Sprühpistole DIPLOMAT - Führen erlaubt?

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 8.213 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. November 2010 um 22:12) ist von tscheb.

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Der Unterschied ist aber das es für den Jet Protector einen Feststellungsbescheid des BKA gibt.
    Der ist nicht auf die Diplomat übertragbar, auch dafür müßte ein Bescheid beantragt werden. ( ich glaube irgendwas umdie 600 € koste es )

    Ansonsten wird wohl § 42a WaffG ( Führverbot von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen ) greifen.
    Die Definition, was eine Anscheinswaffe ist, ist im WaffG so weiträumig das die Diplomat eigentlich darunter fällt.

    Naja, immerhin trägt die Diplomat auf dem Griff die BKA-Raute.

    Ob man dem Käufer, der sich auf dieses Positivkennzeichen beruft, vorwerfen könnte, diese nicht gegen das Negativkriterium Anscheinswaffe abgewägt zu haben :confused2:

    Ich plädiere auch für: vom Gesetzgeber vergessen.

    Andreas

  • Schon, aber dort steht BKA / 1r. ( CS )
    Sprich es ist frei verkäuflich ab 14 Jahren. Über die Führbarkeit sagt es aber nichts aus.
    Sonst könnte man sich ja auch bei einer Dekowaffe drauf berufen das sie wegen der BKA Kennzeichnung geführt werden dürfte.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Na ja, der BAK-Bescheid über den JPX sagt ja auch nix über die Führbarkeit aus. Es sagt nur, daß er nicht als Waffe eingestuft wird.
    Streng genommen könnte man den JPX gerade deswegen auch als Anscheinswaffe auslegen.

    Die Verwechslungsgefahr ist ja schon aufgrund der Gestaltung in Pistolenform gegeben.
    Dann noch alles in bösem schwarz......... ;)

    Also wenn ich so drüber nachdenke, wenn man den Diplomat nicht führen darf, dann doch auch den JPX nicht??

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Dann noch alles in bösem schwarz......... ;)


    Und wenn man das ganze Ding in orange anpinselt?

    Geschosse kommen ja keine raus und aus Form und Farbe entsteht nicht der Eindruck einer echten Waffe :confused2:

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Zitat

    Original von Lanam


    Und wenn man das ganze Ding in orange anpinselt?

    Geschosse kommen ja keine raus und aus Form und Farbe entsteht nicht der Eindruck einer echten Waffe :confused2:

    Dann passts wieder. Wenn du mit ner Softair-MP (<0,5J) draussen rumläufst, die böööse schwarz ist, haste Ärger.
    Wenn du mit der gleichen Softair draussen rumläufst, sie aber vorher knallbunt lackierst, ists vollkommen in Ordnung. :new16:

    Deutsche Gesetze halt. :crazy2:

    Ich bin mir mit den JPX immer noch nicht ganz sicher. Jedenfalls WENN man dir ans Bein pissen will, KÖNNTE man das Teil auch evtl. als Anscheinswaffe auslegen.
    Ist echt ein Kreuz. Da hat man extra einen BKA Bescheid daß es keine Waffe ist, und dann ist es evtl. wieder ne Anscheinswaffe und man hat wieder die Arschkarte.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Ich bin mir mit den JPX immer noch nicht ganz sicher. Jedenfalls WENN man dir ans Bein pissen will, KÖNNTE man das Teil auch evtl. als Anscheinswaffe auslegen.
    Ist echt ein Kreuz. Da hat man extra einen BKA Bescheid daß es keine Waffe ist, und dann ist es evtl. wieder ne Anscheinswaffe und man hat wieder die Arschkarte.

    Ähm, hast Du dir den Feststellungbescheid durch gelesen ?

    Zitat

    Hieraus ergibt sich, dass nach dem ab dem 01.04.2008 gültigen neuen Waffenrecht, eine Einstufung des vorgenannten Gerätes als "Anscheinswaffe" nach Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG "Begriffsbestimmungen" Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6.1 seitens des Bundeskriminalamtes verneint wird.

    Vergl.: Klick Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Passend zum Rosenmontag:

    Rechtsunsicherheit besteht auch bei den Usern von Copzone. Es scheinen ein paar drunter zu sein, die das WaffG umsetzen müssen.

    Nicht nur die Diplomat, auch Faschingspistolen sind strittig. Klick

    Helau:crazy3:

    Andreas

  • Zitat

    Original von gilmore
    Passend zum Rosenmontag:

    Rechtsunsicherheit besteht auch bei den Usern von Copzone. Es scheinen ein paar drunter zu sein, die das WaffG umsetzen müssen.

    Nicht nur die Diplomat, auch Faschingspistolen sind strittig. Klick

    Helau:crazy3:

    Andreas

    Tja, so hab ich sogar vorgestern jemanden gesehen, der tatsächlich mit einer ge :F:ten Waffe auf eine Faschings-Veranstaltung gegangen ist. Das ist schon sehr daneben.... :new16:

  • Buddel den Thread nochmal aus:

    Die Diplomat TW 1000 wird nunmehr nur noch in der Farbe Gelb verkauft. Dies spricht dafür, dass sie als Anscheinswaffe qualifiziert wurde.

    http://shop.kh-security.de/epages/ProfiSh…Products/120109
    http://www.obramo-security.de/CS-Gas-Abwehrs…0-ab14::53.html


    Also,

    zu diesem Thema kann ich es genau sagen :)

    Für JPX gibt es zwei Feststellungsbescheide: 1x wegen Tierabwehrspray, also keine Waffe, wird rechtlich wie ein gewöhnliches Pfefferspray gehandhabt. Und zweites Feststellungsbescheid besagt dass JPX keine ANscheinswaffe ist. JPX kann man also erwerben und auch mitführen! Natürlich bei Versammlungen und Veranstaltungen ist es verboten, aber da sind auch alle Verteidigungsgeräte verboten. Das habe ich glaube ich auf http://www.jet-protector-jpx.de gesehen.

    Diplomat Pistole hat zwar ein PTB Zeichen für den CS-Gas die Pistole ist aber eine Anscheinswaffe und wird seit kurzem nur in Farbe Gelb verkauft. In schwarz verboten!

    So das wars von mir :)