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
    Ist dies nach dem Gesetz erlaubt so zu schießen oder nicht?

    Mfg Flasher

  • Oha,
    Das wird schwierig.
    Ich bin aber auch mal auf die antworten gespannt.
    Ich selbst kenne mich im Gesetz nicht so gut aus um dir darauf eine gescheite Antwort zu geben.
    Ich schätze es ist dem zuständigen Sachbearbeiter überlassen einen Schießstand zuzulassen oder nicht.

    Viel Glück von mir,
    soag

  • Also ich denke mal es ist nicht erlaubt da ja nicht sicher gestellt ist das du immer 2 meter vom Fenster sitzt :n17:
    Aber wir warten gespannt auf die Antwort der Fachmänner!

    Dass ihr Menschen, rief ich aus, um von einer Sache zu reden, gleich sprechen müsst:
    Wisst ihr mit Bestimmtheit die Uhrsachen zu entwickeln, warum sie geschehen musste?
    Hättet ihr das, ihr würdet nicht so eilfertig mit euren Urteilen sein.

    frei nach -Goethe-

    Einmal editiert, zuletzt von master747 (26. Februar 2009 um 00:55)

  • Hallo

    Es gibt sogenannte Fuchsbauten für GK wo durch eine Art Flur geschossen wird, somit kann auf die seitliche Sicherung hinter diesen bauten verzichtet werden, da die Kugel nicht dorthin kommen kann. Auch in der Höhe kann dadurch eine Begrenzung überflüssig werden. Es muß aber sichergestellt sein das sich die Schießposition eben auf diesen sicheren Punkt befindet.
    Prüfe ob es sicher ist wenn du dich rüberbeugst und so weiter, links hoch und rechts hoch schwenkst.

    Stelle dir einen Tisch passend hin, so kannst du deine Mun abstellen.

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

  • sollte evtl. zu lässig sein , wen du weit genung unter einem "dach" stehst in diesem fall nehm ich mal an keller decke , kann die kugel nicht aus so einem winkel abgeben werden das sie über den zaun oder was auch immer kommt

    das wurde hier irgend wann mal ausführlich besprochen aber warten wir auf die profis^^

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Wenn du von deiner Schussposition aus weder den Himmel noch eine durchschießbare Grundstückseinfassung siehst, dann ist alles ok.


    Stefan

    Quasi eine Halle. :n17:

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Nein, eine genügend kleine Öffnung in einer Wand reicht völlig aus, wenn man durch sie hindurch nur eine stabile Mauer sehen kann.

    Ein Carport in einem Innenhof zwischen genügend hohen Häusern ebenso.


    Stefan

    Hey, das lässt ja meiner Situation völlig neue Möglichkeiten. :))
    Mal sehen was sich da machen lässt. :huldige:

  • Nach genau diesem Prinzip schieße ich auch seit einigen Jahren. Diese Möglichkeit wird übrigens auch Im VISIER Spezial "Schießen mit Druckluftwaffen" (Nr.46) auf der Seite 46 als die einzige Möglichkeit bezeichnet "rechtlich auf der sicheren Seite zu sein".

  • Zitat

    Original von SonOfaGun
    Ich schätze es ist dem zuständigen Sachbearbeiter überlassen einen Schießstand zuzulassen oder nicht.

    Das stimmt zwar generell, der Typ hat mit dieser Sache aber nichts zu tun. Das Schießen mit Druckluftwaffen unter 7,5 Joule(! und nur diese!) auf heimischem Grund benötigt keine Schießstandzulassung. Die von mir im Special 46 geschilderte Methode, das Schußfeld durch ein Fenster o.ä. zu begrenzen schließt aus, daß auch unbeabsichtigt "losgehende" Schüsse nicht den Garten verlassen können.

    Man sollte natürlich darauf achten, daß niemand von der Familie draußen in die ja nicht als solche erkennbare Schußbahn läuft.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • "Die von mir im Special 46 geschilderte Methode, das Schußfeld durch ein Fenster o.ä. zu begrenzen schließt aus, daß auch unbeabsichtigt "losgehende" Schüsse nicht den Garten verlassen können."

    (Klugscheissmodus an) Hallo Ulrich, du hättest vielleicht besser das "nicht" weglassen sollen, so sieht es aus als ob das Projektil das Grundstück immer verlässt. (Klugscheissmodus aus) ;)
    Gruss Wolfgang

    Ich kam , sah und schoss vorbei :cry:

    Carpe Diem
    Si vis pacem para bellum

  • Hört sich ja super an.
    Genau diese Frage wollte ich auch schon stellen.
    Das Projekt hat bei mir nur noch keine konkreten Forman angenommen.

    Hab mit meinem Kellerfenster, von dem man aus entsprechender Entfernung nur die Gartenhütte sehen kann jetzt quasi den perfekten ~15m Schießstand.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Danke für die zahlreichen und schnellen Antworten,
    nun brauch ich nur noch die richtige Position vom Keller aus.

    In diesem Sinne nochmal danke und weiterhin "Gut Schuss"

    Mfg Flasher

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt

    Das stimmt zwar generell, der Typ hat mit dieser Sache aber nichts zu tun. Das Schießen mit Druckluftwaffen unter 7,5 Joule(! und nur diese!) auf heimischem Grund benötigt keine Schießstandzulassung. Die von mir im Special 46 geschilderte Methode, das Schußfeld durch ein Fenster o.ä. zu begrenzen schließt aus, daß auch unbeabsichtigt "losgehende" Schüsse nicht den Garten verlassen können.

    Man sollte natürlich darauf achten, daß niemand von der Familie draußen in die ja nicht als solche erkennbare Schußbahn läuft.

    Daran denken, dass auf kurze Distanzen das Geschoss möglicherweise nicht da ist, wo das Fadenkreuz des ZF hinzeigt.

    Mir jemand bekannt, der mit jugendlichem Leichtsinn versehentlich in den Fensterrahmen geschossen hat .... das war dann halt nicht so toll .....

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Also, mir würde das niiiiiiiiieeeeeeeemals passieren ..... ;)

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Zitat

    Original von Womel
    (Klugscheissmodus an) Hallo Ulrich, du hättest vielleicht besser das "nicht" weglassen sollen, so sieht es aus als ob das Projektil das Grundstück immer verlässt. (Klugscheissmodus aus) ;)

    Das war extra wegen deiner Signatur: Ich kam , sah und schoss vorbei... :laugh:

    Ich korrigier's dann mal, woll?


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Mein Hinweis mit der Familie hatte übrigens einen sehr ernsten Hintergrund. Vor Jahren haben zwei Jugendliche im Nachbargarten einer Tante von mir mit nem Flobert-Gewehr herumgeschossen. Das war in Österreich/Kärnten, da ging das halt alles: Dickes Türbrett als Kugelfang, exakt in den Durchgang zwischen den beiden verwinkelt stehenden Häusern gestellt. So exakt allerdings nicht, daß nicht irgendwann doch ein Schuß mal vorbei ging. Ein paar Stunden später hat man die Tante dann im Garten liegend entdeckt, mit nem Kopfschuß. :new16:

    Ein tragischer Unglücksfall, den Jungs, beide so 16, 17, wurde auch kein direkter Vorwurf gemacht, es gab ne Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge mit geringen Jugendstrafen - aber deren Leben (es war ja nicht klar, wer von beiden denn nun...) war ebenso versaut.


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