HW100 Kartusche Rückrufaktion

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.679 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2008 um 02:08) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo,
    ich habe heute von einem bekannten der auch im Verrein mit Pressluftgewehren zu tun hat gehört dass einige Kartuschen von der HW100 und von einigen Feinwerkbau Gewehren fehlerhaft sein sollen und die desswegen ausgetauscht werden müssen.
    Ich habe weder im Internet, auf der Herstellerseite oder hier im Forum was darüber gelesen.

    Ist da was dran, bzw. weis hier jemand was darüber?
    In meinem fall ginge es um eine HW100.

    MFG

    Einmal editiert, zuletzt von mesaboogie (27. Dezember 2008 um 19:52)

  • Ich weiß das Luftpistolenkatuschen von Walther und Luftgewehrkatuschen von Anschütz zurück gerufen woirden sind aber sonst noch keine.

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.

    Meine Waffen:
    Walther 300 XT Alutec, Diana 23

    Einmal editiert, zuletzt von Bastelfreund (27. Dezember 2008 um 20:10)

  • Das gilt eigendlich nur für Anschütz und Waltherkartuschen, da einige Kartuschen aus früheren Produktionsserien förmlich explodiert sind durch fehlerhaftes Material. Von Weihrauch ist nichts bekannt, Du musst Dich da wahrscheinlich verhört haben. Weihrauchkartuschen dürften für die Ewigkeit gebaut sein, da diese aus Edelstahl sind und nicht aus Alu.

  • Na da binn ich jetzt beruhigt.
    Wie ist das eigentlich mit dem TÜV. Weil auf meiner Flasche steht der bis 2010 drauf.

    In welchem Fall muss ich den erneuern lassen?
    Auch wenn ich nur zuhause im Keller bzw. Maschinenhalle schieße oder gilt das nur für Kartuschen die bei öffentlichen Wettkämpfen usw... benutzt werden?

  • Zitat

    Original von mesaboogie
    Na da binn ich jetzt beruhigt.
    Wie ist das eigentlich mit dem TÜV. Weil auf meiner Flasche steht der bis 2010 drauf.

    In welchem Fall muss ich den erneuern lassen?
    Auch wenn ich nur zuhause im Keller bzw. Maschinenhalle schieße oder gilt das nur für Kartuschen die bei öffentlichen Wettkämpfen usw... benutzt werden?


    Tüv brauchen normale Kartuschen fürs Gewehr oder Pistole nicht. Das ist auch kein TÜV Zeichen auf Deiner Kartusche, sondern nur das Prüf/Herstellungsdatum. Alukartuschen müssen seit neuesten nach 10 Jahren (10 Jahre Nutzungsdauer) entsorgt werden ( bedingt durch die fehlerhaften Kartuschen bei Anschütz und Walther, früher hat eine Überprüfung gereicht und die Nutzungsdauer wurde nicht festgelegt). Stahlkartuschen können danach noch einmal überprüft werden, also nur noch für die nächsten 10 Jahre (20 Jahre max.Nutzungsdauer). Habe erst vor kurzen meine Steyr Stahlkartusche neu prüfen lassen. Diese darf ich also weitere 10 Jahre nutzen. Ich weiss nicht ob sich Weihrauch an die Vereinbarung der Matchwaffenhersteller hält oder halten muss. Vielleicht weiss ja jemand was genaueres darüber.

  • Zitat

    Original von mesaboogie
    Na da binn ich jetzt beruhigt.
    Wie ist das eigentlich mit dem TÜV. Weil auf meiner Flasche steht der bis 2010 drauf.

    In welchem Fall muss ich den erneuern lassen?

    nun druckbehälter müssen alle 10 jahre geprüft werden , zumindest die welche wir verwenden .

    Zitat

    Original von Kippchen

    Tüv brauchen normale Kartuschen fürs Gewehr oder Pistole nicht.
    Das ist auch kein TÜV Zeichen auf Deiner Kartusche, sondern nur das Prüf/Herstellungsdatum.

    ???

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Zitat

    Original von bart


    ???

    erwin


    Bevor die in den Handel kommen, müssen die ja abgenommen werden, durch eine TÜV Prüfstelle, damit die dann auch zugelassen werden, ist klaro. Meinst Du das Erwin? Ich meine, wenn die Dinger dann auch jahrelang benutzt werden, dann müssen die auch irgendwann mal zur Überprüfung. War z.B. bei Steyr für die Kartuschen, glaub alle 5 Jahre (empfohlen). Getüvt wurde danach nix mehr, sondern nur noch im Werk überprüft, ohne einen neuen Tüv zu machen. Das meine ich damit. Ab einer gewissen Grösse musste/muss dann alle 10 Jahre neu getüvt werden . Die neue Regelung ist ja jetzt anders. Alukart. nach 10 Jahren in den Schrott. Stahlkartuschen können noch einmal überprüft werden. Habe erst am 24.12. (man sind die schnell bei Steyer) meine Stahlkartusche für die LG1 prüfen lassen (ohne TÜV Stempel, sondern nur mit Prüfdatum eingeschlagen in den Bereich der Gewindeaufnahme)

    Einmal editiert, zuletzt von Kippchen (27. Dezember 2008 um 22:29)

  • Zitat

    Original von carfanatic
    Meines Wissens werden die Kartuschen auf doppelten Druck gebracht, 400 bar. Wenn sie das überstehen, dann halten sie auch beim Standarddruck.

