§ 2 Widerrufs- und Rückgaberecht

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.386 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Januar 2009 um 21:44) ist von Joffix.

  • Normalerweise nicht.
    Gilt das Rückgaberecht nicht nur auf unbenutzte Ware?

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Das kommt drauf an in welchem Zustand sie ist und wie Kulant Schneider ist.
    Grundsätzlich darf die Ware nur in einem Umfang getestet werden wie dies im Laden auch möglich ist. Ansonsten kann dr Händler einen angemssenen Betrag einbehalten.

    Wieso ? willst Du deine Diana 31 wegen deiner Nachbarn wieder zurück schicken ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hy raidmax,

    eigentlich glaube ich nicht, dass SWS das Gewehr zurücknimmt, denn sie hat ja keinen Schaden. Wenn er sie zurücknimmt ist er sehr kulant und das tut er dann bestimmt nicht zum Kaufpreis, weil er die Waffe selbst nicht mehr als "neu" verkaufen kann. Es handelt sich dann ja um eine bereits benutzte Waffe. Vielleicht gibt er dir auch einen Warengutschein, auf dem eine Minderung durch deine Benutzung angerechnet wird.

    So zumindest mein Wissenstand.

    LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (13. Januar 2009 um 16:52)

  • In der Regel ist es so, dass der durch den Gebrauch geminderte Warenwert (wird afaik vom Verkäufer festgelegt/geschätzt) von der Rückerstattung abgezogen wird. Alles andere läuft über Kulanz.

    Anders wäre es wenn du einen berechtigen Mangel an der Waren feststellen würdest, dann müsste der Verkäufer 2 mal nachbessern und dannach kannst du a) das Geld zurückverlangen b) Neulieferung sprich Neuware oder c) erneute Reperatur (wenn einem das gute Stück schon so sehr ans Herz gewachsen ist).

    Gruß Thorsten

    Einmal editiert, zuletzt von Sh4dow (13. Januar 2009 um 16:53)

  • Nein eben nicht, weil du hast es ja benutzt.

    Dies ist im Laden auch nicht möglich.
    Hättest du nur ausgepackt und es angesehen, bestenfalls mal einen oder zwei schuß gemacht. Aber bei 200, da würde ich auch als Händler sagen ist nicht.


    Da du jetzt auch schon hier geschrieben hast was Sache ist wirst du wohl eher Pech haben.
    Es sei den Schneider ist kulant.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Zitat

    Original von raidmaX
    Angenommen ich will meine diana 31 die ich bei schneider erworben habe innerhalb der 2 wochenfrist zurückgeben und habe schon ca. 200 schuss abgegeben, bekomme ich dann noch den vollen preis wieder?


    Was hättest Du gesagt wenn Schneider Dir eine Diana 31 geschickt und zum vollen Preis berechnet hätte mit der schon jemand anderes 200 Schuss abgegeben hat?

    Ich denke damit beantwortet sich Deine Frage.

    Gruß,
    Rene'

    Einmal editiert, zuletzt von Rene' (13. Januar 2009 um 17:34)

  • Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;):

    § 357 BGB
    (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

    Der Verkäufer muss also in seinen AGB darauf hingewiesen haben, wie der Wertersatz vermieden werden kann.
    Und das macht fast jeder Verkäufer, so auch SWS.

    Du musst also Wertersatz leisten.
    (Die Differenz von Neuwert zu jetzigem Wert ausgleichen).

    Aus Kulanzgründen kann sich natürlich was anderes ergeben.

  • Zitat

    Original von White
    Aus Kulanzgründen kann sich natürlich was anderes ergeben.

    Und dazu ist es sicher dienlich SWS schon ausführlich darzulegen was das Problem ist.

    Ich meine, 200 Schuß sind schon etwas viel um zu merken das einem der Schaft nicht passt oder die Farbe nicht gefällt.

    Ich denke, wenn das Problem nachvollziehbarer wird, wird auch die Chance auf Kulanz größer.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • ich finde es interessant, dass du das hier in einem öffentlichen forum postest, wo eventuell hr. schneider auch mitliesst. *lol*

    ich bin mir fast sicher, dass wenn die waffe keine gebrauchsspuren hat, dass er das eventuell garnicht sehen würde. aber, wie schon geschrieben wurde, sollte man schon nach einigen schüssen feststellen können, ob einem die waffe gefällt oder nicht.

  • servus :direx:

    die firma schneider ist normal sehr kulant :huldige:
    aber nach 200 schuß qwürde ich die waffe auch nicht mehr zurücknehmen es sei denn mit einem gehörigen abzug (wertminderung)

    franz :evil:

    DER niederbayer :new11: :new11:

  • Es kommt einfach darauf an, ob man die 200 Schuss der Waffe ansieht oder nicht. Es steht ja nicht auf dem Schaft drauf, wie viel durchgeblasen wurde. Sieht man Gebrauchsspuren am Schaft war es nichts, wenn nicht kann es ja niemand nachweisen was mit dem Gewehr passiert ist.