    Nicht ganz. Druckbehälter werden mit 150% geprüft, das heist, eine 200 bar Kartusche wird mit 300 bar geprüft und eine 300 bar mit 450bar (so ist es zumindest bei den Pressluftflaschen welche auch als Druckbehälter gelten). Was die erneute Prüfung der Kartuschen angeht, das ist ein Problem, denn wer oll die machen? Der Flaschentüv macht das auf jeden fall nicht.

    Gruß
    Thomas

  • ich habe auch von geplatzten kartuschen gelesen und auch eine gesehen, sieht echt übel aus :(
    ich habe im netzt dann auch eine seite über kartuschen gefunden, wo die seriennummern eingetragen waren mit hersteller, die davon betroffen waren.
    meinerseits aber nur hauptsächlich anschütz und walther.
    ich werd noch mal suchen und die seite notieren!!
    netten gruß

  • Warum in der Ferne suchen, wenn die Infos sind so nah:

    Anschütz 9003 zu gewinnen / Rückrufaktion
    Rückrufaktion für Anschütz-Alu-Kartuschen
    Prüfung von PressluftKARTUSCHEN
    Warnhinweis LuPi-Druckluftkartuschen Typ 2/WALTHER 0,085 ccm
    Rückrufaktion für Anschützkartuschen

    Preßluft-Knigge (VISIER-Artikel aus 7/08)

    Zur Nutzungsdauer von Preßluftkartuschen]


    @kippchen:

    Zitat

    Alukartuschen müssen seit neuesten nach 10 Jahren (10 Jahre Nutzungsdauer) entsorgt werden ( bedingt durch die fehlerhaften Kartuschen bei Anschütz und Walther

    Der Satz in Klammern ist mit Verlaub Unsinn. Nicht die Unfälle mit defekten Tanks bei Walther und Anschütz waren der Grund für die Einführung der 10-Jahres-Frist, sondern ganz einfach das neue Prüfverfahren, dem sich fast alle Tankhersteller seit Mitte der 90er Jahre unterworfen haben (und viel länger gibt es noch gar keine Preßluft-Matchwaffen aus Deutschland). Diese Prüfung, gekennzeichnet durch das Unendlichkeitssymbol (liegende, rechts offene 8), bedingt eine "Haltbarkeitsdauer" eines Tanks von 10 Jahren ab Prüfdatum, und wer sich diesem neuen Testverfahren unterworfen hat, ist daran gebunden. Seitdem stehen diese Hinweise auch in den Bedienungsanleitungen (ein weiteres Indiz, daß nicht die Unfälle der letzten zwei Jahre der Grund gewesen sein können - da konnte niemand in die Zukunft blicken.

    Nun wäre theoretisch eine erneute Prüfung der Tanks möglich, entweder beim Tankhersteller oder beim Waffenhersteller. Nur legt da niemand die Hand ins Feuer, daß die Tanks auch nur einen Tag länger als die Prüfung halten - man kann offenbar eben nur bestätigen, daß der Tank eine erneute Überdruckprüfung bestanden hat, mehr nicht.

    Der aktuelle Stand der Dinge, jedenfalls für Schützen im Deutschen Schützenbund: ab der DM 2009 (im August) und danach bei allen DSB-Wettkämpfen ab Kreisebene muß die Waffenkontrolle vor dem Start prüfen, ob der Tank noch ein gültiges Haltbarkeitsdatum besitzt. Wenn nicht, darf man nicht mitschießen - wofür man auch Verständnis haben sollte: zum einen möchte zumindest ich nicht neben einem Schützen stehen, dessen Tank explodiert (da gab es bereits mehrere Verletzte). Zum anderen kann auch der Veranstalter regreßpflichtig gemacht werden, wenn er eine Waffe mit abgelaufendem Datum mitschießen läßt und etwas passiert. Und das wird sich niemand ans Bein binden wollen.

    Hier die Info vom DSB dazu


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt[/URL]


    @kippchen:

    Der Satz in Klammern ist mit Verlaub Unsinn. Nicht die Unfälle mit defekten Tanks bei Walther und Anschütz waren der Grund für die Einführung der 10-Jahres-Frist, sondern ganz einfach das neue Prüfverfahren, dem sich fast alle Tankhersteller seit Mitte der 90er Jahre unterworfen haben (und viel länger gibt es noch gar keine Preßluft-Matchwaffen aus Deutschland). Diese Prüfung, gekennzeichnet durch das Unendlichkeitssymbol (liegende, rechts offene 8), bedingt eine "Haltbarkeitsdauer" eines Tanks von 10 Jahren ab Prüfdatum, und wer sich diesem neuen Testverfahren unterworfen hat, ist daran gebunden. Seitdem stehen diese Hinweise auch in den Bedienungsanleitungen (ein weiteres Indiz, daß nicht die Unfälle der letzten zwei Jahre der Grund gewesen sein können - da konnte niemand in die Zukunft blicken.


    :crazy3:
    Ich habe geschrieben (vor meinen Unsinn in Klammern)...seit neuesten nach 10 Jahren entsorgt werden..
    Und warum müssen die seit neuesten entsorgt werden?
    Hier mal ein kleiner Auszug von einen Hersteller. (Wurde jetzt erst beschlossen und nicht schon vor 13 Jahren als das (neue) Prüfverfahren für Druckbehälter eingeführt wurde)
    1.Nutzungsdauer von Druckgasbehältern (Pressluft und Co2) aus Aluminium:
    Sowohl die Erkenntnisse aus der Vergangenheit, als auch weitergehende Überprüfungen nachdem derzeitigen Stand der Technik, sowie die vorliegenden praktischen Erfahrungen der letzten Jahre haben uns dazu veranlasst, festzulegen, die herstellerbezogene Nutzungsdauer von Druckgasbehältern aus Aluminium auf max. 10 Jahre zu beschränken, um die Sicherheit der Verwender und auch dritter zu maximieren.

    Warum schreiben die das wohl? Ganz einfach. Weil einige Kartuschen explodiert sind. Jetzt erst (seit neuesten, siehe auch meinen Unsinn in Klammern,, bedingt durch die fehlerhafte Kartuschen bei Anschütz und Walther,,)
    Es geht hier speziell nicht über die Einführung der 10 Jahres Frist (ist mir bekannt und ist ein ,,alter Hut,,, sagt nur aus das die Kartuschen alle 10 Jahre zur Überprüfung müssen), sondern um die aktuelle Neuregelung. Und diese ist entstanden weil gerade die oben genannten Defekte der Kartuschen aufgetreten sind.

  • VISIER hat bereits 1995 über eine Rückrufaktion von Morini-Preßlufttanks berichtet, weil dort reihenweise die unsicher befestigten Manometer vom Gehäuse abgeflogen sind. Noch vor vier Jahren gab es einen weiteren Unfall mit einem alten Morini-Tank, der bei der Umtauschaktion wohl durchgerutscht ist - der Schütze, dem zwei Finger abgerissen wurden, hat uns über seinen Anwalt erreicht, weil er die damaligen Berichte haben wollte (und natürlich bekommen hat).

    Die Morini-Tanks heute sind sicher(er) - trotzdem gibt Morini eine etwas formlose "Garantie" auf sogar 20 Jahre Haltbarkeit: allerdings hat noch kein Morini-Tank (logischerweise) diese 20 Jahre in der Praxis überstanden, weil es die Technik noch nicht so lange gibt.

    Der Plan des Arbeitskreises Sportwaffen-Hersteller (eine Unterabteilung des Herstellerverbandes), Richtlinien für die Benutzung von Tanks bei Sportwaffen aufzustellen, stammt noch aus den CO2-Zeiten, also Anfang der 90er Jahre - eine Idee von FWB-Chef Jörg Altenburger. VISIER sollte das damals als neutrale Stelle veröffentlichen. Dann wollten aber die anderen Firmen, auch das ist leider wahr, offenbar keine schlafenden Hunde wecken. Und zeitgleich wurden die CO2-Waffen durch das in England seit Jahren problemlos genutzte Preßluftsystem abgelöst, da geriet der CO2-Knigge in Vergessenheit.

    Problematisch wurde es durch den Wechsel von Stahl- zu den leichteren Alu-Tanks, die die Waffen leichter machten bzw. sie besser ausbalancieren ließ. Und in den Bedienungsanleitungen stand einfach der rechtlich ausreichende Hinweis "der nächste Prüftermin" bzw. "bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen Ihres Landes" :confused2:
    Das war auch schon weit vor den Fällen von Anschütz und Walther, nämlich kurz vor der Jahrtausendwende (1998/99), woraus sich eben nun 2008/2009 die ersten Fälligkeitsdaten nach 10 Jahren ergaben.

    Die Unfälle bei Anschütz und die Materialfehler bei Walther waren daher sicher nicht der Grund für die aktuellen Veröffentlichungen, sondern nur der Auslöser. Beide Hersteller haben betont, daß es sich in beiden Fällen um materialbedingte Defekte und nicht um Verschleiß nach zehn Jahren handelte (bei Anschütz waren die Tanks zum Zeitpunkt der ersten Rückrufe 2006 erst zwei Jahre alt, von 2004). Die damit in den Folgemonaten geschehenen Unfälle zeigen aber, was bei einem defekten Tank passieren kann.

    Denn 2007/8/9 sind die ersten 10-Jahres-Fristen abgelaufen. Und die Hersteller mußten nun eben die Kunden auf drastische Weise daran erinnern, was schon seit Jahren in den meist nicht gelesenen Anleitungen steht. Man kann nicht immer nur hoffen, daß schon nichts passiert - die Waffen werden auch international ausgeliefert, und wer die US-Produkthaftungsregeln und die hohen Strafen und Schadenersatzklagen kennt, der weiß, warum keine Firma das einfach verdrängen kann.

    Bei der Sondersitzung des Arbeitskreises am 9. April 2008 beim DSB in Wiesbaden, wo gemeinsame Flyer und Mitteilungen an die Kunden beschlossen worden, war ich als Gastredner zu genau diesem Thema eingeladen - die Idee für den anschließenden Preßluft-Knigge, um überhaupt auf die Probleme aufmerksam zu machen,entstand an diesem Tag. Insofern kenne ich die zeitlichen Abläufe sehr gut und kann sie auch belegen.

    Man mußte leider dazulernen: zu Anfang gingen die Hersteller offenbar davon aus, daß eine zweite Prüfung nach 10 Jahren problemlos möglich wäre und es dann noch eine Dekade weitergehen könnte - nun weiß man seit den ersten Fälligkeiten, daß der TüV oder andere Institute zwar eine neue Prüfung bescheinigen würden, aber sich daraus keine Garantie für eine längere Lebensdauer ableiten läßt (und das auch niemand bescheinigen würde). Also hätte man ohnehin die Tanks bei der Rücksendung an die Firma umgetauscht, weil das einfacher, sicherer, wenn auch teurer wäre (aber auch die TüV-Prüfung kostet Geld).

    Nun liegt die Verantwortung zunächst wieder beim Kunden, der für die Zulässigkeit seiner Waffe sorgen muß - auch wenn's Geld kostet. Immerhin haben ja nicht allein Anschütz und Walther, sondern fast alle anderen Hersteller diese Neuregelung unterschrieben, auch wenn etwa Röhm und Weihrauch noch gar nicht seit 10 Jahren mit eigenen Preßluftmodellen auf dem Markt sind.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Mensch Ulrich!
    Um 1.50 noch son testähnlichen Bericht hier reingekloppt. Respekt. Dancke für die anderen (extrem ausführlichen) Infos.

  • Und sogar noch ein Gedicht anschließend (dann ist aber Schluß...)

    Mir ist entgangen, :anon: daß der DSB bzw. seine technische Kommission in den neuen Anmerkungen darauf hinweist, daß "durch Dritte geprüfte" Tanks ebenfalls weiter zugelassen sind (also nach Ablauf der ersten zehn Jahre) und daß man Stahlkartuschen kostenlos bei den Herstellern (nur die genannten!) "nachtüffen" lassen kann.

    Zitat

    Kartuschen mit Nachprüfung durch Dritte ( z.B.TÜV):
    Verschiedene Hersteller stellen in Ihren Publikationen darauf ab, dass eine Prüfung und
    Verlängerung der technisch möglichen Nutzungsdauer nicht die Herstellergarantie für die
    Kartusche verlängert. Das bedeutet, dass nach Ablauf der Herstellergarantie gegenüber den Herstellern keine Regressansprüche gemacht werden können. Eventuelle Ansprüche sind dann gegen denjenigen zu richten, der eine Prüfung vorgenommen hat. Für die Schießleiter gilt, dass die nachgeprüften Kartuschen bis zum Ablauf des neuen Datums von den Schützen eingesetzt werden dürfen. Ferner weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf den Unterschied zwischen Aluminiumkartuschen und Stahlkartuschen hin. Im Unterschied zu den Aluminiumkartuschen haben uns die Hersteller* zugesagt, die Nutzungsdauer von Stahlkartuschen einmalig nach einer Überprüfung im Werk zu verlängern.

    http://www.schuetzenbund.de/media/aktuelle…en_08-12-16.pdf
    und
    http://www.schuetzenbund.de/media/aktuelle…SM_08-12-16.pdf


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...